Zum Inhalt springen

ADB:Moser, Friedrich Carl Freiherr von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Moser, Friedrich Karl von“ von Heinrich Heidenheimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 764–783, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Moser,_Friedrich_Carl_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 07:50 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Monnard, Karl
Band 22 (1885), S. 764–783 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Friedrich Karl von Moser in der Wikipedia
Friedrich Karl von Moser in Wikidata
GND-Nummer 118737074
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|22|764|783|Moser, Friedrich Karl von|Heinrich Heidenheimer|ADB:Moser, Friedrich Carl Freiherr von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=118737074}}    

Moser *): Friedrich Karl v. M., das älteste Kind Johann Jakob Moser’s (s. S. 372) und der Friederika Rosina M., geb. Vischer, einer phlegmatischen, aber, wie der Sohn rühmt, „nach Geist und Herzen ganz vortrefflichen“ Frau, wurde am 18. December 1723 zu Stuttgart geboren, woselbst der 22jährige Vater, der bereits Professor der Jurisprudenz in Tübingen gewesen war, mit dem Titel eines Regierungsraths, als Privatmann, staatswissenschaflichen Studien oblag. Johann Jakob Moser’s bewegtes, der Rechtspflege und Rechtsgelehrsamkeit gewidmetes, Leben zog zunächst auch die Familie mit sich: mit den Eltern kam M. in den Jahren 1725–1736 nach Wien, Stuttgart, Tübingen und zuletzt nach Frankfurt a. O., an dessen Universität Johann Jakob M. als Director und erster Professor der Rechte berufen worden war. Nach ungefähr dreijähriger Wirksamkeit daselbst zog er nach Ebersdorf im Voigtlande, woselbst seine Kinder, welche, wie er in seiner Lebensgeschichte sagt, dem „Herrn, und nicht der Welt erzogen wurden“, innerhalb des Kreises der Brüdergemeinde, „höchstvergnügt und gerne“ lebten. Von Ebersdorf aus wurde M. auf die Schule in Kloster Bergen bei Magdeburg geschickt, die zwar einer stark pietistischen, frömmelnden Richtung huldigte, jedoch unter der Leitung des gelehrten, weltklugen, als Pädagogen ungemein hochstehenden, Abtes Steinmetz den wohlberechtigten Ruhm einer vortrefflichen Bildungsstätte genoß. Im J. 1739 oder 1740 bezog M. die Universität Jena, an der er, – ein, wie der Vater lobend bemerkt, sehr sparsamer Student, – vier Jahre juristischen, nebenbei auch anatomischen Studien sich hingab und besonders fleißig Buder’s Vorlesungen besuchte. Nach Vollendung seiner Studien scheint er in Ebersdorf theoretisch und praktisch in die Staatsgeschäfte durch den Vater eingeführt worden zu sein, den er auch 1743 auf einer im Interesse der württembergischen Landschaft unternommenen Reise nach Berlin und im J. 1745 zum kaiserlichen Wahltag nach Frankfurt a. M. begleitete, wohin Johann Jakob M. zur kurbraunschweigischen Wahlbotschaft erbeten worden war. Alsdann war er bei dem Oberamtshauptmann in der Niederlausitz, Grafen von Gersdorf, und darauf bei dem regierenden Grafen Reuß in Ebersdorf Secretär, im J. 1747 folgte er als Kanzleisecretär seinem Vater, der als Geheimer Rath und Chef der Kanzlei nach Homburg berufen worden war, wurde daselbst 1749 zum Hofrath ernannt, trat aber noch in demselben Jahre als Gehilfe in die von Johann Jakob M. in Hanau errichtete, „zum Dienste junger von Universitäten und Reisen kommender Standes- und anderer Personen“ dienende „Staats- und Canzley-Academie“ ein. Als diese, in Folge der Berufung Johann Jakob Moser’s als Landschaftsconsulent nach Stuttgart, im J. 1751 einging, zog M., der am 8. October 1749 die Wittwe Ernestine v. Rotenhof, Tochter des gräflich [765] Waldeckischen Hofmeisters von Herd – nach Johann Jakob Moser’s Bezeichnung eine „sehr rechtschaffene“ Frau –, geheirathet hatte, nach Frankfurt a. M. Dort setzte er seine seit mehreren Jahren begonnene litterarische Thätigkeit, welche längere Zeit die Einwirkung der geistigen Richtung des Vaters bekundete, fort. In den Jahren frischer geistiger Empfänglichkeit begann M., wie er als Greis erzählt, Geschmack an „schönen Wissenschaften“ zu gewinnen, „wechselte“ in seiner Lectüre „zwischen den hölzernen Pandecten und geistreichen Alten, Prosaisten und Dichtern, schreitete allmählig mit dem Geist“ seiner „Zeit fort, las auch mittelmäßige Bücher, blätterte auch in, dem Ansehen nach, schlechten, lernte aus allen etwas, und wenn“ er „nach etlicher Zeit“ seine „Kasse stürzte, so fand sich doch immer ein kleiner Ueberschuß von Einsicht und Erfahrung …“ Die erste Frucht seiner wissenschaftlichen Thätigkeit: „De Titulo Domini commentarius moribus aevi et saeculi accomodatus“, die, 1748 geschrieben, 1751 in Leipzig erschien, widmete M. seinem Vater mit den empfundenen Worten: Tua Tibi reddo, cum quidquid in me sit, Tuis curis, Tuo amori, Tuis adhortationibus, Tuo consilio Tuis denique ad Deum precibus, post hunc, unique debeam“. Im „Versuch einer Staats-Grammatic“, der 1749 in Frankfurt a. M. heraus kam – einem mit vielen Belegstellen ausgerüsteten Werke, in dem auch die Kenntniß der römischen Classiker, ihrer sowol zierlichen, als pragmatischen Schreibart wegen empfohlen wird – suchte M. eine Anleitung zum Erlernen der Sprache, deren die große Welt bei den wichtigsten Welthändeln sich zu bedienen pflege, zu geben. Das 1750 erschienene Buch „Von den Europäischen Hof- und Staats-Sprachen, Nach deren Gebrauch im Reden und Schreiben“ behandelte dasselbe Thema und bewies gleichwie das in demselben Jahre veröffentlichte Werk: „Von Ahndung fehlerhaffter und unanständiger Schreiben nach dem Gebrauch der Höfe und Canzleyen“ – ein nützliches Handbuch für Kanzleibeamte – Moser’s große Belesenheit. Das letztere Werk läßt auch den Moralisten erkennen, der beklagt, daß „die lautere und nackende Wahrheit nur noch bey Dichtern, Mahlern und Kupfer-Stechern, heut zu Tag offentlich geduldet“ werde. In dem 1751 erschienenen „Antwort-Schreiben von der juristischen Pedanterey“ an seinen Freund, den gräflich Reußischen Secretär und Forstinspector Johann Carl Bretschneider, das sich zu Bemerkungen über die Pedanterie verschiedener Stände, der Höfe, der Kritik und der Theologie erweitert, tritt M. gegen die herrschende Freigeisterei auf. Weiterhin führt er darin vor, wie in Deutschland, im Reiche der Kunst und Gelehrsamkeit, in verhältnißmäßig kurzer Zeit mehr Neues hervorgebracht worden sei, „als in fast ganzen vorhergehenden Jahrhunderten.“ Er meint, sein Zeitalter sei in Wahrheit das Reformationszeitalter, in dem so manches Lehrgebäude über den Haufen geworfen, so viele Vorurtheile verbannt, neue Wahrheiten und Erfahrungen – in gelehrten und das gemeine Wesen betreffenden Dingen – gefunden und alte auseinandergesetzt worden, die Sitten der Höfe, der hohen und niederen Schulen, ja, in vielen Stücken, des gemeinen Volkes selbst, sich geändert hätten. Aber, so freudig durchdrungen er vom Aufschwung seiner Zeit auch ist, seiner pietistischen Anschauung erscheint die Erde dennoch als Thränenthal. Es erfüllt ihn jedoch die unwandelbare christliche Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Sehr scharf spricht er sodann von einem privilegirten Betrug in der Handhabung der Justiz: warm, überzeugt und einschneidend über die dabei herrschenden Mißbräuche, und er, der durch eigene Wahl Jurist geworden, der sich vorgestellt hatte, daß er der bedrängten Tugend einst werde helfen können, er empfindet die stärkste Abneigung gegen Gerichts- und Proceßsachen. Die Natur habe ihm ein zärtliches Herz verliehen, die Luft des Gerichtshofes sei rauh und spröde: er möchte sein Herz nicht gerne verhärten lassen. Bedingt verwirft M. in dem „Antwort-Schreiben“ das römische Recht und meint weiterhin, man [766] werde deutlich genug sehen, daß der Weg, den der große Friedrich mit seiner Justizverbesserung betreten, der einzige, die via regia, sei, ein so großes Vorhaben zu vollführen. M. selbst nun ließ es sich ernst angelegen sein, die Grundlagen deutscher Rechtsverhältnisse und Verfassungen durch den Druck allgemein zugänglich zu machen. Das geschah in der zwischen den Jahren 1747 und 1752 erschienenen „Sammlung des H. Röm. Reichs sämmtlicher Crayß-Abschiede u. anderer Schlüsse, vom Anfang der Crayßverfassung bis 1600“, in der Sammlung fränkischer und obersächsischer Kreisabschiede, deren erstere bis ins Jahr 1748 reicht, in der „Pragmatische Geschichte und Erläuterungen der Kayserlichen Reichs-Hof-Raths-Ordnung“, in der, bis ins Jahr 1764, fortgesetzten „Sammlung der neuesten und wichtigsten Deductionen in Teutschen Staats- und Rechts-Sachen“, in den zwischen 1753 und 1764 veröffentlichten „Diplomatische und Historische Belustigungen“, in den 1765 beendigten „Kleine Schriften zur Erläuterung des Staats- und Völkerrechts“ und der 1769 zum Abschluß gekommenen „Sammlung von Reichs-Hof-Raths-Gutachten“ – durchweg rechtsgeschichtlich werthvollen Erzeugnissen emsiger Thätigkeit.

