ADB:Breitsprecher, Franz Philipp
Peter Ahlwardt Philosophie und Mathematik sowie unter Johann Brandan Engelbrecht die Rechtswissenschaft. Nachdem er darauf seit 1759 seine juristischen Studien in Kiel unter Dorn und Winter sowie in Göttingen unter Selchow, Achenwall, Gebauer, Meister, Pütter, Böhmer und Beckmann fortgesetzt, auch kürzere Zeit bis 1763 in Bergen und bis 1769 in Greifswald als Rechtsanwalt thätig gewesen war, erhielt er, schon 1763 zum Doctor jur. utr. promovirt und habilitirt, eine ordentliche Professur der Rechte daselbst und wurde 1772 zum Beisitzer des königlichen Consistorii ernannt. Im J. 1776 ging er als Tribunalsassessor nach Wismar und wurde 1788 zugleich mit seiner Erhebung in den Adelstand Vicepräsident dieses Gerichtshofes, welches Amt er bis zu seinem Tode mit solcher Auszeichnung verwaltete, daß man seine Verdienste mit denen des berühmten Mevius verglich. In seiner praktischen Wirksamkeit sowie durch verschiedene Abhandlungen, besonders durch das von Em. Fr. Hagemeister herausgegebene Werk „Von der Querel, nach Maßgabe der königl. Tribunalordnung für die schwedisch-pommerschen Staaten“, 1806, und durch die im Manuscript hinterlassenen Schriften „Das schwedisch-pommersche Tertialrecht“ und „Sammlung von Rechtsfällen“ [304] hat er die specielle Entwicklung des neuvorpommerschen Provinzialrechtes auf verschiedenen, bis dahin unbeachteten, äußerst wichtigen Gebieten wesentlich gefördert.
Breitsprecher: Franz Philipp B., 1788 unter dem Namen von Breitenstern geadelt, geb. im Juli 1739 zu Bergen auf der Insel Rügen, † 27. Nov. 1798. Er studirte, nachdem er die Schule seiner Vaterstadt besucht hatte, seit 1756 auf der Universität Greifswald unter- Biographie von Hagemeister in der 1806 herausgegebenen Querel (s. o.). Biederstedt’s Nachrichten von dem Leben und den Schriften neuvorpommerisch-rügenscher Gelehrten S. 29. Kosegarten, Geschichte der Universität Greifswald I. S. 298.