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ADB:Konrad von Soltau

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Artikel „Konrad III., Bischof von Verden“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 630–632, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_von_Soltau&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 10:15 Uhr UTC)
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Konrad III., Bischof von Verden, aus der Lüneburger Ministerialenfamilie v. Soltau (Zoltaw), hat seine Bildung wahrscheinlich im Michaeliskloster in Lüneburg erhalten und war ein bedeutender Gelehrter und der Berather Königs Ruprecht von der Pfalz. 1367 wurde er zum Propst des Nonnenklosters Lüne gewählt, aber von Urban V. nicht bestätigt. 1370 schon war er Dekan der Artisten zu Prag und wird wiederholt in der Matrikel dieser Universität bis zum 8. Mai 1383 genannt. Vor 1374 verfaßte er dort die „Postilla Pragensis“, oder „Postilla domini Conradi Saltow super evangelia Dominicalia“; als Prager Dr. theol. wird er gelegentlich Conradus Pragensis genannt; 1376 am 2. December hat er die Pfründe des Rectorats zu St. Blasien in Braunschweig, auch 1377 am 14. April erscheint er mit diesem Titel im Gefolge des Verdener Bischofs Heinrich von Langlingen. 1386 erhielt er dazu ein Hildesheimer Canonicat. Bei der Gründung der Universität Heidelberg wurde er dorthin mit M. Matthäus von Krakau als einer der berühmtesten Docenten berufen, er steht gleich an zweiter Stelle in der Matrikel. Er genoß dort gleicherweise das Vertrauen des älteren Kurfürst Ruprecht, wie des jüngeren, das späteren Königs. 1393 war er Rector der Universität, 1394 und 1395 heißt er Corregens; ein Wormser und ein Speierer Canonicat fielen ihm zu. Vor dem 19. April 1388 schrieb er dort seine „Lectura supra Capitulum Firmiter Credimus“, oder de trinitate, auch Firmiter Credimus genannt, wegen der er der Ketzerei verdächtigt, nach Rom berufen, aber frei gesprochen wurde. Dort muß er weitreichende Verbindungen, namentlich mit dem Papste Bonifaz IX., im Interesse Ruprechts und seinem eigenen, angeknüpft haben; wir wissen, daß er in Geschäften des Papstes 1394 in Rom war. Auf der Rückreise wurde er mit seinem Begleiter Ludwig v. Soltau, einem Verwandten, in der Diöcese Speier von wegelagernden Adlichen aufgegriffen und von Burg zu Burg, zuletzt im Januar 1395 nach Meienfels in der Diöcese Würzburg geschleppt. Auf Lärmruf der Universität traten mainzische, pfälzische, speierische und badische Gesandte zur Befreiung zusammen, gegen die Thäter und ihre Helfer wurde der Bannstrahl geschleudert; als Führer der Wegelagerer wird Nicolaus Coesmann, Kuntzmann oder Kutzemann genannt. Erst Ende April wurde er befreit, Burg Meienfels anscheinend dabei gebrochen. Am 6. Februar 1400 providirte Papst Bonifaz ihn als Bischof dem zerrütteten Bisthum Verden, das durch Verkauf der Providirungen in argem Schisma lag. Hier hatte der frühere Bischof Otto, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, seit 1395 Erzbischof von Bremen, die Administration festzuhalten versucht und hielt noch Schloß Rotenburg, d. h. den größeren Theil des Siftes, besetzt. Dem zunächst providirten Dietrich von Niem war der ebenso providirte Konrad von Vechta, der Kanzler von Böhmen, gefolgt, aber der Generalvicar des ersteren suchte seine Stelle noch zu behaupten. Neben Konrad von Soltau hielt ebenso zunächst der böhmische Kanzler am Bisthum fest und nannte sich noch am 22. Juli und am 24. October 1400 Electus Verdensis († am 25. December 1431 als Erzbischof von Prag). Doch wurde im Stifte der Soltauer als [631] Eingeborener überall anerkannt, auch Erzbischof Otto räumte ihm sofort Rotenburg ein. K. blieb der Berather des Kurfürsten Ruprecht, er nahm Theil an den Verhandlungen wegen Absetzung des Königs Wenzel; sein Name steht in der Präsenzliste des Frankfurter Fürstentages vom 26. Mai 1400. Als er von dort mit Kurfürst Rudolf von Sachsen und Herzog Friedrich von Braunschweig nach seinem Stifte zurück ritt, wurde er bei dem mörderischen Ueberfall von Fritzlar am 5. Juni, der Friedrich das Leben kostete, schwer verwundet