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ADB:Seckendorff-Gudent, Henrich Gottlob von

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Artikel „Seckendorf, Henrich Gottlob von“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 761–763, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Seckendorff-Gudent,_Henrich_Gottlob_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 05:17 Uhr UTC)
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Seckendorf *): Henrich Gottlob v. S., Staatsmann, aus dem Gudentischen Zweige des Geschlechtes, Bruder von Veit Ludwig v. S. (s. A. D. B. XXXIII, 519 ff.), der dritte und jüngste Sohn des schwedischen Obersten Joachim Ludwig v. S. und der Maria Anna geb. Schertlin v. Burtenbach, einer Nachkommin des bekannten Anführers im schmalkaldischen Kriege, wurde am 5. August 1637 in Erfurt geboren, wo seine Mutter seit dem vorigen Jahre wohnte, und empfing in der Taufe die Vornamen seiner beiden im schwedischen Heere dienenden Pathen: des Obersten Christoph Henrich v. d. Goltz und des Oberstlieutenants Gottlob Pietepeßki. Nach dem unglücklichen Ende des Vaters (s. A. D. B. a. a. O.) empfahl Torstenson, der früheren Verdienste des Obersten großherzig gedenkend, die Wittwe und ihre Söhne der Königin Christina, welche ihr darauf aus den Einnahmen der Stadt Erfurt ein Jahrgeld anwies. Dort erzog nun Maria Anna v. S. ihre zwei jüngeren Söhne, den von einigen Quellen geleugneten Quirinus (geboren 1634), nachmaligen k. dänischen Oberstwachtmeister, und den damals fünfjährigen Henrich Gottlob, mit liebevoller Sorgfalt bis zu ihrem Tode (1650), worauf Veit Ludwig, Kammerjunker und seit 1651 Hof- und Justizrath bei Herzog Ernst dem Frommen, die beiden zu sich nach Gotha [762] nahm und sie das vom Rector Andreas Reyher geleitete vortreffliche Gymnasium besuchen ließ. Henrich Gottlob trat in die Prima desselben ein, bezog im December 1653 die Universität Helmstedt, wo er als Tischgenosse im Hause des Professors der Rechte Dr. Heinr. Hahn lebte und dessen private Unterweisung genoß, und setzte dann seine Studien noch anderhalb Jahre in Jena fort. Im Herbst 1656 wieder nach Gotha zurückgerufen, lernte er unter der Führung seines inzwischen (1656) zum Geheimen Hof- und Kammerrath erhobenen Bruders den praktischen Staatsdienst gründlich kennen und sah sich auch vom Herzog selbst in seiner Bildung vielfach gefördert. Schon auf der Hochschule hatte ihn dieser durch Geldmittel unterstützt; jetzt gab er ihn neben Veit Ludwig dem Erbprinzen Johann Ernst († 31. Dec. 1657) als Begleiter nach den Niederlanden mit (15. Sept. bis 31. Oct. 1657), ernannte ihn 1659 zum Hof- und Kammerjunker und im nächsten Jahre zum Beisitzer des Consistoriums, sandte ihn (14. März bis 18. Juli 1660) im Gefolge des nunmehrigen Erbprinzen Friedrich (I.) nach Ungarn und Böhmen, dann auf herzogliche Kosten noch im gleichen Jahre (bis 1661) allein nach Holland, England und Frankreich und wieder im Hochsommer 1661 mit dem Erbprinzen und dessen Bruder Albrecht (späterem Herzog von Coburg) über Hamburg, Holstein und Schleswig nach Dänemark. Nachdem er ihn dann am 15. Juli 1662 zum Hofmeister der drei ältesten Prinzen Friedrich, Albrecht und