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ADB:Ekbert von Andechs

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Artikel „Ekbert, Bischof von Bamberg“ von Friedrich Wilhelm Schirrmacher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 781–783, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ekbert_von_Andechs&oldid=- (Version vom 27. November 2024, 15:45 Uhr UTC)
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Ekbert, Bischof von Bamberg, † 5. Juni 1237. Sohn des Grafen Bertholds IV. von Andechs, Herzogs von Kroatien und Dalmatien und der Agnes, Tochter des sächsischen Markgrafen Dedo von Rochlitz, wurde er als Dompropst der Bamberger Kirche zum Nachfolger des am 4. März 1203 verstorbenen Bischofs Konrad erwählt. Auf die päpstliche Anerkennung durfte E. schwerlich rechnen, denn von dem Bischof Diethelm von Constanz, einem gebannten Anhänger König Philipps, war er zum Diakon geweiht und sicherlich nicht ohne des letzteren Beeinflussung vom Domcapitel erhöht worden, zudem fehlte ihm auch – er zählte noch nicht 30 Jahre – das canonische Alter. Nur das Bekenntniß unbedingten Gehorsams gegen den Willen des Papstes konnte ihn in seiner Stellung sichern und vor Conflicten mit der Curie bewahren, und dieses legte er noch im Herbste des Jahres 1203 zu Rom vor Innocenz III. ab, worauf dieser ihn durch den Bischof Petrus von Porto zum Priester weihen ließ, selbst ihn zum Bischof von Bamberg ernannte und ihm das Pallium ertheilte. Innocenz mochte sich von dem anscheinend Gewonnenen eine Einwirkung auf seinen staufisch gesinnten Familienanhang versprechen, aber E. entsagte trotz jenes Bekenntnisses, welches ausdrücklich in Rücksicht auf die Reichsangelegenheiten abgelegt worden war, der Gemeinschaft mit dem gebannten König Philipp nicht, wurde gleichfalls gebannt und von Innocenz, als er sich die Absolution erbeten, angewiesen, abermals nach Rom zu kommen, um sein Gelübde zu erneuern. Schwerlich aber hat E. Folge geleistet und ebenso wenig hat jener auf seiner Forderung bestanden, als er in Rücksicht auf die von König Philipp gewonnene Machtstellung durch den Patriarchen von Aquileja, Wolfger von Engelbrechtskirchen, und den Camaldulenserprior Martin im Sommer 1206 mit ihm über den Frieden unterhandeln ließ. Nur vorübergehend wurde in dieser Zeit dem Bischof das königliche Vertrauen durch die gegen ihn erhobene Anklage entzogen, sich mit seinem Schwager, König Andreas von Ungarn in eine reichsfeindliche Verbindung eingelassen zu haben. Auf der im Juni 1206 zu Nürnberg abgehaltenen Curie, auf welcher in Betreff der Versöhnung zwischen Innocenz und Philipp Verhandlungen gepflogen wurden, gelang es E. sich von dem Verdacht zu reinigen. Fortab finden wir ihn am königlichen Hofe. Schwerer und länger ruhte auf ihm der Verdacht [782] der Mitschuld an dem Nachmittags den 21. Juni 1208 auf seiner eigenen Pfalz zu Bamberg durch den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach begangenen Königsmorde. So klar schien seine Mitschuld zu Tage zu liegen, daß König Otto IV. ohne ergangene Vorladung und Verhör durch den Schiedsspruch der Fürsten über den Angeklagten Reichsacht und Güterverlust verhängte. Gegen dieses formlose Verfahren rief E. durch den König Andreas von Ungarn, in dessen Schutz er sich begeben hatte, die Hülfe des Papstes auf. Am 21. Januar 1209 erhielten die päpstlichen Gesandten in Deutschland Anweisung, den Proceß von neuem einzuleiten, um den Angeklagten, falls er seiner Schuld durch genügende Beweise überführt würde, ohne Verzug abzusetzen, andernfalls den Unschuldigen kirchlicherseits zu schützen. Auch dieses neue Verfahren blieb resultatlos, indem die Ankläger Berufung an den Papst einlegten, danach sich aber zu dem ihnen von Innocenz anberaumten Termin, welcher in die Zeit fiel, da sie sich mit Otto IV. in Rom befanden, gleichwol nicht einfanden. So wurden denn von Innocenz am 13. Novbr. 1209 zu endlichen Schiedsrichtern in dieser Sache der Erzbischof Sigfried von Mainz, Bischof Otto von Würzburg und Abt Heinrich von Fulda berufen. Aber auch sie brachten es nicht zur Freisprechung, ja überhaupt zu keiner Entscheidung; letztere erfolgte erst, aber nur so weit, als es sich um die Wiedereinsetzung in das Bamberger Stift handelte, im Frühjahr 1211 zu Bamberg, wo auf päpstliches Geheiß der Erzbischof von Mainz mit dem Landgrafen Hermann von Thüringen und dem Böhmenkönig Ottokar über ein Heilmittel für das Reich, d. h. über die Absetzung des excommunicirten Kaisers Otto IV. und die Wahl Friedrichs II. geheime Berathung hielten und ihnen der Beistand des durch die Macht seiner weit verzweigten Familie einflußreichen Bischofs willkommen sein mußte. Trotz dieser Restituirung wurde der Erzbischof von Mainz noch einmal, am 