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ADB:Christoph I.

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Artikel „Christoph I., Markgraf von Baden und Hochberg“ von Arthur Kleinschmidt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 227–232, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Christoph_I.&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 05:47 Uhr UTC)
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Christoph I., Markgraf von Baden und Hochberg, Stammvater des badischen Fürstenhauses, wurde 13. Nov. 1453 geboren als ältester Sohn des kriegerischen Markgrafen Karls I. und der Tochter des Herzogs Ernst des Eisernen von Oesterreich, Katharina, deren Bruder seit 1439 als Friedrich III. römischer Kaiser und deutscher König war, † 1527. Nach einer für damalige Zeiten ausgezeichneten Erziehung, der die liebevolle Mutter vorstand, trat Ch. 1471 in das öffentliche Leben ein, indem ihn sein Vater auf den Reichstag nach Regensburg mitnahm, und 1474 sehen wir ihn wieder zur Seite des heldenmüthigen Vaters, jetzt aber auf dem Kampfplatze: beide Fürsten ziehen ihrem kaiserlichen Verwandten Friedrich III. zu Hülfe gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund, der die Stadt Neuß bedrohte. Diese kriegerische Bethätigung Christophs wurde rasch unterbrochen durch des Vaters Tod, der im Februar 1475 zu Baden eintrat; Ch. succedirte ihm als regierender Markgraf von Baden und Hochberg. Doch war er nicht alleiniger Regent; gleiche Rechte besaß sein wenig jüngerer Bruder Albert, während der dritte Sohn Karls, Friedrich, den geistlichen Stand ergriff und mit der Zeit Bischof von Utrecht als Friedrich IV. wurde. Bald nach seiner Thronbesteigung ging Ch. an den Hof seines Oheims nach Wien und verweilte hier längere Zeit; zu Frankfurt empfing er sodann für sich und den Bruder die kaiserliche Belehnung mit den Markgrafschaften, welcher Friedrich III. neue Privilegien für das fürstliche Haus hinzufügte, die seine Nachfolger Maximilian I. und Karl V. bestätigten und erweiterten. Schon 1476 vereinfachte sich die Doppelregierung des kleinen Landes wesentlich, da Christophs Bruder an ihn das Scepter auf die Dauer von sechs Jahren abtrat; nach deren Ablauf theilten die Brüder die badischen Lande, indem sie den Markgrafen Rudolf IV. von Hochberg-Sausenberg, ihren Agnaten, beizogen, zu Hochberg 1482: Ch. erhielt die Markgrafschaft Baden, die Hälfte der Grafschaft Eberstein und den an die Stadt Straßburg seit 1463 verpfändeten Antheil der Herrschaft Lahr, übernahm die Schulden, welche auf diesen Gebieten lasteten, sowie die Versorgung seiner Mutter und die dem Hausvertrage entsprechende Apanage an den geistlichen Bruder; Albrecht fiel die Markgrafschaft Hochberg zu, doch überließ er sie sofort an Ch. gegen eine jährliche Einnahme von tausend Gulden, welche er bis zu seinem Tode 1488 bezog. Somit war Ch. in der That wieder Herr der beiden Markgrafschaften und vereinte die ganze Hinterlassenschaft des Vaters unter seinem Scepter. Nach dem Tode des Vaters betrat Ch. sofort wieder die kriegerische Laufbahn. Als 1475 der Kaiser mit 80000 Mann von Köln gegen Karl den Kühnen auszog, um ihn zu zwingen, die Belagerung von Neuß aufzuheben, war Ch. mit badischen Truppen im Heere seines Oheims und wohnte zwei blutigen Treffen an. 1477 begleitete er den Erzherzog Maximilian, seinen Vetter, nach Flandern, wo die schöne Maria, Karls des Kühnen Erbin, demselben 20. Aug. zu Gent ihre reiche Hand bot, – eine Verbindung, deren erster Sprößling der Krieg sein sollte. Ludwig XI. von Frankreich hatte Maria seinem [228] erst einjährigen Sohne 1471 verlobt, um ihr herrliches Erbe mit Frankreich vereinigt zu sehen; sie aber hatte den Erzherzog vorgezogen. Darüber