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ADB:Fiala, Friedrich

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Artikel „Fiala, Friedrich“ von Martin Gisi in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 48 (1904), S. 534–539, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fiala,_Friedrich&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 17:56 Uhr UTC)
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Band 48 (1904), S. 534–539 (Quelle).
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Fiala: Friedrich F., Bischof von Basel, bedeutender schweizerischer Historiker, geboren am 21. Juli 1817, † am 24. Mai 1888. Sein Vater, dessen Familie aus Böhmen stammte, der aber in Wallerstein (Baiern) geboren war, ein geistig sehr begabter und hochgebildeter Mann, war Apotheker und ließ sich, nachdem er sich einige Zeit in Solothurn aufgehalten und dort verheirathet hatte, im Städtchen Nidau am Bieler See nieder, wo F. geboren wurde; um als Arzt und Apotheker in der Schweiz wirken zu können, hatte er in Bern Medicin studirt und das Bürgerrecht in Elay (Seedorf) im bernischen Jura erworben. Im J. 1824 siedelte er mit seiner Familie nach Büren a. d. Aare über, starb aber schon im folgenden Jahre, und die Gattin, die in bescheidenen Verhältnissen mit aufopfernder Liebe sich ihren drei Kindern und ihrer Erziehung widmete, kehrte in ihre Heimathstadt Solothurn zurück, wo F. zunächst die Primarschulen und dann das Gymnasium besuchte. Schon damals pflegte er, angeregt durch das Beispiel seines Oheims, des als Herausgeber des Solothurnischen Wochenblattes bekannten Rathsherrn U. J. Lüthy, mit Eifer das Studium der Geschichte und versuchte sich auch in der Dichtkunst; im Kreise seiner gleichgesinnten Freunde, die mit ihm der patriotischen Studentenverbindung des Zofingervereins angehörten und die den ideal gesinnten Jüngling von Herzen liebten, sind viele seiner jugendlichen Arbeiten entstanden und vorgelesen worden.

Im Herbst 1837 begann F. in Solothurn das Studium der Theologie, das er im folgenden Jahre in Freiburg i. B. unter Hirscher, Staudenmaier und Hug, und seit 1839 in Tübingen unter Kuhn, Drey und Hefele fortsetzte; der letztere besonders übte einen großen Einfluß auf ihn aus und begeisterte ihn für das Studium der Kirchengeschichte, die stets eines seiner Lieblingsfächer blieb. Bis zum Frühling 1841 blieb F. in Tübingen und kehrte dann nach Solothurn zurück, wo er nach kurzer praktischer Vorbereitung am 23. Mai durch Bischof Salzmann die Priesterweihe empfing. Nachdem er einige Monate im benachbarten Biberist als Vicar gewirkt hatte, wurde er im Herbste 1841 zum Secundarlehrer im bernischen Städtchen Laufen gewählt, [535] wo sich ihm ein schönes Arbeitsfeld eröffnete und er Gelegenheit hatte, sein pädagogisches Talent in bester Weise zu bethätigen. Doch veranlaßten ihn Gesundheitsverhältnisse, die ihm liebgewordene Stellung aufzugeben und im Januar 1844 dem Rufe als Pfarrer der solothurnischen Thalgemeinde Herbetswil zu folgen, wo er bis zum Jahre 1857 blieb, eine segensvolle Wirkung als Seelsorger wie als Erzieher der Jugend entfaltend. In uneigennützigster Weise gründete er eine kleine Privatschule, in der er Knaben aus seiner Pfarrgemeinde und den benachbarten Dörfern Unterricht ertheilte, um sie für den Besuch der Kantonsschule und des Lehrerseminars vorzubereiten. Daneben setzte er eifrig seine historischen Studien fort, war Mitarbeiter an dem von 1845–47 erscheinenden „Solothurner Wochenblatt für Freunde der Litteratur und vaterländischen Geschichte“ und am „Neuen Nekrolog der Deutschen“ und betheiligte sich lebhaft an der Gründung des historischen Vereins des Kantons Solothurn im J. 1851, für dessen Zeitschrift „Urkundio“ er werthvolle Beiträge lieferte, wie die Biographien von P. J. Scherer (Dr. „Urkundio“) und U. J. Lüthy, besonders aber die Arbeit „Dr. Felix Hemmerlin als Propst des St. Ursenstiftes in Solothurn. Ein Beitrag zur schweizerischen Kirchengeschichte“, die (Solothurn 1860) auch separat erschienen ist. In der nämlichen Zeitschrift begann er auch das Chronologicum der Urkunden und Regesten des „Solothurner Wochenblattes“, das bis jetzt leider nicht zu Ende geführt worden ist. Seit 1851 war F. auch Mitglied der Allgemeinen geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz, an deren Arbeiten er stets einen regen Antheil nahm.