3. Febr. 1213, von Innocenz mit der Untersuchung beauftragt, deren Ergebniß, falls es zu einem solchen kam, wol kaum in dem Erweise völliger Schuldlosigkeit bestanden haben mag, denn nach einer, freilich späteren Nachricht, wurde ihm erst in Folge eines Fußfalles vor König Friedrich II. Verzeihung und Lösung von der Reichsacht zu Theil. Ob nun E. gegen das Reich oder dieses gegen ihn eine Schuld zu tilgen hatte, sie ist in der langen Zeit von 22 Jahren, von Friedrichs am 25. Juli 1215 zu Aachen erfolgten Krönung, welcher E. beiwohnte, bis zu seinem Tode durch seine trotz sich steigernder Conflicte unentwegte Treue gegen Kaiser und Reich, andererseits durch Friedrichs Vertrauen, das ihn in den schwierigsten Lagen zur Durchführung diplomatischer und kriegerischer Missionen berief, getilgt worden. An jenem 25. Juli hatte E. zugleich mit dem König und einer Anzahl Reichsfürsten das Kreuzzugsgelübde abgelegt; er löste es bereits zwei Jahre später durch Betheiligung an dem von seinem Schwager, König Andreas unternommenen Kreuzzuge, dessen Erfolglosigkeit ihm, wie selbst Papst Honorius III., die Augen über die Unentbehrlichkeit des Kaisers als obersten Kriegsherrn der Christenheit öffnen mußte. Dem Kreise jener geistlichen Fürsten angehörend, welche in der Wahrung der kaiserlichen Autorität neben der päpstlichen die Bedingung für die Wahrung und Stärkung der kirchlichen Macht sahen und für diese Ueberzeugung selbst gegen die zur Omnipotenz anstrebende päpstliche Gewalt sich erhoben, hat E. im J. 1225 zu S. Germano in Betreff der Kreuzzugsangelegenheit den Vertrag zwischen Papst und Kaiser vermitteln helfen, durch den letzterer, an wie immer schwere Verpflichtungen gebunden, doch vom Papst als alleiniger Kriegsherr anerkannt wurde, hat er dann fünf Jahre später ebendaselbst als einer der sechs deutschen Friedensfürsten dem starren Gregor IX. Frieden und Versöhnung mit dem Kaiser abgenöthigt. Nicht ohne Ekberts Beirath sind die für das Reich so wichtigen Beschlüsse des Reichstags von Ravenna – 1231/32 – zu Stande [783] gekommen, und in dem zu dieser Zeit zwischen dem Kaiser und seinem verblendeten Sohne König Heinrich VII. ausgebrochenen Conflict gehörte er zu jenen deutschen Fürsten, welche auf dringende Bitte des Verführten, nachdem er sich Ostern 1232 zu Aquileja vor dem Vater gebeugt hatte, sich dem Kaiser zum Beistande gegen den Sohn für den Fall des Gelübdebruches verpflichteten. Zwei Jahre danach, als er im Begriff war, gegen den Vater in offener Rebellion sich zu erheben, hat sich König Heinrich VII. noch einmal um Ekberts Dienste bemüht, in Gemeinschaft mit dem Erzbischof von Mainz sollte er dem Kaiser nach Süditalien eine Rechtfertigungsschrift überbringen, die offenbar darauf berechnet war, diesen über seine verrätherischen Pläne zu täuschen. Mit einem Manifest des Kaisers, welches den Widerstand der Fürsten aufrief und seine baldige Ankunft meldete, kehrten die Sendboten im Februar 1235 heim. Im Mai war E. zu Cividale bei dem Empfang des Kaisers, begleitete ihn über Nürnberg nach Worms, wo auf die Gefangennahme des unglücklichen Heinrich die Vermählung des Kaisers mit Isabella von England folgte; von dort begab er sich nach Mainz, wo im August auf dem Reichstage, nach vorausgegangener Entscheidung eines Fürstengerichts, zu welchem auch E. gehörte, der Streit zwischen dem Kaiser und dem Herzog Otto von Lüneburg endgültig beigelegt wurde. Darauf hat er in Gemeinschaft mit dem Erzbischof von Mainz den Gefangenen von Allerheim aus, wohin er von Worms gebracht worden war, zu weiterem Transport nach Italien der Obhut seines Bruders, des Patriarchen Berthold von Aquileja, übergeben müssen. Noch bewegter waren die beiden letzten Lebensjahre des Bischofs. Im Juni 1236 zu Augsburg, wo der Kaiser die Schaaren zum lombardischen Feldzuge sammelte, mit anderen Fürsten zum Vollstrecker der gegen Herzog Friedrich den Streitbaren verhängten Reichsacht bestimmt, fiel er vereint mit seinem Bruder in Steiermark ein, ohne jedoch bedeutende Vortheile zu erringen. Die Monate Januar bis Anfang April 1237 verbrachte er zu Wien an der Seite des Kaisers, war einer der elf Fürsten, welche auf dessen Bitte und in Anerkennung der Verdienste, welche sich die staufische Dynastie um das Reich erworben hatte, seinen zweiten Sohn Konrad zum römischen König erwählten und wurde vom Kaiser zum Statthalter von Oesterreich ernannt. Der bald darauf erfolgte Hingang des bewährten Vorkämpfers für Friedrichs II. Interessen war zugleich ein schwerer Verlust für das Reich, da in eben diesen Tagen Herzog Friedrich von Oesterreich an Macht wieder gewann und dem Süden des Reiches, namentlich Baiern, durch die Agitationen des päpstlichen Delegirten, Albert des Böhmen, die ärgsten Wirren bevorstanden.