Neben dieser schriftstellerischen Beschäftigung war M. aber auch praktisch thätig. Nach dem frühen Ableben des Landgrafen von Hessen-Homburg stand er dessen, die Obervormundschaft über ihren Sohn ausübenden, Wittwe mit Rath bei und unter seiner Mitwirkung wurden die mit Hessen-Darmstadt wegen der Mitvormundschaft ausgebrochenen schweren Irrungen durch einen Hauptvergleich im J. 1752 beseitigt. Die Landgräfin hatte M. zuvor bei der Stadt Frankfurt a. M. zu „bequemerer Besorgung verschiedener“ ihres fürstlichen „Hauses Angelegenheiten“ beglaubigt; im J. 1753 ernannten sie und Landgraf Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt ihn „von Sambt Ober Vormundsschafftswegen“ zu ihrem Rath in Frankfurt. In einem an die Stadtvertretung gerichteten Promemoria sagt M., daß er „seinen künfftigen Aufenthalt in einer durch die Zahl so viler würdigen und trefflichen Männer vorzüglichen Statt als den angenehmsten Theil seines Lebens“ betrachte – und nach Jahrzehnten spricht er von der „guten Stadt, der „er so viele frohe und glückliche Tage“ zu verdanken habe. Und in der That ward Frankfurt für M. während seines 15jährigen Aufenthalts die Stätte, von der seine bedeutendsten Schriften ausgingen und die seinem Gemüthe reiche Nahrung bot. In der strengen pietistischen Richtung seines Vaters erzogen, von Herzen fromm, wie Johann Jakob M. auf dem Gebiete der geistlichen Dichtung thätig, schloß M. dem Kreise der Frankfurter Frommen sich an, der „Stillen im Lande“, die, wie Goethe sagt, „ohne sich zu irgend einer Gesellschaft zu bekennen, eine unsichtbare Kirche bildeten“. Aehnliche religiöse Stimmung schuf und erhielt wol auch Moser’s Freundschaftsbund mit dem berühmt gewordenen weiblichen Mitgliede jenes Kreises, der „schönen Seele“ in „Wilhelm Meister’s Lehrjahren“, dem Fräulein Susanne v. Klettenberg. Lappenberg hat nachgewiesen, daß M. der „Philo“ in den „Bekenntnissen einer schönen Seele“ ist: sie bezeichnen ihn als einen Mann von Geist, Herz und Talenten, von ausgebreiteten Kenntnissen, der in weltlichen Geschäften klar, scharf und schnell war und mit einer unglaublichen Leichtigkeit arbeitete. Auch eine engere litterarische Gemeinschaft verknüpfte Susanne v. Klettenberg und M.; in dessen 1754 anonym erschienenen Buche „Der Christ in der Freundschaft“, das auch Beiträge des jüngeren, mit M. gleichfalls in inniger Freundschaft verbundenen Fräuleins v. Klettenberg enthält, befinden sich von Susanne zwölf Abhandlungen moralisch-religiösen Inhalts. Auf diesem Gebiete bewegte sich auch Moser’s ältere Schrift „Der Character eines Christen und ehrlichen Mannes am Hofe“, in der „die falschen Freunde des Guten“ „in ihrer Blöße vorgestellt“ „und der Hofmann belehrt“ wird, „wie er zugleich sein Gewissen rein behalten, und dennoch seinem Amte in [767] der Regierung ein Genügen thun“ könne; sowie seine „Betrachtungen über die Aufrichtigkeit nach den Wirkungen der Natur und Gnade“, in denen das Wesen, die Ausübung und die Grenzen der Aufrichtigkeit im freundschaftlichen, bürgerlichen und im höfischen Leben, die Aufrichtigkeit gegen Gott und gegen sich selbst, wie ein zeitgenössischer Kritiker sagt: „mit überzeugendem und rührendem Vortrag“ behandelt werden. Aber auch zur öffentlichen Beleuchtung socialer Angelegenheiten verwandte M. die Muße, die seine amtliche Verpflichtung ihm ließ und so erschienen im J. 1755 die von seinem Vater, seinem Bruder Wilhelm Gottfried (s. S. 384) und Anderen durch Beiträge reichlichst unterstützten „Wöchentliche Frankfurtische Abhandlungen zur Erweiterung der nothwendigen, brauchbaren und angenehmen Wissenschaften“.

Die Vergleichsverhandlungen zwischen Hessen-Homburg und Hessen-Darmstadt hatten M. dem darmstädtischen Ministerium vortheilhaft bekannt gemacht. In dem Gutachten der Regierung zu Darmstadt an den Landgrafen, auf Grund dessen M. als homburgischer Rath in Frankfurt miternannt wurde, hieß es ausdrücklich, M. sei das wohlverdiente Zeugniß nicht zu versagen, „daß Er, umb seiner durch verschiedene wohlgerathene Schriften in publico bereits bewießenen“ großen „Geschicklichkeit und mehr andern persöhnlichen guten Eigenschaften willen“ der Gunst des Landgrafen vorzüglich würdig zu schätzen sei. Diese günstige Stimmung der Regierung und des Ministeriums erhielt sich ungemindert, so lange M. im darmstädtischen Dienste verblieb. Am 22. April 1754 wurde er als fürstlicher Legationsrath zum darmstädtischen Vertreter bei der Stadt Frankfurt ernannt und in demselben Jahre erhielt er auch eine Besoldung von 300 Gulden, weil er „ein grundredlicher, fleißiger und in der heut zu Tage erforderlichen Weite der Wizenschaften, in Schreiben, Sprachen, Addressen und Geschäfts-Behandlungen ein außerordentlich habiler, da benebens in der Gelehrsamkeit absonderlich quoad publica so wol als überhaupt in den belles lettres ein accomplirter Mann seye, und davor in der ersten Classe ausweißlich der in publico liegenden trefflichen und in der außerlesensten sublimitaet des Styli verfaßten Schrifften aller Orten passire“.

Im J. 1756 gelang es M. die darmstädtischen und kasselischen Streitigkeiten über die hanauische Erbschaft beizulegen: Ludwig VIII. vollzog den Vergleich jedoch nicht. Das kasselische Ministerium, dessen Achtung M. bei der Behandlung dieser wichtigen und verwickelten Ausgleichssache sich erworben hatte, zog ihn in den durch den Uebertritt des Erbprinzen zur katholischen Kirche „sehr beschwerlich und bedenklich“ gewordenen inneren Hausangelegenheiten zu Rath und der Landgraf Wilhelm VIII. wünschte Moser’s Eintritt in seinen Dienst. Nachdem dieser im J. 1758 das Amt des hessen-darmstädtischen Gesandten bei dem oberrheinischen Kreisconvent in Frankfurt stellvertretend versehen hatte, ernannte ihn Ludwig VIII. am 1. Februar 1759 zum Geheimen Legationsrathe. M. sollte zu den im Dienste des fürstlichen Hauses „vorfallenden publiquen Geschäften und Ausarbeitungen“ näher herangezogen werden. Auch im J. 1759 vertrat er den darmstädtischen Kreisgesandten, dem der Vorsitz auf der weltlichen Fürstenbank zustand, eine Stelle, welche, da Frankfurt von den Franzosen besetzt, die vorliegenden Reichslande von ihnen überschwemmt waren und Hessen-Darmstadt durch Lieferungen und jede andere Kriegslast und Kriegsnoth gedrückt wurde, einen gewandten, klugen Mann erforderte. Dazu kam, daß, wie M. sagt, die Erbitterung zwischen den beiden Religionsparteien aufs Höchste gestiegen war und er mit so vielen tausend Anderen glaubte, die Erhaltung der evangelischen Kirche hänge von der Erhaltung des Königs in Preußen und von der Erniedrigung des Hauses Oesterreich ab. Das darmstädtische Ministerium „dachte ebenso und lage mit dem dem Haus Oesterreich gränzenlos ergebenen Landgrafen darüber zu [768] Felde“. Nach Beendigung des Krieges verlangte M., entweder als zweiter Gesandter beim oberrheinischen Kreise angestellt oder doch auf den Krankheits- und Sterbefall des Gesandten substituirt zu werden und da seine Bitte nicht erfüllt wurde, beschloß er am 30. April 1763 seine vierjährige Kreissubstitution und nahm einen Ruf als kasselischer Geheimer Rath „von Haus aus“ an. Aber völlig hatte M. sich vom Hause Hessen-Darmstadt doch nicht losgesagt. Dem in Pirmasens residirenden Erbprinzen war er durch die hanauische Vergleichssache bekannt geworden und dieser hatte ihn, auf sein Ansuchen, am 17. Juli 1757, vom preußischen Feldlager bei Leitmeritz aus, zur Belohnung seiner Dienste zu seinem Geheimen Legationsrath ernannt. Diese Stelle behielt M. denn auch, allerdings mit einmal erbetener und erhaltener Entlassung, bei. Der Erbprinz fand Moser’s Pläne zur Verbesserung der hessischen Landesverwaltung und zur Verhütung einer drohenden reichsgerichtlichen Debitcommission vortrefflich und ernannte ihn am 18. Juni 1762 zum künftigen wirklichen hessen-darmstädtischen Geheimen Rath. Moser’s Bemühung hatte er es zu verdanken, daß durch den Abschluß der Hanauer Vergleichsverhandlungen die Pirmasenser schwere Geldnoth etwas erleichtert und die Gefahr einer Sequestration der unter französischer Oberhoheit stehenden hanau-lichtenbergischen Aemter abgewandt werden konnte. Beim Eintritt in den kasselischen Dienst machte M. es zur Bedingung, daß er seine hanau-lichtenbergische Dienstverbindung beibehalten dürfe. Aber gegenüber den allzugroßen Geldanforderungen, die der Erbprinz für seine Lieblingsneigung, die Soldaten, gebilligt sehen wollte und gegenüber der Forderung blinden Gehorsams fühlte M. sich in die Unmöglichkeit versetzt, die angetragene Stelle künftighin bekleiden zu können. Am 28. December 1764 wurde denn auch sein wiederholt eingereichtes Entlassungsgesuch angenommen. Die Erbprinzessin Henriette Karoline (s. A. D. B. Bd. XV S. 410 ff.), die er im J. 1756 auf ihrer Durchreise durch Cassel daselbst kennen gelernt hatte, mit der er in Briefwechsel stand und auch weiterhin blieb, empfand seine Abschiednahme sehr schmerzlich. Die vertrauensvolle Aussprache, wahre Hochschätzung und Dankbarkeit, welche die geistesklare, milde, echt fromme, liebenswerthe Frau M. entgegenbrachte, vergalt dieser durch tiefe, warme Verehrung.

Einen im J. 1763 oder 1764 erhaltenen Antrag, in preußische Dienste zu treten, hatte M. abgelehnt. Drei Jahre blieb er in kasselischen: er wirkte dazu mit, daß Hessen-Kassel dem oberrheinischen Kreise wieder beitrat und ward am 1. October 1763 zum kasselischen Gesandten bei demselben ernannt, behielt jedoch die Stimmvertretung mehrerer kleinerer Stände, die er seit Jahren geführt hatte, bei. In der kasselischen Irrung mit den Generalstaaten anläßlich des Grafen v. Wartensleben vermochte er seine Gesandtschaft zu diesen mit Erfolg zu krönen: im Jahre darauf, 1765, wurde er nach Franz I. Tod zur Condolenz und Beglückwünschung und um einige andere wichtige Angelegenheiten zu besorgen an den kaiserlichen Hof gesandt. Er erfüllte die letzteren Aufgaben so sehr zur Zufriedenheit des Landgrafen, daß dieser ihn auch zum bevollmächtigten Minister an den drei rheinischen Kurhöfen, zu Mainz, Koblenz und Mannheim ernannte. Der mehrmonatliche Wiener Aufenthalt hatte M. in persönliche Berührung mit Joseph II. gebracht, der mit ihm über deutsche Angelegenheiten sprach. M. ward von tiefer Ehrfurcht für den jungen Monarchen erfüllt. Joseph und Maria Theresia erschienen ihm als die besten Sterblichen, die erhabensten Seelen, als Zierden und Wohlthäter der Menschheit. Beide wollten ihn in ihren Dienst ziehen, M. war jedoch nicht gewillt, Hofdienste anzunehmen und so bedienten sie sich seiner „von Franckfurt aus“. Da nun aber der Landgraf von Hessen-Kassel, der preußischer Feldmarschall war, es übel empfand, daß M. zu gut kaiserlich gesinnt sei, so trat dieser aus dem kasselischen Dienste aus. Die Gunst des Landgrafen [769] blieb ihm jedoch gewahrt und bethätigte sich, indem M. im J. 1770 bei der Stiftung des Ritterordens vom goldenen Löwen zu dessen Mitglied ernannt wurde.

