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ADB:Sieveking, Georg Heinrich

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Artikel „Sieveking, Georg Heinrich“ von Wilhelm Sillem in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 220–224, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sieveking,_Georg_Heinrich&oldid=- (Version vom 8. Dezember 2024, 12:42 Uhr UTC)
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Sieveking: Georg Heinrich S., Kaufmann in Hamburg, geboren am 28. Januar 1751, † am 25. Januar 1799. Er gehörte, wie Wichern von dessen Nichte, Malchen S. bemerkt, „einem Familien- und Freundeskreise an, der seit dem letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts in mehr als einer Beziehung ein eigenthümliches, scharf gezeichnetes Spiegelbild der tieferen Geistesbewegungen [221] geworden, die sich in unserem deutschen Volksleben Geltung verschafft. Seit der genannten Zeit möchten in unserem Vaterlande nur wenige bedeutendere Momente des öffentlichen litterarischen, künstlerischen, wissenschaftlichen, politischen und kirchlichen Lebens vorgekommen sein, denen in diesen vaterstädtischen Kreisen nicht in hervorragender Weise eine persönliche Vertretung oder irgendwelche unmittelbare Förderung und Pflege zu Theil geworden wäre“. Die Familie stammt aus Westfalen, woselbst in der Grafschaft Ravensberg der Name seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts unter den Amtmännern, den Predigern, Capitularen und Kirchenvorstehern des Stiftes Schildesche vorkommt. Peter Nicolaus S., geb. 1718 in Versmold, wandte sich nach Hamburg, begründete dort ein Tuchgeschäft und verheirathete sich mit Katharina Margaretha Büsch, einer Cousine (nicht Bruderstochter) des Professors Joh. Georg Büsch (s. A. D. B. III, 642). Er ist der Stammvater der Hamburger Familie dieses Namens, die sich u. a. auch in Großbritannien und dessen Colonien verbreitet hat. Der älteste seiner drei Söhne war Johann Georg S., welcher durch seine Heirath mit Johanna Margaretha Reimarus, einer Tochter des Arztes Albert Heinrich Reimarus (s. A. D. B. XXVII, 704–709) und Enkelin des Wolfenbüttler Fragmentisten dem damals vielgenannten, mit Lessing, Büsch, Klopstock verkehrenden Kreise angehörte. Als S. kaum das zwölfte Jahr vollendet hatte, verlor er den Vater (15. März 1763). Die Erziehung der Kinder lag der Mutter ob unter dem curatorischen Beistande ihres Bruders, des Senators Georg Heinrich Büsch. S. wurde von Privatlehrern unterrichtet und erhielt u. a. als zwölfjähriger Knabe den mathematischen Unterricht von Professor Büsch. Seine Kameraden wollten seine Ueberlegenheit im Kartenspiel auf seine bedeutenden mathematischen Kenntnisse zurückführen. Später (1768) trat er in die Büsch’sche Handelsakademie ein. In der Kirche schrieb er die Predigten von Alberti, Goeze’s Gegner nach. Latein und neuere Sprachen betrieb er für sich; mit Freunden wurde Klopstock’s Messiade gelesen und Wieland’sche und Weisse’sche Trauerspiele aufgeführt. In späteren Jahren bildeten Mendelssohn’s Schriften sein Studium. Am 1. August 1766 trat S. als „Handlungs-Lehr-Bursche“ (s. den Lehrcontract in den hansischen Geschichtsblättern, Jahrgang 1887, S. 143–145) mit siebenjähriger Dienstverpflichtung in das angesehene Handlungshaus des Senators Caspar Voght ein (s. den Artikel Caspar Reichsfreiherr v. Voght), der von Pieter Poel (Bilder aus Karl Sieveking’s Leben. Hamburg 1887. Abth. 1, S. 6) als ein mürrischer, grober alter Vorgesetzter des jungen Lehrlings bezeichnet wird. Indes so sehr auch S. seiner hochstrebenden selbständigen Natur in dieser Lehrzeit Gewalt anthun mußte, so hatte doch weder Voght noch er selbst seinen Eintritt in das Haus zu bereuen: denn was der Lehrherr in jenem Contract in Aussicht gestellt hatte, nämlich dem jungen Mann bei Gelegenheit zu seinem Glücke beförderlich zu sein, hielt er getreulich, indem er ihn zu seinem Gesellschafter machte. S. erhob aber das Haus schon bei Lebzeiten des Senators Voght † 1781) zu einem der größten Hamburgs, das