Bernhard (nachmals Herzog von Meiningen) befördert hatte, übertrug er ihm die Führung seiner Söhne auf einer neuen Reise nach den Niederlanden (16. Juli bis zum October 1662). Im gothaischen Dienste blieb Henrich Gottlob bis zum Jahre 1664; da folgte er, gleichzeitig mit seinem Bruder, der die Stelle eines Geheimen Rathes und Kanzlers bei Herzog Moritz von Sachsen-Naumburg-Zeitz annahm, einem Rufe des pfälzischen Kurfürsten Karl Ludwig als Regierungsrath nach Heidelberg (Bestallungsbrief vom 22. Aug. 1664) und vermählte sich am 12. Aug. 1665 mit Agnes Magdalena v. Teutleben, der zweiten Tochter Kaspar’s v. Teutleben auf Wenigen-Sömmern und Laucha (im Gothaischen). Am 12. März 1668 erhielt er auf sein Ansuchen „einen gnädigen Abschied“; denn er hatte sich entschlossen, fortan in Obernzenn der Bewirthschaftung seiner Güter zu leben und „keine Herrendienste mehr anzunehmen“. Gleichwol vermochte er drei Jahre nachher einen Antrag seines Gönners und Wohlthäters, des Herzogs Ernst nicht abzulehnen: er übernahm 1671 die Stelle eines sachsen-gothaischen Rathes und Amtshauptmannes zu Königsberg in Franken und siedelte im folgenden Jahre mit seiner Familie dorthin über. Da aber der eben ausgebrochene französisch-niederländische Krieg die Ernennung eines Kriegsrathes für die gefürstete Grafschaft Henneberg nothwendig machte, so empfahl ihn sein Landesherr als solchen dem Herzog Moritz von Sachsen-Naumburg-Zeitz, worauf ihn die betheiligten Regenten zum „Fürstlich hennebergischen gesammten Kriegsrath“ beriefen. Außer in seinem eigentlichen Pflichtenkreise verwendeten ihn die sächsischen Herzoge auch noch zu Gesandtschaften, vornehmlich auf den fränkischen Kreistagen. So ging er im November 1672 im Auftrage Herzog Ernst’s nach Nürnberg, wo die fränkischen Stände, deren Truppen der Kaiser zugleich mit dem nahestehenden eigenen und kurbrandenburgischen Kriegsvolke nach dieser Stadt entboten hatte, über dessen eigenmächtige Maßregel verhandeln sollten. Zu Anfang des Jahres 1675 besuchte er noch einmal den gothaischen Hof. Man nahm ihn dort wie einen alten Freund auf und ehrte ihn zugleich durch eine Vermehrung seines bisherigen Einkommens. Am 9. Januar war er wieder in Königsberg und vom 20.–25. zu Rothenburg a. d. Tauber, um an den Berathungen des Kreistages über die Einquartierung des brandenburgischen Heeres theilzunehmen. Das letztere hatte, verbunden mit Kaiserlichen und Reichstruppen, bisher im Elsaß gegen Turenne gekämpft und trotz eines hoffnungsvoll begonnenen Feldzuges [763] schließlich nach dem unglücklichen Treffen bei Mülhausen (29. Dec. 1674) das Land verlassen müssen und sich über Straßburg in die fränkischen Winterquartiere zurückgezogen. Damit begann für S. eine aufreibende und verdrießliche Thätigkeit, weil ihm die Sorge für die Einquartierung und Verpflegung dieser Truppen dies- und jenseit des Thüringer Waldes oblag. Am 28. Januar nach Königsberg heimgekehrt, eilte er sofort wieder zum Großen Kurfürsten in dessen Hauptquartier Schweinfurt, hatte am 31. bei ihm Audienz und begab sich am 9. Februar abermals dorthin. Durch die vielen Anstrengungen und die häufige Berührung mit den Truppen zog er sich Kopfschmerz und Fieber zu. Er fürchtete, von