Nach dem Austritt aus dem kasselischen Dienst erhielt M. von Joseph II. den Charakter eines kaiserlichen Reichshofraths beigelegt: im Spätjahr 1767 wurde ihm eine erledigte evangelische Stelle im Reichshofrath übertragen. Am Tage vor seiner Abreise nach Wien erhielt er ein Schreiben der darmstädtischen Erbprinzessin, worin sie ihn zu einem Besuch in Darmstadt einlud. Durch ihre Thränen und Klagen überwältigt versprach er ihr daselbst, ihr Haus und ihre Kinder nie zu verlassen „und bey veränderten Umständen Freund in der Noth zu werden …“

Als M. von Frankfurt nach Wien zog konnte er auf eine fruchtreiche, praktische Thätigkeit mit Freude zurückblicken: vorzüglich aber durfte er empfinden, daß er ein in Deutschland und über dessen Grenzen hinaus gefeierter politischer Schriftsteller sei. In einem Sendschreiben an Hamann (s. A. D. B. Bd. X S. 456) vom Jahre 1762 klagt er, indem er dadurch eine mildere Beurtheilung seines Stils begründen will, daß er, „sparsam gerechnet, drey fünftheile des Jahrs unter Römer-Monathen, statu exigentiae, Restanten-Verzeichnissen, Proviant-Contracten, Matricular-Moderationen, Pro Memoria und Gegen-Pro Memoria, Deputations-Gutachten, Completirung der Contingenter, Land-Friedens-Brüchen, Reichs- und Crays-Conclusis zum Besten der guten Sache, March-Routen, Artillerie-Reparaturen, Vertheilung der eroberten Magazine, Zänkereyen der Generals und Kriegs-Commissarien und andern Amoenitatibus oder Miserien der patriotischen Wissenschaften sich durchreden, denken, schreiben, berichten und grämen „müssen“; aber diese trockene amtliche Beschäftigung hatte doch wol zum Theil das Leben und die Forderungen deutscher Staaten, sowie auch wol Züge des Wesens einzelner Fürsten nahe vor Moser’s geistiges Auge gestellt. Und gleichwie das Lesen einschlägiger Schriften, so konnte auch der lebendige Verkehr mit Staatsmännern in Frankfurt und auf seinen Reisen, seiner Neigung, mit staatsrechtlichen und socialen Fragen und Angelegenheiten sich zu befassen, reiche Nahrung zuführen.

Im Gegensatze zu den meisten seiner früheren gelehrten Werke hatte M. in den letzteren Jahren auf das deutsche Volk, auf die Fürsten durch mahnende, feurige Schriften zu wirken sich bemüht. Und auf dem Gebiete der politischen Schriftstellerei erwuchs ihm denn auch der zeitgenössische Lorbeer.

In der Vorrede der, 1761, von ihm herausgegebenen, von seinem Freunde Bretschneider geschriebenen „Vertraute Briefe über die wichtigste Grundsätze und auserlesene Materien des protestantischen geistlichen Rechts“, die von den „Gränzen der Unpartheylichkeit und Gleichgültigkeit in Religions-Sachen“ handelt, rechnet M. zu den vornehmsten Ursachen der letzteren den spitzfindigen, frechdenkenden, philosophischen Geist der Zeit: er erklärt sich gegen den Rationalismus, er will Einwirkung auf das Herz.

In dem Heldengedicht in poetischer Prosa „Daniel in der Löwen-Grube“, welches die „Briefe die neueste Litteratur betreffend“ scharf tadelten, das jedoch auf Goethe’s junges Gemüth „große Wirkung“ ausübte, zeigte M., „wie ein Hofmann bei ungerechten Befehlen Gott mehr gehorchen“ solle, „als“ den „Menschen und wie er sich dabey göttlichen Schutz zu versprechen“ habe.

In den „Beherzigungen“ vom Jahre 1761, die, nach Thomas Abbt’s Kritik, an manchen Stellen eine „naive, obgleich beißende Satyre“ enthalten, sprach M. über die politischen Vorurtheile, über den gährenden Zustand in Deutschland und über das Schicksal der politischen Freiheit. In dem 1761 erschienenen Buche „Der Hof in Fabeln“ – einer später vermehrt herausgegebenen [770] Sammlung von Thierfabeln – führt M. sehr freimüthig staatsmännische Erfahrung vor; in dem „Neujahrs-Wunsch an den Reichs-Tag zu Regensburg vom Jahr 1765“ mahnt er, wenn es mit Deutschland besser werden solle, müsse man unparteiische Wahrheitsliebe, aufrichtige Verehrung der Gesetze und redlichen Eifer für das wahre Beste des Vaterlandes haben. Die deutschen Stände müßten Einigkeit und Vertrauen unter Haupt und Glieder erfüllen: Eintracht müsse auch unter den Religionen herrschen. Deutschland könne in sich selbst groß, mächtig, ruhig und glücklich sein. Wer würde wagen, es anzugreifen, wenn es in sich einig wäre? Für die redliche Durchführung der Reichsverfassung trat M. in der Schrift „Von dem deutschen Nationalgeist“ im J. 1765 ein: 1766, in der gleichfalls anonymen Abhandlung: „Was ist: gut Kayserlich, und: nicht gut Kayserlich?“ sowie in den 1767 erschienenen „Patriotischen Briefen“ – die gegen eine Widerlegung der Schrift vom Nationalgeist gerichtet sind – forderte er die Aufrechthaltung der Macht des Kaisers. Er bedauert die despotische Herrschaft der Fürsten, die Härte der Auflagen und den Mißbrauch des Recurses an die Reichsstände. Die Quelle dieser Uebel sei die angewachsene Größe einiger Reichsfürsten und die unumschränkte, auf die stehende Armee gegründete, Macht. Die Fürsten sollten ihre Größe in der Ehre und dem Glück des Reichs suchen. In den 1766 anonym erschienenen „Reliquien“, die verschiedene Gegenschriften hervorriefen, behandelte M. zumeist der „Staatskunst und Sittenlehre Angehörendes“: in ihnen tritt er auch – wie schon in der Schrift „Was ist: gut Kayserlich, und: nicht gut Kayserlich?“ – gegen Friedrich den Großen auf, dem er 1759 im „Herr und Diener“ schwärmerische Verehrung in sinnlich lebhaftestem Erguß bezeugt hatte, dessen „Irreligiosität“, „Entfremdung vom Reich“ und „sublimirter Despotismus“ ihn jedoch abstießen. „Gegenwärtig spricht“, schreibt Schubart am 6. Juni 1766 aus Geißlingen, „wer nur lesen mag, von des Herrn v. Mosers Reliquien. Der König von Preusen, Abt, Wieland und andere große Männer sind auff das heftigste darinnen mitgenommen. Mosers gröster Vorzug ist der, daß er Religion athmet; eine Eigenschafft, die vor unsere Zeiten wie Balsam ist, der auf blutige Wunden träufelt.“

Energisch religiös und moralisch war auch dasjenige Werk, das mit Moser’s Namen unzertrennlich verbunden ist, das ihn zu einem der gefeiertsten Patrioten deutscher Zunge machte: „Der Herr und der Diener geschildert mit Patriotischer Freyheit.“ Es erschien 1759 zu Frankfurt und wurde 1762 unter dem Titel „Le Maitre et le Serviteur ou les devoirs reciproques d’un Souverain et de son Ministre“ in Hamburg von einem Herrn de Champigny französisch und 1766 in Petersburg von dem Artilleriecapitän Kozelsky russisch herausgegeben. In seinem 1754 und 1755 erschienenen „Teutschen Hofrecht“ hatte M. „die Sitten und Rechte der Höfe untersuchet und mit Betrachtungen begleitet“: im „Herr und Diener“ wollte er, wie er im „Treuherzigen Schreiben eines Layen-Bruders im Reich, an den Magum in Norden oder doch in Europa“, an Hamann, schreibt, ein „ABC-Buch“, kein „Lexicon“, kein „Lehr-Gebäude“ der Staatskunst liefern. M. räumt ein, das Buch sei „ein in seiner Grund-Zeichnung fehlerhaftes Gemählde“ – wie denn auch der junge Goethe in seinem Tagebuch bemerkt, es scheine „nur Topographie und keine meistermäßig gemahlte Landschaft zu seyn“ – aber M. meint doch, voll Empfindung, in der Schrift sei für jeden Leser doch wol ein fruchtbringender Gedanke geblieben, „das wären von ungefehr zehen tausend in die Welt geflogenen Exemplarien doch so viele Wahrheits-Körner; könnte ich mir eine reichere Erndte wünschen, wann auch alles übrige taube Hülsen wären?“ „Die erste Züge dieser Schrift“, sagt M. in der Einleitung, „seynd auf Veranlassung einer Herrschaft – vermuthlich der homburgischen – „entworfen worden, welche den rühmlichen Vorsatz einer guten Regierung [771] gefaßt hatte.“ Die Wirkung aber sollte auf alle deutschen Höfe sich erstrecken. M. wollte, wie Nicolai in den „Briefen, die neueste Litteratur betreffend“ sich ausläßt, als ein Freund der Tugend und der Glückseligkeit des menschlichen Geschlechts, die kleinen Tyrannen unter den Fürsten und Ministren bestrafen und „zugleich einen Grundriß von der Einrichtung einer vernünftigen Landesregierung“ geben. Und Thomas Abbt sagt an derselben Stätte scharfer Beurtheilung: M. habe dem Herrn und dem Diener mit dem Ernste eines redlichen Mannes ihre Pflichten vorgehalten. Eine Zeit lang glaubte man, Johann Jakob M. sei der Verfasser des scharfen, einschneidenden Werkes und sitze deshalb gefangen auf dem Hohentwiel. Sehr streng eifert M. im „Herr und Diener“ gegen das Großthun einiger Fürsten: „mit den schädlichsten Folgen auf die Regierung eines Landes würcket der unserm Jahrhundert mercklich vor ältern Zeiten eigene Stolz und Großthun, da fast jedes höher fliegen will als ihm die Federn gewachsen seynd.“ Besonders eingehend spricht M. auch von den sittlichen Ansprüchen, die ein Minister zu erfüllen habe. Er müsse „reine und ungeheuchelte Liebe zu Gott, ein zärtlich bewahrendes Gewissen und ein Herz voll wahrer Menschen-Liebe“ besitzen, er müsse uneigennützig, „der Pflegvater und Vormunder aller Schutz- Trost- Rath- und Hülfs-Bedürfftigen und würdigen Personen im ganzen Lande“ sein. Einen Patrioten „für drei Zeitalter in Deutschland“, so hatte Herder in den 1766 erschienenen „Fragmenten über die neuere deutsche Literatur“ M. genannt: er kenne das Schrot und Korn der deutschen Sprache, der alten lutherischen Religion, der alten Freiheit, Ehrlichkeit und gesunden Vernunft der Väter. Doch seien seine Werke noch nicht genug durchgearbeitet. Er bemängelt die „fromme Misanthropie in dem Geschmack der Erfindung“, den ungesunden Ueberfluß in der Zusammensetzung, den schiefen, halb französischen, halb englischen, Geschmack in der Zeichnung, wie denn auch Abbt (1761) und Nicolai (1764) Moser’s Stil tadelten. Der Erstere vermißt den Adel und die „Reinigkeit“, welche die in den „Beherzigungen“ behandelten wichtigen Materien verdienten. M. glaube gedrängt zu schreiben und sei nur weitschweifend undeutlich, er ermüde, wo er durch Kürze gefallen sollte. Was aber den Kern der staatsrechtlichen Werke Moser’s anbelangt, so urtheilt Hugo in dem Lehrbuch der civilistischen Litterair-Geschichte (S. 380): M. habe das deutsche Staatsrecht als Schriftsteller „mit mehr Geist behandelt, als leicht irgend einer.“

