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ADB:Ruppel, Berthold

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Artikel „Ruppel, Berthold“ von J. Braun in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 705–707, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ruppel,_Berthold&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 13:58 Uhr UTC)
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Ruppel: Berthold R. (auch Röpel oder Rodt genannt), aus Hanau gebürtig, war der erste Buchdrucker Basels. Die Stadt Basel, mit ihrer jungen, rasch aufblühenden Universität und ihrem politischen und damals auch kirchlichen Freisinn, zog die besten Drucker zu der Zeit an sich, als Adolf von Nassau am 27. October 1462 die Stadt Mainz in ihrem Erbstreite mit Dietrich von Isenburg überrumpelt und geplündert hatte, wodurch das bis dahin sorgfältig gehütete Geheimniß der Erfindung Gutenberg’s durch die entflohenen Buchdruckergesellen von Mainz plötzlich aller Welt bekannt wurde. In Basel erschienen dann auch die ersten Drucke der Schweiz; lange Zeit ist zwar zwischen Basel und Beromünster über die Priorität in Ausübung der neuen Kunst gestritten worden, da der älteste datirte, noch erhaltene schweizer Druck, der „Mammotrectus“ von 1470 aus Beromünster stammt, doch wollen sogar einige Bibliographen gefunden haben, daß diese Ausgabe des Buches ein Nachdruck des „Mammotrectus“ von Schöffer sei, in welchem auch die Datirung copirt ist, und der also erst in späterer Zeit erschienen sein kann. Auch angenommen, daß die Jahrzahl 1470 ihre Richtigkeit habe, so beweist die Existenz eines Druckes aus diesem Jahre eben nur, daß man in Beromünster früher begonnen hat, Ort und Jahrzahl beizufügen. Was auch sollten die aus Mainz vertriebenen Buchdruckergehilfen in der Zwischenzeit von acht Jahren gearbeitet haben, und was hätte dieselben zunächst nach dem kleinen Münster führen sollen? Basel hatte dagegen schon damals, wie aus einer großen Anzahl von Urkunden jener Zeit erhellt, viele arme Studenten, die sich ihren Lebensunterhalt als Setzer verdienten, bald darauf war selbst ein Erasmus stolz darauf, der Corrector Froben’s zu sein, und viele Baseler Drucker studirten an der Hochschule, mehrere brachten es bis zum Baccalaureus und Magister. Uebrigens wird der frühere Anfang des Baseler Buchdrucks noch besonders durch die Thatsache bestätigt, daß Basel bereits im J. 1471 einen Buchdruckerstrike hatte, welchen die dortigen „Buchdruckerknechte“ gegen „die Meister, so die Bücher drucken“ durchsetzten. Geht aus der diesen ältesten Druckerstrike betreffenden Urkunde (in D. A. Fechter’s „Beiträge zur ältesten Geschichte der Buchdruckerkunst in Basel“ im „Baseler Taschenbuch auf das Jahr 1863“, S. 250) schon das Bestehen einer größeren Anzahl von Druckofficinen hervor, so liegt es auch auf der Hand, daß ein in allen Phasen ausgebildeter Arbeiterstrike erst nach einem größeren Zeitraum buchdruckerischer Thätigkeit eintreten konnte. Man kann deshalb also sicher annehmen, daß Basel bereits im J. 1460, in dem gleichen Jahre der Gründung ihrer Universität, die Buchdruckerkunst in ihren Mauern aufgenommen hat. Der Mann, welcher die neue Erfindung nach Basel gebracht hat, Berthold R., war anfänglich „Diener und Druckerknecht“ bei Gutenberg; er wird als solcher im J. 1455 im Proceß Fust’s gegen diesen genannt und mit dem später nach Nürnberg ausgewanderten Heinrich Kefer als Zeuge vorgeladen. Wann und wie er nach Basel kam, läßt sich nicht bestimmen. Sei es, daß er schon im J. 1455, bald nach der Auflösung der Geschäftsverbindung zwischen Gutenberg und Fust dahin zog, sei es, daß ihn die Gründung der Hochschule 1460 dahin lockte, oder sei es endlich, daß er nach der Plünderung von Mainz 1462, dem Beispiel Anderer folgend, seine