Zum Inhalt springen

ADB:Klipstein, Philipp Engel von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Klipstein, Philipp Engel von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 198–199, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klipstein,_Philipp_Engel_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 12:38 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 16 (1882), S. 198–199 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Philipp Engel von Klipstein in der Wikipedia
Philipp Engel von Klipstein in Wikidata
GND-Nummer 11752414X
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|16|198|199|Klipstein, Philipp Engel von|Richard Heß|ADB:Klipstein, Philipp Engel von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=11752414X}}    

Klipstein: Philipp Engel v. K., Forstmann, geb. am 2. Juni 1777 auf dem Königstädter Forsthaus bei Darmstadt, † am 3. November (Hubertustag) 1866 zu Darmstadt. Von seinem Vater, einem bürgerlichen landgräflich hessischen Oberförster, schon als Knabe auf seinen künftigen Beruf vorbereitet, erhielt er den ersten Unterricht durch Privatlehrer und kam dann nach Darmstadt auf das Gymnasium. Hierauf besuchte er von 1789 ab das in diesem Jahre von Georg Ludwig Hartig zu Hungen (in der Wetterau) errichtete Privatforstinstitut 3½ Jahre lang. Er und Hartig’s Bruder, Ernst Friedrich (der nachmalige kurhessische Oberlandforstmeister) waren die ersten Zöglinge dieser jungen Anstalt, welche später nach Dillenburg etc. übersiedelte und unter ihrem berühmten Leiter so großen Ruf erlangte. Seine erste Anstellung erhielt K. nach wohlbestandener Prüfung am 28. Mai 1796 als Forstmitaufseher im Forste Mönchbruch. Drei Jahre später trat er, von Hartig empfohlen, in die Dienste des damals noch souveränen Fürsten zu Solms-Hohensolms-Lich, zuerst (1799) als Oberförster mit dem Wohnsitze in Hohensolms. Schon im folgenden Jahre rückte er zum Forstmeister auf und wurde 1805 als solcher nach Lich versetzt. Bald nach seiner Anstellung im fürstlichen Dienste hatte er eine Privatforstschule zu Hohensolms eröffnet, welche später mit ihm nach Lich übersiedelte, 22 Jahre lang Bestand hatte und stets von 8–12 Zöglingen besucht war. Nach Mediatisirung des fürstlichen Hauses, dem er diente, wurde er 1811 provisorisch zum großherzoglich hessischen Forsthoheitscommissär über 15 Aemter in den Standesherrschaften Lich, Braunfels, Laubach, Ortenberg, Gedern, Schlitz und Lauterbach ernannt. 1816 erfolgte seine Anstellung als wirklicher großherzoglich hessischer Forstmeister für den neu gebildeten Forstamtsbezirk zu Lich. In diesem Wirkungskreis entfaltete er eine so hervorragende geschäftliche Tüchtigkeit, daß man ihn im Februar 1823 als Oberforstdirector nach Darmstadt berief. In dieser Eigenschaft wirkte er bis zu dem Revolutionsjahr 1848, in welchem er, wie die meisten höheren Beamten, dem allgemeinen Volksunwillen schon als Freund des Wildstandes weichen mußte; er behielt aber die Direction eines Theils der großherzoglichen Jagden bis Ende 1865 bei. Am 28. Mai 1846 feierte er in voller geistiger und körperlicher Frische sein 50jähriges Dienstjubiläum, zu welchem ihm von seinem Landesfürsten der Titel eines „Präsidenten“ der Oberforstdirection und von der philosophischen Facultät der Universität Gießen das Doctordiplom honoris causa verliehen wurden. Von sonstigen ihm schon früher zu Theil gewordenen Anerkennungen sei nur erwähnt, daß er 1835 in den erblichen Adelstand erhoben worden war. Im J. 1852 wurde ihm die für einen