ADB:Latomus, Bartholomäus
Feller, Dict. hist. giebt, wol zu früh 1485 an) in dem luxemburgischen Städtchen Arlon geboren, erscheint um 1522 als Lehrer der freien Künste an der Universität Trier, wo er im heroischen Versmaße, die Geschichte der Sickingischen Belagerung schrieb („Actio memorabilis Francisci ab Sickingen cum Trevirorum obsidione, tum exitus ejusdem“, 1089 Verse, Ejusdem Bombarda ad Joh. Lud. ab Hagen, gedr. Köln aedibus Eucharii Cervicornii 1523; Auszüge aus dem sehr seltenen Drucke bei Brower, Annal. Trev. II, 338–348). Er scheint dann in Freiburg und Köln gelehrt zu haben, tritt aber 1531 wieder in Trier mit seiner Declamatio funebris auf Richard von Greiffenklau auf. Von da ab lehrte er neun Jahre in Paris, während welcher Zeit er mit Erasmus von Rotterdam in Beziehung trat, welcher seine Gelehrsamkeit und Sittenreinheit lobt. 1540 ward er nach Trier zurückberufen und von dem Kurfürsten Johann Ludwig von Hagen zum kurfürstlichen Rath ernannt und in dieser Eigenschaft auf das Wormser Colloquium entsandt, worauf er mit dem Lutheraner Jak. Andr. Schmidlin einen Strauß bestand. Das Ansehen, welches L. in humanistischen Kreisen genoß, mußte den Reformatoren den Wunsch nahe legen, ihn für ihre Sache zu gewinnen: der darauf zielende Versuch Bucer’s mißlang indessen, indem L. (1543) demselben eine derbe Antwort übersandte, welche, ehe sie in Bucer’s Hände gelangte, durch den Domdecan Georg von der Leyen in Köln zu Druck gebracht wurde. Bucer’s Antwort rief eine neue Erwiederung des L. hervor, welche sich sehr abfällig über die Wirkungen der Reformation aussprach (s. Brower, Ann. z. J. 1543. Marx, Erzstift Trier III, 503 ff.). Im J. 1544 räumte der Kurfürst dem L. und seiner Hausfrau eine lebenslängliche Wohnung bei der St. Florinkirche in Koblenz ein (die spätere Wohnung Hontheims 1738, das jetzige Pfarrhaus zu U. L. F.) und entsandte ihn 1545 und 1546 wieder nach Worms; auch zu dem Colloquium von Regensburg 1546 ward L. eingeladen. Der folgende Kurfürst Jakob von Eltz schenkte ihm gleichfalls hohes Vertrauen, indem er ihn 1569 bei der Reform des Hofgerichts über die ritterlichen Räthe hinaus zum ersten Beisitzer desselben nach dem Kanzler Wimpfeling erhob. L. starb am 3. Januar 1570 zu Koblenz. – Außer den angeführten Schriften verdankt man L. Commentare zu einem namhaften Theil der Werke Cicero’s (abgedruckt in Joh. Oporin’s Ausgabe des Cicero, Basel 1553, Fol.).
Latomus: Bartholomäus L. (Steinmetz), kurfürstlich Trierscher Rath. gest. 1570. Er war wol um 1498 (- Vgl. Hontheim, Hist. Trev. dipl. II, 554. Marx, Erzstift III (I, 2) 499 ff.