erbost, riß der König Burgund, Picardie, Flandern und Artois an sich als erledigte Lehen der capetingischen Krone. Um seinem Ansturme zu begegnen, sandte nun Friedrich III. seinen Sohn Maximilian selbst ihm entgegen 1479, und Truppen der Reichsfürsten schlossen sich dem Erzherzoge an – Markgraf Ch. stellte sich an die Spitze der Soldaten, welche er in seinem Lande ausgehoben, und zeichnete sich im Kampfe durch persönliche Tapferkeit und Feldherrngaben in hervorragender Weise aus. Ihm gelang es, die Stadt und die Citadelle Luxemburg zu nehmen, welche der Chevalier von St. Marie vertheidigte. Auch 1481 begleitete er Maximilian auf dem Kriegszuge nach Geldern. – Seit 19. Dec. 1468 war Ch. verheirathet; nachdem er kaum sein fünfzehntes Jahr vollendet, hatten ihm die Eltern Ottilie, die einzige Tochter des Grafen Philipp des Jüngern von Katzenelnbogen, welcher 1454 gestorben war, zum Weibe gegeben. Dieselbe erhielt als Mitgift das Schloß Stadeck mit Zubehör und ihr Großvater, Graf Philipp der Aeltere, wies ihr 16000 Gulden auf das Schloß Algesheim an. Was aber weit wichtiger als diese Güter schien, war die Aussicht auf Theile des katzenelnbogen’schen Landes. 1479 trat der Augenblick ein, den man bei der Eheschließung ins Auge gefaßt hatte: der letzte Graf von Katzenelnbogen und Dietz, Ottiliens Großvater, verschied. Ottilie machte sofort mit allem Nachdruck ihre Ansprüche geltend, mußte sich aber zuletzt gegenüber dem Anrechte des landgräflich-hessischen Hauses mit einer Geldentschädigung abfinden lassen. Trotz dieser getäuschten Hoffnungen war die Ehe eine äußerst glückliche und die spätesten Nachkommen dürfen in ihr ein schönes Vorbild verehren. Ottilie beschenkte den Gatten in den Jahren 1471–1493 mit zehn Söhnen und fünf Töchtern; von den Söhnen starben nur zwei in der Wiege; von den Töchtern wurden zwei Aebtissinnen, die anderen übertrugen das zähringische Blut in die Häuser Hanau, Zollern und Pfalz-Simmern. – Anlangend die politische Wirksamkeit Christophs arbeitete er mit besonderem Nachdruck für die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz des Landfriedens. Waren dies oft nur fromme Wünsche, so erschien es ihm hingegen eine heilige Pflicht, sein geliebtes Volk nach besten Kräften vor den Nachbarn sicher zu stellen. Am 13. Jan. 1477 schloß er ein Bündniß zu gegenseitiger Hülfe auf fünf Jahre mit Graf Eberhard im Barte, nachdem er schon 18. April 1476 den Grafen Ulrich V., den Vielgeliebten von Würtemberg und seinen Sohn Eberhard II. für ein solches gewonnen hatte. Demselben folgten Bündnisse mit der Reichsstadt Weil auf acht Jahre 1481, mit Straßburg auf zehn Jahre 1497, und 1498 erneuerte Ch. auf dem Freiburger Reichstage seinen Bund zur Wahrung des Landfriedens auf acht Jahre mit Herzog Ulrich I. von Würtemberg, diesen Bund verlängerte er zu Stuttgart 1511 auf 20 weitere Jahre. Einen sehr großen Werth legte Ch. auf den schwäbischen Bund, die Schöpfung des römischen Königs Maximilian, seines Freundes: schien ihm doch diese Verbindung in Waffen das beste Schutzmittel für Eigenthum und Freiheit. Ch. trat ihm 1489 bei, bestätigte ihn für sein Land 1490 und wiederholt im Auftrage Maximilians I. suchte er 1495 die Ritterschaft der Ortenau, welche ihm meist lehnbar war, zum Beitritte zu gewinnen und es gelang ihm. Ebenso sehr wie er für den schwäbischen Bund thätig und eingenommen war, stellte er sich feindlich zur heiligen Vehme. Da diese rücksichtslos um sich griff und zu einer Plage wurde, so verwendete Ch. seinen Einfluß in Wien, um sie abgeschafft zu sehen, auch gewann er Straßburg für seine Ansicht: die sich consolidirende Landeshoheit sah in den Vehmgerichten ihren ärgsten Feind und Nebenbuhler, schränkte sie ein, wo sie nur konnte.