In Wien blieb M. nur wenig länger als zwei Jahre. Außer den Arbeiten für den Reichshofrath – er war hauptsächlich „in Staatssachen und lebendigen Geschäften des Hofs und Kabinets“ thätig – beschäftigten ihn auch Aufträge Maria Theresia’s. Der Aufenthalt in Wien bekam jedoch seiner Gesundheit schlecht: wie er selbst sagt rettete ihn der Kaiser, indem er ihn zum Administrator der kaiserlichen Grafschaft Falkenstein ernannte, wohin er im Frühjahr 1770 zog. Im J. 1763 hatten er und seine Brüder eine Bestätigung des der Familie zustehenden Adels erhalten: zum Beweis seiner Zufriedenheit erhob ihn nun der Kaiser in den Freiherrnstand. Durch seine Versetzung nach der in der Pfalz liegenden Grafschaft war M. dem darmstädtischen früheren Erbprinzen, der seit 1768 Landgraf geworden war, aber sein Land von Pirmasens aus regierte, räumlich näher gerückt. Die Landgräfin und Moser’s, als Geheimerath und Jägermeister im darmstädtischen Dienste stehender, von der Landgräfin geschätzter Bruder Wilhelm Gottfried hatten, als M. noch in Wien war, mehrmals schriftlich seinen Rath bezüglich der hessischen finanziellen Verhältnisse eingeholt: nun kamen nach dem Sitze seines neuen Amtes, nach Winnweiler, von Seiten des Landgrafen selbst Anfragen und Botschaften. M. sollte der verzweifelten Finanzlage gegenüber Rath und Beistand gewähren. Da entschloß er sich in den darmstädtischen Dienst wieder einzutreten. Am 11. April 1772 wurde er zum Präsidenten [772] sämmtlicher Landescollegien und zum Kanzler ernannt: er sollte dem Geheimen Rathscolleg und den anderen Dicasterien, „so oft er es dem Nutzen“ des „Dienstes verträglich und nöthig“ erachte, vorsitzen. In Cabinetsprotokollen wurden, seit dem Regierungsantritte Ludwig IX., die Mittheilungen und Vorschläge des Geheimen Rathscollegs niedergelegt, nach Pirmasens gesandt und mit den zuweilen sehr bündigen und bezeichnenden Resolutionen des gerechtigkeitsliebenden, wohlthätig gesinnten, einsichtsvollen, aber schrullenhaften, leidenschaftlichen Fürsten versehen, kamen sie zurück. Mit „einem wahren Verlangen und mit einer von Furcht und Hofnung abwechselnden Unruhe“ hatte der Landgraf, wie er an M. am 4. April 1772 schreiben ließ, dessen Entlassung aus dem kaiserlichen Dienste entgegengeharrt. In einer eigenhändigen Nachschrift zu diesem Briefe bezeichnet er ihn als den einzigen Retter seiner Wohlfahrt, des Landes, der Familie und seiner Ehre. Die herzliche Dankbarkeit, die ihn gegen seinen neuen Minister erfüllte, bewahrte er diesem auch die mehr als acht Jahre hindurch, während deren er felsenfest überzeugt war, daß die oberste Leitung der Geschäfte des Landes eine durchaus vorwurfsfreie und lobenswürdige sei. Er nennt ihn den „Atlas, der den verfallenen geheimten rath“ wieder in die Höhe und in das Gleichgewicht bringen könne und werde: mit scharfen Worten geißelte er dessen „Schlendrian“. Rücksichtslos energisch, unterstützt durch Verordnungen des Landgrafen, die ihm eine fast unumschränkte Gewalt einräumten, suchte M. die Verwaltung des Landes, in der mancher Mißbrauch von den Zeiten der letzten Regierung her sich eingebürgert haben mochte, zu reformiren. Besonders von den schwerdrückenden Schulden suchte er Hessen zu befreien: es gelang ihm eine kaiserliche Ministerial-Debit-Commission, die bereits ihre Thätigkeit begonnen hatte, in eine Schuldencommission zu verwandeln, welche unter der Leitung und Verantwortung des Landgrafen stand und deren Räthe vom Kaiser in Eid und Pflichten genommen wurden. M. selbst ward ihr Vorsitzender und brachte 1772 einen, von fachmännischer Seite allerdings bemängelten, Vergleich zu Stande. Die Besserung der Finanzlage des Landes ließ er sich aufs Aeußerste angelegen sein, dem Unterrichtswesen wandte er seine Aufmerksamkeit zu, er veranlaßte Wenck’s Ernennung zum „Geschichtschreiber“ des hessischen Hauses, erschuf die Brandversicherung. Selbst ein außerordentlich fleißiger Arbeiter suchte er die Beamten in Thätigkeit zu erhalten, ebenso wie er darauf bedacht war, die Gerichte zu schneller Justizpflege zu veranlassen. Die Kassen wurden unvermuthet gestürzt: jedermann mußte auf seiner Hut sein. Vorzüglich aber suchte M. Hessen aus dem Innersten heraus zu heben; das glaubte er durch eine im J. 1777 zu „Berath- und Verbesserung des allgemeinen Narungs Standes angeordnete Land Commission“ erreichen zu können. Deren Absicht sollte, wie es in der von M. verfaßten „Ankündigung ans Vaterland“ heißt, „einzig dahin gerichtet“ sein, „dem guten fleißigen Untertanen jede Gattung seiner Arbeit fruchtbarer, seine Abgaben leichter, sein ganzes Leben froher, seinen Himmel blauer, ihn stolz auf sein Vaterland, zufrieden mit sich selbst, und dankbar gegen seinen Fürsten“ zu machen. In den Städten und Dörfern sollte bessere und fruchtbarere Einrichtung der gemeinen Haushaltung im Ganzen, vermittelst treuerer Verwaltung und nützlicherer Anwendung der gemeinen Einkünfte und größerer Ordnung und Pünktlichkeit im gemeinen Rechnungswesen eingeführt werden. Plan und Mittel zur Tilgung der Gemeindeschulden sollten gefunden, der öffentliche Credit jedes Ortes sollte hergestellt und begründet, für das Vormundschaftswesen, für die Verbesserung und Erleichterung der Hilfsmittel bei Ackerbau und Viehzucht, für die Ausdehnung und Verbesserung der Cultur jeder Gattung, die Vermehrung und leichte Beschaffung wohlfeiler Lebensmittel sollte Sorge getragen, der inländische wie der ausländische Handel sollte möglichst begünstigt, die Unterthanen beschäftigende Fabriken sollten unterstützt, auf das Erziehungswesen [773] sollte „zärtliche und gewissenhafte“ Sorgfalt verwandt werden. Die Idee zur Einsetzung einer solchen Landcommission war vom Landgrafen selbst ausgegangen: M. rectificirte nur dessen Plan. „Um das Land“, wie M. in seiner Dienst- und Leidensgeschichte sagt, „zu einem allgemeinen Intereße unter sich selbst zu verbinden, um einen Gemein-Geist zu inspiriren und Wetteiferung zur Theilnehmung und Nachfolge zu erweken“ wurde eine „Land-Zeitung“ begründet, „worinn die Thatsachen von Verbesserungen“ enthalten sein sollten: Matthias Claudius – der auf Herder’s nachdrückliche Empfehlung als Oberlandcommissar zu der Landcommission berufen worden war, aber in Folge von Zwiespalt mit deren Director und mit M. seine Stelle bald aufgab – redigirte sie einige Monate. Moser’s Stolz und Freude war die Landcommission, aber seine unglückliche Wahl der Beamten zerstörte seine Zwecke. Einige Monate nach seinem Rücktritt wurde die Landcommission aufgehoben.

