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ADB:Hegendorff, Christoph

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Artikel „Hegendorf, Christoph“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 274, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hegendorff,_Christoph&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 04:21 Uhr UTC)
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Hegendorf: Christoph H. (Hegendorfinus), gest. am 8. Aug. 1540, gelehrter Humanist, Theolog und Jurist, geb. 1500 zu Leipzig, Schüler des Petrus Mosellanus, unter dem er schon 1517 lateinisch dichtete. Im Jahre 1519 betheiligte er sich durch ein Gedicht über die Leipziger Disputation an den beginnenden theologischen Fehden; die bei dieser Disputation gemachte Bekanntschaft mit dem ersten evangelischen Schulrector Lüneburgs, Hermann Tulichius verschaffte ihn einen Ruf an die Schule zu Lüneburg, wo er für Luther’s Lehre eintrat. In Leipzig wurde er 1525 Nachfolger des Mosellanus für griechische Litteratur, ist später als Jurist in Frankfurt nachweisbar, wo er 1536 Dr. juris wurde, 1537 berief ihn der Rath zu Lüneburg als Stadtsyndicus. Der Rath zu Rostock erwirkte ihm dann in der befreundeten Hansestadt 1539 um Michaelis Urlaub, damit er die seit den Reformationsunruhen ganz zerrüttete Universität wieder mit hebe. Im Winter 1539–40 ist er auch in die Matrikel als Docent eingetragen, hielt eine Habilitationsrede und hat als Professor jur. romani gelesen, kehrte jedoch schon 1540 nach Lüneburg zurück, wurde dort städtischer Superintendent, starb aber gleich darnach an der sog. Pest.

Unter seinen Schriften sind die exegetisch-philologischen z. B. „Dragmata in dialecticem Petri Hispani“, Basel 1520 und „In actiones Verrinas et in topica M. Ciceronis adnotatiunculae“, Hagenau 1529, die Ausgaben römischer und griechischer Schriftsteller (Nonnus, Chrysostomus, Lucian, Aristoteles, Demosthenes, Cicero, Terenz), seine juristischen Publicationen, auch ein theologisches Werk, das man seines seltsamen Titels wegen: „Antidotum adversus pestilentiam“, Leipzig 1539 häufig unter die medicinischen gerechnet hat, von geringerem Interesse; wichtiger sind seine dichterischen Arbeiten. Er besang Hutten und Eoban Hesse, widmete dem letztern eine neue Ausgabe von des erstern Gedicht über die Verskunst, veröffentlichte in den Jahren 1519–1521 eine Reihe kleiner Facetien: Encomium somni, ebrietatis, sobrietatis, in welchen er dem Erasmus nachahmend, aber ohne dessen satirische Schärfe, Alles zu loben, Kenntniß des Alterthums auszukramen, dabei manche zeitgenössische Sitten hervorzuheben und seine Freunde (z. B. den Arzt Heinr. Stromer) zu rühmen wußte. Entschiedene Bedeutung verdient er durch seine Comödien: „Comoedia nova“ und „De sene amatore“ (1520 und 31), beide in frischer, munterer Prosa mit eingemischten lustigen Chorgesängen geschrieben (die erste in 12 Acte oder Scenen getheilt), beide die Täuschung eines Alten durch verliebte junge Leute behandelnd. Namentlich die erstere, in welcher ein junger Taugenichts seine Geliebte, von welcher er ein Kind erhalten, heirathet, indem er dies dem Alten als aufopferungsvolle That für seinen unschuldigen Bruder hinzustellen versucht hat, wurde damals häufig aufgeführt.[1][2]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 274. Z. 11 v. u.: Zu Hegendorf ist jetzt noch zu vgl. Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissensch. (Gesch. d. Wissensch. in Deutschl., Bd. XVIII), S. 100, 116, 243, 249–253. [Bd. 13, S. 794]
  2. S. 274. Z. 11 v. u.: Zu Hegendorf’s Leben sind jetzt die Richtigstellungen und Actenfunde von Otto Günther, Plautuserneuerungen in der deutschen Litt. etc. (Leipziger Doctordiss. 1886. 91 S. 8°) S. 24 bis 29 und S. 70–91 nachzutragen. Darnach nannte H. sich Hegendorfer, früher „Seydensticker“ und „Sericarius“. Die l. c. gemachte Angabe, daß er des Mosellanus Nachfolger 1525 geworden, ist irrig, beruht aber auf den bei Krey, Andenken, Anh. S. 10 angeführten Belegstellen. Auch die Angabe, daß H. in Lüneburg Lehrer gewesen, wird irrig sein, sie beruht auf der vermuthlich falsch aufgefaßten Grabschrift von Lucas Lossius (Lunaeburga Saxoniae, Frankf. 1566, S. 43):

    „Palladis ut vivos pueros dilexit alumnus
    Sic moriens pueris ossa terenda dedit.“

    Er wurde mitten auf dem Chor der St. Johanniskirche zu Lüneburg, wo die Schüler ihren Stand hatten, begraben. Superintendent in Lüneburg, der 3. in der Reihe, wurde er im Febr. 1540. [Bd. 24, S. 785]