Großes Ansehen erwarb sich Ch., obgleich ein Freund des Friedens, fort [229] und fort im Kriege. So unterstützte er den Erzherzog Maximilian in seinem bekannten Conflicte mit den Flandrern in Person und zeichnete sich dabei durch Thaten der Tapferkeit aus. Zur Belohnung der treuen Dienste, welche Ch. in dem Feldzuge ihm leistete, beschenkten Maximilian und sein Sohn Philipp ihn mit Häusern zu Luxemburg etc. und ernannten ihn mitten im Kriege, 20. Aug. 1488, zu Middelburg zum Generalcapitän und Gouverneur des Herzogthums und der Stadt Luxemburg, sowie der Grafschaft Chigny; sie übergaben ihm das Schloß zu Luxemburg; er erhielt volle Gewalt in Kriegs- und Civilangelegenheiten, hatte die geistlichen Aemter wie die Magistratswürden nach Gutdünken zu besetzen, durfte durch einen Stellvertreter das Land verwalten lassen, und die Habsburger versprachen ihm 22. Aug. noch besonders, daß sie ohne Veranlassung und ohne vorherige Anzeige Ch. die Regierung der genannten Gebiete nie nehmen würden. Ch. leistete König Maximilian den Eid der Treue als Vasall. Maximilians Sohn, Erzherzog Philipp, Statthalter der Niederlande, verlieh 1491 zu Mecheln Ch. das goldene Vließ, die höchste Auszeichnung. Derselben folgten noch viele Anerkennungen der Dienste Christophs Seitens des habsburgischen Hauses; 15. Nov. 1492 zu Metz belieh ihn König Maximilian mit den Herrschaften Rodemachern, Richemont, Herspringen, Bolchen und Useldingen als erblichem Lehen. Auch gab er ihm noch Güter geächteter flandrischer Großen, die Grafschaft St. Paul, einen Theil der Herrschaft Fontois und Berward, die Herrschaften Florenges und Ruland; ferner erlaubte ihm der König-Erzherzog die Herrschaft Püttingen loszukaufen: für 3000 Gulden erhielt sie der Markgraf von dem Grafen Friedrich von Zweibrücken und Bitsch 1491, und wurde im folgenden Jahre vom Kaiser damit belehnt. Erzherzog Philipp ernannte Ch. am 8. Jan. 1496 zu Brüssel zum Gouverneur in Verdun, und gab ihm seit 2. März 1499 eine jährliche Pension von 1200 flandrischen Pfund. Maximilian, Kaiser geworden, errichtete das Reichsregiment als berathende Behörde über alle Reichsangelegenheiten; Ch. war einer der von Maximilian ernannten Beisitzer 1500. Im September 1505 bestimmte der Kaiser in Brüssel Ch. und seine Nachfolger zusammen mit einigen anderen Fürsten zu Schutzherren der Stadt Worms. So sehen wir die Habsburger Ehren um Ehren auf den treuen Markgrafen von Baden häufen. Dafür stellte er dem Kaiser wiederum Truppen, 1492, als diesem das Umsichgreifen des bairischen Hauses unter Albrecht IV. bedrohlich erschien, doch kam es nicht zum Kriege: der Herzog, bedroht vom Kaiser und dem Löwlerbunde, räumte Regensburg, welches er an sich gerissen, wieder. Drei Jahre vorher hingegen, 1489, hatte Ch. neue Lorberen in seinen Siegerkranz