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ADB:Eichhorn, Friedrich

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Artikel „Eichhorn, Joh. Albr. Friedr.“ von Otto Mejer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 737–741, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eichhorn,_Friedrich&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 08:50 Uhr UTC)
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Eichhorn: Joh. Albr. Friedr. E., preußischer Staatsmann, geb. zu Werthheim a. M. 2. März 1779, † 1856. Im Hause seines Vaters, der gräflich Löwenstein’scher Hofkammerrath war, in bürgerlicher charaktervoller Enge erzogen, auf der Schule seiner Vaterstadt sich früh auszeichnend, studirte er von Ostern 1796 bis dahin 1799 zu Göttingen, wo ein väterlicher Verwandter, der Orientalist Joh. Gottfr. E., Professor war, die Rechte, schon damals von dem Vater auf Preußen gewiesen. Unter seinen Universitätslehrern hatte Spittler, der in der ersten Hälfte seiner Studienzeit noch in Göttingen lehrte, vorzugsweise Einfluß auf ihn und bestärkte ihn in seiner schon mitgebrachten historischen Richtung. Als er ausstudirt hatte, übernahm E. auf einige Zeit die Führung eines jungen Preußen von Adel, kam mit diesem nach Cleve und wurde durch den Präsidenten des dortigen Obergerichtes, dem er bekannt geworden war, veranlaßt, hier im J. 1800 als Auscultator einzutreten. Das Amt eines Auditeurs und Regimentsquartiermeisters im Bataillon Graf Wedel, welches er daneben annahm, führte ihn im J. 1802 mit dieser Truppe nach Hildesheim. Dort arbeitete er gleichfalls wieder beim Obergerichte, bestand im Frühjahr 1806 die große Staatsprüfung, und wurde – was er einkömmlicheren Anstellungen in der Provinz vorzog – Kammergerichtsassessor in Berlin, 1810 Kammergerichtsrath, 1811 zugleich Syndicus bei der neuerrichteten Universität.

In der schweren Zeit, die bald nach seiner Anstellung am Kammergerichte über Preußen hereinbrach, traten politisch Gleichgesinnte einander schneller und rückhaltloser nahe, als in ruhigen Tagen: E. gehörte zu dem Berliner Kreise vertrauter, patriotischer Männer, welche, erfüllt von der Ueberzeugung, die Napoleonische Herrschaft dürfe nicht dauern, und für das Vaterland zu jedem Opfer bereit, es ihre Aufgabe sein ließen, das Feuer des Widerstandes zu erhalten und die Rückkehr besserer Zeiten vorzubereiten. Wol in Folge solcher Zusammenhänge erhielt er im Februar 1809 Auftrag, zur Mitübernahme der preußischen Kriegsgefangenen von 1806 an die französische Grenze zu gehen, und dadurch Gelegenheit, in Nassau, Frankfurt und sonst für die Interessen des unlängst geächteten Freiherrn v. Stein einzutreten. Im April war er in Hessen, um im Auftrage der Berliner Freunde mit Dörnberg zu verhandeln. Ende desselben [738] Monats schloß er sich Schill’s Unternehmen an und nur durch einen Unfall wurde er gehindert, es über seine Anfänge hinaus zu begleiten. – Nun folgten Jahre des Harrens, in denen C. sein Haus gründete (1811); aber obwol jetzt Familienvater, finden wir ihn augenblicklich wieder thätig bei der Erhebung von 1813: zuerst als Mitglied des Ausschusses für Organisation der Landwehr, seit Ablauf des Waffenstillstandes beim Heere. Dem Blücher’schen Generalstabe beigegeben nahm er Theil an den Herbstschlachten bis Leipzig; dort wurde er (21. Oct. 1813) Mitglied der Centralverwaltung unter Stein, und folgte nun in dessen unmittelbarer Nähe dem Zuge bis Paris. Auch hier führte er die Geschäfte der Behörde bis zu ihrer Auflösung weiter, und hat