Ein neues Arbeitsfeld eröffnete sich für F., als er im J. 1857 zum Director des Solothurnischen Lehrerseminars ernannt wurde, das nach der Resignation des hochverdienten Oberlehrers Roth von dem benachbarten Oberdorf in die Kantonshauptstadt verlegt worden war. So ungern er auch von der ihm liebgewordenen Pfarrgemeinde Herbetswil, die ihm 1855 das Ehrenbürgerrecht geschenkt hatte und ihn mit Bedauern scheiden sah, Abschied nahm, leistete er dem ihm gewordenen Rufe doch um so eher Folge, als der Aufenthalt in Solothurn ihm durch die Verbindung mit gleichstrebenden Männern besser Gelegenheit gab, sich seinem Lieblingsstudium, der Geschichte, zu widmen. Außer der Leitung des Lehrerseminars, die ihm einen maßgebenden und wohlthätigen Einfluß auf das Schulwesen des Kantons verschaffte, bekleidete F. seit 1861 auch die Professur der Kirchengeschichte und des Kirchenrechts an der mit der Kantonsschule verbundenen theologischen Lehranstalt, womit, wie er selbst sagt, ein Lieblingswunsch seiner Jugend erfüllt wurde. Stets hatten seine Studien so gut als möglich mit der fortschreitenden Litteratur Schritt zu halten gesucht, und zahlreiche Manuscripte geben Zeugniß von seinem eifrigen Forschen. In seinen Vorträgen über die allgemeine Kirchengeschichte berücksichtigte er stets speciell auch die schweizerischen Verhältnisse, und er beabsichtigte eine Kirchengeschichte der Schweiz auszuarbeiten, ein Unternehmen, dessen Ausführung ihm seine vielfachen Beschäftigungen leider nicht gestatteten.

Nach seiner Uebersiedelung nach Solothurn war F. zum Präsidenten des kantonalen historischen Vereins ernannt worden, der unter seiner Leitung ein regeres Leben entfaltete als je zuvor und nachher. Die Stunden, die er den Sitzungen widmete, gehörten zu den schönsten und lehrreichsten, deren sich die Mitglieder der Gesellschaft erfreuten, da er fast in jeder entweder fertig ausgearbeitete Vorträge hielt oder sonst interessante Mittheilungen zu machen wußte. Unter den Arbeiten, die dieser Zeit angehören, erwähne ich die Schrift über die von Herzog Leopold der Stadt Solothurn geschenkte Fahne, betitelt „Das St. Ursus-Panner, ein Andenken an die Belagerung von Solothurn, [536] 1318“ (1869) und die werthvollen Beiträge zu der Solothurnischen Schulgeschichte, die er als Beilage zu den Jahresberichten der Kantonsschule von 1875, 1876 und 1879–1881 unter dem Titel „Geschichtliches über die Schule von Solothurn“ veröffentlichte. Er lieferte auch zahlreiche Beiträge für die „Allgem. Deutsche Biographie“, für Hunziker’s „Geschichte der Schweizerischen Volksschule“, für die zweite Auflage des Kirchenlexikons von Wetzer und Welte, für das von Theodor Scherer herausgegebene „Schweizerische Reformationsarchiv“ u. s. w. Von seinem Sammelfleiß geben Zeugniß seine zahlreichen Manuscriptbände, enthaltend die Biographien schweizerischer und speciell solothurnischer Historiker und Schriftsteller; für den „Anzeiger für Schweiz. Geschichte“, den er von 1878–1885 redigirte, verfaßte er außer zahlreichen kleineren Artikeln von 1872–1885 alljährlich die fleißig zusammengestellte Todtenschau schweizerischer Historiker.

Ganz besonderen Fleiß verwandte F. auf das Studium der mittelalterlichen Martyrologien und Kalendarien der Schweiz, von denen er viele wörtlich abschrieb und zu denen er einläßliche Erörterungen und Erklärungen über Zeit und Ort der Abfassung schrieb; er beschäftigte sich auch mit einer Sammlung schweizerischer Jahrzeiten- und Todtenbücher. Mit seinen übrigen Manuscripten kamen diese Bausteine zu einer schweizerischen Kirchengeschichte in die Stadtbibliothek von Solothurn, der er sie durch Testament vermacht hatte und auf der sie den Forschern zur Benützung stehen.

