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ADB:Hugo, Johannes

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Artikel „Hugo, Johannes“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 328–329, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hugo,_Johannes&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 01:11 Uhr UTC)
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Hugo: Johannes H. (Huck, auch Johannes Hugonis), gelehrter Priester und kirchlicher Humanist in dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. Geboren um das J. 1470 zu Schlettstadt im Elsaß, erhielt er, wie auch andere seiner Landsleute: Wimpfeling, Jod. Gallus, Peter Schott u. a. in Dringenbergs Schule seine gelehrte Vorbildung, wurde später Vicar an der Pfarrkirche zu St. Stephan in Straßburg und sodann Kaplan des Kaisers Maximilian I., der seine Einsicht und Rednergabe sehr hoch schätzte. In dieser seiner letzteren Stellung vertrat er des Kaisers Sache und schrieb seine durch Talent, natürliche Freimüthigkeit und Gelehrsamkeit ausgezeichnete kirchenrechtliche Schrift: „Quadruvium Ecclesiae: das kirchliche Viergespann oder der heyl. Kirchen vnd des römischen reichs wagenfuhr“ (Argent., Joh. Grüninger 1504). Das Buch, das zugleich in deutscher und lateinischer Sprache erschien und noch 1609 zu Paris nachgedruckt wurde, bespricht mit solchem Freimuthe und beißender Satyre die am römischen Hofe herrschenden Mißbräuche, daß ihm darin nur wenige Schriften jener Zeit, die diesen Gegenstand behandeln, gleichkommen. Auf dem Titel sind Papst, Kaiser, Bischof und Pfarrer, welche die Bundeslade tragen, nebst verschiedenen Emblemen (auch liegen Steine im Wege) abgebildet. H. bespricht darin in fünf Abschnitten das Verhältniß der Kirche zum Staate und dem römischen Kaiser und namentlich die vier Prälaten oder Vorsteher der christlichen Kirche d. h. nach seiner Ansicht: Papst, Bischof, Pfarrer und Kaplan. Er gibt die Rechte derselben an, ohne dabei mit einem Worte der Mönche zu gedenken. In der Dedication an den Erzbischof zu Mainz zieht er eine Parallele zwischen den Geistlichen und den Pharisäern, welche auch dem Kaiser den Zins nicht zahlen wollten. Dem Kaiser, behauptet H., gebühre das Recht den Papst abzusetzen, die Schenkung Constantins sei eine mehr als zweifelhafte, endlich solle Niemand der Kirche Geschenke geben und deshalb seine Kinder enterben. Wie Peter von Andlo (s. Bd. I. S. 431) die erste Behandlung des Staatsrechts in der Theorie lieferte, so gab H. hiermit das erste Lehrbuch deutschen Staatsrechts. Außerdem gilt H. als anonymer Herausgeber des Terenz mit Holzschnitten (Straßb. Grüninger 1496, 1. Nov.) und ist sehr wahrscheinlich auch der Verfasser einer bei demselben Drucker (Zynstag vor sant Gregorientag) erschienenen deutschen Uebersetzung, desselben Dichters, wiederum mit Holzschnitten. Diese letztere wurde durch jene des Hans Nythart von Ulm veranlaßt, dem in der Vorrede Dank und Lob gespendet wird und erfolgte auf Anrathen hochgelehrter Doctoren und Meister „wiewol etlich dem gerne weren wyder gewesen, sprechende söllig weltlöffig ding nit ze offnen synt dem gemeinen man …“ (Gottsched, Nöthiger Vorrath 1757. S. 40). Ueber einen andern gleichzeitigen und gleichgesinnten Geistlichen Joh. Hugo (Hug, Hawg) aus Ulm vgl. Weyermann, Ulmische Gelehrten II, 194–95. Auch ist mit unserem H. ein anderer Johannes Hugo de Sletstatt nicht zu verwechseln, der als Franciscaner im 15. Jahrhundert lebte, über die Sentenzen schrieb und unter den ersten seines Ordens war, die sich in Straßburg niederließen (s. o. S. 320). Ueber eine ähnlich betitelte anonyme Schrift „Geistlicher Wagen“ (von Regina von Grünrad) Leipzig 1608, vgl. Sammlung von alt. u. n. theol. Sachen 1732. S. 1003–5.

[329] Theoph. Elychnius[WS 1] (Jak. Dachtler), Relatio ex Parnasso S. 44–45. Strobel, Gesch. d. Elsasses III, 551–52. Röhrich, Gesch. d. evang. Kirche d. Els. I, 92–93. Fabricius, Bibl. lat. med. et inf. aet. III, 566. Adelung, Gelehrten-Lexikon II, 2183. Weinkauff in Birlinger’s Alemannia VII, 19–20.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Elynichnius