Schritte in die Ferne lenkte und sich in Basel niederließ, genug, R. tritt schon ganz zu Anfang der sechziger Jahre hier auf als Inhaber einer Druckofficin. Die meiste Wahrscheinlichkeit hat die Annahme für sich, daß R. im [706] Jahre der Gründung der Universität in Basel seine Presse aufgestellt hat *), was auch durch die aus derselben hervorgegangenen Werke erhärtet wird. Der einzige Druck von R., auf dem der Name des Typographen genannt ist (Bertoldus nitide hunc impresserat in Basilae), ist betitelt: „Repertorium vocabulorum equisitorum poeseos et historiarum de Conradus de Mure Turicensis ecclesiae cantor“. Dieses bereits 1273 verfaßte Werk gibt in alphabetischer Ordnung Worterklärungen auf dem Gebiete classischer Litteratur mit besonderer Berücksichtigung doppeldeutiger Stellen. Dasselbe bildet einen kleinen Folianten von 147 Blättern zu 36 Zeilen und ist ohne Blattbezeichnung spätestens im J. 1466 gedruckt. Mit gleichen Typen hergestellt, und deshalb als Berthold Ruppel’s Druck zu betrachten, wenn auch hier seine Firma noch fehlt, ist Gregor’s des Großen „Moralia seu Expositio in Iobum“. Der Band enthält 421 zweispaltige Blätter in Großfolio zu 48 Zeilen. Der Druck desselben ist ein noch höchst unvollkommener und unregelmäßiger, das Register der Zeilen ist ganz ungleich gehalten, die Druckerschwärze dick und klecksig, kurz, die unvollkommene Technik des Druckes läßt dieses Werk älter erscheinen, als den vorgenannten Druck, und da sich in dem in der Nationalbibliothek zu Paris befindlichen Exemplar als Jahr des Ankaufs 1468 eingetragen findet, die Fertigstellung des beträchtlichen Folianten indessen schon einen Zeitraum von ein paar Jahren erforderte, und da endlich die Möglichkeit vorhanden ist, daß das Werk nicht gleich bei seinem Erscheinen angekauft wurde, so dürfte dieser häufig als erster Druck Basels bezeichnete Band spätestens in das Jahr 1464 zu setzen sein. Dieser Druck enthält übrigens das erste bekannte Druckfehlerverzeichniß. Aus noch früherer Zeit stammt jedenfalls die zweibändige „Biblia latina“ deren Typen genau mit denjenigen der beiden vorerwähnten Drucke übereinstimmen; auch finden sich in allen drei Werken die charakteristischen vier Punkte[WS 1], und zwar bei jenen auf dem ersten Blatt, bei der Biblia aber am Schluß der Psalmen. Auch Papier und Wasserzeichen stimmt mit dem der „Moralia“ vollkommen überein **). Wenn man die „Moralia“ in das Jahr 1464 setzen kann, so dürfte diese Bibel auf ein noch höheres Alter Anspruch erheben, da die Nummern der Capitel noch nicht wie dort gedruckt, sondern von dem Rubricator eingeschrieben, die Ueberschriften und Anfangsbuchstaben aber roth eingemalt sind, und man dürfte deshalb in diesem aus der Zeit von 1460 oder 1462 stammenden Werk (im Besitze der Stiftsbibliothek zu St. Gallen) den ersten Baseler und schweizer Druck erblicken ***). In späterer Zeit druckte R. noch eine „Biblia latina“, und zwar um 1468 bis 1470 in Gemeinschaft mit Bernhard Richel (s. A. D. B. XXVIII, 426). Die frühere Annahme, daß R. um jene Zeit verstorben sei oder sein Druckwerkzeug verloren habe, und daß deshalb Richel den zweiten Band der Bibel gedruckt habe, ist jetzt nicht mehr richtig, es dürfte aber schwer eine befriedigende Erklärung dafür zu finden sein, warum R. nur den ersten Theil der Bibel gedruckt hat. Wenn nun auch die beiden Theile sich durch den Druck unterscheiden, so ist im übrigen eine Gleichheit und Zusammengehörigkeit, die sich durch das Papier mit gleichem Wasserzeichen und die Rubrication kund gibt, nicht zu verkennen und, sind auch die Ursachen hiervon nicht aufgeklärt, so steht doch fest, daß R. und Richel einige Zeit in irgend einer Weise in geschäftlicher Verbindung mit einander gestanden haben. Die Dauer dieser Gemeinschaft scheint