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ADB:Spedt, Friedrich

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Artikel „Spedt, Friedrich“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 88–92, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Spedt,_Friedrich&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 08:14 Uhr UTC)
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Band 35 (1893), S. 88–92 (Quelle).
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Spedt: Friedrich S., auch Spet, Spieß, Speet, Spät, Späth, v. Spedt, war wohl der größte und gewandteste Schwindler an den deutschen, namentlich norddeutschen Höfen aus der zahlreichen Schaar der Abenteurer, welche die Reformationszeit hervorbrachte. Er tauchte bei allen zweifelhaften, gewaltthätigen Händeln und Intriguen von 1541–1580 auf, so daß auch die große Geschichtsschreibung sich mit ihm hat beschäftigen müssen, wie Ranke, Deutsche Geschichte IV an mehreren Stellen, Voigt in der Geschichte Moritz’ von Sachsen und der des Markgrafen Albrecht Alcibiades. Auch Max Lenz, „Kriegführung der Schmalkaldener gegen Karl V. an der Donau“ (v. Sybel’s Hist. Zeitschr. 49(13), S. 385–460) nennt ihn als Haupt-Intriganten. Er wußte sich an protestantische und katholische Fürsten zu machen, an den König von Böhmen (Maximilian II.), den Kaiser und den Papst; er spielte je nach Gelegenheit den Protestanten und den Katholiken, den Begeisterten für Deutschlands Freiheit und den Fürstendiener; er weiß sich listig in die Geheimnisse der „Pratiken“ treibenden Höfe, selbst in Privatgeheimnisse einzuschleichen, und sein Wissen für Geld oder zur Rache zu verwenden, immer aber für sich Vortheile zu erzielen. Er war eines Bauern Sohn aus Trebur, Kr. Groß-Gerau in der großherzoglich hessischen Herrschaft Starkenburg, er hatte studirt und war Licentiat (wohl der Rechte) geworden, nachher als Testamentsfälscher und Meuchelmörder gerichtlich [89] verfolgt; in späteren Jahren wurde er von den kaiserlichen Commissaren in Rostock der Fälschung kaiserlicher Urkunden und des Nachstechenlassens des kaiserlichen Petschafts geziehen und überführt. Trotzdem behauptete er sich überall: – man fürchtete sein geheimes Wissen vieler Licht scheuender Dinge. In der Politik treffen wir ihn zuerst 1541 als Commissar des gewaltthätigen und verworfenen Herzogs Christoph, des Erzbischofs von Bremen und Bischofs von Verden (A. D. B. IV, 235[WS 1]) auf einem Tage zu Stadthagen; er heißt hier noch rein bürgerlich „der Würdige Hochgelarte, Veste und Ehrbare Licenciat Friedrich Spät“. Alle die andern klingenden Titel hat er sich nachher zu gelegentlichem Gebrauche erfunden. Als Christoph’s Rath erscheint er auch später noch beim Schieden des Verdener Stiftes. 1544 und 1545 ist er einer der Vertrauten und Hetzer von dessen Bruder, Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig. Aus diesem Grunde fahndete Landgraf Philipp von Hessen eifrigst auf ihn. Als Heinrich 1545 mit französischem Gelde Truppen gegen Braunschweig werben wollte, ließ er nach einer Besprechung mit Christoph in Köln durch diesen die von Friedrich v. Reiffenberg für Heinrich VIII. von England im Verden’schen geworbenen Truppen für sich übernehmen und S. brachte ihm auch die in Mecklenburg v. Wrisberg und v. Langen geworbenen Knechte zu, die eben vorher Land Hadeln geplündert hatten; er nennt sich dabei „etlicher Potentaten oberster Kriegsrath, Musterherr und Commissarius“. Im Gefecht bei Nordheim verhandelte für Heinrich d. J., der sich mit seinem Sohne dem Landgrafen ergeben mußte, Hilmar v. Münchhausen (A. D. B. XXIII, 5[WS 2]) und S. (s. Havemann II, 247. 254. 