der Lagerseuche befallen zu sein, meldete seine Erkrankung der Gattin und dem Bruder, widmete sich dann noch fünf Tage den Geschäften, erkannte aber endlich das Bedenkliche seines Zustandes und bereitete sich gefaßten Muthes durch Beichte und Abendmahl zum Sterben vor (19. Februar). Inzwischen war seine Gattin zur Pflege eingetroffen. Von ihr, der ältesten Tochter Elisabeth Charlotte und dem Königsberger „Landmedicus“ begleitet, sollte er in einer „Fensterkutsche“ nach Hause zurückfahren. Aber unterwegs, bei dem Dorfe Mechenried (Unterfranken), endete er plötzlich am 25. Februar 1675, noch nicht 38 Jahre alt. Der beiden unmündigen Söhne – ein dritter, Henrich Gottlob, erst nach des Vaters Tode geboren, starb bereits in den Kinderjahren – nahm sich der treue Veit Ludwig an: Ernst Ludwig’s, nachher preußischen Staatsministers, und Friedrich Henrich’s, des bekannten späteren Reichsgrafen und Feldmarschalls (A. D. B. XXXIII, 514), während die drei überlebenden Töchter der Mutter verblieben. Der Lebensabriß in der Leichenrede des Königsberger Superintendenten Abesser (s. u.) nennt den Verstorbenen „sehr fromm, gelehrt, geschickt, treu und fleißig, von seinen Amtsunterthanen geliebt und geachtet“, und Veit Ludwig sagt von ihm in seiner Reformationsgeschichte (s. u.): „Er wurde uns in blühendem Alter entrissen und hätte doch bei seiner Bildung, staatsmännischen Begabung und seinem edlen Charakter ein längeres Leben wohl verdient. Mögen mir die Leser diese kleine Abschweifung verzeihen, – aber ich habe ihn nicht nur wie einen Bruder, sondern auch wie einen Sohn geliebt, ihn nach dem Tode unserer Eltern erzogen und meine Liebe auf seine beiden meiner Fürsorge hinterlassenen Söhne übertragen, und darum wollte ich in meinem Buche (wenn ich auf eine Fortdauer desselben hoffen darf) das Gedächtniß des im Leben nicht unberühmten Mannes festhalten“. – Nach handschriftlichen und gedruckten Vorlagen hatte Henrich Gottlob v. S. eine Reihe Aufzeichnungen über sein Geschlecht niedergeschrieben. Einen Auszug davon gibt die u. a. Leichenrede (S. 26–36).

Sigmund Abesser, Geistliche Ritterschafft Bey Christ-Adeliger Leichen-Begängnuß Des Weiland … Herrn H. Henrich Gottlobs von Seckendorff, Auff Oberzenn etc. … vorgestellet. Zeitz 1678. (39 S. Fol.; Personalien S. 14–25. Universitätsbibliothek Heidelberg.) – Veit Ludw. v. Seckendorff, Commentarius historicus et apologeticus de Lutheranismo, Ed. II., Lpz. 1694, S. 29a; wiederholt bei Caspar Sagittarius, Historia Gothana, Jena 1713, S. 339. – Joh. Friedr. Gauhe, Des Heil. Röm. Reichs Genealogisch-Histor. Adels-Lexicon …; weit verm. und neu verbessert (1. Thl.), Leipzig 1740, Sp. 2294 f. – Zedler’s Universal-Lexicon, 36. Bd. (1743), Sp. 895 f. – Vgl. auch: Joh. Sebast. Müller’s Annales des Chur- u. Fürstl. Hauses Sachsen, Weimar 1701, S. 427. – Joh. Heinr. Gelbke, Kirchen- u. Schulen-Verfassung des Herzogth. Gotha, 1. Thl., Gotha 1790, S. 104. – A. Beck, Ernst der Fromme, 1. Thl., Weimar 1865, S. 204, 335, 762, 765 u. 779; 2. Thl., S. 61. – Die Quellen über Joachim Ludwig v. Seckendorf verzeichnet Beck a. a. O., 2. Thl., S. 61; womit zu vergleichen: 1. Thl., S. 69 u. 2. Thl., S. 97.

[761] *) Zu Bd. XXXIII, S. 518.