ADB:Beyme, Karl Friedrich von

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Artikel „Beyme, Karl Friedrich“ von Jakob Caro in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 601–605, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Beyme,_Karl_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 17:25 Uhr UTC)
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Beyme: Karl Friedrich B., geb. 10. Juli 1765 in Königsberg in der Neumark, † 1838. Er war, was für sein Leben und seine Stellung von Bedeutung ist, von bürgerlicher Herkunft, der Sohn eines Regimentschirurgen. Er verlor seinen Vater durch den Tod schon 1770, aber seine durch Tüchtigkeit und Herzhaftigkeit ausgezeichnete Mutter sorgte für eine nicht alltägliche Erziehung. Nach dem Besuch der Schulen von Soldin und Königsberg i. N. wurde er in das Waisenhaus zu Halle (Franke’sche Stiftung) gebracht. Frühzeitig schon war er außerhalb der Schule angehalten worden, die Werkstätten der Handwerker vielfach zu besuchen, um so einen unmittelbaren Einblick in das praktische Leben zu gewinnen. Der Fehler, der sein ganzes Leben durchzog und es eigentlich zu keiner Zeit zu einer ganzen und befriedigenden Erfüllung kommen ließ, nämlich, daß er als anerkannt ausgezeichneter Justizverwalter in der Uebung dieser seiner Stärke niemals sein Genügen fand, sondern nach der allgemeinen Staatsverwaltung sich sehnte, in der er immer nur ein wohlmeinender Dilettant geblieben, dieser Fehler zeigte sich schon bei seinem Studium der Rechte auf der halle’schen Universität, wo ihn die Juristen, selbst der gefeierte Nettelbladt mit eingeschlossen, sehr wenig, dagegen die Philosophen, die Historiker, insbesondere der Kirchenhistoriker Semler, beträchtlich anzogen. Am 22. Mai 1784 absolvirte er das Referendar-Examen in Berlin, und am 10. Juli 1788 wurde er als Assessor des Kammergerichts vereidigt, nachdem er eine ihm angebotene Stelle als Regimentsquartiermeister und Auditeur der Garnison zu Crossen ausgeschlagen hatte. Der 23jährige Assessor, dem auch das Amt eines Lotterierichters anvertraut war, mochte wol der jüngste Mitarbeiter an der Redaction des allgemeinen preußischen Landrechts unter v. Grolmann’s Vorsitz gewesen sein. So verlockend auch der Ruf war, den ihm der Kanzler der halle’schen Universität zukommen ließ, die zweite Professur der Jurisprudenz mit der Anwartschaft auf die Stelle eines Directors und Ordinarius der Juristenfacultät nach Nettelbladt’s eventuellem Tode zu übernehmen, dennoch lehnte er ihn in der Ueberzeugung ab, daß eine Laufbahn im praktischen Dienste seiner Begabung entsprechender wäre. Die äußerlichen Erfolge schienen diese Neigung ja zu unterstützen, denn schon den 14. Sept. 1791 ward er Kammergerichtsrath, und da er der jüngste im Collegium war, auch Censor und Mitglied der Examinations-Commission. In dieser amtlichen Thätigkeit, in welcher er bald den Ruf eines ebenso aufgeklärten als strengen Richters gewann, erregte er die Aufmerksamkeit des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, mit dessen ungemein wohlwollender, freilich in lauter Einzelheiten sich auflösender Tugend B. ganz ungemein sympathisirte. Bis zu der Zeit, da schwere Leiden, universellere Verhältnisse und in großen Formen sich bewegende Menschen den Preußenkönig zu höheren Gesichtspunkten emporrissen, schwamm er in einer Fluth von gutmüthigen Kleinigkeiten, anmuthigen