Nicht alle Eigenschaften, die im „Herr und Diener“ von einem Minister verlangt wurden, besaß M.: aber „eine gewisse Höhe, Weite und Festigkeit des Geistes“, „offenen Kopf“, Leutseligkeit, deutlichen schriftlichen Vortrag konnte Niemand ihm absprechen. Jedermann, das wurde selbst von gegnerischer Seite zugestanden, wurde vorgelassen und angehört. M. war höflich, mitfühlend „bei der Noth seines Nebenmenschen“ und wohlthätig. Der Verfasser des „Herr und Diener“ hatte verlangt, daß der Präsident oder Director eines Collegiums Muth genug besitzen müsse, „Tücke, Bosheiten und Untreuen mit einem flammenden Auge und richterlichen Unpartheylichkeit zu verfolgen“ – eine Forderung, die Moser’s energischer Sinn leicht erfüllen konnte. Aber er hatte auch verlangt, daß dieser Vorgesetzte „menschenliebend genug seyn“ müsse, „Schwachheiten und Fehler sanftmüthig zu verbessern“, daß dem Minister „ein gewisses Feuer“, aber kein brennendes, zehrendes innewohnen müsse, um Andere dadurch anzueifern. Dieser letzteren Anforderung aber konnte Moser’s leidenschaftlicher, jähzorniger, hitziger, eigenwilliger Charakter nicht leicht immer entsprechen. Und dazu kam, daß seiner stolzen, herrschsüchtigen Natur ein herb sarkastischer Sinn nicht fremd war. Eigenliebe und Gutmüthigkeit, Vorurtheile und Leichtgläubigkeit, falsches Vertrauen auf sich selbst und auf Andere bezeichnete M. späterhin als die Quellen seiner Verirrungen: alle angegebenen Eigenschaften, weiterhin: falsche Berathung und vorzüglich das mächtige Gefühl, daß er die Seele der Regierung sei, wie nicht minder das berechtigte, stolze Streben, Hessen zu einem geachteteren, beneidenswerthen Lande zu machen, mochten die Fehler und Vergehungen verschulden, die später den Richter gegen ihn aufriefen. So lange er aber Minister war, wußte er sein Ansehen beim Landgrafen unerschüttert zu behaupten und auch die Landgräfin zollte seiner Geschicklichkeit und seinem Eifer für das Wohl des Landes volle und warme Anerkennung. Nur einmal, wenige Monate vor ihrem Tode, war ein schweres Zerwürfniß zwischen M. und ihr entstanden. Im Herbst 1773 war dieser ihr nach Petersburg gefolgt, um bei der Verlobung ihrer Tochter mit dem Großfürsten Paul bezüglich der Ehepacten thätig zu sein und auch den Plan des Landgrafen zu betreiben, in den Ostseeprovinzen einen selbständigen Staat zu erhalten, der ihm, bei einer etwaigen Unterdrückung der deutschen Reichsfürsten durch Joseph II., als Zufluchtsort dienen und seine Einnahmen vermehren sollte. M. fand bei Katharina II., die dem „Herr und Diener“ Beifall spendete, ausgezeichnete Aufnahme, sie wollte ihn als Lehrer der Staatsgeschichte und des Staats- und Völkerrechts für fünf Jahre beim Großfürsten anstellen – aber der heiße Wunsch des Landgrafen wurde nicht erfüllt. Nachdem M. und die Landgräfin vor dem Ende des Jahres 1773 wieder nach Darmstadt zurückgekehrt waren, entstand aus der mit dem Landgrafen gepflogenen Erörterung der russischen Angelegenheit eine, jedoch nicht lange dauernde starke Trübung der aufrichtigen [774] Zuneigung, welche die Landgräfin M. entgegenbrachte. Unbegründet dürfte jedoch, so weit ich nach einer mir bekannt gewordenen Abschrift schließen darf, die Behauptung der Gegner Moser’s sein, daß die Landgräfin ihn in ihrem Testament ihren Verräther genannt habe. Mit ihrem im Frühjahr 1774 eingetretenen Tode war Moser’s mächtigste Stütze in Darmstadt geschwunden; denn zwischen dem Erbprinzen und ihm waltete kein vertrauliches Verhältniß ob: er glaubte, im Gegentheil, in diesem einen Gegner erkennen zu müssen. Der mächtigste Gegner seiner Bestrebungen war aber der Landgraf selbst, der seinen Plänen sonst doch gerne die möglichste Förderung angedeihen ließ. Des Landgrafen allzustarke Anforderungen für das Militär, in dem dieser die höchste Ehre sah und sein höchstes Vergnügen fand, konnte M. mit den Finanzen des Landes nicht in Einklang bringen. Im Juni 1780 gebot der Landgraf, daß ein neues Regiment errichtet werde und betonte: selbst die „vorschüzende Unmöglichkeit“ vermöge nichts gegen diesen Befehl. Er erneuerte, im Zusammenhang mit dieser Verfügung, eine mehrmals erlassene Verordnung, daß keine Anträge auf Besoldungszulagen, Pensionen, Gnadengehalte und Belohnungen an ihn gelangen dürften und befahl schließlich, auf die Bitte des Erbprinzen und anderer Interessenten, besonders wegen des Verlustes, den die Aufhebung mit sich geführt haben würde und in Rücksicht auf das zu bildende Regiment, die Beibehaltung des, 1771 eingeführten Lotto, das M. als eine pestartige Seuche ansah und dessen Aufhebung der Landgraf am 9. Mai desselben Jahres genehmigt hatte. Der Erbprinz brachte die drei Resolutionen aus Pirmasens mit: an demselben Tage, an dem er sie empfing, am 8. Juni 1780, sandte M. mittelst einer Stafette dem Landgrafen sein Dienstentsagungsschreiben zu, in dem er sagte, die Resolutionen setzten ihn „schlechterdings außer Stand“ noch länger mit „Nuzen, Ehre und Gewißen zu dienen“. Der Landgraf erwiderte ihm am 9. Juni: er habe ihn zum Präsidenten seiner Collegien ernannt, „aber noch niemalen die geringste Versuchung gehabt“, sich in seinen alten Tagen in Moser’s Person „einen Hofmeister zu sezen“; „So lange Ich lebe, will Ich Herr bleiben und Meinen Willen und Entschließungen nicht in das Wollen oder Nichtwollen Meiner Diener gefangen nehmen, und wann der Herr Präsident nicht Fähigkeiten genug in sich spüret, Befehle von seinem Herrn anzunehmen, und zu gehorchen, so finde Ich, daß wir beide uns freilich nicht zusammen schicken, sondern daß eine separation ohnumgänglich nöthig ist. Die Decreta, worüber derselbe dermalen aufbrauset, sind nichts weniger, als fulminant, sondern sie enthalten mit möglichster Mäßigung Meine Willensmeynung …“ M. zog alsbald mit seiner zweiten Frau, einer geborenen v. Wurmser, die Hofdame der Landgräfin gewesen war und die er 1779, in demselben Jahre, in dem seine erste Frau starb, geheirathet hatte, auf sein Gut zu Zwingenberg in der Bergstraße. Seine Bibliothek, sein Silbergeräth, seine Gemälde, die Hamann einst in Frankfurt bewundert hatte, denen Goethe Anerkennung zollte, die Merck jedoch gering schätzte, bot er zum Verkaufe öffentlich aus, sein Haus zu verkaufen gelang ihm erst nach einigen Jahren. Sein Pensionsdecret, dessen Bedingungen er als nicht erfüllt ansah, hatte er mit dem Dienstentsagungsschreiben zurückgesandt, trotzdem seine Ausgaben für ein kunstgeschmücktes Haus, sowie der Ankauf und die Auszierung eines Lustgartens ihm nicht viele Mittel übrig gelassen hatten. Zwei Tage, nachdem M. den Dienst aufgekündigt hatte, bezeichnete ihn der Landgraf gegen den Erbprinzen als einen Menschen: „qui m’a si cruellement et si souvent manqué, que je ne saurois lui pardonner, beaucoup moins me décider á donner la moindre attention sur tout ce que l’on voudrait me représenter de sa Part …“, ganz andere Anschauung ließ ihn jedoch nicht lange darauf an M. schreiben: er erwarte, daß er in Fällen, wo er seines Rathes benöthigt [775] wäre, diesen ihm nicht versagen werde. Und als er am 24. Juni eine Aufstellung der „Rechnungsetats“ befahl, bemerkte er ausdrücklich, keineswegs sei es seine Absicht, daß sie „den Schein einer Untersuchung der vom Präsidenten geführten Haushaltung haben solle“. Sie solle nur die Orientirung der neuen Directoren der Debit- und Generalcasse bezwecken. Diese sollten mit M. „in Freundschaft und Vertrauen“ sich „benehmen“ und durch ihn über die gute Einrichtung sich belehren lassen. Einige Tage zuvor hatte der Landgraf in derselben Absicht befohlen, die Generalcasse zu revidiren und dabei betont, er müsse zu Moser’s unsterblichem Ruhm sagen, daß dieser ihn „aus einem Labyrinth gezogen“, woraus die übrigen Herren ihn nicht hätten ziehen können. Die von M. angebotene Auslieferung derjenigen Papiere, die den Landgrafen und dessen Familie betrafen, sowie der an M. gerichteten zahlreichen landgräflichen Schreiben nahm der Landgraf „als ein Merckmal eines noch immer fortdaurenden reinen Attachement und als einen neuen rééllen Dienst“ mit Dank an. Die freundliche Stimmung gegen M. hielt aber in Pirmasens nicht sehr lange an. Am 24. October 1780 ersuchte M. den Landgrafen, indem er bemerkte, daß er sein Vermögen bei seiner sehr mäßigen Besoldung zugesetzt und doch noch Schulden habe, die Rentkammer möchte sein Darmstädter Haus, das er des Dienstes wegen hätte kaufen müssen, übernehmen. Er bemerkte in dem betreffenden Briefe, er habe gehen müssen, weil er nur „Einem Herrn“ hätte dienen können und wollen. Darauf erhielt er eine, am 16. December 1780 ausgestellte, vom Landgrafen veranlaßte und genehmigte „Signatur“ des Geheimen Rathscollegs, in welcher, im Auftrage des Landgrafen, ihm vorgehalten wird, „daß er selbst während der Zeit seiner durch den eißernen Tritt der Boßheit und Ungerechtigkeit bezeichneten Ministerschaft eines Theils durch willkührliche Despotismus, Mißbrauch der ihm vom Fürsten anvertrauten Gewalt, und durch Mißhandlung der Fürstlichen Dienerschaft und Unterthanen, andern Theils durch die seinem Fürsten in der von ihm bereicherten Sprache eines Heuchlers angebrachte Unwahrheit und Verläumdungen, das Land in rathlose Verwirrung gesetzt habe.“ Vom ganzen Land sei seine Verabschiedung als eine Befreiung von Bedrückung mit Freude und Dank anerkannt und laut gepriesen worden. Er habe die, dem Landgrafen schuldige, Ehrerbietung so weit vergessen, daß er, seinen despotischen Absichten entgegen gewesene, Decrete und Resolutionen freventlich zerrissen und mit Füßen getreten hätte. Die, durch seine „mißgeschaffene“ Landcommission verfertigten und durch ihn vorgelegten Verbesserungstabellen seien ein Gewebe von Lügen, eine wahre Spiegelfechterei gewesen, „womit er die Gebrechen und Mängel dieser als Heil des Landes angekündigten und biß ans Ende angepriesenen Mißgeburt zudecken und übermänteln wollen.“ M. wird schließlich ermahnt, „den so oft ungeahndet hintangesezten Respect gegen den Fürsten Stand, besonders gegen seinen Landesherrn, … nicht ferner außer Augen zu setzen“, und sich, den Unterthanenpflichten gemäß, in den Schranken des Gehorsams, der Bescheidenheit und Unterwerfung zu halten, „damit nicht bey ferneren dergleichen Ausfällen die Grosmut und Gnade“ des Landgrafen „ermüdet, und die Gerechtigkeit gegen ihn aufgefordert werden müsse“. Diese „Signatur“ wurde an mehrere Höfe gesandt. Moser’s Bruder, der als Geh. Rath und Kammerpräsident im hessischen Dienste stand und einer, vor Jahren, dem Landgrafen gegenüber ausgesprochenen, Verläumdung des Geh. Rath v. Hesse, bezichtigt wurde, nahm im November 1780 seine Entlassung, ehe der Landgraf sie ihm ankündigte. Im November 1781 war M. nach Wien gereist, um dem Kaiser seine Beschwerde über die „Signatur“ zu unterbreiten. Joseph II. verlieh ihm den Charakter eines Reichshofraths, auch hätte M. in diesem Jahre kaiserlicher erster Etatrath werden können. Nach seiner Rückkehr bat er den Landgrafen, in zwei Schreiben, vergeblich um [776] „Sicherstellung seiner Ehre und Ruhe“, damit er nicht zum obersten Richter seine Zuflucht nehmen müsse. Der Landgraf aber verlangte vom Kaiser Genugthuung gegenüber Moser’s Zudringlichkeiten, und sandte einen höheren Beamten zu ihm, der den Wahrheitsbeweis der „Signatur“-Anschuldigungen überliefern und Moser’s Insinuationen, die er gewiß beim Kaiser angebracht haben würde, entgegenarbeiten sollte. Am 6. Mai 1782 ertheilte das Geh. Rathscolleg – ohne „Untersuchung, Gehör und Urtel“ – M., weil er in seinen Briefen an den Landgrafen gedroht und sogar von Genugthuung, die er sich verschaffen wolle, gesprochen habe, das consilium abeundi. Dasselbe widerfuhr an demselben Tage seinem Bruder in Darmstadt, weil er u. a., dem Landgrafen zum Trotz, daselbst geblieben sei und mit seinem Bruder „Verständniß und heimliches Consortium“ gehabt habe. M. verkaufte sein Gut und zog am 10. Juni 1782 aus Zwingenberg ab, im August traf er in Wien ein und übergab seine Klageschrift bei dem Reichshofrath. Er verlangte, der Kaiser möge dem Landgrafen befehlen, sowol „wegen der durch die „Signatur“ „und deren Verbreitung“ seiner Ehre „zugefügten harten Beleidigung“, als auch „wegen des durch die gesetzwidrige Landes–Entbiethung“ ihm „zugefügten Unrechts, Verlusts und Schadens“, „Genugthuung zu leisten“. Am 16. November 1782 erließ der Kaiser, als oberster Richter, an den Landgrafen eine Aufforderung, M. Genugthuung und Schadenersatz zu leisten: 1783 wurde ein rescriptum paritorium erkannt, dem Landgrafen aber freigestellt, nach gänzlicher Befolgung desselben, falls er M. „wegen geführter Administration, Anspruches zu entlassen nicht gesonnen, dieserhalb angebottener Masen und in rechtlicher Ordnung gegen denselben zu verfahren“. Am 20. Januar 1784 gebot der Landgraf die Einsetzung einer Commission in Gießen und befahl dieser „die Untersuchung … von Anfang bis Ende mit aller nur möglichen Dexterität, Unpartheylichkeit, ohne Menschen Furcht und Ansehen der Personen in rechtlicher summarischer Ordnung einzuleiten, die Partheyen gebührend handeln zu laßen und die Sache in Gemäßheit der proceßualischen Vorschriften bis zum Spruch zu instruiren, als dann aber, facta inrotulatione, die Acten an eine auswärtige Juristen Facultät zum rechtlichen Erkänntniß zu versenden …“ Die Mitglieder dieser Commission wurden ihrer Eides- und Dienstpflichten entlassen. Auf Grund der ihr von der Commission eingesandten Anklageacten verurtheilte die juristische Facultät der Universität Frankfurt an der Oder im Sommer 1785 M. zu sechsjährigem Festungsarrest und zur Ersetzung von ungefähr 20 000 Gulden. Die fiscalische Anklageschrift behauptete, Moser’s Staatsverwaltung sei „von innen und von außen“ nichts anderes gewesen, „als eine Kette von Ministerial-Despotismus, Eigenmacht, Boßheit, Ungerechtigkeit, Lügen, Betrügen, Verläumdungen und Großsprechereyen“. M. wurde in der Anklageschrift, die mit vielen Belegen versehen war, vorgeworfen, daß er die Grenzen der ihm verliehenen Gewalt überschritten und in Majestätsrechte eingegriffen, daß er über das Vermögen und die Gerechtsame der Unterthanen, daß er eigenmächtig über das herrschaftliche Cassen- und Staatsvermögen verfügt, Pensionen entzogen und Geschenke gemacht habe. Er habe sich Gewalt über die Gesetze angemaßt, landesherrliche Verordnungen für sich erlassen, in die Justiz eingegriffen und das Recht gebeugt. Grobe Lästerungen und Beleidigungen der Geh. Räthe und Beamten bezüglich ihrer Aemter und Würden und Mißhandlung von Beamten werden ihm zur Last gelegt. Beständig habe er sich gelobt und auf die Beamten geschimpft. Durch falsche Referate und Separatberichte habe er die anderen Minister zu hintergehen gesucht. Durch Lug und Trug habe er ganzen Collegien die härtesten Verweise zugezogen, seine persönliche Abneigung habe er zur Sache des Staats und des Fürsten gemacht. Durch Großsprechereien und Versprechungen [777] habe er den Landgrafen hintergangen, das Ministerium habe er umgangen. Besonders auch die Begünstigung der betrügerischen Aufführung der Beamten der Landcommission und die falschen Angaben über den Erfolg der letzteren werden als ahndungswürdig vorgeführt. Wenn M. einen Betrug, eine Ungerechtigkeit habe begehen und durchsetzen wollen, so habe er das Gegentheil von dem behauptet, was in den Acten stand. Er habe eine landgräfliche Resolution zerrissen und auf die Erde geworfen: das einem Lehrer ertheilte Decret habe er gleichfalls zerrissen.