Durch alle diese Bethätigungen trat F. in freundschaftlichen Verkehr mit zahlreichen Gelehrten Deutschlands und der Schweiz, die den stets dienstbereiten und gefälligen Mann hoch schätzten. Die schweizerische geschichtforschende Gesellschaft hatte ihn schon 1860 zu ihrem Vicepräsidenten ernannt, und mit ihrem Präsidenten, Herrn Professor G. v. Wyß war er herzlich befreundet; seinem gewinnenden, liebenswürdigen Wesen ist es wohl besonders zuzuschreiben, wenn letzterer darauf hielt, daß die Gesellschaft sich häufiger als anderswo in Solothurn zu ihrer Jahresversammlung vereinigte. Auch sonstige Ehrungen fehlten F. nicht. Die historischen Vereine der V Orte und von Bern, die historische und antiquarische Gesellschaft von Basel und die geschichtforschende Gesellschaft der Romanischen Schweiz ernannten ihn zu ihrem Ehrenmitgliede, und 1884 ertheilte ihm die Universität Zürich den Titel eines Doctor philosophiae honoris causa. Auch an Kunstbestrebungen im Heimathkanton wie in der Eidgenossenschaft nahm er regen Antheil, und der schweizerische Kunstverein anerkannte seine Verdienste 1881 durch Ernennung zum Ehrenpräsidenten. So lebte F. ruhig und zufrieden seinen priesterlichen und sonstigen beruflichen Pflichten, wie der Pflege von Wissenschaft und Kunst und betheiligte sich auch eifrig an allen gemeinnützigen Bestrebungen, und es entsprach jedenfalls nicht seinen Wünschen, wenn er in seinen letzten Lebensjahren veranlaßt wurde, mehr als seinem bescheidenen Wesen entsprach in den kirchlich-politischen Fragen an die Oeffentlichkeit zu treten.

Schon nach dem Tode von Bischof Arnold war F. am 23. December 1862 zum Domherrn und Mitglied des bischöflichen Senats der Diöcese Basel gewählt worden und nahm im Februar 1863 an der Wahl von Bischof Eugenius Lachat theil, dem er, obgleich er mit dem von diesem beobachteten Verhalten wol nicht immer einverstanden sein mochte, in den kommenden Wirren treu zur Seite stand. Nachdem er im Herbst 1870 zum Propst des Baseler Domcapitels gewählt und im folgenden Jahre nach der vom päpstlichen Stuhl erlangten Confirmation feierlich installirt worden war, resignirte er auf seine Stelle als Seminardirector und zog sich in die stille Propsteiwohnung zurück, indem er immerhin seine Professur an der theologischen Lehranstalt [537] beibehielt. Infolge verschiedener Zwistigkeiten, besonders aber der durch Bischof Lachat wegen Nichtanerkennung der vatikanischen Decrete von der päpstlichen Unfehlbarkeit über die Pfarrer Egli von Luzern und Gschwind von Starrkirch verhängten Excommunication, hatte sich der Conflict zwischen Staat und Kirche im Bisthum Basel derart zugespitzt, daß am 29. Januar 1873 die fünf Diöcesanstände Bern, Solothurn, Aargau, Thurgau und Baselland (Luzern und Zug stimmten dagegen) Bischof Lachat für abgesetzt erklärten und an das Domcapitel die Einladung richteten, einen Bisthumsverweser zu bezeichnen. Dieses Ansinnen wurde vom Domcapitel durch ein von Dompropst F. verfaßtes Schreiben zurückgewiesen, in dem es erklärte, daß es den bischöflichen Stuhl nicht als rechtlich erledigt betrachten könne und sich von seinem Bischof nicht trennen lassen werde. Bevor dieser seine bisherige Residenz verließ, um sich im Kanton Luzern niederzulassen, wo er seine bischöflichen Functionen ungehindert fortsetzen konnte, ernannte er für die einzelnen Kantone Generalvicare und übertrug dieses Amt für den Kanton Solothurn F., dessen Wirken von der Regierung stillschweigend anerkannt wurde und der, wie er in seiner Selbstbiographie sagt, zu vermitteln und zu versöhnen suchte. Es folgten allerdings noch schwierige Zeiten für den friedliebenden Mann, der einerseits an der Kirche und an seinem Bischofe festhielt, anderseits aber auch mit dem Staat ein erträgliches Verhältniß anzubahnen suchte. Viel Mühe und Sorge verursachte ihm die im October 1874 vom Volke des Kantons Solothurn beschlossene Säcularisation des Benedictinerklosters Mariastein und der Chorherrenstifte St. Urs und Victor in Solothurn und St. Leodegar in Schönenwerd, die damit zusammenhängende Aussteuerung der katholischen Kirchgemeinde von Solothurn und die Ausscheidung des der letzteren vom schweizerischen Bundesgerichte zugesprochenen Vermögens unter die römisch-katholische und die neu entstandene christ-katholische Kirchgemeinde, ferner die Wahrung der Kathedralkirche für die Römisch-Katholischen und die Erhaltung des Kirchenschatzes für ihre Gemeinde, früher schon, in der ersten Conflictzeit, auch die Linderlegatsfrage u. s. w. Wenn alle diese Angelegenheiten, die zum Theil sehr verwickelt und heikler Natur waren, schließlich ihrer für alle Parteien befriedigenden Lösung entgegen geführt werden konnten, war es nicht zum geringsten dem friedlichen und gerechten Sinne Fiala’s zu verdanken, an dessen gutem Willen auch die Vertreter der weltlichen Behörden nicht zweifelten.