Einzelhandlungen, rührender Bescheidenheit, menschlich-schönen Absichten – kurz so zu sagen in der Sphäre der Anekdotentugend, und dieser auch von der Königin Louise getheilten, einer Frau so wohl anstehenden Richtung sagte B. in außerordentlichem Maße zu. Wenn B. als Mitglied der Criminaldeputation des Kammergerichts ein Gutachten über die Zwangsmittel zur Erlangung von Geständnissen bei richterlichen Untersuchungen abgibt und veröffentlicht, in welchem er mit edlem Feuer jede Art von Tortur nicht blos sondern jedes Zwangsmittel überhaupt aus dem Criminalcodex gewiesen wissen will, so ist das so ganz im Sinne der doctrinären weichlichen Humanität des Königspaares, so ganz übereinstimmend mit dem liebenswürdigen Wesen eines Menken und Köckeritz, ihrer Rathgeber, bei welchem eine seichte Moralphilosophie an lieblichen Beispielen gewinnen, [602] ein Staat aber seine ganze Wohlfahrt einbüßen kann, daß man sich nicht wundern darf, B. schon im Anfang des J. 1798 als Cabinetsrath in die unmittelbare Nähe des Königs gerufen zu sehen, von wo er einen Einfluß auf alle Gebiete der Staatsverwaltung auszuüben im Stande war. Das Gefühl, daß der preußische Staat unter Friedrich Wilhelm II. auf eine abschüssige Bahn gelangt sei, war zu allgemein und zu wohlfeil, als daß dem es aussprechenden B. daraus ein Verdienst zu machen wäre. Die Theilnahme Beyme’s an der Verfolgung der bekannten Lichtenau zeigt, daß er die Uebel nur in nebengeordneten Umständen suchte. Beyme’s ganze rastlose, von Wohlwollen und gerechtem, mildem Sinn getragene Thätigkeit als Cabinetsrath hatte überhaupt das Unglück, immer nur in denjenigen Stücken zu glänzen, die nicht die Hauptsache trafen. Es war gewiß sehr verdienstlich, im Cabinet recht viel Geräusch über die Nothwendigkeit und Nützlichkeit von Fortschritt und Reformen zu machen, es war sicherlich rühmenswerth, daß er den König für Männer wie Johannes Müller, Fichte, Wilhelm v. Humboldt, Hufeland, Loder, Steffens, Tralles, Leop. Krug, Schütz, Ersch u. a. einzunehmen, auch gelegentlich Kant in Schutz zu nehmen wußte, es war auch gewiß sehr vortheilhaft, daß er der Bildung einer katholisch-theologischen Facultät bei der Universität Frankfurt das Wort redete, aber solche und eine Masse ähnlicher Verdienste verlieren doch ihre Schwerkraft gegenüber dem Mangel an Erkenntniß, daß der ganze Boden, in welchen diese Anpflanzungen gesetzt werden sollten, verdorben und verrottet ist. Es ist viel vom Haß des Adels wider B., den Bürgerlichen, die Rede gewesen, und namentlich ist es kein Zweifel, daß Stein, obgleich er durch B. an Struensee’s Platz in seine hohe Stellung gebracht worden war, und Hardenberg eine unüberwindliche Abneigung gegen ihn empfanden, aber nicht aus ständischer Velleität, sondern weil sie mit schwerem Zorn an dem Punkte der Leitung einen Mann sahen, der mit dem trefflichsten Herzen unfähig war, das Ganze organisch zu übersehen und die aus dem Kern dringenden Bedürfnisse zu erfassen. Gerade jene Vortrefflichkeit in Einzelheiten, jene freundliche Milde, mit welcher er alle großen Fragen zu zerfasern wußte, und welche ihn dem Könige so sympathisch machte, konnte den hart anfassenden genialen Männern an dem Orte, an welchem er stand, nur als ein Stein des Anstoßes gelten. B. war einer von den wenigen Staatsmännern, die die furchtbare Katastrophe von 1806 in hoher Stellung überdauerten, und