später deren Wirksamkeit beschrieben in der ohne seinen Namen erschienenen Schrift:. „Die Centralverwaltung der Verbündeten unter dem Freiherrn v. Stein, Deutschland 1814“. Diese und eine zweite anonyme Flugschrift – „An die Widersacher der Vereinigung Sachsens mit Preußen“, Frankfurt und Leipzig 1815 – verfaßte er, nachdem er im Herbste 1814 zu seinem Berliner Richteramte zurückgekehrt war. Den Feldzug von 1815 machte er nicht mit. Als aber nach dessen Beendung der frühere preußische Finanzminister v. Altenstein, mit Verwaltung der von preußischen Truppen besetzten französischen Provinzen beauftragt, E., welcher von der Centralverwaltung her in diesen Geschäften bewährt war, zum Gehülfen wünschte, wurde dieser durch den Staatskanzler nach Paris berufen (Juli 1815) und leistete dort nicht blos für seine nächste Aufgabe, sondern auch für die Liquidation zahlloser Privatansprüche und für die bis dahin versäumte Wiedergewinnung der aus Deutschland geraubten wissenschaftlichen und Kunstschätze die ersprießlichsten Dienste. Er hatte sich bei seinen wiederholten Verwaltungsthätigkeiten so ausgezeichnet, daß er jetzt aus der zweiten Pariser Verwendung in das auswärtige Ministerium – als geheimer Legationsrath – und bald darauf auch in das staatskanzlerische Cabinet gezogen wurde. Bei Errichtung des Staatsrathes (März 1815) gehörte er zu dessen durch das besondere Vertrauen des Königs berufenen Mitgliedern. Im Ministerium aber wurde er, auf den Antrag des Bundestagsgesandten Grafen Goltz, vom Staatskanzler schon seit Ende 1817 mit dem Referate über die deutschen Angelegenheiten beauftragt und hat sie zuerst als vortragender Rath, seit 1831 als Director der zweiten Abtheilung des Ministeriums mit steigender Selbständigkeit bearbeitet bis 1840.

Unter den vielen wichtigen Geschäften, auf welche E. in dieser Stellung Einfluß geübt hat, nahmen anfänglich die Verfassungsangelegenheiten einen bedeutenden Platz ein. Er war an ihnen als Mitglied der ersten drei Verfassungscommissionen durch selbständige Arbeiten betheiligt, in denen er für beschließende Reichsstände und für Selbständigkeit der Gemeindeverwaltung eintrat. Als später die österreichisch gesinnte Partei im Ministerium und die particularistische Strömung das Uebergewicht erhielten, ward er entfernt. Er hatte jetzt die Menge verschiedenster Verhandlungen zu leiten, mittelst deren Preußen in seinen durch den Wiener Congreß ihm bestimmten unbequemen Grenzen sich mit ungünstigen Nachbarn einrichten mußte; auch beschäftigten ihn die Beziehungen zum Bunde. Daneben aber begann bereits die Hauptaufgabe seines Geschäftslebens im auswärtigen Ministerium, die Entwicklung des Zollvereins. Ihre finanzielle Seite ist den Ministern v. Motz und Maassen zu danken, ihre politische E. Am 26. Mai 1818 war das Gesetz erlassen worden, durch welches zunächst Preußen zu einem Zollgebiete vereinigt war: wie von diesen Anfängen und den ersten Enclavenverhandlungen bis zum Beitritte Hessen-Darmstadts (1828), wie von dem Kampfe mit dem mitteldeutschen Handelsvereine und dem widerwilligen Beitritte Kurhessens (August 1831) an bis zu jener Reihe glorreicher Anschlußverträge von 1833 ff., in denen Baiern [739] und Würtemberg, Sachsen und die thüringischen Lande, Baden und Frankfurt beitraten, der preußische Zollverein sich zum deutschen erweiterte, daran kann hier nur erinnert werden. Kein Fortschritt ist auf diesem weiten und mühevollen Wege geschehen, den nicht E. vorbereitet, geleitet, erkämpft hätte, zuweilen, wenn es galt, finanzielle