später geradezu eines europäischen Rufes genoß. S. nahm u. a. die günstige Gelegenheit wahr, als der amerikanische Freiheitskrieg die Verbindungen zwischen dem Mutterlande und den Colonien aufgehoben hatte, einen Theil des amerikanischen Handels nach Hamburg zu leiten, während bisher die Handelsunternehmungen sich wesentlich nur auf die europäischen Häfen beschränkt hatten. S. selber hatte nicht nur Frankreich und England wiederholt besucht, sondern auch Rußland und die amerikanischen Freistaaten. (Bilder aus vergangener Zeit. Pieter Poel. Hamburg 1884. S. 8.) „Als Geschäftsmann“, so schreibt sein Freund Pieter Poel (a. a. O. S. 7.), „that es ihm Keiner an Thätigkeit, Umsicht und Leichtigkeit zuvor. Nach der Trennung von dem jüngeren Voght († 1839) übersah und [222] leitete S. Alles, indem er das Detail der Ausführung seinen jüngern Handelsgesellschaftern überließ. Er verwaltete mit Verstand, Treue und Pünktlichkeit die ihm anvertrauten Stadtgeschäfte. Er verweigerte auch entfernteren Bekannten seinen Rath und Beistand nicht in verwickelten Angelegenheiten, in denen Männer seines Standes vorzugsweise zu ihm, als einem der erfahrensten und einsichtsvollsten ihre Zuflucht nahmen.“ Sein Entwurf einer neuen Wechselordnung, den die Commerz-Deputation herausgegeben hatte, galt bei erfahrenen Kaufleuten als ein Meisterwerk seiner Zeit. Obgleich S. allseitiges Vertrauen genoß, „großherzig, dienstfertig, von unerschütterlicher Rechtschaffenheit und ein warmer Patriot war“ hat er nur wenige sogenannte städtische Ehrenämter bekleidet, vielleicht deshalb, weil er in seinen Ideen und Plänen dem althergebrachten, städtischen Geschäftsgange der bürgerlichen Collegien zu sehr vorauseilte. Statt dessen war er ein thätiges Mitglied der Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe, und nicht zum mindesten eine Zeit lang ein hervorragendes Mitglied des Freimaurerordens, von dem er sich aber später abwandte. Die Themata einzelner, in der Loge gehaltenen und hernach gedruckten Reden über „die Bestimmungen des Menschen zur Glückseligkeit durch Weisheit und Tugend“, über „Luxus, Bürgertugend und Bürgerwohl“ lassen es schon errathen, daß S., der Schwiegersohn von Reimarus und Freund von Büsch, ein eifriger Förderer der Aufklärung war. Auch von S. und seinem Freundeskreise wurde die französische Revolution mit Jubel begrüßt, der Jahrestag des Bastillesturms in einem oft besprochenen Feste von ihm durch ein Gedicht gefeiert. Ohne den Voltaire’schen Spöttereien zu huldigen, sahen die Freunde des Reimarus-Sieveking’schen Kreises in der französischen Revolution sowohl eine Befreiung Frankreichs aus feudaler Knechtschaft als auch ein für die ganze Menschheit weltbeglückendes Ereigniß. Sieveking’s Haus bildete den gastlichen Mittelpunkt für die Gleichgesinnten. Er hatte anfangs gemeinsam mit Pieter Poel und Joh. Conrad Matthiessen, später als alleiniger Besitzer einen herrlichen Landsitz (gegenwärtig im Besitz der Erben des Conferenzraths C. H. Donner) am hohen Elbufer in Neumühlen erworben. Dort unter den alten Eichen, an den sprudelnden Quellen versammelten sich zu den Hamburger Freunden die zahlreichen Fremden, die als Politiker, als Männer der Wissenschaft selbsthandelnd in die Bewegung der Zeit mit eingegriffen hatten und für längere oder kürzere Zeit sich in Hamburg aufhielten. Es war bei aller edlen Einfachheit und Zwanglosigkeit des Umgangs Sieveking’s Haus eines der gerühmtesten und gastlichsten Häuser, die sich damals den Fremden öffneten: Freiheitskämpfer aus Amerika, Theilnehmer der französischen Revolution, Emigranten aus vornehmen Häusern, zum Theil dem bittersten Elend preisgegeben, fanden sich, an Hamburger Handlungshäuser empfohlen, damals bei S. ein. Durch wiederholten Aufenthalt in Paris war übrigens S. auch persönlich bekannt, zum Theil befreundet mit angesehenen Männern Frankreichs. Seine Verbindungen mit Frankreich, die erfolgreichen Handelsunternehmungen, erregten unter manchen seiner Mitbürger wohl Neid. Hannover und Preußen aber hatten, als