Nicht alle von dem Kläger aufgestellten Klagepunkte wurden von der Frankfurter Juristenfacultät strafwürdig befunden. Sie erklärte, daß M. als Minister völlige Gewalt zugestanden habe, das Land nach bestem Wissen und Gewissen zu beherrschen: er hätte daher berichten können, was ihm gutdünkte und wo es ihm nöthig erschien, auch absetzen. In manchen Punkten könnte er sich geirrt haben und Irrthum sei nicht strafbar. Bei seiner „politischen und cameralistischen Amtsführung“ habe er die beste Absicht gehabt: kein Minister könne für den Ausgang eines Projectes einstehen, das noch dazu der Landesherr ausdrücklich genehmigt, noch für die Wirkung eines Rathes, den er gegeben habe. Aber das crimen laesae venerationis des Landgrafen und seiner Familie gehe aus den Documenten hervor. Sie wiesen ganz unnöthige, respectwidrige Moquerien auf. Diese und ungebührliche Ausdrücke entsprängen vielleicht der Sucht Moser’s, über Alles sich aufzuhalten, Alles besser zu wissen und wider Alles bessere Mittel zu haben. Diese Sucht ergebe sich aus seinen Schriften. – Ein unumstößlicher Beweis der innerlichen Richtigkeit oder Nichtberechtigung aller Anklagepunkte wird sich vielleicht nicht mehr erbringen lassen, aber sie wurden doch gut geheißen von ehrenhaften Männern, die, als Beamte und Professoren, nicht ohne Beweis unberechtigter Verfolgung geziehen werden können. Was aber J. H. Merck’s bekannte, von Hettner so scharf getadelte, Schrift gegen M. anbelangt, so wurde dieselbe zum Theil „nach Weisung u. Anleitung der ihm mitgetheilten Actenstücke“ abgefaßt. M. – der seit 1784 in Mannheim wohnte – blieb auf die Anklage selbst stumm, entsprach keiner Citation der von ihm für gesetzwidrig erklärten Commission und gestaltete deren Verfahren dadurch zu einem Contumacialverfahren. Das Frankfurter Urtheil trat nicht in Kraft, der Reichshofrath hob es auf, weil es auf den Acten der von ihm cassirten Commission beruhte. Am 5. November 1787 wurde eine neue Commission in Gießen gebildet. M. erklärte, er werde ihr sich stellen, wenn der Landgraf einen Geleitsbrief für ihn und seine Frau ausstellen, die Commission sein ganzes Dienstleben beleuchten und in Darmstadt tagen würde, woselbst als „dem Siz der Collegien und aller hier einschlagenden Personen und Papiere“ die verlangte Rechenschaft am besten abgelegt werden könne. Durch einen von der Gießener Commission eingeholten Spruch erkannte die Juristenfacultät der Universität Kiel, am 26. September 1789, daß diese Forderungen zu bewilligen seien. Am 6. April 1790 starb der Landgraf: der Erbprinz hatte schon zwei Jahre zuvor M. wissen lassen, daß er versöhnliche Gesinnungen gegen ihn hege. Nach seinem Regierungsantritt hatte M. ihm geschrieben: seine Herzensgüte, sein starkes Gefühl für Recht und Gerechtigkeit lasse ihn mit ganzer Ueberzeugung hoffen und glauben, daß er seine Regierung nicht mit den „Seufzern und Thränen des ältesten und treuesten Dieners werde belasten wollen, sondern vielmehr Christ–Fürstlich finden, Sich großmüthig zu versöhnen und zu vergeben, wenn? und wo? Vergebung nöthig seyn sollte“. Der Landgraf erwiderte, nach einem Concepte des Ministers von Gatzert, der im Prozesse besonders thätig war, er werde es baldthunlichst „zu einem“ seiner „vorzüglichsten Geschäfte machen“, aus den Acten über Moser’s Staatsverwaltung sich „selbst unmittelbar und vollständig zu unterrichten. Ich werde sie genau [778] und mit Gerechtigkeit erwägen und mich allerdings freuen, wenn ich ihren Gehalt so finde, daß sowohl Ihre eigene als die Würde meines Fürstenhauses und die Ehre meines verewigten Herrn Vaters mir erlauben, dem Hang meines Herzens zu folgen, und die Versöhnung und Vergebung, welche Sie wünschen, Ihnen … angedeyhen laßen zu können …“ Ein hochgestellter Vermittler zwischen M. und dem Minister von Gatzert schrieb, M. sei durch Noth und Kummer der Verzweiflung nahe gebracht, er könne auf Credit keinen Anspruch mehr machen, könne auch nichts mehr verdienen, um die Zinsen für die geborgten Gelder zu berichtigen. Seit sechs Jahren lebte er zumeist von geborgtem Gelde: der Kaufschilling auf sein Haus und seinen Garten in Darmstadt war durch die Commission mit Beschlag belegt. Seine Gesundheit war durch Alter und Gram untergraben. Die Gießener Commission hatte nach des Landgrafen, ihres Committenten, Tod um Verhaltungsbefehle nachgesucht und darauf hin verfaßte Gatzert ein, Moser’s Charakter und Thätigkeit beleuchtendes, Referat, dem auch die übrigen Minister, die mit und unter M. gedient hatten, beistimmten. Die M., hieß es darin, zur Last gelegten Vergehungen ließen ihn in den Augen eines jeden unparteiischen Richters höchst strafbar erscheinen. Es sei zwar bei seiner Gemüthsart anzunehmen, daß er nur in den wenigsten Fällen aus Bosheit und geflissentlicher, sträflicher Absicht gesündigt haben möge, aber „unbegränzte Eigenliebe, Hizze, Übereilung, Sorglosigkeit, practisch–juristische gänzliche Ignoranz, partheyische Animosität, Ehrgeizige Zügellose Schmäh- und Regentensucht; höchst unbesonnene und so Pflichts– als Klugheits und Rechtswidrige Rathgebungen; unbegreiflich schlechte, grobe und pöbelhafte Behandlung vieler Staatsgeschäfte“, ewiges beharrliches Streben nach Alleingewalt, unverantwortlicher Mißbrauch des in ihn gesetzten fürstlichen Vertrauens, alles dieses grenze so nahe „an wirkliche und beabsichtigte gefährdevolle Boßheit, daß man sie davon schlechterdings nicht unterscheiden“ könne. Aber das unbegrenzte Vertrauen des Landgrafen „und die damit verbundene ungemeßene Gewalt“, bei der er sich „gleichsam als Mit- oder Viceregenten betrachtete“, hätten „zu mancher von jenen sträflichen Anmaßungen den Weg selbst eröfnet und erleichtert.“ Die gleich anfangs gegen M. eingeschlagene Behandlungsart lasse sich jedoch durchaus nicht rechtfertigen. Da der „Signatur“ und dem Consilium abeundi keine rechtliche Untersuchung vorangegangen wären, so seien dies ohne Urtheil und Recht einseitig erkannte Ahndungen und Strafen gewesen. Der Landgraf solle von der Gerechtigkeit der Klagepunkte und der seitherigen Procedur sich überzeugen: er solle die Acten durchgehen, auch etwa unparteiische Sachverständige zum rechtlichen Gutachten über sie auffordern. Das Ministerium ist der Meinung, die Commission solle nur sistirt, die Untersuchung nur in suspenso gelassen und das Consilium abeundi nicht aufgehoben werden, – so daß man weder sagen könne, M. sei freigesprochen oder verurtheilt, noch der Landgraf habe verloren oder gewonnen. Die verfallenen und künftigen Zinsen des Garten- und Hauskaufschillings solle man M. zukommen lassen, die Capitalien aber müßten stehen bleiben, auch dürfte der Arrest auf dieselben ausdrücklich nicht relaxirt werden. Die Zugeständnisse sollten M. in einer fürstlichen Resolution mit der Bemerkung bekannt gegeben werden, daß sie nur der Ausfluß fürstlicher Gnade und Großmuth seien und er ja selbst um Vergebung und Versöhnung gebeten habe. Als Bedingung müsse M. auferlegt werden, daß er keine Anzüglichkeiten und Beleidigungen gegen den verstorbenen Landgrafen, dessen Haus, Beamten und Land schriebe, sonst würde der Proceß sofort wieder eröffnet und sein Capital aufs Neue mit Beschlag belegt werden. Der Landgraf resolvirte: Er wolle „Gnade für Recht ergehen lassen“, den Proceß niederschlagen und den Arrest aufheben, wenn M. die gestellte Bedingung erfülle. Die Commission sei aufzuheben. Für „ganz [779] unschuldig“, meint der Landgraf späterhin, sei M. „warlich nach der publicitaet seiner Dienst Jahre nicht zu achten, ganz schuldig wegen denen in der Mitte liegenden Umstände auch nicht, also um ein medium terminum zu wählen, so ist daß das Beste, daß man darauf beharret, daß der Process geendiget … ist“. Der Landgraf war froh, daß „diese“ ihm „so lästige angeerbte Sache“, die ihm „längstens zu wieder“ war, „endlich … ein Ende“ nahm. Am 9. November nahm M. die ihm gestellte Bedingung an: am 13. November bewilligte ihm der Landgraf eine Pension von 3000 Gulden. Dieselbe Summe hatte sein Vater ihm als Ruhegehalt decretirt. Am 3. December 1790 zog M. von Mannheim nach Ludwigsburg, in sein Vaterland: dort verbrachte er seine letzten Lebensjahre. Mit dem Landgrafen blieb er in Verbindung. Am 11. November 1798 theilte seine Frau diesem mit, daß ihr Mann, den am „Abend seines Lebens“ körperliche Schwäche und viele Krankheitsunfälle heimgesucht hatten, in der verflossenen Nacht an den Folgen eines Schlaganfalles gestorben sei.

