ADB:Friedrich II. (Kurfürst von Sachsen)

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Artikel „Friedrich II. der Sanftmüthige, Kurfürst von Sachsen“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 778–779, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_II._(Kurf%C3%BCrst_von_Sachsen)&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 00:11 Uhr UTC)
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Friedrich II. der Sanftmüthige, Kurfürst von Sachsen, geboren am 22. August 1411. Kaum war er 1428 seinem Vater Friedrich dem Streitbaren in der Kur, in den übrigen Ländern gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Sigismund, Heinrich und Wilhelm gefolgt, als er die wettinischen Länder durch die furchtbaren Einfälle der Hussiten heimgesucht sah. Außer Stand, dieselben abzuwehren, schloß er mit ihnen nach der unglücklichen Schlacht bei Tauß, der auch er beiwohnte, am 23. August 1432 förmlich Frieden, doch blieb er auch fernerhin ein Gegner der hussitischen Partei in Böhmen, bis erst der Vergleich zu Eger im J. 1459 ein gutes Einvernehmen mit Georg Podiebrad herstellte. Die rastlose Thätigkeit, überall zu erwerben, zu gewinnen und seine Herrschaft zu befestigen, war als ein Erbtheil seiner nächsten Vorfahren auch auf ihn übergegangen und die intriguante Geschmeidigkeit, mit der er sich dabei dem Wechsel der Umstände bald nach der einen, bald nach der anderen Seite anzubequemen verstand, ist es, die der ihm ertheilte Beiname ausdrücken soll. Die Freundschaft, die ihn vielleicht schon von der Zeit her, wo er als Page an Kaiser Sigismunds Hofe lebte, mit dessen Nachfolger Albrecht II. verband, stand diesen Bestrebungen fördernd zur Seite. So schon in dem Streite über die Burggrafschaft Meißen, die nach dem Tode ihres letzten Inhabers Heinrichs II. aus dem Hause Hartenstein, bereits sein Vater als heimgefallenes Lehen an sich genommen, der Kaiser aber seinem Hofrichter Heinrich von Plauen, einem Verwandten des Gefallenen, verliehen hatte, indem zunächst zwar der Vertrag zu Arnshaugk von 1428 die an sich geringfügige Burggrafschaft Meißen, von den markgräflichen Lehen jedoch nur den Frauenstein Heinrich von Plauen zusprach, dann aber, als dieser wegen angeblicher Uebervortheilung zu den Waffen gegriffen hatte, unter Albrechts Vermittlung der Preßburger Machtspruch von 1439 dies dahin abänderte, daß F. die ganze Burggrafschaft sammt Frauenstein bekam, Heinrich von Plauen nur Titel und Würde davon behielt. Nach Albrechts Tode war es hauptsächlich F., der mit Preisgabe der 1437 errichteten kurfürstlichen Neutralität und der dadurch angestrebten Reichsreform die Wahl Friedrichs III., des Bruders seiner Gemahlin Margarethe, betrieb, doch nahm er in dem Streit zwischen dem Baseler Concil und dem Papst seine Stellung im Verein mit den übrigen Kurfürsten, wennschon ohne Entschiedenheit, ja, wie es scheint, selbst ohne Aufrichtigkeit auf Seite des ersteren, obgleich dasselbe anfangs Miene gemacht hatte, nicht ihn, sondern den Herzog Erich V. von Sachsen-Lauenburg als rechtmäßigen Inhaber der sächsischen Kur anzuerkennen, und unterhandelte sogar wegen eines Verlöbnisses seines dreijährigen Sohnes mit einer Enkelin des Papstes Felix V. Desto schroffer gestaltete sich sein Verhältniß zu Brandenburg, hauptsächlich in Folge davon, daß die gegenseitige Lage ihrer Gebiete, zumal seit F. auch in der Lausitz festen Fuß zu fassen suchte, beide zu Rivalen machte. Den zwischen