das Haupt Ludwig’s XVI. unter der Guillotine gefallen war, sich als die kreisausschreibenden Stände mit einer Beschwerde über das revolutionäre Treiben an den Hamburger Rath gewandt und geradezu Sieveking und Voght als diejenigen genannt, die sich nicht entblödet hätten, sich öffentlich mit Lehoc, dem französischen Ministerresidenten, über des Königs Tod zu freuen. Preußen und Hannover forderten demnach (im Februar 1793), daß diesem Unfug ungesäumt ein Ende gemacht werde und Lehoc in zweimal 24 Stunden die Stadt verlasse, widrigenfalls preußische Truppen einrücken würden. Dazu kam es nun freilich nicht, da Lehoc sich sogleich auf ein amerikanisches Schiff begab. S. aber fand sich veranlaßt, [223] sich gegen die seit langer Zeit über ihn ergangenen Verleumdungen durch eine kleine Schrift „An meine Mitbürger“ zu vertheidigen. Poel schrieb darüber: „Das Gerede über unsere Freunde scheint jetzt ein Ende zu haben. Sieveking’s Vertheidigung hat bei Vielen eine gute Wirkung hervorgebracht. Mir ist der Ton nicht männlich genug. Er müßte es deutlicher sagen, daß seine Verleumder Schurken sind, nicht von ihnen sprechen, als hätte er Ursache, sie zu schonen.“ Hamburgs Verhältniß zu Frankreich blieb aber nach Lehoc’s Entfernung ein mehr oder weniger gespanntes, da der deutsche Kaiser noch im Krieg mit Frankreich war, und andererseits das Directorium bestrebt war, den europäischen Norden, besonders auch die Hansestädte für eine neutrale Haltung zu gewinnen. Dies zu erwirken wurde im October 1795 K. F. Reinhard (s. A. D. B. XXVIII, 44 bes. S. 49 ff.) als französischer Gesandter nach Hamburg geschickt. Um des Kaisers willen lehnte der Rath es ab, Reinhard als Gesandten anzuerkennen, wich aber auch einer entschiedenen Nichtanerkennung aus und suchte die Entscheidung zu verzögern. Die bürgerlichen Collegien neigten zur Anerkennung des französischen Gesandten hin, und wurden darin auch wohl durch die Zustimmung des preußischen Hofes bestärkt. Wie immer auch die Entscheidung ausfallen mochte, so sah sich Hamburg von der „Feindschaft einer der beiden Parteien bedroht, in welche Europa gespalten war“. Der Handel, die Schifffahrt war gefährdet. Darum nahm nun, ehe Rath und Bürgerschaft zu einem Entschluß gelangt waren, die Hamburger Kaufmannschaft, vertreten durch die Commerz-Deputation (die heutige Handelskammer) die Angelegenheit in die Hand. Nach den Verleumdungen, denen S. in der Lehoc’schen Angelegenheit ausgesetzt gewesen war, konnte es für ihn keine glänzendere Genugthuung und keinen größeren Beweis des Vertrauens, das man in ihn setzte, geben, als daß die Deputation ihn ersuchte, in Paris die zur Abwendung des Anerkennungsverlangens erforderlichen Verhandlungen zu führen (März 1796). Versehen mit Vollmachten von der Commerz-Deputation und vom Senat an das französische Directorium, sowie mit einer Instruction des Senats, daß S. sich auf keine Geldnegociation einlassen solle, reiste S. am 18. März ab. Lübeck, aber nicht Bremen, hatte S. auch unter gleichen Bedingungen zum Unterhändler ernannt. In Paris am 31. März angekommen, fand er das Directorium gegen Hamburg sehr erbittert; Rewbell, eines der Mitglieder desselben, war besonders gegen S. eingenommen, wahrscheinlich durch Einflüsterungen von holländischer Seite infolge von Handelsneid. Entrüstet erklärte der Präsident (12. April), daß die nationale Würde der Republik durch Zurückweisung des französischen Ministers beleidigt sei. Hamburg komme es zu, sich so zu benehmen, daß es die Freundschaft der Republik verdiene. Der Hamburger Doctor F. J. Schlüter, hanseatischer Agent, hatte freilich schon gleich nach Sieveking’s Ankunft, am 2. April geschrieben: „Ich glaube immer, daß es hier auf den goldnen Regen ankommen wird, dies habe ich S. gesagt.