Zum Inhalt springen

ADB:Sieveking, Johann Peter

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Sieveking, Johann Peter“ von Wilhelm Sillem in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 224–227, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sieveking,_Johann_Peter&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 18:14 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Sieveking, Karl
Band 34 (1892), S. 224–227 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Peter Sieveking in der Wikipedia
Johann Peter Sieveking in Wikidata
GND-Nummer 117373842
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|34|224|227|Sieveking, Johann Peter|Wilhelm Sillem|ADB:Sieveking, Johann Peter}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117373842}}    

Sieveking: Johann Peter S., J. U. Dr. und Hamburgischer Syndikus, geb. in Hamburg am 16. Dec. 1763, † auf der Rückreise von dem Regensburger Reichstage in Hanau am 30. Nov. 1806, war der jüngste Bruder von Georg Heinrich S. (s. oben.) Nachdem er im März 1790 in Göttingen zum [225] Dr. jur. auf Grund einer Dissertation über Seeassecuranz promovirt worden war, wurde er bereits am 9. Juli 1792 zum Syndikus in der Vaterstadt erwählt. Als solcher hatte er Namens des Senats Verhandlungen mit auswärtigen Regierungen zu führen. Schon während des Krieges mit Frankreich, und besonders seit dem Basler Frieden trachteten die Hansestädte danach, in zukünftigen Kriegen eine „wirkliche Neutralität zu erlangen, der zufolge sie mit dem Reichsfeinde während der Dauer eines Reichskriegs, wie mitten im Frieden, den commerziellen Verkehr fortsetzen dürfen, unter alleinigem Verbot der Zufuhr von Kriegsmunition“, (s. Wohlwill in den Hansischen Geschichtsblättern, Jahrgang 1875, S. 67) Vortheile, die mehr oder weniger vollständig dann und wann im Laufe des vorigen Jahrhunderts bereits den Hansestädten eingeräumt worden waren. An den Hamburger Conferenzen, die mit Bremen und Lübeck, um dies in Paris durchzusetzen, abgehalten wurden, nahm S. seitens Hamburgs Theil. Eine noch wichtigere Thätigkeit wurde S. übertragen, als es im Sommer 1802 verlautete, daß zur Ergänzung des Lüneviller Friedens das sogenannte Entschädigungswerk in Regensburg beginnen würde. Als eine Vorversammlung des letzten Regensburger Reichstags fand sich daselbst die „Reichs-Friedensdeputation“ ein, um die Entschädigungen an die durch die Abtretung des linken Rheinufers geschädigten ehemaligen Landesherren zu vertheilen, und die verschiedenen geistlichen Stiftungen, wozu auch das Hamburger Domstift gehörte, den neuen Obrigkeiten zu überweisen. Die politische Lage war hinlänglich dadurch gekennzeichnet, daß Rußland, durch den Baron v. Bühler, und Frankreich, durch den Citoyen Laforêt vertreten, die vermittelnden Mächte zwischen den deutschen Ständen waren, thatsächlich aber der französische Einfluß den russischen gänzlich überwog. Diese beiden Herren hatte Sieveking’s Freund, C. J. Matthiessen, in Carlsbad kennen gelernt, und schrieb am 10. August von Eger aus dem Präses des Hamburgischen Commerziums (der heutigen Handelskammer entsprechend), daß das Entschädigungswerk unverzüglich seinen Anfang nehmen werde, daß Hamburg zwar seine Stimme auf dem zukünftigen Reichstage verlieren, aber die stets geforderte Neutralität und den Besitz des Domes erlangen werde. Matthiessen ging selbst nach Regensburg. Der Senat aber sandte S. dahin als außerordentlichen Gesandten. Ihm waren in seiner Instruction (am 25. Aug. entworfen) besonders die folgenden vier Punkte aufgetragen, nämlich dahin zu wirken, daß die noch bleibenden sechs Reichsstädte nicht dem Fürstencolleg incorporirt würden; daß in Sachen des Doms Hamburg wie Bremen behandelt würde, demnach Hannover, der damalige Besitzer des Doms, der Domhöfe und Stiftungen, seine Rechte nicht einem Dritten übertragen dürfe; daß die Neutralität gesichert und daß endlich die Freiheit des Elbstromes anerkannt werde, wozu noch die Oberalten, als Vertreter der Bürgerschaft, die Aufhebung des Stader Zolls hinzugefügt hatten. Am 8. Sept. traf S. in Regensburg ein. Um den kleinen Staat erfolgreich zu vertreten, war viel Umsicht, Geschäftskenntniß in den verwickelten Fragen des deutschen Staatsrechts und besonders viel Tact in den ebenso weitläuftigen Fragen der Etikette und des Ceremoniells erforderlich. Da der hannoversche Gesandte, v. Ompteda († 1808, s. A. D. B. XXIV, 354), sich entgegenkommend erwies, so erledigte sich die Domangelegenheit sehr bald und Hamburg ging in den Dombesitz über. Nicht so leicht war die, übrigens in Hamburg und nicht von S. geführte Verhandlung mit Dänemark, welches für die Abtretung einiger Dörfer, die dem Dom gehört hatten und auf holsteinischem Gebiet lagen, ein Haus in Hamburg für die dänische Gesandtschaft und Post forderte. S. erlangte es auch, daß die sechs freien Städte eine selbständige Stellung auf dem künftigen Reichstage behielten. und durch das Vertrauen der [226] anderen fünf Städte wurde S. das Directorium