geflochten: im Auftrage des Erzherzogs Philipp war er mit 3000 Mann ausgezogen gegen den Grafen Robert II. von der Marck, den kriegerischen Herrn von Sedan, hatte Boulaine erobert und das Schloß Bouillon verbrannt. Als tüchtiger Feldherr vielumworben, zog Ch. 1497 seinem Oheime, dem Kurfürsten-Erzbischofe Johann II. von Trier, zu Hülfe gegen die rebellische Stadt Boppart: dieselbe hatte, fußend auf jüngst verliehene kaiserliche Privilegien, den trier’schen Statthalter verjagt und sich unabhängig gemacht – jetzt aber mußte sie sich am 3. Juli ergeben und unter die Herrschaft des Krummstabes zurückkehren. 1499 begegnen wir Ch. im Schweizer Kriege; er hilft dem Kaiser bei dem Bestreben, die Eidgenossen vom Bunde mit Frankreich loszureißen und dem heiligen Reiche wieder anzugliedern, doch blieb die Schweiz siegreich und der Krieg brachte ihr nur neuen Ruhm. – 1505 schloß Ch. mit Maximilian I. ein Bündniß zum Schutze der österreichischen und badischen Gebiete im Elsaß, Breisgau und Schwarzwald gegen Frankreich und dessen Schützling, die Eidgenossenschaft. Dies etwa waren die Hauptgelegenheiten, in welchen Ch. I. sich als ein bedeutender Truppenführer und ein muthiger Krieger erwies.

[230] Eine Herzensfrage für Ch. war es immer, seines Landes Loos möglichst sicher zu stellen, für seine Geschicke auch in der Zukunft zu sorgen und es gelegenheitlich zu arrondiren. In der Absicht, die badischen Lande stets beim Zähringer Stamme zu erhalten, schloß er am 26. Aug. 1490 mit Philipp, dem letzten Markgrafen von Hochberg-Sausenberg, seinem Agnaten, eine Erbvereinigung ab, das sogenannte „röttel’sche Gemächt“: falls Ch. ohne männliche Erben verstürbe, sollten Philipp die Mark Hochberg, Höhingen und die Stadt Sulzberg zufallen, stürbe aber Philipp ohne männliche Descendenz, so sollten die Herrschaften Sausenberg, Rötteln, Badenweiler, die Stadt Schopfheim und alle Dependenzen an Ch. übergehen, ohne Rücksicht darauf, ob es eigene oder Lehnsgüter seien. Ferner wurde bestimmt, daß keiner der beiden Contrahenten ein Stück Landes veräußern dürfte; einzig wenn ein Glied des fürstlichen Hauses aus der Gefangenschaft losgekauft werden müßte oder eine fromme Stiftung zu gründen wäre, sollte Veräußerung von Gütern gestattet sein. Für den Fall, daß der Mannesstamm erlösche, sollten in den Markgrafschaften die Frauen successionsberechtigt sein. Das röttel’sche Gemächt war für die kleinen Verhältnisse Badens unter Ch. I. ein hochwichtiges Ereigniß, bedeutende Strecken mußten an ihn fallen, denn Philipp besaß, seit 14 Jahren mit einer savoyischen Prinzessin vermählt, nur eine Tochter, Ch. aber acht Söhne. Am 13. Aug. 1494 bestätigte Kaiser Maximilian den Hausvertrag, und 1498 wurde Ch. bereits gemeinsam mit dem Markgrafen Philipp vom Bischofe von Basel, Caspar zu Rhein, mit den bischöflichen Lehen Haltingen und Höllstein beliehen. 