Während seiner Ministerschaft hatte der Schriftsteller M. nahezu völlig geruht: nur ein einziger kleiner, 1773 geschriebener, 1776 im „Deutschen Museum“ anonym erschienener Aufsatz ist zu verzeichnen: „Katharina die zweyte, Kaiserin von Rußland. Ein Gemäld ohne Schatten.“ Mächtig hatte ihn ergriffen: der Kaiserin „ganze sanfte große Seele“, die „den Körper“ „durchleuchtet“ : „sie spricht aus jedem Blick, jedem Accent und jeder Mine; es ist die Majestät in der Hülle der erhabensten Menschenliebe“. „Ihr Geist ist mit Wissenschaft und Kenntnissen geschmückt, die nicht nur weit über den Maasstab gekrönter Häupter, welche nach den Rechten aller Völker nichts zu wissen die Erlaubniß haben, erhaben sind, sondern auch viele hinter sich lassen, die sich Laternen des menschlichen Geschlechts zu seyn einbilden.“ Die der „Unsterblichkeit würdige Frau“ empfinde jede ihrer Handlungen, „sie lebt in dem, was sie thut.“ „Nie hat Rußlands Ansehen so hoch als unter ihrem Zepter am Firmament geglänzet; es ist mit Beystimmung der Welt die gesetzgebende Macht von Europa; es kann und wird bey neuen Flammen Europens Schieds- und Friedensrichter werden“. Mit einer Tragödie in der Geschichte einer anderen nordischen Macht beschäftigte sich eine gleichfalls anonym erschienene Schrift Moser’s: „Rettung der Ehre und Unschuld Georg Freih. von Schlitz genannt von Görz (A. D. B. Bd. IX, S. 839), kön. schwed. Staatsministers, aus Urkunden.“ M. hatte dieselbe bereits im J. 1752, als „Opfer der Verehrung und Freundschaft“ gegenüber der Tochter des hingerichteten Staatsmannes abgefaßt. Was M. nach seinem Austritt aus dem hessischen Dienst schrieb, spiegelt – wenigstens in den wichtigsten Werken – die Stimmung eines Mannes wieder, den das eigene Leid antrieb, die Ursachen des betreffenden Leides überhaupt klarzulegen und deren Tilgung herbeizuführen. 1782 stellte er in dem anonym herausgegebenen Buche: „Necker, in Briefen an Herrn Iselin in Basel“ Vergleiche zwischen des französischen Ministers Thaten und Schicksal und dem seinigen an. Necker’s, von Iselin in den Ephemeriden der Menschheit auszugsweise mitgetheilter, Compte rendu gab den nächsten Anlaß zu den Briefen, in denen M. auch Züge seines Ministerlebens scharf vortreten läßt. – „Dr. Luthers Fürstenspiegel, von Regenten, Räthen und Obrigkeiten, auch der Welt Art, Lohn, und Dank“, der, ebenfalls anonym, 1783, herauskam, enthielt, auf Grundlage des neunbändigen Lindner’schen Auszugs aus Luther’s Werken, Fürsten und Obrigkeiten betreffende Lehren, Vermahnungen und Vorwürfe. In der Vorrede sagt M., er befinde sich in seiner Verbannung in Luther’s Lage: er sei an demselben Feuer gesotten und gebraten worden. Die im J. 1784 erschienene Schrift: „Ueber Regenten, Regierung und Ministers“ bietet lehrreiche eigene Erfahrungen. Die „Mannichfaltigkeiten“, die letzte, 1796 erschienene, politische Aussprache Moser’s, die zumeist jedoch nur von ihm gesammelte Aufsätze und Auszüge aus gedruckten [780] und ungedruckten Schriften enthält, liefert, indem sie Regenten und Höfe, Minister und Räthe, Staatsverfassung, Staatskunst und Religion behandelt, historische Gemälde, bietet Klugheitsregeln deutscher Fürsten des 16. und 17. Jahrhunderts und „scharfsinnige“, „mit lachender Laune hingeworfene“ einzelne „Gedanken“, sowie präcis gefaßte Urtheile Moser’s und Anderer. – Die „Politische Wahrheiten“, die 1796 zu Zürich erschienen, wollten den künftigen Staatsdienern ein aus „mannichfaltigen bewährt gefundenen Erfahrungen gesammeltes Recepten-Buch politischer Hausmittel“ liefern. Mit prüfendem Auge hatte M. die Entwicklung der großen Umwälzung verfolgt: den großen Kampf „nicht nur unter den Göttern und Völkern der Erde, sondern auch in der moralischen Welt“ – den mit ungleichen Waffen geführten Kampf „zwischen Gewalt und Recht, zwischen der Vernunft und Glauben der Könige und Fürsten, der Vernunft und dem Glauben der Philosophen und dem gemeinen Menschenverstand“. Beide Theile, meint er, hätten „jeder in seiner Art zu sehen, zu denken und zu handeln“ Unrecht. Die „überspannte Begriffe von der Freyheit des Menschen und bürgerlicher Freyheiten“ rührten „unmittelbar aus der eben so verkehrten Vorstellung von der Gleichheit der Menschen und daraus hergeleiteten Aufhebung der verschiedenen Stände“ her. Aber der Bogen sei zu sehr gespannt gewesen, er hätte brechen müssen. „Die Herabstimmung des ungeheuren Mißverhältnißes zwischen der befehlenden und gehorchenden Claße war in Gerechtigkeit, Billigkeit und Menschlichkeit gegründet; eine gänzliche Aufhebung, Zertrümmerung der Einen Claße, die Vermischung aller Stände, aber konnte nur bey einem Volk statt finden, das so leicht von einem äussersten Ende zum andern überspringt“. M. verlangte Reform der Schule: die Volksschulen seien nützlicher und nothwendiger als die Universitäten. „Volksvertretung und Civilliste sollten die Macht der Fürsten beschränken. Die Beamten im neuen Deutschland sollten Staatsbeamte nicht Fürstenknechte sein.“ Er „hält am göttlichen Recht der Fürsten fest“, er vertritt den Absolutismus, „der an weise Gesetze sich bindet, von verständigen, edeldenkenden Fürsten ausgeübt wird und vor Allem auf eine wohlwollende, intelligente Büreaukratie sich stützt“. Scharf beklagt es M. auch, daß das neueste Reichsgesetz, „der Kaiserliche Wahl-Vertrag“, dem Oberhaupte des Reichs, dem Hüter und Vollzieher der Gesetze, seit 50 Jahren immer mehr die Hände binde und die schon fast grenzenlose Gewalt der Reichsstände erweitere. Von Berlin aus, meint er weiterhin, sei der „Soldaten-Geist“ in alle deutschen Lande ausgegangen und habe sich „wo und soviel er konnte, aller Köpfe und Cabinette bemächtigt“. Der Soldatenstand sei nun der eigentliche Ehrenstand: durch ihn sei, im Ganzen genommen, der verlangte blinde und unumschränkte Gehorsam „der Ton und Geist“ der Zeit geworden. Den kernhaften, wahrheitsvollen, lehrreichen Ton und Geist vergangener Zeiten ließ M. in dem zwölfbändigen Sammelwerke „Patriotisches Archiv für Deutschland“ und in dem „Neuen patriotischen Archiv für Deutschland“ in den Jahren 1784 bis 1790 und 1792 sowie 1794 wieder aufleben. Politische Moral und, insoferne sie darauf Bezug und Einfluß hat, Geschichte wollte M. in dieser Sammlung geschichtlicher und politischer Aufsätze behandeln. Auch seine Erfahrungen wollte er durch sie der Nachwelt nutzbar machen: er wollte zur Rettung und Ausbreitung der Wahrheit unter seinen Zeitgenossen beitragen. Das Werk, das sich auf die Religion Jesu stützte, sollte ein „Patriotisches Zuchthaus“ werden. Der einzige Schild und Schirm, die höchste Wehr und Schutz der Wahrheit und jeder guten Sache sei die Publicität. Diese Sammlung, die z. B. „Herz und Glaube Deutscher Fürsten nach eigenen auf Leben und Tod von ihnen abgelegten Bekenntnissen“ aus dem 15., 16. und 17. Jahrhundert enthält, in der ein „Merkwürdiges Beispiel von Toleranz“ im jetzigen Jahrzehnt, vorgeführt wird, Nachrichten [781] über die würtembergische Kirchen- und Schulverfassung gegeben, ungedruckte Briefe und Staatsschriften des „um deutsche Freiheit und Vaterland unsterblich verdienten“ Königs Gustav Adolf von Schweden und seines „großen Ministers“ Oxenstierna, nach „Originalien“ und Abschriften der schwedischen Reichskanzlei mitgetheilt werden, die Johann Jakob Moser’s Preis aus dem Herzen des Sohnes ertönen läßt und verdienter oder verfolgter Staatsmänner Ehrenschild aufweist, – diese Sammlung enthält, wie Herder in den „Humanitätsbriefen“ rühmt: „treffliche Sachen“; „keiner“ ihrer „Aufsätze“ sei „von Geist und Herz leer“. „Die meisten derselben, weil sie Deutsche Dinge betreffen, lesen sich, als ob sie heute geschrieben wären. – Deutsches und Wichtiges behandelte auch die Schrift: „Ueber die Regierung der geistlichen Staaten von Deutschland“, die 1787 erschien: in ihr führt M. seine Ansicht vor, daß den Mängeln geistlicher Regierungen nur durch Umwandlung der geistlichen Fürstenthümer in weltliche und des Domcapitels in einen ständigen Staatsrath sich abhelfen ließe. In der „Geschichte der päpstlichen Nuntien in Deutschland“ vom J. 1788 sagt M., diese hätten Deutschland um sein Geld und, so viel an ihnen lag, um seinen Verstand und seine Freiheit gebracht: sie suchten den Nacken der Deutschen unter das schrecklichste Joch, der Unwissenheit und des Aberglaubens, der zwei Stützen der römischen Hierarchie zu bringen. – Mit der 1798 erschienenen „Actenmäßige Geschichte der Waldenser, ihrer Schicksale und Verfolgungen in den letzten drittehalb hundert Jahren überhaupt, und ihrer Aufnahme und Anbau im Herzogthum Würtemberg insbesondere“ beschloß M. seine schriftstellerische Thätigkeit. Sein Vater hatte ihn, wie er im „Patriotischen Archiv“ sagt: „von früher Jugend an in die Grundsätze der Rechtschaffenheit, in die Geheimnisse des wahren Patriotismus eingeweiht.“ Den ersteren suchte er als Schriftsteller getreu nachzuleben, aus den letzteren bemühte er sich Offenbarungen zu machen. Sein ganzes Schriftstellerleben war der Aufklärung und Sittigung seines Volkes, dem Aufweisen staatlicher Gebrechen geweiht. Energisch, freimüthig, heißblütig, voll echten Zornes, in kraftvoller, kerniger Sprache, mit tiefem, ungekünsteltem Pathos verfocht er seine Reformatorenideen. „Ich thue das Meinige“ und „Zum Leuchten nicht zum Zünden“ – diese beiden Devisen des „Neuen patriotischen Archivs“ kennzeichnen die sittliche Grundlage und die Ziele seiner Bestrebungen. – Vier Jahre vor Moser’s Tode hatte Herder in den „Briefen zu Beförderung der Humanität“ von seinen politischen Schriften gesagt: sie seien einestheils mit einer so treffenden Wahrheit, anderntheils mit einer Herzlichkeit geschrieben, als ob der Verfasser einmal Luther’s Freund und Amanuensis gewesen wäre. Und Goethe, auf den nicht sowol Moser’s Persönlichkeit, als seine Schriften „einen sehr bedeutenden Einfluß“ ausgeübt haben, betont, daß M. mit seinem ganzen Wesen, seinem „gründlich-sittlichen Charakter“ sich gab. „Moser wollte als Staats- und Geschäftsmann wirken, und hier gab sein ererbtes, bis zum Metier ausgebildetes Talent ihm eine entschiedene Ausbeute; aber er wollte auch zugleich als Mensch und Bürger handeln und seiner sittlichen Würde so wenig als möglich vergeben.“ Moser’s Charakter war, wie ich meine, durch Flecken getrübt, aber mit seinem geistigen Besitze und der Stärke seines Wollens wucherte M. treu und unentmuthigt zum Wohle des Vaterlandes, dessen Bild er in der Glorie der Erhabenheit seinem Volke aufwies. – Ich hoffe, das Leben des vielseitigen, so verschiedenartig beurtheilten Mannes eingehend beleuchten zu können. Sein, nach Thomas Abbt’s Urtheil ungemein ähnliches, Bild befindet sich vor dem ersten Theile der im J. 1763 und 1764 erschienenen „Gesammelten moralischen und politischen Schriften“ – einer Sammlung verschiedenen Gebieten angehörender Abhandlungen –, ein späteres vor dem zehnten Stücke des „Journals von und für Teutschland“ vom J. 1787. Es trägt die Unterschrift: [782] Friedrich Karl Freyherr von Moser, geb. 1723. Prophet, Apostel, Märtyrer und Bekenner der politischen Kirche.“