Rücksichten hinter politische zurückzustellen, gegen die preußischen Freunde des Unternehmens selbst, immer gegen die Schachzüge der österreichischen, der particularistischen, auch der preußischen Gegner. Denn innerhalb Preußens fehlten sie gleichfalls nicht. Zuletzt erreichte er, daß diese letzteren allmählich verstummten, die außerpreußischen Gegner, soweit sie nicht von Oesterreich influirt waren, Vertrauen gewannen, und am Ende der dreißiger Jahre gab es im Kreise der politischen Männer der Zollvereinsstaaten auch persönlich kaum einen allgemeiner verehrten als ihn. Nur eines erreichte er nicht: den Dank des Königs. Er war diesem durch die österreichische Feindschaft als Liberaler verdächtigt worden; und wenn die Gerechtigkeit des Monarchen sich auch nicht entschloß, den Vorwurfsfreien aus seinem Amte zu entfernen, so blieb der Schmerz unmißverständlicher Zurücksetzung doch E. nicht erspart. Er wußte indeß auch das zu tragen und widmete sich seiner Aufgabe nur um so treuer. Man darf sagen, daß als Friedrich Wilhelm III. starb dieselbe vollendet war; denn daß die Tage des norddeutschen Steuervereins bereits gezählt seien, bezweifelte Niemand. Je mehr aber der deutsche Zollverein der politischen Entwicklung Deutschlands vorgearbeitet hat, um so mehr sind wir E. verpflichtet.

Dieser war bereits im zweiundsechzigsten Jahre, als er auf ein Arbeitsfeld gerufen wurde, wo er weniger glücklich sein sollte. Kurz vor dem Thronwechsel am 7. Juni 1840 war der Cultusminister v. Altenstein, welcher das Ministerium seit 1817 verwaltet hatte, gestorben, Anfang August wurde E. zu seinem Nachfolger ernannt (die formelle Ernennung ist erst vom 8. October), er selbst nicht ohne das Bedenken, daß er für eine solche Aufgabe zu alt sei; denn die Altenstein’sche Verwaltung hatte gegen ihr Ende sowol auf katholischem wie auf evangelischem Kirchengebiete Schiffbruch gelitten und überlieferte nicht blos verwirrte Zustände, sondern zugleich ein mit ihnen verflochtenes, schwer brauchbares Dienstpersonal. Zu dieser Verwirrung aber, deren Wurzeln zum großen Theile schon alt und mit eigensten Entwicklungen des preußischen Staatswesens im Zusammenhange waren, ließ sich vor 1848 noch schwerer Stellung nehmen, als nachher; denn die Aufgaben des Cultusministeriums waren noch kirchliche und staatliche untereinander, und der Minister hatte zum Könige noch keine constitutionelle Stellung; so daß eine Persönlichkeit, wie die in Geschäften unberechenbare Friedrich Wilhelms IV. von ungleich größerem Einflusse als nach 1848 war. Dazu die unklare, den Sturm von 1848 bereits im Schooße tragende Zeit. Durch diese und andere Umstände war die Verwaltung, welche E. übernahm, so schwierig, als jemals ein Cultusminister sie übernommen hat. Das Schwierigste war die Behandlung der evangelischen Kirche. Im 16. Jahrhundert war diese Kirche eine Landeseinrichtung gewesen, jetzt bildete sie einen privilegirten religiösen Verein: aber das landesherrliche Kirchenregiment war ihr von früher geblieben und ward an oberster Stelle vom Cultusministerium geführt. Im J. 1840 war die langjährige Herrschaft des vulgären Rationalismus eben zu Ende; die Kirche wies noch allenthalben ihre Spuren auf. E. war vom Könige vor allem deswegen zum Minister erwählt worden, damit er ihr zu gesunderen Zuständen helfen sollte: der Freund Schleiermacher’s, der Mann von unirter, dem kirchlichen Parteitreiben fremd gebliebener, christlich-ernster Gesinnung, der mit aufrichtiger Liebe zur Sache eine unter der höheren Beamtenschaft jener Zeit in