1499 aber, in einer zweiten Bestätigung des Erbvereins, erlaubte sich Maximilian I. Eingriffe in die Rechte des badischen Hauses; so behielt er sich vor, das Schloß Rötteln und die Stadt Schopfheim als österreichische Lehen einlösen zu dürfen, da ihm die Souveränetätsrechte zuständen; diese Forderung führte zu einem Processe der Häuser Habsburg und Baden am Reichskammergerichte, der den westfälischen Frieden lange überdauerte und erst am 29. Juni 1741 zu Preßburg entschieden wurde: hier gelang es dem badischen wirklichen geheimen Rathe Freiherrn Karl Siegmund v. Ziegesar den Bevollmächtigten Maria Theresia’s Grafen Sintzendorff dahin zu vermögen, daß Oesterreich seinen Hoheitsansprüchen an die Herrschaften Rötteln, Badenweiler und Sausenberg gegen 230000 Gulden völlig entsagte und sie zu Reichslehen erklärte. Ch. I. hätte gewünscht, die ganze Erbschaft des letzten Sausenbergers an sein Haus zu bringen und that deshalb 1490 Schritte, um die einzige Tochter Philipps, Johanna, mit seinem fünften Sohne Philipp zu vermählen – diesen Plan verfolgte er auch noch 1501, sah aber überall Hindernisse. Der alte Sausenberger bereute schon die Erbvereinigung und Ludwig XII. von Frankreich, dem er in hohem Grade ergeben war, konnte ihn darum um so leichter bereden, wenigstens einen Theil seiner Besitzungen, der nicht im Erbvergleiche einbegriffen war, Christophs Haus zu entziehen und in französische Hände zu legen: Johanna wurde dem Enkel des berühmten Bastards von Orléans, Dunois’, dem Herzoge Ludwig I. von Longueville, Oberkammerherrn des französischen Königs, verlobt. Am 9. Sept. 1503 starb ihr Vater Philipp – das röttel’sche Gemächt trat jetzt in Kraft: Ch. ergriff sofort Besitz von Sausenberg, Rötteln, Badenweiler und Schopfheim, ohne auf den Vorbehalt Maximilians zu achten und Rötteln und Schopfheim als Lehen Oesterreichs zu nehmen. Nun aber regte sich Longueville, dem Johanna die Grafschaft Neufchâtel und eine Reihe Herrschaften zugebracht, nahm den Titel eines Markgrafen von Rötteln an und drohte das sausenbergische Gebiet mit Gewalt zu nehmen. Ch. fand eine tüchtige Stütze in der Bevölkerung des streitigen Landes; treu an dem beschworenen Erbvertrage haltend, besetzte dieselbe, einen Ueberfall befürchtend, Rötteln und 12000 Mann stellten sich, [231] gehörig gewaffnet, im Sausenhard auf. Als Longueville dies sah, ließ er vom Kriege ab, strengte hingegen einen Proceß an, der erst 1581 ein Ende fand, indem das Haus Longueville sich gegen Geld der Ansprüche auf badische Gebiete begab. Zwei langathmige Processe des badischen Hauses stehen somit in unlösbarer Verbindung mit dem Namen Christophs I. und in dem einen derselben mußte auch er den historischen Undank des Hauses Oesterreich an sich erfahren.