Pensionär gewiß seltene Auszeichnung der Ernennung zum Mitglied der ersten Ständekammer des Großherzogthums zu Theil. Er erlebte am 28. Mai 1866 sogar den Tag, an welchem er vor 70 Jahren in den hessischen Forstdienst eingetreten war, so daß Theodor Hartig ihn bei der Widmung der 9. Auflage des alten G. L. Hartig’schen Lehrbuches für Förster mit vollem Rechte als den Nestor der deutschen Forstwirthe bezeichnen konnte. Seine sterblichen Ueberreste ruhen, letztwilliger Bestimmung gemäß, unter dem Schatten der etwa eine halbe Stunde von dem Darmstädter Ostbahnhofe (Station Rosenhöhe) entfernten sog. Klipsteinseiche. Ein mächtiger Granitblock, mit sinniger Inschrift versehen, deckt das Grab. K. hat sich schon durch seine Betriebsamkeit im Localforstdienste, z. B. durch Theilung großer Markwaldungen im Taunus, mehr noch als Directionsbeamter ausgezeichnet und auch als Schriftsteller bewährt. Mit großer Liebe [199] zum Walde verband er einen scharfen praktischen Blick. Er war eine außerordentliche Arbeitskraft und besaß dabei bedeutende Energie. Da er an sich selbst hohe Anforderungen im Dienste stellte, verlangte er auch viel von seinen Untergebenen. Durch seine 1823 erschienene, trotz der Angriffe von Wedekind’s für damals vorzügliche Schrift „Versuch einer Anweisung zur Forstbetriebsregulirung“ hat er Beiträge zur weiteren Ausbildung der Fachwerksmethode geliefert. Er machte (ob zuerst?) unter Anderem den Vorschlag, die specielle Ertragsberechnung nur für die nächst bevorstehende Periode auszuführen, die späteren Perioden hingegen nur ganz summarisch zu behandeln, wobei er Differenzen bis zu 20% nachgab. Diesem Princip huldigen heutzutage mehr oder weniger alle combinirten Fachwerke. Sein Hauptreferat bildeten die Forstwirthschaftspläne; mit welcher Sach- und Ortskenntniß er dieselben bearbeitete, beweisen zahlreiche durch und durch praktische Ausschreiben. Allerdings huldigte er allzusehr hohen Umtrieben. Dem Waldfeldbau an einzelnen hierzu geeigneten Oertlichkeiten war er durchaus nicht abgeneigt; wol aber eiferte er gegen diejenigen, welche in einer möglichst großen Ausdehnung dieser Betriebsform das Heil der Wälder und das Glück der Völker zu erblicken meinten. Nur deshalb erhob er nach seiner Pensionirung seine mahnende Stimme in der Schrift: „Der Waldfeldbau mit besonderer Rücksicht auf das Großherzogthum Hessen“ (1850), in welcher das Für und Wider gründlich erörtert und reiches Zahlenmaterial zur Beurtheilung dieser Frage niedergelegt ist. K. verfaßte außer den genannten beiden Schriften noch mehrere wissenschaftliche Abhandlungen in Fach- und Tagesblätter. Besondere Beachtung verdienen eine Abhandlung über die beste Zeit zum Holzfällen im Allgemeinen Anzeiger und über die Cotta’sche Baumfeldwirthschaft in v. Wedekind’s Beiträgen zur Kenntniß des Forstwesens.

Scriba, Lexicon, I. S. 183. – Darmstädter Zeitung Nr. 151 vom 2. Juni 1846, dsgl. Nr. 147 vom 29. Mai 1866, dsgl. Nr. 312 vom 10. November 1866. – Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1866, S. 363. – Monatschrift für das Forst- und Jagdwesen 1867, S. 121. – Fr. v. Löffelholz-Colberg, Forstl. Chrestomathie, III. 1. S. 670, Bemerkung 741b; IV. S. 138, Nr. 2678a. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc., II. S. 273; III. S. 86, Bemerkung 107, S. 272 u. 302. – Forstliche Blätter von Grunert, 14. Heft 1867, S. 228. – Forstliche Blätter von Grunert und Borggreve, Neue Folge, 1881, S. 228 (Braun). – Pfeil, Krit. Blätter, XIX. 1. Heft S. 1 ff., 2. Heft S. 289.