Kirchensachen nicht häufige Kunde verband, schien hierzu mehr als Andere geeignet. E. wandte sich an die Kirche als Verein, indem [740] er die Mittel erwog, wie ihr geholfen werden könne: er ließ 1843 die Geistlichen der Superintendenturkreise, 1844 die der Consistorialbezirke, 1846 eine nach Berlin berufene Notabelnversammlung, diesmal zur Hälfte aus Nichtgeistlichen bestehend, darüber berathen. Alle diese Instanzen waren einverstanden, daß die Kirche zunächst einer presbyterial-synodalen Organisation, sodann größerer Unabhängigkeit vom Staate bedürfe. Ursprünglich hatte das landesherrliche Kirchenregiment sich im Dienste kirchlicher Principien bewegt; später hatte es diese kirchlichen Motive allmählich durch politische ersetzt, und der Kirchenverein war degenerirt, indem er aus Gesichtspunkten, die nicht die seinen waren, regiert wurde; jetzt sprach er die Ueberzeugung aus, nur er selbst mit sozialen Mitteln könne sich wieder helfen. Es handelte sich hierbei gegenüber theils dem damals noch anspruchsvollen platten Rationalismus, theils der unlängst zum Angriff übergegangenen Hegel’schen Linken (1835 war Strauß’ Leben Jesu erschienen), für Geistlichkeit und Gemeinden namentlich um Lehrzucht; und soviel war von vorn herein gewiß, daß nach der Natur der Sache dieselbe kirchlich richtig und wirksam nicht geübt werden konnte von einer Staatsregierung, unter deren obersten Grundsätzen die Toleranz war; denn die Vorbedingung der Lehrzucht ist, daß sie dem Uebenden auch dogmatisch Gewissenssache sei, daß er in der Ueberzeugung handle, es sei ihm vor Gott nicht erlaubt einer andern, als der Einen nach seiner Meinung wahren Lehre Raum zu geben. Ein Staat, der statt dessen in allen seinen andern Beziehungen zur Religion seiner Angehörigen von Gewissens wegen tolerant war, konnte die Lehraufsicht in keinem andern Interesse, als dem der äußern Ordnung führen; ein solches formales Motiv aber ist als Grundlage für die von jener Aufsicht berührten innerlichen Vorgänge zu gering; und wider eine nicht besser fundirte Lehrzucht war jedes religiöse Einzelgewissen befugt, sich auf sein höheres Recht zu berufen. Dies entging E. nicht: er erkannte an, daß ohne Anlehnen an eine synodale Kirchenvertretung, durch welche das Gewissen des Kirchenvereines als solchen zum Ausdruck gelange, kirchenregimentliche Zucht nicht mehr möglich sei; er drang darauf, daß zum Zwecke der Verpflichtung der Geistlichen bei der Ordination die Versammlung von 1846 einen derartigen Ausdruck formulire, und war enttäuscht, als er nur dürftig zu Stande kam und vom Könige nachher nicht gut geheißen wurde. In der Consequenz seines Gedankens hätte er jetzt erklären müssen, daß das Cultusministerium bis auf weiteres von Ausübung der Lehrzucht abstehe. Allein er ward theils von den Gewohnheiten des absoluten Staates und des ministeriellen Regimentes auch in der Kirche, theils von der auch heute noch von respectabler Seite vertretenen, aber unrichtigen Theorie beherrscht, daß das landesherrliche Kirchenregiment nicht der obersten Staatsgewalt, sondern dem Könige persönlich zustehe, dieser daher das Kirchenregiment führend ein Anderer sei, als indem er die Staatsgewalt handhabe, und demgemäß Namens der zweierlei verschiedenen Persönlichkeiten, die er vereinige, auch aus zweierlei einander widersprechenden Principien handeln könne. Provisorisch wenigstens meinte er also die Lehrzucht, da sie nöthig sei, auch ohne synodalen Anhalt in die Hand nehmen zu müssen; man merkte ihr aber die Unsicherheit an, und seine Theorie