314). Im Schmalkaldener Kriege zog er unter Jost v. Cruningen mit den Obersten v. Eberstein und Christoph v. Wrisberg 1547 gegen Bremen, nicht wohl als Oberster, wie Havemann ihn nennt, sondern mit Herbordt v. Langen nach seiner eignen Unterschrift als kaiserlicher Commissar. (Kohlmann, Kriegesmuth und Siegesfreude. Bremen 1847. S. 26.) Die Belagerung scheiterte kläglich und die Schlacht bei Drakenburg am 23. Mai erlöste den Nordwesten Deutschlands. (Wiedemann, Gesch. d. Herzogt. Bremen II, 21. 58. 106) Nach dieser Niederlage scheint er die Ungnade des Kaisers gegen Wrisberg getheilt zu haben. Ob er vorher bei Zwickau 4 Fähnlein geführt haben kann, scheint zweifelhaft. Er wandte sich nun an die Gegner: 1551 und 1552, vielleicht schon früher, spielt er nach der Lochauer Beredung einen der Hauptverhändler zwischen den protestantischen Fürsten, Frankreich und England. Er scheint Moritz von Sachsen sehr nahe gestanden zu haben, die Verbindung dauerte auch bis zur Schlacht bei Sievershausen, da er den Kurfürsten mit Markgraf Albrecht von Culmbach zu versöhnen unternahm. Doch war er damals schon im Dienste Johann Albrecht’s von Mecklenburg, der ihn am 30. Juli 1553 „aus dem Auslande“ auf 7 Jahre als „Hofrath, Gesandter und Obrister“ berief, wofür er Zeitlebens die eben eingezogene Johanniterkomthurei Kraack mit allem Recht und Zubehör haben sollte. Er nannte sich davon Heermeister und Komthur. Er sollte den Theilungsstreit zwischen Johann Albrecht und Ulrich erledigen, aber Ulrich durchschaute ihn, ebenso der Kanzler von Lucka. Doch sandte Johann Albrecht ihn nach Paris um die Auslösung des vom Markgrafen Albrecht gefangenen Herzogs v. Aumale zu vermitteln, dadurch kam er mit Albrecht in Verbindung, der ihn als Kriegsobersten in Dienst nahm und bis zu seinem Tode (8. Januar 1557) darin behielt. Für Albrecht suchte er in Rom bei Paul IV. zweimal vergeblich eine Anknüpfung wegen der fränkischen Bisthümer, von daher datieren seine dortigen Verbindungen, ebenso sein Zusammenhang mit den brandenburgischen Markgrafen, von denen aber Joachim I. ihm garnicht traute. Aber er erhielt dennoch den Auftrag in der Mark 200 Reiter und 1 Fähnlein Knechte zu werben und nach Livland dem Erzbischofe von Riga, Markgrafen Wilhelm von Brandenburg zuzuführen. Doch hielt ihn Herzog [90] Albrecht von Preußen in Königsberg auf. Gleichzeitig wird er aber auch Rath und Vogt Herzogs Franz I. von Lauenburg genannt (Masch, Bisth. Ratzeburg S. 507 f., v. Kobbe, Gesch. d. Herzogt. Lauenburg II, 256), und er benutzte seine Bekanntschaft in Rom, um sich 1557 mit der erledigten Dompropstei in Ratzeburg providiren zu lassen, welche ihm indessen das Capitel verweigerte. Er ist auch nie in den Besitz gekommen, trotzdem Herzog Franz sich lebhaft für ihn verwandte, da er ihm das „Ablager“ durchsetzen sollte. Gleichzeitig bot er sich dem Landgrafen Philipp von Hessen zu Diensten an und suchte ihn mit reichen Heirathen für dessen beide Söhne zu kirren, auch könne er ihm die Stifte Fulda und Hersfeld verschaffen; auch könnten 400 000 Gulden gewonnen werden, für einen Krieg mit Schweden und „in Reußen“. Doch wollte der Landgraf nicht trauen. Auch steckte S. damals in einem Waldeck’schen Zwiste; vielleicht sogar schon in einer Verbindung mit dem in Holstein und Lübeck plündernden Konrad Uexküll. In Rom scheint er sogar seine Anerkennung als Johanniter-Komthur erlangt zu haben, um den Besitz dem Orden zu erhalten. Auch vom Grafen Ernst von Blankenburg, dem Administrator der Abtei Michaelstein wurde er am 29. September 1557 beim Papst beglaubigt unter dem Titel „S. Petri et Pauli miles Romanaeque Curiae Comes Palatinus et Protonotarius“, Wie er log, erweist, daß er 1569 Namens der Wittwe Herzog Heinrich’s d. J., Sophie den Kammerräthen am kaiserlichen Hofe