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ADB:Hetti

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Artikel „Hetti, Erzbischof von Trier“ von Franz Xaver Kraus in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 321–322, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hetti&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:02 Uhr UTC)
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Hetti: Erzbischof von Trier, c. 814–847, 27. Mai. Wann Amalharius Fortunatus entschlief und sein Nachfolger H. oder Heti den erzbischöflichen Stuhl von Trier bestieg, steht nicht mit Gewißheit fest. Jener wird zum letzten Male 814, dieser zum ersten Male 816 urkundlich als Erzbischof von Trier genannt. Unrichtig setzte Brower das Pontifikat Hetti’s 816–832; der Todestag steht aus dem Nekrologium von S. Castor (Holzer, de proepisc. c. 4) fest, das Jahr gibt Regino (M. G. I. 568) in den besseren Handschriften, während die minderguten 851 haben; ein Nekrolog von Marienberg bei Boppard nennt den 28. Mai als Todestag, doch ist die Quelle spät (15. Jahrh.). H. entstammte einem vornehmen austrasischen Geschlechte, er war ein Bruder der Aebtissin Warentrud von Pfalzel (so die Grabinschrift der Warentrud bei Brower, I. 404) und Oheim des Abts Germanus von St. Gallen (ebd.). Das von dem Unterzeichneten edirte Fragment Trierischer Geschichtschreibung aus dem 11. Jahrh. (Bonn. Jahrb. XLII. 137) nennt noch eine zweite Schwester Hetti’s, Hulindis, welche gleichfalls im Pfalzeler Kloster lebte. Vor seiner Stuhlbesteigung war H. Abt von Mettlach (ebd.). Als Erzbischof von Trier und Legat des Kaisers Ludwig d. Fr. schrieb er 817 dem Bischof Frothar von Toul, er möge die zur Heerfahrt nach Italien, wo König Bernhards Rebellion auszubrechen drohte, auf Befehl des Kaisers zu stellenden Dienstleute seiner Diöcese marschbereit halten. (Honth. I. 169). Zwei Jahre später sehen wir ihn denselben Bischof auffordern, [322] über die Durchführung der 816 für die Stifte getroffenen kaiserlichen Verfügungen zu wachen. 832 assistirte er, wahrscheinlich in Diedenhofen, mit Erzbischof Otgar von Mainz und Ebbo von Reims der Weihe des hl. Ansgar zum Erzbischof von Hamburg durch B. Drogo von Metz. Ein hervorragendes Ereigniß in seiner Regierung ist jedenfalls die von ihm ausgegangene Gründung der St. Castorkirche zu Coblenz, welche er am 12. Nov. 836 consecrirte. Acht Tage vorher hatte er die Gebeine des hl. Castor aus Carden an der Mosel nach der neuen Kirche überbringen lassen. Eine Woche später kam Kaiser Ludwig mit Gemahlin und Kindern und opferte nach der Messe Geschenke von Gold und Silber – Dinge über welche der Trier’sche Chorbischof Theganus uns berichtet hat (M. G. II. 203). Als im J. 840 Kaiser Ludwig d. Fr. auf einer Insel bei Mainz sein vielgeprüftes Leben endete, war H. unter den Bischöfen, die zu seinem Troste herbeigeeilt waren. Vier Tage darauf, am 24. Juni, soll er mit Otgar von Mainz und Drogo von Metz das Decret, durch welches Lothar dem Ebbo den Rheimser Stuhl restituirte, unterschrieben haben (Flodoard, II. 20), indeß muß das Datum wenigstens falsch sein (Boehmer, Regg. Karol. p. 55). H. fand sein Grab in der Johanniscapelle der Euchariuskirche bei Trier, nahe demjenigen seines Bruders Ruthgaud; interessant ist Brower’s Angabe (I. 413), daß zu dessen Zeiten das Grabmal des Erzbischofs, zwar mit abgetretener oder verwitterter Inschrift, aber mit dem Mosaikbild desselben in der Nordapside noch zu sehen war: also eines der seltenen musivischen Porträtwerke, welche in jenen Jahrhunderten diesseits der Alpen entstanden. Die Gesten machen dem Erzbischof H. den Vorwurf, Kirchengut verschleudert zu haben, indem er Güter der Abteien Mettlach und S. Matthias an Weltliche zu Lehen gegeben. Es steht dahin, ob die Anklage begründet ist. H. zählt auch, wenn zwar mit einer bescheidenen Leistung, zu den Schriftstellern Triers. Die Genter Universitätsbibliothek besitzt eine ehemals Maximinische Handschrift, welche einen Tractat Hetti’s enthält. Derselbe soll eine Art Compendium des Nothwendigsten sein, was seine Zuhörer, d. h. also wol die angehenden Cleriker, zu wissen haben und trägt in griechischen (!) Buchstaben den Titel: ΙΝΘΗΡΡΦΓΛΚΙΦΝΙΚ ΦΟΑΟ (für quas) ΗΘΘΥ ΑΡIΤΥ ΗΡΟ d. i. interrogationes, quas Hetti archiepiscopus suis proposuit auditoribus u. s. f. (Vgl. des Unterzeichneten Horae Belg. Bonn. Jahrb. L. 212). Vermuthlich rührt die Handschrift von H. selbst her, der auch andere geschrieben hat, von denen die Trier’sche Stadtbibliothek noch einige aufbewahrt (vgl. Bonn. Jahrb. XXXVIII. 31 Anm.)

Gesta Trev. c. 40. Brower, Ann. Trev. I. 404–13. Hontheim, Hist. dipl. Trev. I. p. LXIV. p. 166–185, Goerz, Regest. des Erzb., s. dessen mittelrh. Regesten. I. S. 123–164. Kraus, a. a. O.