derselben übertragen, obwohl anfangs der Hamburger Senat diesen Vorzug lieber Lübeck überlassen wollte. Aber die beiden andern Wünsche Hamburgs wegen der Neutralität und der Freiheit der Elbe auch nur zu berühren, war S. gar nicht im Stande, da bereits im Juni 1803 die Elbe aufs neue gesperrt war infolge des wieder zwischen Frankreich und England ausgebrochenen Krieges. Sieveking’s Verdienst mußte sich fortan darauf beschränken, von der Stadt die Uebernahme größerer jährlicher Renten abzuwenden. Weil die Hansestädte nichts verloren hätten, so wurde ihnen zugemuthet, einen Theil der fehlenden 400 000 fl. jährlicher Rente für den Erzkanzler Dalberg zu übernehmen, wovon Hamburg 50 000 fl. tragen sollte. Ein andermal wurde ihnen ein hoher Beitrag für Einrichtung der Reichshofrathskanzlei zugemuthet, da sie nichts für Dalberg zu geben brauchten; der preußische Minister v. Haugwitz meinte, die Anerkennung des Grundsatzes: „Frei Schiff, frei Gut“ sei eine solche Steuer werth, die Hansestädte seien reich, worauf S. nachwies, daß allein die hannover’sche Demarcationslinie der Stadt Hamburg seit 1793 über 61/2 Millionen Mark Banco (1 Mk. Bco. = 11/2 Reichsmark) gekostet hätte. An den eignen Senat schrieb aber S. gleich im Anfang seiner Mission, am 25. October: „der übertriebene Aufwand und die thörichte Prahlerei unserer Mitbürger verbreitet auch hier die Meinung von Hamburgs ungeheurem Reichthum.“ In einer vortrefflichen Denkschrift vom October 1803, als die Frage im Senat aufgeworfen wurde, ob Hamburg noch fernerhin einen außerordentlichen Gesandten in Regensburg benöthigte, setzte Syndiks Gries (s. A. D. B. IX, 656), der den Briefwechsel mit S. von Hamburg aus führte, auseinander, daß man es nur S. zu verdanken habe, wenn die erwähnten Steuern Hamburg nicht belastet hätten. Hätte man S. den Auftrag gegeben, wegen des Doms mit Dänemark zu verhandeln, so wäre das Abkommen günstiger ausgefallen. Wenn Frankfurt eine geeignete Persönlichkeit in Regensburg gehabt hätte, so würde es weniger belastet worden sein. Die noch übrigen Reichsstädte und der kaiserliche Concommissarius, Baron Hügel (s. A. D. B. XIII, 305), ersuchten den Senat, S. nicht von der Führung des Directoriums der Städte abzuberufen. So sehen wir, wie S., obgleich er erfolgreich im Interesse Hamburgs unrechtmäßige Forderungen abzuweisen wußte, doch mehr als gewöhnliche Achtung sich erworben hatte. Der Vertreter der Reichsritterschaft ersuchte S. um seine Fürsprache und Vermittlung. Der kaiserliche Commissarius, der Erbprinz von Thurn und Taxis, zeichnete S. vor andern Bevollmächtigten aus; bei dem Erzkanzler Dalberg, der sich seines Briefwechsels mit den Hamburgern, Professor Büsch und Senator Günther (s. A. D. B. X, 174) erinnerte, war S. willkommen. Diese maßgebenden Kreise sahen es gern, daß S. sich entschloß, in Regensburg auch als Comitial-Bevollmächtigter zu bleiben und demgemäß seine Familie nachkommen ließ. S. hatte außer den erwähnten officiellen Geschäften auch manche Obliegenheiten privater Art unter der Hand zu erledigen, welche nach Lage der Dinge nothwendig waren und Geschick erforderten: schon Matthiessen hatte in jenem ersten Briefe die Bemerkung gemacht, daß dem französischen Bevollmächtigten wohl ein Opfer zu Theil werden müsse, und S. hatte die Sachlage sogleich richtig erfaßt, indem er am 10. October 1802 dem Senate räth, Laforêt einen „thätigen Beweis“ der Dankbarkeit zu geben. Derselbe bestand in 30 000 Mark Banco. Auch Madame Laforêt, die ihrerseits mit Erfolg bemerkte, daß der Legationssecretär auf Dankbarkeit Anspruch habe, mußte bedacht werden. S. schrieb an den Senat, daß das Geschenk aber nicht zu kostbar sein dürfte, 5–6000 Mark würden genügen. Nicht nur in diesen nebensächlichen Dingen, sondern, so viel zu ersehen, in allen Anträgen richtete sich der Senat nach den Vorschlägen seines Abgesandten. – Indes die Tage des alten deutschen Reiches waren gezählt. [227] S., der wiederholt in seinen Briefen an Gries seine Kränklichkeit erwähnt hatte, hatte Regensburg verlassen. Auf der Rückreise nach der Heimath verschied er in Hanau am letzten November des Jahres 1806, in der traurigsten Zeit Deutschlands. Hamburg war ganz und gar in Anspruch genommen durch die Kriegsereignisse in nächster Nähe; Lübeck war von den Franzosen genommen, Blücher hatte in Ratkau capitulirt. Am 19. November hatte Mortier Hamburg besetzt. Wegen dieser Umstände scheint es auch von den Professoren des akademischen Gymnasiums unterlassen zu sein, das Andenken des edlen Syndikus, wie es sonst üblich war, durch eine Memorie zu feiern. In den Zeitungen ist, meines Wissens, kein Nachruf erschienen. Die Wittwe, eine Tochter des Altonaer Bürgermeisters und Conferenzrathes J. H. Baur, zog mit den Kindern nach Altona, wo noch die Nachkommen des Syndikus ansässig sind.

Hamb. Schriftsteller-Lexikon VII, 178. – Das Meiste aus den Acten des Hamburger Stadtarchivs. – Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte, 14. Jahrgang, S. 309–312.