Topographia Superioris Saxoniae: Eller
Ist ein Stättlein auffm Hartz / in der Graffschafft Hohnstein / vnnd dessen Ampt Clettenberg / an dem Fluß Zorge / gelegen. Besagter Graffschafft Hohnstein / so weit sie ein Lehen deß Bischthumbs Halberstatt ist / bestehend in zweyen Herrschafften / oder Aemptern / Lor vnnd Clettenberg / vnnd etlichen Stätten / sampt darzu gehörigen Gütern vnd Gerechtigkeiten / nach Absterben deß letzten Graven solches Geschlechts / erwehntem Bistumb einverleibt[WS 1] / soll vermög Friedenschlusses Art. 11. vnwiderruflich bey demselben Stifft / vnd also ex capite Aequivalentiae bey dem Herren Churfürsten zu Brandeburg verbleiben. Gleichfals am Hartz in der Graffschafft Regenstein / welche der Zeit als ein Lehen zum Stifft Halberstatt gerechnet wird / findet sich ein schöner grosser Marckflecken / Zum Thal / oder Claußthal / mit Namen / an dem Fluß Bode / zwischen gar hohen Bergen / vnderhalb Blanckenburg vnd Quedlinburg / gelegen: weme solcher zuständig / ist vns noch zur Zeit nicht wissend.
[T26]a. Gotts Acker. b. Kirche. c. Ampt hauß. d. Drey Brüder. e. Rosen hoff. f. Torn hoff. g. Rahthauß.
a. Awe thor. b. S. Nicolaus. c. Frawenberg. d. Rabenthurn. e. Stockhewerthurn. f. Hennen hoeff. g. S. Ioannes. [h]. Rahthauß. i. Newthor. k. Northauserthor. l. Zörgefluß. m. Stauffenberg. n. Burgberg.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: einverlelbt