aber auch eine längere gewesen zu sein, als man bis jetzt annahm, denn schon am 25. Juni 1473 wurden, laut dem „Vergichtbuch“ der Stadt Basel, daselbst in [707] einem Vergleich vor den Schiedsrichtern „Bernhart Richel und Bechtolt Rüpel den Buchtrukern einerseits und Anderieß Zwickdarm ihrem Knecht andrerseits“ mit ihren beiderseitigen Ansprüchen zurückgewiesen. Ungefähr um dieselbe Zeit, als die genannte zweite Bibel, druckte R. noch des Guil. Paraldus „Summa de virtutibus et vitiis“. Außer diesen Drucken führen die Bibliographen, wenn auch in sehr unsicheren Angaben, noch einige Druckwerke ohne Firma und Jahreszahl an, welche den Typen nach ebenfalls Ruppelsche Erzeugnisse sein sollen, aber auch diese Werke würden bei weitem noch nicht hinreichen, Ruppel’s langjährige Thätigkeit auszufüllen, man hat deshalb um so mehr Grund zu der Annahme, daß noch viel mehr und vielleicht noch frühere Drucke als die hier genannten aus seiner Presse hervorgegangen sind und entweder verschwunden sind oder unerkannt in den Bibliotheken ruhen. Wie aus dem Baseler „Fertigungsbuch“ zu ersehen ist, vermachten am 22. Mai 1475 „Berchtold Rupel der Buchtruker und Magdalena Meigerin einander ihre fahrenden Habe“. Dieses gegenseitige Testament wurde von ihnen von Zeit zu Zeit erneuert, und zwar zuletzt am 4. März 1494, stets „nach des alten Brieffs Sag“. Ueberhaupt erscheint der Name Ruppel’s sehr häufig in den Baseler Gerichtsprotocollen, bald läßt er auf die Habe einzelner Personen Beschlag legen, bald wieder ertheilt er an Hans Furter oder an Wilhelm Verlin von Rapperswiler, den Bruder seiner Frau, „Vollmacht zur Einziehung aller seiner Guthaben“. R. erwarb erst am 14. Februar 1477 das Bürgerrecht der Stadt Basel, aber es kann nichts Auffälliges daran gefunden werden, daß dies so spät geschah, denn das Bürgerrecht wurde damals nach altem Herkommen immer erst nach mehrjährigem Aufenthalt ertheilt. Seine Druckerei befand sich bis 1479 in dem Hause „zem Palast under Höuwberg an der Fryen Straß“, von 1480 ab kommt er in den Steuerbüchern als „an den Swellen“ wohnend vor. Wie aus diesen Steuerlisten ersichtlich ist, besaß er 1475 und 1476 ein Vermögen von 1660 fl., 1477 ein solches von 1700 fl., 1478 nur noch 1200 fl. und 1479 und 1480 nur noch 1000 fl. Trotz dieses Rückganges kann man wohl annehmen, daß R. seinen Lebensabend als ein vermögender Mann in ruhiger Thätigkeit verbracht habe. Seine Haushaltung zählte im J. 1475 im ganzen 16 Personen; da er nur ein Kind gehabt zu haben scheint, eine Tochter, die sich mit Ulin Mornach verheirathete, so kann man wohl mit Recht behaupten, daß er mit 12 Gesellen gearbeitet hat, für jene Zeit der Anfänge gewiß keine geringe Anzahl. Was aus seiner Officin geworden ist, läßt sich nicht bestimmen. Gestorben muß R. sein zwischen dem 4. März 1494 und dem 12. März 1495; zu jenem Termin erneuert er sein Testament zum letzten Male, und bei dem letzten Zeitpunkt wird seine Wittwe zum ersten Male genannt. Dieselbe lebte noch bis Ende 1497, in der Zwischenzeit erschien sie mehrfach vor Gericht als Zeuge, u. A. auch in Erbstreitigkeiten mit ihrem Tochtermann.

Vgl. Kapp, Geschichte S. 110. 115. – Klemm. Katalog S. 205. 439. – v. d. Linde, Gutenberg S. 58. 59. – v. d. Linde, Geschichte S. 85. 713. 859. – Stockmeyer u. Reber, Beiträge S. 2. – Archiv f. d. Geschichte d. dtsch. Buchhandels XI, 180; XII, 69. – Serapeum 1863 S. 218. – Panzer, Annales I, 191. 192. – Hain, Repertorium Nr. 3045. 7926. 11,642. 12,385 u. s. w.

[706] *) S. Braun, Notitia liter. I. p. 53.

**) S. Schöpflin’s vindiciae typogr. S. 44.

***) Vgl. auch Katalog 138 von Rudolphi u. Klemm in Zürich, Nr. 20.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Abbild von 4 Punkten, angeordnet gleich den Eckpunkten eines liegenden Rhombus