konnte nur ihre Anhänger täuschen. Die öffentliche Meinung hingegen blieb dabei, daß der tolerante Staat mit sich in Widerspruch stehe, wenn er als Inhaber des protestantischen Kirchenregimentes minder tolerant sei, er habe das religiöse Einzelgewissen zu beschränken kein Recht. Sie ward von Eichhorn’s Verfahren um so empfindlicher verletzt, als er dasselbe auch auf die Hochschulen, insbesondere die theologischen Facultäten ausdehnte. Nicht blos die sich bedroht fühlenden Vertreter des Rationalismus, nicht blos diejenigen, welche religiöse Tendenzen nannten und politische meinten, nicht blos die damals die Tagesmeinung beherrschenden Hegelianer, die ihr mit Altenstein’s [741] Tode beendetes Parteiregiment schwer entbehrten – obwol das Mißwollen und die carrikirende Auffassung, welche Eichhorn’s Maßregeln von allen diesen erfuhren, das Uebel vielfach ärger gemacht haben –, sondern auch die Menge der Wohlmeinenden wurden verstimmt; Mißtrauen bemächtigte sich der Gemüther, und E. galt allmählich für einen politischen und kirchlichen Reactionär. Wäre er das gewesen, so würde er seine Partei gefunden haben, die ihn auf den Schild gehoben hätte; daß er es in der That niemals war, beraubte ihn auch nach dieser Seite der Anlehnung. Sein persönlicher Ruf blieb unbefleckt; sonst wurde er Gegenstand bitterer Feindschaft. Wir haben erwähnt, wodurch er ihr ein Recht gab. Wenn man aber erwägt, welche Mühen es trotz aller gewaltigen kirchenpolitischen Entwicklungen die dreißig Jahre daher gekostet hat, in der Herstellung eines richtigeren Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und auch nur wenige Schritte weiter zu gelangen, und wenn man dabei in Betracht zieht, wie viel leichter in diesen Dingen in der Zeit vor jenen Entwicklungen zu irren war, als jetzt, so wird man geneigt sein, das, was E. versehen hat, nachsichtiger und das, was E. Gutes gewollt und, wenn nicht erreicht, doch in den sieben Jahren seines Ministeriums vorbereitet hat, anerkennender zu beurtheilen, als seit 1848 meistens geschehen ist.

Nachdem er in den Märztagen dieses Jahres, mit den übrigen Ministern, unter seiner Einstimmung entlassen worden war, lebte er den Rest seiner Tage in stiller Zurückgezogenheit zu Berlin. Nur noch einmal, im Frühjahr 1849, ist er als von der Regierung ernanntes Mitglied des Erfurter Staatenhauses öffentlich hervorgetreten und hat, wie er auch 1848 nicht einen Augenblick verzagt oder verbittert oder an der Zukunft Preußens irre geworden war, zum Ausbau der Unionsverfassung thätig Hand angelegt. Auch als diese Verfassung fallen gelassen wurde, hielt er unbeirrt daran fest, daß Preußens Beruf sei, in Deutschland den Fortschritt zu führen, und blieb ein Gegner Oesterreichs. Neben seinem lebendigen Interesse für den Fortgang der Politik widmete E. den kirchlichen und kirchenpolitischen Entwicklungen der Zeit große Aufmerksamkeit, dann beschäftigten ihn die Alten. namentlich Plato; von den Neueren Spinoza, Schelling. In solcher beschaulichen Thätigkeit ereilte ihn am 16. Januar 1856 ein sanfter Tod.

(Eilers) Zur Beurtheilung des Ministeriums Eichhorn, von einem Mitgliede desselben. Berlin 1849. Eilers, Meine Wanderung durch’s Leben, Th. 4. 5. Leipzig 1858. 60. (Siegfried Hirsch) Joh. Albr. Fr. Eichhorn, Abdruck aus der Neuen Preuß. Zeitung. Berlin 1856. Pertz, Leben des Ministers Freih. v. Stein II. 339 III. 450. 475. V. 170 ff. v. Treitschke in den Preußischen Jahrbüchern XXIX. 348 ff. 417. 424 ff. 438. XXX. 397 ff. 479 ff. 648 ff. Mein Aufsatz daselbst, Jahrg. 1877.