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ADB:Röust, Heinrich

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Artikel „Röust, Heinrich“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 405–407, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:R%C3%B6ust,_Heinrich&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 07:56 Uhr UTC)
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Röust: Heinrich R. (Röist), Bürgermeister in Zürich, † am 4. October 1509. – In drei sich folgenden Generationen nahmen Männer aus dem zürcherischen Geschlecht des Namens R. während der ereignißvollsten Zeiten hervorragenden Antheil an der Leitung Zürichs und der schweizerischen Eidgenossenschaft. Der erste derselben, Heinrich, 1469 zum Bürgermeister in Zürich erhoben, bekleidete dieses Amt in den Zeiten der Burgunderkriege und der gewaltsamen Erschütterung Zürichs durch die Erhebung und den Sturz Bürgermeister Waldmann’s. In dem bittern, tödtlichen Kampfe zwischen dem Letztern und den Häuptern seiner Gegner aus den vornehmsten Geschlechtern der Stadt scheint R. eine ruhigere, leidenschaftlose Haltung bewahrt zu haben. Die Folge davon war, daß er nicht allein im Augenblicke, wo Waldmann den Bürgermeisterstuhl erstieg, durch dessen besiegten Mitbewerber Göldli aus der zweiten Bürgermeisterstelle für ein halbes Jahr verdrängt, sondern bei Waldmann’s tragischem Ende im April 1489 des neben ihm neuerdings bekleideten Amtes und selbst des Sitzes im Rathe beraubt wurde. Vor noch Schlimmerem schützte R. das Dazwischentreten Bern’s und der übrigen eidgenössischen Orte durch ernste Mahnung an die Sieger in Zürich. Die Eidgenossen wollten den verdienten Mann der Rache des Letzteren nicht preisgeben, der während zwanzig Jahren in den wichtigsten Angelegenheiten seine Vaterstadt und den Bund mit Ehre vertreten hatte. Als die Wogen in Zürich sich gelegt hatten, wurde R. in seine Ehren wieder eingesetzt, 1493 wieder des Raths und Bürgermeister und vollzog als solcher nach dem rühmlichen Ende des Schwabenkrieges, am 13. Juli 1501, an der Spitze der schweizerischen Boten in Basel die Aufnahme dieser Stadt in den Bund der Eidgenossen. Dann legte er Alters halber sein Amt nieder, behielt aber den Sitz im Rathe bis zu seinem Ende im Jahre 1509 bei. Ebenso rühmlich und bewegt war die Laufbahn seines Sohnes Markus (Marx) R., der ihm 1505 als Bürgermeister folgte. 1454 geboren, 1476 auf dem Schlachtfelde von Murten neben Herzog Renat von Lothringen und neben Waldmann den Ritterschlag empfangend, seit 1493 Mitglied des Rathes, 1499 im Schwabenkriege militärisch thätig, verband er noch als Bürgermeister kriegerische Auszeichnung mit würdiger Leitung des Staates. In der zweitägigen Schlacht von Marignano zwischen den Eidgenossen und König Franz I. am 13. und 14. September 1515 stand R. an der Spitze der Zürcher im eidgenössischen Gewalthaufen, der den Angriff auf das französische Mitteltreffen eröffnete, und leitete nach dem blutigen Kampfe, selbst schwer verwundet, den Rückzug der vom Könige bewunderten Schweizer, als das Eintreffen des venetianischen Heeres auf dem Schlachtfelde sie zwischen zwei Gegner brachte; In seinen letzten Lebensjahren sah der Bürgermeister die Anfänge von Zwingli’s Wirken in Zürich und stand noch selbst den wichtigsten Einleitungen zur Umgestaltung der kirchlichen Verhältnisse vor. Im Namen der Obrigkeit führte er Ende Januar 1523 den Vorsitz bei dem ersten Glaubensgespräche, betreffend Zwingli’s 67 Thesen, und bei dem darauf folgenden Rathsbeschlusse, daß Zwingli in Verkündung des Evangeliums fortfahren und alle Geistlichen in Stadt und Land nichts predigen sollen, was sie nicht aus der Heiligen Schrift zu erweisen im Stande seien. Auch die Versammlung zum [406] zweiten Glaubensgespräche im October 1523, betreffend Bilder und Messe, wobei Vadian, Sebastian Meyer (s. A. D. B. XXI, 613[WS 1]) und Christof Schapeler den Vorsitz führten, wurde von R. im Auftrag der Obrigkeit eröffnet und mit einer im Munde des greisen Staatsmannes rührenden, einfachen und frommen Ermahnung an die Versammelten geschlossen. Als ein Halbjahr nach diesen Vorgängen, gegen Mitte des Jahres 1524, zur Ausführung des als wahr Erkannten geschritten wurde, sah freilich R. der Beseitigung der Bilder aus den Kirchen nur ungern entgegen. Indessen kam ihm der förmliche Beschluß des Großen Rathes hierüber kaum mehr zur Kenntniß, denn derselbe erfolgte an dem Tage, da Röust’s Leben schloß, am 15. Juni 1524. – Die Richtungen, zwischen welche der Bürgermeister sich mehr und mehr gestellt gesehen, traten