Von weiteren Erwerbungen Christophs ist vor allem zu erwähnen, daß er 1497 von den Grafen Johann und Jakob von Mörs und Saarwerden die Hälfte der Herrschaften Lahr und Mahlberg für 44000 Gulden erkaufte. Ch. bestätigte die Freiheiten der Stadt Lahr und wurde 17. Aug. 1498 vom Kaiser zu Freiburg im Breisgau mit den Landestheilen beliehen. Die genannten Grafen blieben fortan im Besitze der anderen Hälfte der beiden Herrschaften und das Haus Baden regierte somit gemeinschaftlich mit ihnen in Lahr und Mahlberg. Außerdem erwarb er eine Anzahl von kleineren Städten, Ortschaften etc., so das Dorf Tutschfelden von den Herren v. Keppenbach, eine Reihe Dörfer von den Dynasten von Hohengeroldseck etc. – alles in der Absicht, sein angestammtes Erbe nicht nur zu erweitern, sondern auch besser abzurunden und Rechte Anderer in seinem Territorium abzulösen. Aber seine Richtschnur war hier wie in allem die lauterste Gerechtigkeit. Dies zeigt untrüglich sein Verfahren gegen das Haus Eberstein. Graf Bernhard III. von Eberstein, wegen Gochsheim Vasall des Kurfürsten Philipp des Aufrichtigen von der Pfalz, war wie der Kurfürst vom Kaiser 1504 geächtet worden, weil er diesen bei dem Versuche unterstützt hatte, sich des landshut’schen Landes zu bemächtigen. Der Kaiser schenkte nun Christophs fünftem Sohne, Philipp, den Antheil Bernhards an der Grafschaft Eberstein, aber Ch. brachte seinen Sohn dahin, daß er dem Grafen, sobald ihn der Kaiser 15. April 1505 von der Acht gelöst, das Gebiet zurückerstattete. Bernhard, hierdurch gerührt, schloß mit Ch. am 10. Aug. 1505 einen Vertrag ab: er versprach, hinfort sammt seinen Nachfolgern der Markgrafschaft Rath, Mann und Diener zu sein, die bisher getrennte Grafschaft solle in Zukunft wieder gemeinsam von den Markgrafen von Baden und den Grafen von Eberstein regiert werden, und bei Veräußerung eines Theiles derselben müsse der Verkäufer zuerst dem Mitregenten denselben zum Kaufe anbieten. Ch. ging hierauf ein und wies dem Grafen als Mannlehen an: die badische Hälfte des Schlosses Eberstein, den badischen Theil am Gernsbacher Walde und 150 Gulden jährliches Dienstgeld auf die markgräfliche Kammercasse – Bernhard mußte sehr zufrieden hiermit sein, denn durch die Verschwendung seiner Vorfahren waren die Finanzen des Grafenhauses arg zerrüttet. Bezeigte sich Ch. hier edelmüthig gegen einen schwachen Nachbarn, so steht er hingegen in einer harten und rücksichtslosen Zeit geradezu einzig da in seiner Haltung gegen den Kurfürsten von der Pfalz, Philipp den Aufrichtigen. Als dieser 1504 geächtet worden, erhoben sich Alle gegen ihn, deren Haus Unbill oder Einbuße durch seinen Vater, Friedrich den Siegreichen, erlitten hatte – sie benutzten sein Unglück, um Rache zu nehmen. Ch. aber, dessen Vater doch am härtesten von Friedrich gezüchtigt worden, blieb ruhig, keine Bitten des Kaisers, keine Mahnungen seiner Mitstände konnten ihn zur Fehde gegen Kurpfalz bewegen. Philipp war sein Freund, sein Lehensherr; Ch. wies alle Rathschläge zurück und sprach das schöne Wort: „Ehr’ und Eid gilt mehr denn Land und Leut’!“ Ihn verbanden auch verwandtschaftliche Beziehungen mit dem Kurfürsten, sein Sohn Philipp war dessen Schwiegersohn. Aber Ch. erhob sich nicht nur nicht gegen den Kurfürsten, sondern er rastete auch nicht, bis es ihm gelungen war, ihn mit dem Kaiser auszusöhnen und von der Acht zu befreien. Dafür priesen im Reiche alle Stimmen die Uneigennützigkeit des Markgrafen. Als frommer Mann war Ch. weithin gekannt und geehrt. [232] Das Kloster Herrenalb übertrug ihm 1496 die Vogtei – um nun den Herzog Eberhard II. von Würtemberg, der dieselbe für sich gewünscht, vom Streite abzuhalten, schloß er mit ihm 1497 zu Stuttgart einen Vertrag, den der Kaiser in Innsbruck bestätigte, und behielt darin die Vogtei. Dem von ihm begünstigten Frauenkloster in Pforzheim, welches er 1487 in seinen und seines Hauses besonderen Schutz nahm, verlieh er neue Privilegien, und seine Tochter Ottilie wurde dort späterhin Aebtissin. Treffen wir Ch. hier milde, gütig und mit vollen Händen der Kirche spendend, so hat dagegen der Abt von Gottesau ihn gelegentlich als strengen Richter und energischen Bekämpfer des Uebermuthes kennen lernen.