ihnen ausgebrochenen Kampf beendigte am 3. April 1441 der Schiedsspruch befreundeter Fürsten zu Halle und die Vermählung des Kurfürsten [779] von Brandenburg mit Friedrichs Schwester Anna[1] besiegelte die Versöhnung. Dagegen brach zwischen F. und seinem Bruder Wilhelm über die Theilung, welche beide nach dem Tode des einen Bruders Heinrich (1435), dem Eintritt des anderen, Sigismund, in den geistlichen Stand (1437) und dem Heimfall Thüringens (1440) zu Altenburg und Halle im J. 1445 vornahmen und durch welche F. Meißen nebst Altenburg erhielt, Zwietracht aus, die zum offenen und erbitterten Kriege, dem sog. sächsischen Bruderkriege, 1446–51, führte, als Wilhelm die von F. geforderte Entlassung seiner eigennützigen und gewissenlosen Räthe, der Brüder Vitzthum, verweigerte. Gleichzeitig erneuerte sich der Krieg mit Brandenburg, als F. mit Unterstützung des Kaisers sich in Besitz der Landvogtei über die Niederlausitz zu setzen versuchte, die böhmischen Utraquisten verbanden sich mit des Kurfürsten Feinden und fielen verheerend in Meißen ein, bis sich endlich der Kaiser ins Mittel legte und F. in dem Vertrag zu Zerbst 1450, von seinen Ansprüchen auf die Lausitz abstehend, sich mit Senftenberg und dem 1448 dem Wilh. v. Schönburg entrissenen Hoyerswerda begnügte. Mit Wilhelm söhnte sich F., nachdem er, wie freilich erst Spalatin erzählt, das Anerbieten eines Schützen, ihn durch einen sicheren Schuß von seinem Bruder zu befreien, entrüstet zurückgewiesen hatte, zu Pforta am 27. Januar 1451 aus, worauf auch die bereits 1435 erfolgte Aufnahme des Hauses Brandenburg in die sächsisch-hessische Erbverbrüderung zu Naumburg erneuert wurde, um sich gegen die beiden Theilen von Böhmen drohende Gefahr sicher zu stellen. Daß F. danach sich weigerte, dem Ritter Kunz von Kaufungen seine wirklichen oder angeblichen Ansprüche wegen der im Bruderkriege geleisteten Dienste und erlittenen Verluste zu befriedigen, verleitete diesen, die beiden Söhne des Kurfürsten, Ernst und Albert in der Nacht des 8. Juli 1455 in dessen Abwesenheit, vielleicht nicht ohne Mitwissen der böhmischen Utraquisten, aus dem Altenburger Schlosse zu entführen; allein noch vor Erreichung der böhmischen Grenze ergriffen, büßte derselbe seine That mit dem Leben. F. starb am 7. September 1464. Für die innere Entwicklung der wettinischen Lande ist Friedrichs Regierung besonders wichtig durch das von ihm an seine Unterthanen erlassene Gebot, sich Rechtsbelehrung nicht mehr außerhalb des Landes, sondern bei den Schöffen zu Leipzig zu erholen, sowie durch das Aufkommen wirklicher Landtage seit 1438. Außer seinen genannten beiden Söhnen hinterließ er vier Töchter: Amalie, Gemahlin Ludwigs des Reichen von Baiern-Landshut, Anna, vermählt mit Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg, Hedwig, Aebtissin zu Quedlinburg, und Margaretha, Aebtissin zu Seußlitz.

Spalatin, Vitae aliquot Elect. et Ducum Saxon., bei Mencke, SS. II. 1086–91. Zeitgenössische Berichte über den Bruderkrieg von Hartung Kammermeister bei Mencke, SS. II. 1185 sq., und K. Stolle, Thür. Chronik, herausg. v. Th. Hesse, 1854. Die Litteratur über den Prinzenraub vollständig bei W. Schäfer, Der Montag vor Kiliani (1855), wozu zu vergl. J. Gersdorf, Einige Actenstücke zur Geschichte des sächsischen Prinzenraubes, 1855.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. Friedrich II., Kfst v. Sachsen VII 779 Z. 1 v. o. l.: Katharina (statt Anna). [Bd. 56, S. 396]