er hatte das vorzugsweise dem Umstand zu verdanken, daß er mitten in den Tagen des Zusammensturzes durch manchen muthigen Rath und getreue Haltung das Vertrauen des Königs sich zu befestigen wußte. Es ist wol mehr als zweifelhaft, ob man nach der Niederlage bei Jena in Magdeburg stehen bleiben und das neugesammelte Heer, wie B. wollte, dem Feind wieder entgegenführen konnte. Aber es tröstete den König, daß solche Entschlüsse ausgesprochen wurden. Und als im J. 1807 das Stichwort ausging, daß Preußen nur durch eingreifende Reformen gerettet werden könne, stand B. an der Spitze derer, welche ihnen mit Feuer das Wort redeten. Aber da war es denn charakteristisch, daß diese auf allen Gebieten nicht ohne Mitwirkung Beyme’s gefördert wurden, nur auf dem Gebiete der Justizverwaltung nichts Eingreifendes geschah. Von allen Anbahnungen jener Tage ist die Idee zur Errichtung einer Universität in Berlin am meisten als eine persönliche Conception Beyme’s überliefert. In den Unterhandlungen mit Stein und Hardenberg wegen Uebernahme der Staatsleitung, die zum Theil von B. selbst geführt wurden, war die ausgesprochene Bedingung beider Staatsmänner, an welche sie ihren Eintritt in den Dienst knüpften, die Entfernung Beyme’s aus der Nähe des Königs. Während aber Stein’s Widerwillen mehr dem Institut des Cabinetsraths galt, welcher den unmittelbaren Verkehr zwischen dem Könige und den Ministern behinderte, machte Hardenberg daraus kein Hehl [603] daß er auch insbesondere die Person Beyme’s beseitigt wissen wolle. Beiden Gegnern setzte B. ein nicht unedles und in hohem Maße patriotisches Betragen gegenüber, und seine Versuche, mit Hardenberg eine Verständigung zu gewinnen, waren durchaus nicht blos von dem sich äußernden Mißtrauen der öffentlichen Meinung gegen den Cabinetsrath eingegeben, sondern von dem Bestreben, den klaffenden Zwiespalt zwischen dem Könige und Hardenberg auszufüllen und zu vermitteln. B. war wiederholentlich bereit, sich dem allgemeinen Interesse zu opfern, und als er am 14. Oct. 1807 zum Präsidenten des Kammergerichts ernannt worden war, verließ er im Juni 1808 den Hof und hielt sich in Steglitz bei Berlin bis gegen Ende des Jahres auf, ohne sein Amt anzutreten. Inzwischen unterhielt er mit dem Könige einen einflußreichen Briefwechsel, und als auch Hardenberg unter dem Druck der europäischen Constellation weichen mußte, wurden alle Geschäfte wieder aus dem Cabinet geleitet, in welchem B. neben Graf Goltz und v. Kleist alle Civilsachen, die Justiz, die Finanzen und Zölle derjenigen Landestheile, die von den Franzosen schon geräumt waren, zu verwalten hatte. Durch Cabinetsordre vom 25. Nov. 1808 ward er zum Staatsminister und Großkanzler ernannt. Von allen Mitgliedern der Regierung glaubte Stein doch jetzt sei B. allein fähig und würdig, seine großen Organisationspläne bei dem Könige durchzusetzen, und ihm empfahl er auch (Schreiben v. 2. Jan. 1809) besonders den Plan wegen Bildung ländlicher Communalbehörden, über die Reichsstände und über Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit. Dieser letztere Punkt aus Beyme’s eigenstem Gebiete war ihm auch schon durch Cabinetsordre vom 25. Nov. 1808 (zugl. Cabinetsordre v. 11. Febr. 1809) vom Könige zur Bearbeitung übergeben, aber weder kam es während seines Ministeriums hierin zu einem bemerklichen Schritte, noch haben sich in seinem Nachlaß irgendwelche