Im J. 1503 übertrug Ch. seinem fünften Sohne, Philipp, in Heidelberg, wo sich derselbe vermählt hatte – von allen Söhnen des Markgrafen war er allein damals verheirathet –, zur einstweiligen Regierung die Markgrafschaft Baden, den badischen Theil der Grafschaften Spanheim und Eberstein und die Herrschaft Altensteig, fügte aber die Bedingung hinzu, einst alle diese Gebiete dem Nachfolger des Vaters wieder auszuliefern. Diese Verfügung zu Gunsten des Prinzen erlosch natürlich, als der Markgraf am 25. Juli 1515 ein Hausgesetz, die bekannte pragmatische Sanction, erließ, in welcher er seine Lande unter seine Söhne Bernhard (III.), Philipp (I.) und Ernst (I.) theilte; seine anderen Söhne waren alle ohne Nachkommen gestorben bis auf Rudolf (IX.), der Canonicus vieler Stifter war und dem eine jährliche Pension von 100 Gulden in diesem Gesetze zugesprochen wurde. Jede bisherige Theilung des Landes, die Ch. verfügt hatte, wurde jetzt cassirt und die Unveräußerlichkeit des Gesammtgebietes festgesetzt.

Da Christophs körperliche Kräfte rasch schwanden und die Regierung zu schwer auf ihm zu lasten begann, so überließ er am 1. Aug. 1515 seinen Söhnen in der Weise die Herrschaft, daß er auf vier Jahre zurücktrat und die Unterthanen für diese Zeit des Eides der Treue gegen ihn entband, doch durften die Prinzen nur als seine Stellvertreter, nicht im eigenen Namen, regieren und keine erledigten Lehen ohne sein Vorwissen vergeben. Hatte der edle Fürst gehofft, nach vier Jahren frisch gekräftigt das Regiment wieder in die starke Hand nehmen und zu des Landes Heil weiterführen zu können, so hatte es das Geschick anders beschlossen. Auch seine geistigen Kräfte nahmen in Bedenken erregender Schnelligkeit ab und Kaiser Maximilian I., sein alter Freund, sah sich genöthigt, zu Augsburg 15. Jan. 1516 die drei Succedenten Christophs zu Curatoren und Stellvertretern desselben auf Jahresfrist, jeden in seinem resp. Landestheile, zu ernennen; zugleich übertrug Erzherzog Karl das goldene Vließ Christophs dessen Sohne Bernhard. So stand der Markgraf unter der Curatel seiner Söhne. Nachdem ihm der Tod seine vortreffliche Gemahlin Ottilie am 15. Aug. 1517 entrissen hatte, wurde sein körperlicher wie geistiger Zustand immer trauriger und seit 1518 umgab ihn die Nacht des Wahnsinns. Seine Söhne brachten ihn nach dem alten Schlosse zu Baden, welches er 1479 mit dem neuen unter ihm erbauten Schlosse vertauscht hatte, und traten die Regierung ihrer Gebiete an, in stetem Hader mit einander. – Als die Reformation ihren Einzug in Deutschland hielt, stand der Irre im alten Badener Schlosse ihr kalt und theilnahmlos gegenüber. Die innigste Trauer ergriff das badische Volk, als am 29. April 1527 zu Baden Ch. I., der Stammherr aller badischen Linien, verschied; er stand im 74. Lebensjahre.