So bahnte sich allmählich der Weg zur Beilegung der kirchlich-politischen Wirren in der Diöcese Basel, und Staat wie Kirche strebten, wieder zu geordneten Verhältnissen zurückzukehren. Der Vorschlag der Stände Luzern und Zug, einen Modus vivendi herbeizuführen, fand bei den übrigen Diöcesanregierungen geneigtes Gehör, wenn sie auch an der Absetzung von Bischof Lachat festzuhalten beschlossen. Diese Hauptschwierigkeit wurde durch Vermittlung des schweizerischen Bundesrathes und durch das Entgegenkommen des Papstes dadurch gehoben, daß durch Uebereinkunft vom 1. September 1884 Bischof Lachat mit seiner Einwilligung zum apostolischen Administrator des vom Bisthum Como losgelösten und mit dem Bisthum Basel vereinigten Kantons Tessin ernannt und ihm die erzbischöfliche Würde ertheilt wurde; zugleich erhielt der heilige Stuhl ausnahmsweise die Ermächtigung, eine dem Bundesrath und den Diöcesanständen genehme Persönlichkeit auf den bischöflichen Stuhl von Basel zu erheben. Als solche wurde F. bezeichnet, der denn auch vom Papste acceptirt und im Januar 1885 eingeladen wurde, zur Vollführung des kanonischen Processes und zum Empfang der Consecration nach Rom zu kommen.

Gewiß war es dem an der Schwelle des Greisenalters stehenden und [538] kränklichen F. voller Ernst, wenn er in dem Schreiben, mit dem er am 24. Januar 1885 der Regierung von Solothurn als Vorort der Diöcesanstände seine Ernennung zum Bischof von Basel mittheilte, sagte, daß ihm durch diese Wahl ein schweres Opfer auferlegt werde und nur die Liebe zum Frieden und die Hingebung für das Wohl der Kirche und des Vaterlandes ihn bestimmen könnten, die Bürde auf sich zu nehmen. Das wurde auch von der solothurnischen Regierung und vom schweizerischen Bundesrathe anerkannt, und sprach am 21. April bei der staatlichen Beeidigung in Solothurn Landammann Vigier (A. D. B. XXXIX, 695) aus, der, nachdem er im Kampfe gegen Bischof Lachat in den ersten Reihen gestanden hatte, aufrichtig und ernsthaft bemüht gewesen war, die langjährigen Streitigkeiten beizulegen und die Reconstruction des Bisthums Basel zu ermöglichen. Mit rührenden Worten antwortete ihm F., indem er das Versprechen ablegte, mit der Treue der Kirche gegenüber die Liebe zum Vaterlande zu verbinden, dem die Ideale seiner Jugend wie die Arbeit seines Mannesalters stets angehört haben. Anfangs Juni kehrte er von Rom zurück, überall in seiner Diöcese und besonders in Solothurn feierlich und mit aufrichtiger Freude empfangen. Wenn er sich als eine seiner Hauptaufgaben vorgenommes hatte, die Diöcese Basel in ihren früheren Zustand zurückzuführen, so gelang ihm dies insofern nicht, als der Kanton Bern, der an den Berathungen über die Reconstruction des Bisthums nicht theilgenommen hatte, nicht förmlich in den Bisthumsverband zurückkehrte, wenn auch die Regierung in ihren Beziehungen zum neuen Bischof das freundlichste Engegenkommen bewies. Auch von Seite der übrigen Kantonsregierungen hatte er sich der lebhaftesten Sympathien zu erfreuen, wie das auf den zahlreichen Reisen, die F. zur Ertheilung der Firmung, zur Einweihung von Kirchen u. s. w. in die verschiedenen Theile seiner Diöcese machte, in erfreulicher Weise zu Tage trat. Man wollte eben auf beiden Seiten ernstlich den Frieden und war sicher, in Bischof F. den Mann gefunden zu haben, mit dem derselbe in loyaler, aufrichtiger Weise gehalten werden konnte.

