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ADB:Elisabeth Christine Ulrike

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Artikel „Elisabeth Christine Ulrike“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 37–38, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Elisabeth_Christine_Ulrike&oldid=- (Version vom 11. Dezember 2024, 21:23 Uhr UTC)
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Elisabeth Christine Ulrike, erste Gemahlin des nachherigen Königs Friedrich Wilhelm II. von Preußen, Prinzessin von Braunschweig-Wolfenbüttel, geb. 8. Nov. 1746, † 1840; war die vierte Tochter und das zehnte Kind des Herzogs Karl I. von Braunschweig und der Herzogin Philippine Charlotte, der Schwester Friedrichs d. Gr. 19 Jahre alt wurde sie am 14. Juli 1765 zu Salzdahlum mit dem damals 21 Jahre alten Prinzen von Preußen, Friedrich Wilhelm, dem Neffen und muthmaßlichen Thronfolger des Königs Friedrich II., vermählt. Letzterer liebte diese, ihm in der Gesichtsbildung ähnliche Tochter seiner Schwester vor allen anderen weiblichen Verwandten, wie er denn auch in seinen Denkwürdigkeiten ihrer Schönheit und Liebenswürdigkeit gedenkt. Friedrich II. hoffte durch die Verbindung mit der eben so liebreizenden als geistreichen Prinzessin den Prinzen von Preußen von seinem Hange zu niedrigen Vergnügungen und Ausschweifungen zurückzuführen, sah sich aber getäuscht. Der Prinz verstand es nicht die anmuthigen und geistvollen Eigenschaften seiner Gemahlin zu würdigen, trieb vielmehr durch sein Benehmen diese, welche ihn nur mit Widerwillen geheirathet hatte, auf den Weg des Verderbens. Diese Thatsache, welche auch Thiebault in seinen Souvenirs de vingt ans de séjour à Berlin mittheilt, bestätigt Friedrich d. Gr. in seinen Memoiren ausdrücklich, indem er sich über das Verhältniß äußert: „Diese Verbindung, von der man glückliche Folgen erwartet hatte, entsprach leider nicht den Wünschen und Hoffnungen des königlichen Hauses. Der Gemahl, jung und sittenlos und einem niedrig ausschweifenden Leben (à une vie crapuleuse) ergeben, von dem ihn nichts zurückzubringen vermochte, kränkte seine Gemahlin durch tägliche Beweise von Untreue. Die Prinzessin, welche in der Blüthe ihrer Schönheit stand, fand sich durch die geringe Beachtung und Rücksicht, welche ihr und ihren Reizen zu Theil wurden, beleidigt. Ihr lebhaftes Temperament und die gute Meinung, welche sie von sich selbst hatte, trieben sie an, sich für die Kränkungen und Beleidigungen, welche man ihr anthat, zu rächen.“ Die Prinzessin übte diese Rache aber auf eine Weise, welche bald die Aufmerksamkeit auf sich zog, zumal sie in ihrer Lebhaftigkeit kein Hehl daraus machte, daß sie ihren Gemahl hasse und verachte. Seit sie diesem am 7. Mai 1767 eine Tochter Friederike (Charlotte Ulrike Katharina), am 29. Septbr. 1791 an den Herzog Friedrich von York, zweiten Sohn König Georgs III. von England verheirathet und am 6. August 1820 gestorben, geboren hatte, wies sie jede Annäherung des Prinzen, ungeachtet sie König Friedrich II. wiederholt dringend zu einer solchen aufforderte und ermahnte, mit beharrlicher Entschiedenheit zurück, führte aber ein solches Leben, daß ihr Gemahl auf Scheidung wegen Ehebruchs klagte und König Friedrich II., gedrängt durch seine Brüder, nach langer Ueberlegung die Trennung beider Gatten aussprach. Ueber die Gründe, welche ihn zu solchem Schritte veranlaßten, spricht er sich in seinen Memoiren mit folgenden Worten aus: „Die Antipathie zwischen den beiden Gatten ließ jede Aussicht auf die Geburt eines Thronfolgers als eitel erscheinen. Die beiden Brüder des Königs, die Prinzen Heinrich und Ferdinand, erklärten laut, daß sie sich ihre Successionsrechte nicht etwa durch einen Bastard wollten entreißen lassen. Diese Gründe und andere Rücksichten zwangen endlich nach längerer Erwägung (den König) zur Trennung der Ehe seines Neffen zu schreiten. Der braunschweigische Hof, dem man die traurigen Beweise der Mißaufführung (inconduite) der Prinzessin mitgetheilt hatte, gab seine Einwilligung zur Scheidung.“ – Diese erfolgte am 21. April 1769. Friedrich II. verwies die Prinzessin, welche den Titel „königliche Hoheit“ wieder mit dem „Durchlaucht“ vertauscht hatte, zuerst nach der Festung Küstrin, bald aber nach Stettin, wo sie anfangs der Obhut ihres Vetters, des aus dem siebenjährigen Kriege bekannten Herzogs August Wilhelm von Bevern, Gouverneurs der Festung, überwiesen [38] wurde. – 71 Jahre hindurch hat die Prinzessin in Stettin, welches sie nie wieder verließ, gleichsam als eine Gefangene, zuerst im dortigen königlichen Schlosse, später in dem von ihr erkauften Landhause vor dem Königsthore verlebt. Ihre Tochter hat sie nicht wieder gesehen, lehnte auch jede Annäherung derselben in späteren Jahren ab und von der königlichen Familie hat der König Friedrich Wilhelm IV. als Kronprinz sie einige Male besucht. Sie hat die Thronbesteigung ihres geschiedenen Gemahls und die seines ältesten Sohnes aus zweiter Ehe, des Königs Friedrich Wilhelm III. und dessen lange Regierung erlebt. Sie starb, fast 94 Jahre alt, am 18. Febr. 1840 an Entkräftung, wenige Monate vor der Thronbesteigung des Königs Friedrich Wilhelm IV., als der letzte weibliche Sproß des Hauses Braunschweig-Wolfenbüttel. Ihre Leiche wurde zuerst in dem dazu eigens in dem Garten ihres Landhauses erbauten Mausoleum und, als der Garten in Privathände überging, in der Nacht des 19. Juli 1849 in der Schloßkirche zu Stettin beigesetzt.