Akten des großherzoglich hessischen Haus- und Staatsarchivs und des Stadtarchivs in Frankfurt am Main. Walther, Briefwechsel der „Großen Landgräfin“ Caroline von Hessen. Walther, Die „große Landgräfin“, Landgräfin Caroline von Hessen, 1873. Walther in der Darmstädter Zeitung, 1869. S. 1380 ff.: „Landgraf Ludwig IX. und sein Minister F. C. v. M.“ J. J. Moser, Wuertembergisches Gelehrten-Lexicon. Weidlich, Biographische Nachrichten, 2. Th. Strieder, Hessische Gelehrten und Schriftsteller Geschichte, IX, 218–233. XI, 365. XII, 363. Meusel, Lexikon, Bd. IX. Pütter, Litteratur des Teutschen Staatsrechts, 2. Thl., S. 145–147. Lebens-Geschichte J. J. Moser’s. Rotteck-Welcker, Staatslexicon, Bd. X. August Schmid, Das Leben J. J. Moser’s. Hermann vom Busche, F. C. Frh. v. M. Aus seinen Schriften sein Geist an das neunzehnte Jahrhundert, 1846. Robert Mohl, Die beiden M. in ihrem Verhältnisse zu deutschem Leben und Wissen. Mit Benützung ungedruckter Quellen (in den Monatsblättern zur Ergänzung der Allg. Ztg. 1846. S. 357–382) und ebendesselben Gesch. und Literatur der Staatswissenschaften, III, 397 ff. J. Rosenstein, F. K. v. M. in den Preußischen Jahrbüchern, Bd. XV, S. 229 ff. S. 475 ff. J. Großmann, F. K. v. M. Ein deutscher Publicist und Patriot im Zeitalter der französischen Revolution (in der Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, Neue Folge, IV. Jahrg., 1875. S. 300 ff.). Wohlwill, Weltbürgerthum und Vaterlandsliebe der Schwaben, insbesondere von 1789 bis 1815. S. 14 ff. Schlosser, Geschichte des 18. Jahrh. (5. Aufl.) Bd. II, S. 523, 532–535, 553, 569. Bd. IV, S. 256 ff. Herbst, M. Claudius (4. Aufl.) S. 125. Baumgarten, Herder und Georg Müller (in den Preußischen Jahrbüchern, Bd. XXIX, S. 41). Ein Verzeichniß der Schriften Moser’s befindet sich bei v. d. Busche, Auswahl aus den patriotischen Schriften des Freih. F. K. v. M. I. Reliquien. Neu herausgegeben und mit erläuternden Anmerkungen. Stuttgart 1866. Bock, über den „Herr und Diener“ in Prutz’ Litterarhistorischem Taschenbuch, 1846. S. 257–288. Chr. Fr. Dan. Schubart’s Leben in seinen Briefen. Gesammelt, bearbeitet und herausgegeben von D. F. Strauß (Ges. Schriften von D. F. Strauß, Bd. VIII) S. 60. 63. Ephemerides (und Volkslieder) von Goethe (in den deutschen Litteraturdenkmaken des 18. und 19. Jahrh. in Neudrucken herausgegeben von B. Seuffert) S. 17. Briefe, die neueste Litteratur betreffend, Nr. 80. 88. 178–180. 258. 279. 299. Thomas Abbt’s Vermischte Werke, 5. Thl. (1780), S. 112. Aus Herder’s Nachlaß. Herausgegeben von H. Düntzer und F. G. von Herder, Bd. III, S. 311 ff. Goethe, Annalen oder Tag – und Jahreshefte zum Jahre 1795. Lappenberg, Reliquien des Fräulein Susanna Catharina von Klettenberg. K. Meinhof, S. K. v. Klettenberg und ihre Freunde (in der Zeitschr. für kirchliche Wissenschaft und kirchliches Leben, II. Jahrg., S. 424 ff.) und ebendaselbst S. 611 ff.: Weiß, S. K. v. Klettenberg und Swedenborg. Kriegk, Die Brüder Senckenberg. S. 363. Neueste Religionsbegebenheiten für 1792, S. 1 ff. Dr. C. Fr. Bahrdt’s Geschichte seines Lebens, seiner Meinungen und Schicksale, 2. Thl., S. 264. Joh. Aug. Reuß, Ueber die Rechtssache des Frh. v. M. mit des Herrn Landgrafen zu Hessendarmstadt Hochfürstlichen Durchlaucht. 1788. Des Freyh. C. F. v. M. Dienst-Jahre in dem Fürstl. Hessen-Darmstädtischen betr. Bebenhausen 1789. L. G. Madihn, Rechtfertigung des Frankfurthischen Urthels in der Rechtssache des Freyh. v. M. gegen den Herrn Hofrath Reuß und den Recensenten der A. L. Z, 1789. Zimmermann, J. H. Merck, S. 48 ff. Reuß, Teutsche Staatskanzley, Theil I, [783] 367 ff., IV, 198 ff., VIII, 347 ff., XIV, 391 ff., XX, 412 ff., XXII, 388 ff., XXIII, 326 ff. 383, 387, 388, 401. Schlözer, Briefw., Thl. VI, Heft 32, S. 131 ff. Thl. VIII, Heft 43, S. 49 f. Schlözer, Staatsanzeigen, II, 77. XI, 223. Wekhrlin, Hyperboreische Briefe (Nr. 2). Wagner, Briefe aus dem Freundeskreise von Goethe, Herder, Höpfner und Merck, S. 200 ff. u. sonst. Wagner, Briefe an Merck passim., ebenso in desselben Sammlung der Briefe an und von Merck. Gildemeister, J. G. Hamann’s, des Magus im Norden, Leben und Schriften. Bd. VI, S. 167. 168. 179. 185. 199. 200 ff. Herder, Fragmente über die neuere deutsche Literatur. Herausg. von Düntzer, S. 73 f. Herders sämmtliche Werke, herausg. von Suphan, Bd. XVII, S. 256. 258 f. Hettner, Gesch. d. deut. Literatur im 18. Jahrh. Thl. III, Buch 2. S. 358 ff. Ledderhose, K. Fr., Aus d. Leben u. d. Schriften d. Ministers Frh. F. K. M. 1871. Heerwagen, Litt.-Gesch. d. evangel. Kirchenlieder. S. 12 ff. Richter, Allg. biogr. Lex. alter u. neuer geistl. Liederdichter. 1804. S. 244.

[764] *) Zu S. 382.