Doch sollte es ihm nicht lange beschieden sein, zum Wohle der Kirche und seiner Diöcese seines Amtes zu walten. Seit Jahren kränkelnd, war er schon im März 1887 so leidend, daß das Domcapitel öffentliche Gebete anordnete, um seine Genesung zu erbitten. Er erholte sich wieder genügend, um im Herbst zur Kur nach Ems reisen zu können, wo er schon früher Linderung seines Hals- und Magenleidens gesucht hatte, und kehrte merklich gestärkt nach Solothurn zurück, wo er sich mit neuem Eifer seinen Amtsgeschäften widmete. Aber die Besserung hielt nicht lange an, und nach schweren, mit christlicher Ergebenheit ertragenen Leiden entschlief er am 24. Mai 1888, tief betrauert nicht nur von seinen Diöcesanangehörigen, sondern von allen, die den trefflichen Mann gekannt und sein Wirken für Gemeinnützigkeit und Wissenschaft, für Staat und Kirche zu beobachten Gelegenheit gehabt hatten. Das Trauergeleite, das am 28. Mai seiner sterblichen Hülle nach der Klosterkirche zur Visitation in Solothurn, wo er beigesetzt wurde, folgte und an dem sich neben der Geistlichkeit seiner Diöcese auch die Gemeinde- und Staatsbehörden, die Schulen und die Bevölkerung von Solothurn ohne Unterschied der politischen und religiösen Anschauungen in kaum je gesehener Menge betheiligten, gab Zeugniß von der Verehrung, die er sich in allen Kreisen erworben hatte.

F. war ein tüchtiger Gelehrter, der trotz seiner vielfachen sonstigen Beschäftigungen still und eifrig der Wissenschaft lebte und der sich bleibende Verdienste um die schweizerische Geschichtsforschung erworben hat; er war ein musterhafter Priester, der wie in den bescheidenen Anfängen seiner Laufbahn, so [539] auch in seinen späteren hohen Stellungen seinen Amtsgenossen als Beispiel der Pflichttreue voranleuchtete; er war ein wackerer Patriot, der, wie er in der Rede bei seiner Eidesleistung selbst sagte, die Liebe zu Gott und zum Vaterlande in innigem Verbande zu vereinen suchte und dessen wesentlichen Charakterzug die auf gründlichen Studien beruhende Toleranz auch gegen Andersgläubige bildete; er war endlich ein edler, seelenguter, friedfertiger, in allen Lebenslagen bescheidener und dienstfertiger Mensch, den niemand, der des Rathes oder der Hülfe bedürftig war, vergebens in Anspruch nahm, kurz „ein Priester nach dem Herzen Gottes, eine Johannesseele“. Der Wahlspruch“ „Fideliter ac patienter“, den er nach seiner Erhebung auf den bischöflichen Stuhl von Basel angenommen hat, ist bezeichnend für ihn; er hat ihn sein ganzes Leben lang befolgt.

Vgl. außer den im Anzeiger für schweiz. Geschichte, N. F., Bd. V, 395, von Dr. W. F. v. Mülinen aufgezählten Nekrologen besonders „Dr. Friedrich X. O. Fiala, Bischof von Basel. Ein Lebensbild“ (Solothurn 1890) von L. R. Schmidlin, der im Anhang zu seiner verdienstlichen Biographie ein vollständiges Verzeichniß des litterarischen Nachlasses von Fiala gibt; derselbe veröffentlichte auch „Gedichte von Friedrich Fiala, Bischof von Basel“ (Solothurn 1890). – Als Historiker wurde Fiala von Prof. G. v. Wyß in zwei Reden gewürdigt, die er an zwei Jahresversammlungen der Allgem, Geschichtf. Gesellschaft der Schweiz hielt und die im Anzeiger für schweiz. Geschichte, N. F. Bd. IV, 450 und Bd. V, 262 abgedruckt sind.