Spuren von Entwürfen oder dergleichen auffinden lassen. Beyme’s Flug pflegte überhaupt kurz nach der bloßen Anregung einer Idee zu erlahmen, und er pflegte dem Bestehenden oft übermäßig gerecht zu werden, wenn seine Abänderung im Princip beschlossen war. Auch seine allgemeinen politischen Ansichten über Preußens Lage (Vortrag vom 12. März 1810) erheben sich nicht über die Mittelmäßigkeit, denn der Rath, sich in damaliger Lage ganz und voll an Frankreich anzuschließen und in die Freundschaftsstaaten aufnehmen zu lassen, weil man im andern Falle einen Kampf auf Tod und Leben ins Auge fassen müßte, war doch im Geiste beinahe zusammenfallend mit der armseligen Politik Altenstein’s, dessen Neigung Schlesien für den Rest der Contribution abzutreten seinem Ministerium den Sturz brachte und Hardenberg wieder die Bahn öffnete. Vergeblich machte Wittgenstein den Versuch, B. von Altenstein’s Schicksal zu trennen und zu Hardenberg hinüberzuziehen. Aber einerseits mochte B. seine Beziehung zu Altenstein nicht auflösen, andererseits bemühte sich Hardenberg nur wenig um die Gewinnung Beyme’s, der als Justizminister den Erwartungen seiner Verehrer und selbst den geringern, die Stein auf ihn gesetzt hatte, keineswegs entsprochen hatte. Nur der König trennte sich von B. mit schwerem Herzen und setzte ihm in einer sehr gnädigen Cabinetsordre vom 4. Juni 1810 eine Jahrespension von 3000 Thalern auf Lebenszeit aus. In den folgenden ereignißvollen Jahren machte B. sich durch eine fünfzehnmonatliche Verwaltung des Amtes eines Civilgouverneurs in Pommern verdient, worin er, den Zeitbedürfnissen entsprechend, namentlich den militärischen Angelegenheiten seine Thätigkeit widmete. Der König belohnte ihn dafür mit dem eisernen Kreuz am weißen Bande (30. Mai 1814). Am 3. Juni 1814 von diesen Pflichten entbunden, trat er erst im Anfang 1816 wieder in den regelmäßigen Dienst und geschmückt mit dem Adelsdiplom und dem rothen Adlerorden zweiter Classe mit Eichenlaub erhielt er den 20. Juni 1816 den [604] Auftrag, im Verein mit dem Justizminister v. Kircheisen die neue Organisation des Justizwesens in den Rheinprovinzen durchzuführen. Zwei Monate später ernannte ihn der König, und zwar jetzt unter Hardenberg’s Zustimmung, zum Mitglied des Staatsraths für Justizsachen, kurz darauf zum Chef der Commission zur Prüfung der Justizverwaltung in den Rheinprovinzen, und ertheilte ihm zugleich den Auftrag, eine Revision des allgemeinen Landrechts und der Gerichtsordnung vorzunehmen. Neben diesen Aemtern hatte er Sitz und Stimme im Staatsministerium. In der ungemein ernsten und tüchtigen Arbeit der obersten preußischen Beamten und Staatsmänner aus dieser Epoche entziehen sich leicht die individuellen Leistungen des Einzelnen der genauen Kenntniß, und es ist daher schwer zu sagen, was von den zu Tage getretenen Schöpfungen auf B. zurückzuführen ist; nur in dem Fache, für welches er vorzugsweise die Verantwortung trug, in dem Justizwesen, ist man erstaunt zu sehen, wie sehr sich der herrschende Geist der reformirenden Organisation nur an geringen Wandlungen in äußerlichen Formen der Gerichtsordnung und der Justizverwaltung kundgab und nirgends tiefer in den, wie sich später zeigte, der Umbildung nicht minder bedürfenden Stoff eindrang. Auch hier zeigt sich Beyme’s Geist am Aeußerlichen und Einzelnen haftend, unfähig einer organischen Gesammtauffassung; und