“ Er hatte richtig die Sachlage erkannt; Frankreich übte den schwersten Druck aus, um möglichst viel herauszupressen, indem es am Tage jener Audienz (12. April), auf alle Hamburger Schiffe in französischen Häfen Embargo legen ließ. Ohne bedeutende Geldopfer – am 24. April theilt S. an Schlüter mit, Frankreich habe 10 Millionen Livres in hartem Geld gefordert – war nichts zu machen und doch hatte S. ausdrücklich die Instruction, sich nicht in Geldnegociationen einzulassen. Trotz seiner Berichte nach Hamburg wurde er vom Senat auf seine Instruction verwiesen und auch von der Commerz-Deputation wurden ihm nur ungenügende Beträge zu bewilligen eingeräumt. In dieser Lage, da S. erkannte, daß jede Verzögerung nur ungünstigere Bedingungen zur Folge haben würde, bewährte er seinen Scharfblick, seine kaufmännische Gewandtheit und endlich nicht zum Geringsten seinen Patriotismus. [224] S. entschloß sich, eigenmächtig zu verfahren, „jedoch so, daß, wenn seine Schritte nicht gebilligt würden, er persönlich allein das Risico zu ertragen hätte“. „Ich sagte“, so schreibt S. am 19. Juli an die Commerz-Deputation, „daß ich nicht autorisirt sei, irgend ein Opfer zu bringen, ich zeigte meine Vollmacht. Aber man wollte mir persönlich trauen.“ Gewiß ein seltenes Beispiel von hohem kaufmännischen Credit, daß es für ausreichend erachtet wurde, wenn S. mit seinem persönlichen Credit für den Hamburgischen Staat eintrat. S. gelangte zu einem glimpflichen Abkommen, indem das Directorium sich dazu verstand, das Embargo aufzuheben und die Anerkennung des Gesandten nicht vor dem allgemeinen Frieden zu fordern, und für die Zukunft eine für Hamburgs politische Rechte und den Handel günstige Verwendung versprach. Die Gegenleistung Hamburgs bestand darin, daß der Senat oder das Commerzium 2 Millionen Livres in Wechseln acceptiren und in drei Monaten 8 Millionen Livres Quittungen der Gläubiger Frankreichs in Hamburg und im Norden liefern sollte, beides gegen Empfang von 5 Millionen holländischer Rescriptionen. S. wurde bei seiner Rückkehr (Juli 1796) von Mitgliedern der Commerz-Deputation, die ihm auf der Elbe entgegenfuhren, ehrenvoll empfangen und bewillkommt. Sie veranstaltete es auch, daß nicht die Stadt die Zahlung jener Summen übernahm, sondern der „Ehrbare Kaufmann“, was ungefähr so viel sagen wollte, als daß die die Börse besuchenden Kaufleute für die Forderung Frankreichs aufkamen. Dadurch war auch S. seiner persönlichen Haftung für die Erfüllung der genannten Forderungen enthoben. Ihm wurde aber die Abwicklung des Geschäftes mit den Gläubigern des französischen Staates übertragen, wiederum ein vollgültiger Beweis des allgemeinen und unbeschränkten Vertrauens, dessen er sich erfreute. Der Aufenthalt in Paris hatte für Sieveking’ Entwicklung übrigens eine wohlthätige Folge. Hatten die Näherstehenden nämlich bei aller Hochachtung gegen den Freund doch bisweilen seine auffahrende Heftigkeit zu tragen gehabt, so erschien er ihnen nach dieser Reise viel liebevoller und milder. Sein langjähriger Freund Poel schrieb diese Veränderung dem Zwange zu, den er sich im Verkehr mit verdorbenen, aber einflußreichen Menschen, gegen die seine edle Natur Widerwillen empfand, hatte auferlegen müssen. Zurückgekehrt empfand er erst recht den Werth seiner Umgebung. Aber nicht mehr lange blieb er den Seinen erhalten. Nach kaum achttägiger Krankheit entschlief er im Alter von 48 Jahren (25. Januar 1799) an einem heftigen Fieber. Seine Gattin überlebte ihn um ein Menschenalter. Von seinen vier Söhnen ist Karl als Hamburgischer Syndikus (s. diesen), Friedrich als Bürgermeister seiner Vaterstadt gestorben.

Hamb. Schriftsteller-Lexikon VII, 176 f. – J. G. Büsch, Zum Andenken an … Dorner und Sieveking. Hamburg 1799. – Georg Heinrich Sieveking, An meine Mitbürger. 1793. – Skizzen zu einem Gemälde von Hamburg. 1800. S. 127–137. – (G. Poel), Bilder aus vergangener Zeit. 1. Theil. Hamburg 1884. S. 7–67; 2. Theil. 1887. S. 1–24, 43–46. – A. Leesenberg, Die Familie Sieveking. Als Manuscript gedruckt. Berlin 1886. – (E. Poel), Denkwürdigkeiten aus dem Leben von Am. Sieveking. Hamburg 1860. S. III, IV. – Hansische Geschichtsblätter, Jahrgang 1875: Ad. Wohlwill, Reinhard als franz. Gesandter in Hamburg. S. 73–108. – Hansische Geschichtsblätter, Jahrgang 1887. S. 143–145.