in seinen Söhnen nun bestimmt auseinander, doch ohne sie unter einander zu entzweien. Als Haupt einer schweizerischen Gesandtschaft 1512 vom Papst Julius II. einst wohlwollend empfangen, war Markus R. 1517 von Leo X. mit der Ernennung zum Hauptmann der päpstlichen Leibgarde ausgezeichnet, ihm aber zugleich die Ermächtigung ertheilt worden, den mit der Stelle verbundenen Dienst an seiner Statt durch seinen (ältern) Sohn Caspar (geboren 1480) versehen zu lassen. Unter Leo X. und Hadrian VI. stand Caspar R. in dieser Stellung am päpstlichen Hofe, stand am Todbette Leo’s X., bewachte das Conclave, das Hadrian erwählte, und wurde von Clemens VII. am 16. August 1524 förmlich zum Nachfolger seines Vaters ernannt. Als Hauptmann der Leibgarde fiel er am 6. Mai 1527 bei der Vertheidigung von Rom gegen Bourbon’s kaiserliches Heer. In Zürich aber ward Mitte Juni 1524 sein jüngerer Bruder Diethelm R. des Vaters unmittelbarer Nachfolger im Bürgermeisteramte und neben einem weit bejahrteren Amtsgenossen, Heinrich Walder, Haupt der Regierung. Nicht ganz zwei Jahre älter als Zwingli – er war 1482 geboren – schloß sich Diethelm R., obwohl noch 1518 Wallfahrer nach Compostella, den Anschauungen Zwingli’s frühe entschieden an, wurde dem Reformator bald persönlich nahe befreundet und vertraut und mehr und mehr zu Zürich’s vorzüglichem Vertreter, zumal nach außen, in der von der Regierung unter Zwingli’s Einfluß eingeschlagenen Richtung. Unverkennbar ist das Uebergewicht, welches der Reformator auf ihre Entschließungen, vorzüglich seit 1529, ausübte, nicht genau zu bestimmen, wie weit das Maß selbstständiger Entscheidung der Magistrate und Röust’s persönliches Eingreifen ging. Aber nicht nur geben einzelne Züge betr. R., die Zwingli’s bester Biograph, Mörikofer, anführt, deutlich zu erkennen, mit welchem Ernst R. selbst von der umgestaltenden Macht der evangelischen Lehre in Glauben und Sitte sich ergriffen fand, sondern Zeugnisse einer nachfolgenden Generation noch nennen R. ausdrücklich den „herrlichen Mann“, dem die Durchführung der reformatorischen Grundsätze hauptsächlich zu verdanken sei. Der heiße Kampf, in welchen sich Zürich, darüber seit 1523 mit der katholischen Mehrheit der eidgenössischen Orte stets tiefer verwickelt fand, und dessen schließlicher Ausgang in Zürich’s Niederlage bei Cappel legten auf Röust’s Schultern die schwerste Lebensaufgabe. Ihm vorzüglich muß das Verdienst der einsichtsvollen, beruhigenden, aber ebenso entschlossenen Haltung gebühren durch welche Zürich’s Regierung nach jener Katastrophe ihrem Lande innern Frieden wiedergab, die evangelische Lehre bewahrte und zur Befestigung derselben und der Leitung der sich auf dieselbe gründenden Kirche den unvergleichlichen Gottesmann Bullinger (s. A. D. B. III, 513) berief. Auf R. blieb freilich als schmerzlichste Erinnerung das Gedächtniß jener Tage von Cappel und insbesondere der damaligen kühlen Abwendung der Berner von Zürich unter Sebastian v. Diesbach’s Befehl (s. A. D. B. V, 145) ungeachtet aller Bitten Röust’s, bis zu seinem Lebensende haften, das am 3. Dec. 1544 erfolgte. Ein Bildniß des Bürgermeisters, [407] von dem trefflichen Asper (s. A. D. B. I, 260) gemalt, zeigt die würdigen und feinen Züge des Mannes. Sein einziger Sohn, Rathsherr Jacob R., starb ohne männliche Nachkommen 1573. Von zwei Enkeln des päpstlichen Gardehauptmannns Caspar kam der ältere gleichen Namens als Gardeofficier König Heinrichs von Navarra 1572 in der Pariser Bluthochzeit um; mit dem jüngeren, Hans Peter, erlosch 1592 das Geschlecht. Das Wappen der R., ursprünglich ein eiserner Rost, aber durch einen Wappenbrief Kaiser Friedrich’s III. 1471 verändert, zeigte eine fünfblättrige silberne Rose im azurnen Feld; es war dasjenige der Pfarrgemeinde Kilchberg am Zürichsee, in welcher der ursprüngliche Wohnsitz des Stammes der R. im Hofe „auf Brunnen“ lag. Von dort aus waren 1351 zwei Brüder R. zur Theilnahme an der Tätwilerschlacht den Zürchern zu Hilfe gezogen und hatten sich durch dieses Verdienst das Bürgerrecht der Stadt erworben.

H. Bullinger’s Reformationsgeschichte, h. v. Hottinger u. Vögeli. Frauenfeld 1838. – Füßli, J. Conr., Beitr. zur Erläuterung der Kirchen-Ref.-Geschichte des Schweizerlandes. Zürich 1741–1753 – Füßli, Hch., Schweiz. Museum I, 1139 u. ff. Zürich 1783. – Mörikofer, J. C. Ulrich Zwingli. Leipzig, 2 Bde. 1867–69. – Amtl. Sammlg. der Eidgen. Abschiede, Bd. II–IV. Luzern, Zürich, Brugg 1863–1876. – Leu, J. J., Allg. Helvet. Lexicon, Bd. 15. Zürich 1759.


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