die durch seine zehnjährige Thätigkeit als Cabinetsrath angezogene Gewöhnung, in die verschiedenartigsten Ressorts hinüberzuwirken, verließ ihn auch in der Epoche nicht, in der Hardenberg bemüht war, dieselben zunächst schärfer auseinanderzuhalten, um ihnen erst zuletzt einen gewissen legitimen Concentrationspunkt zu geben. Die Thatsache des unerschütterlichen Vertrauens des Königs zu B. hielt ihn nur gegen den zuweilen hervorbrechenden Unwillen des Staatskanzlers, dem er trotz gutem Willen in seiner durchgreifenden Methode eben so wenig zu folgen im Stande war, als er Schleiermacher nicht begriff, als dieser der kirchlichen Unionsidee einen ungleich tiefern Inhalt zu geben strebte, wie der an dem rein liturgischen schließlich haften bleibende König. So war zwischen B. und dem Staatskanzler schon eine trennende Differenz vorhanden, als das Ministerium noch in den Hauptzügen von einer inneren Einmüthigkeit getragen war. Sowie aber Hardenberg sowol in der Frage über die Reichsstände wie überhaupt in der allgemeinen politischen Führung eine umschlagende Wendung vollzog, die ihn mit einigen Elementen des Ministeriums in Gegensatz brachte, stellt sich B. ganz auf die Seite der Opposition und lehnte sich enger an Wilhelm v. Humboldt und Boyen an, mit denen vereint er die berühmte Denkschrift gegen die Karlsbader Beschlüsse einreichte. Mit Humboldt zugleich wurde daher auch B. (31. Dec. 1819) von den Amtsgeschäften entbunden. Durch die unmittelbaren Anlässe seines Amtsantritts ist B. vielleicht populärer geworden als durch seine vorhergegangene Amtsführung. – Ganz ohne Einfluß blieb B. auch in den folgenden Jahren nicht, aber officiell trat derselbe nicht mehr hervor. Er genoß die Ehren eines reichausgestatteten Lebens noch geraume Zeit. Der König hatte ihn am 16. Jan. 1819 noch mit dem rothen Adlerorden erster Classe, die Berliner Universität beim Reformationsfest 1830 durch das Doctordiplom ausgezeichnet. – B. hatte sich im Nov. 1791 mit der Wittwe Charlotte Ernestine Kammergerichtsräthin Schlechtendal, der Tochter des Bürgermeisters und Landraths Meyer aus Colberg, vermählt. Aus dieser Ehe hatte er einen Sohn, Karl Ernst, geb. 1794, der nur dreieinhalb Jahre alt wurde, und eine Tochter, Charlotte Wilhelmine, geb. 2. Nov. 1792, die sich am 19. Oct. 1814 mit Karl Heinrich v. Gerlach, dem Landrath des Fürstenthum Cammin’schen Kreises vermählte. Beyme’s erste Gemahlin starb am 17. April 1821. Am 25. Mai 1823 verheirathete er sich von neuem mit einer Wittwe, mit Anna Christine v. Schultze geb. Frentzell, die am 18. Sept. 1835 in Berlin gestorben ist. B., der die letzten Jahre zurückgezogen [605] auf Schloß Steglitz zugebracht hatte, überlebte seine beiden Frauen, denn er starb erst am 10. Dec. 1838. Seine Leiche wurde in Dahlem beigesetzt.

Quellen: Pertz, Leben des Freih. v. Stein. Bassewitz, Kurmark Brandenburg. Worte der Erinnerung am Sarge des königlichen wirklichen Staatsministers und Großkanzlers Dr. von Beyme gesprochen von F. D. E. Preuß, Berlin 1838. Darnach der Neue Nekrolog der Deutschen, Jahrgang XVI, S. 942. Varnhagen, Blätter aus der preußischen Geschichte I, 37 u. a.; desselben Tagebücher (kleine Notizen). Zur Thätigkeit im Justizfache s. besonders W. F. C. Starke, Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neuesten Resultate der Justiz-Verwaltung im preuß. Staate. 4 Theile in 5 Bänden, Berlin 1839.