gefangen. Daß er gegen den Waldecker und den Erzbischof von Mainz nachher nicht mit den Braunschweigern vorging, lag in seiner und des Mainzers Stellung zum neuen Könige Ruprecht. Für den letzteren ging er im Herbste 1401 mit dem Protonotar und Geheimschreiber Nicolaus Bumann als Gesandter und Träger des Obedienz-Briefes zum Papste, der König und die Königin Elisabeth nennen ihn beide ihren Rath und ersterer beglaubigt ihn zu geheimen Verhandlungen als voll eingeweiht in seine Absichten und mit vollster Instruction versehen. Noch 1405 nennt ihn Ruprecht seinen Rath. Für den Königsdienst ließ dieser ihn 1405 die Reichsaufkünfte in Lübeck, Mühlhausen, Goslar und Nordhausen heben; aber die Einnahmen des kleinen Stiftes kamen dem fürstlichen Verbrauche unmöglich gleich. Schon anfangs hatte er eine Besserung seiner Stellung und eine Sicherung seines Stiftes dadurch versucht, daß er den Sitz vom kleinen und wehrlosen Verden nach dem mächtigen Lüneburg verlegte, wo er einen Hof hatte und wo das reiche Archidiaconat Modestorpe zu St. Johannis mächtige Intraden versprach, auch die Stifter zu St. Michaelis und im naheliegenden Bardowik eine Anlehnung in Aussicht zu stellen schienen. Der Papst erließ die Verlegungsbulle, das Bisthum sollte hinfort „Lüneburg“ heißen, die Lüneburger St. Johanniskirche, die alte Modestorper, Kathedrale werden, Bischof Johannes VI. von Lübeck die Ausführung regeln. Aber die Herzoge wollten das ebenso wenig wie die Stadt Lüneburg, und K. mußte, um Schlimmerem vorzubeugen, eiligst die Verlegung zurücknehmen lassen. Er ging deshalb selbst nach Rom; die Genehmigungsbulle muß kurz vor dem 5. Januar 1401 erlassen sein, die Widerrufsbulle datiert schon vom 13. April 1402. Viele Kosten waren aus dem nutzlosen Versuch erwachsen, der Bischof mußte Tafelgüter und endlich die Hälfte des Schlosses Rotenburg verpfänden, um allen Ausgaben gerecht zu werden, das Domkapitel nahm ihm dieses und ebensowol die fürstlichen Aufwand erfordernde und Reisen heischende Stellung im Reiche übel. Es entblödete sich nicht, den gelehrten, bedeutenden Mann als in Allem nachlässig, einen Epikur und trunksüchtig zu bezeichnen. Er hatte angeordnet nicht in Verden, sondern in der Abtei St. Michaelis zu Lüneburg bestattet zu werden. Dieses geschah am 11. Januar, nachdem er am 2. Januar 1407 zu Rotenburg gestorben war. Der Verdener Nekrolog enthält den Todestag nicht, er hatte keine Memorie gestiftet; seine Biliothek eigener und fremder Bücher war schon 1430 bei Abfassung des betr. Theils der Verdener Chronik nicht mehr im Besitz des Bisthums. Daß zu seiner Zeit die Seeräuber Störtebeker und Gödecke Michael in Verden gehaust und im Dome Fenster gestiftet hätten, ist eine Fabel. Das fragliche Störtebecker Wappen, sogenannte umgestürzte Becher, waren die Kesselhüte des Bischofs Nikolaus. In die Erfurter Matrikel ist K. 1397/98 als Mainzer Kanzler eingetragen.

Krause in den Forschungen zur deutschen Geschichte XIX, 601–610 und XXII, 249–251; für die Stiftsgeschichte vgl. Pfannkuche. Die ältere Gesch. des vorm. Bisthums Verden; Volger, Urkundenbuch der Stadt Lüneburg, Bd. III. Den Nachweis über die Kesselhüte lieferte brieflich Gymn.-Lehrer v. Ortenberg in Verden. Aus der alten Camminer Dombibliothek des k. Mariengymnasiums zu Stettin, Pag. 8vo saec. 14, nr. 4 sub t, Blatt 293a bis 314b: Conradi Zoltow, Baccalarei in s. theol., Argumenta contra conclusiones [632] Buridani de generacione etc., in Prag geschreiben „hoc anno MCCC 1377“ (sic). H. Lemke im Mich.-Progr. des Mariengymn. zu Stettin, 1879, Progr. Nr. 114, der in Bezug auf Soltau den mehrfach irrenden Tomek, Geschichte der Univ. Prag, Prag 1849 S. 39, citirt – Hauk, Gesch. der Univ. Heidelb. wo I. 234 sein Antritt in Verden irrig auf 1395 gesetzt wird; ebenda Nachrichten über seine Sendung zur Begrüßung des neugewählten Papstes Bonifaz IX. Namens der Universität.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 632. Z. 7 v. o.: Eine noch unbekannte Schrift Konrad’s findet sich jetzt im Auct.-Katal. (1883) der Buxheimer Bibl. S. 146 Nr. 2739: Soltowii Glossa super psalterium. Mscrpt. Fol. 15. Jahrh. [Bd. 18, S. 795]