groß Geld bot, während die Fürstin ihn einen „verruchten, verwegenen“ Menschen nannte, von dem sie niemals gehört habe. Als Johann Albrecht v. Mecklenburg die Komthurei Kraack definitiv säcularisierte, klagte S. als Komthur und Heermeister beim Kaiser, der ihm am 19. Februar 1561 einen Schutzbrief als „seinen und des Reiches lieben Getreuen“ nebst seiner künftigen ehelichen Hausfrau ausstellte, auch wegen Kraack’s zur Untersuchung ein Commissorium an die Herzoge Erich von Braunschweig und Otto von Lüneburg erließ. Diese Sache verglich des Herzogs von Preußen Secretär Baltasar Gans dahin, daß S. den Doberaner Hof in Wismar erhielt, Geldzahlungen versprochen bekam, und dazu eine Hofdienststelle mit 150 Th. jährlich; er nennt sich nun „Ritter, Kais. Maj. und Mecklenburgischer Stadt und Hofdiener.“ 1565 steckt er auch in Intriguen wegen der Komthurei Mirow. Indessen hatte S. heimlich ganz andere Umtriebe angezettelt, zu der die mißlungene Bewerbung König Maximilian’s von Böhmen, des späteren Kaisers, und die glückliche des französischen Prinzen Franz v. Alençon, des demnächstigen Königs Franz II. von Frankreich um die polnische Krone die Gelegenheit bot. Kurz vorher hatte Johann Albrecht v. Mecklenburg erreicht, daß sein Bruder Christoph vom Erzbischof von Riga als succedirender Coadjutor angenommen war, und gleichzeitig brach der dänisch-polnische Streit um das für den dänischen Prinzen Magnus dem Bischofe Johann v. Münchhausen abgekaufte Bisthum Oesel aus. S. setzte sich nun mit Konrad v. Uexküll in Verbindung und verfaßte ein Memorial, Livland an Franz von Alençon zu bringen (W. Mollerup in Mitt. a. d. lievländischen Geschichte 12, 3. S. 477 ff. Sitzungsberichte der G. für Gesch. und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands 1877. S. 4 ff.). König Friedrich II. von Dänemark gab daher 1560 den Befehl, sich des Uexküll todt oder lebendig zu bemächtigen, 1565 wurde er in Segeberg erschossen. (Krause in Hans. Gesch.-Bl. XIV, S. 206 f.) Dem Mecklenburger Hause gegenüber aber spielte S. in derselben Sache ein dreifaches Spiel: Für Johann Albrecht, gegen diesen und für dessen Mutter, die bigotte katholische, fast unzurechnungsfähige Herzogin-Wittwe Anna, Markgräfin von Brandenburg, die er sicherlich zu ihrer abenteuerlichen Reise nach Livland verleitete, und wieder anders für Christoph, für den er zunächst bei Maximilian, zugleich aber auch bei Erich von Schweden verhandelte, was jenen nachher in die polnische Gefangenschaft [91] brachte. Die Verhandlungen mit Maximilian benutzte S., einen dringenden Empfehlungsbrief des Königs zu erlangen, mit dem er abermals versuchte, die Ratzeburger Dompropstei zu erhalten. Die Verbindung mit Anna benutzte er noch 1567 zur Wiederanknüpfung mit dem Cardinal Bischof Otto von Waldberg-Truchseß zu Augsburg. Kaum mit S. wieder vertragen sandte Johann Albrecht ihn 1563 zur Erreichung der Bezahlung der s. g. Spanischen Schuld mit dem Rathe Andreas Hoen an die Herzogin Margarethe von Parma und den Cardinal Granvella, Bischof von Arras. Jene stammte aus einem Subsidienvertrage Johann Albrecht’s vom 1. Mai 1555, unmittelbar nach dessen Angriffe auf den Kaiser, und war als spanische Schuld von Karl V. und der Königin Maria anerkannt worden. Der Beglaubigungsbrief von Granvella mit der Bitte um Geld, nicht aber, um von der Hülfe (für Polen gegen Rußland) befreit zu werden, ist vom 13. Aug. 1563; gezahlt wurde nichts. In der Rostocker Unterwerfungs- und Festungsgeschichte, die zugleich ein Schachzug gegen Herzog Ulrich war, handelte S. 1565 als ein Hauptwerkzeug Johann Albrecht’s mit Lug und Trug und Fälschung, dabei preßte er für sich der Stadt erhebliche Summen ab, vor Herzog Ulrich aber floh er nach Wismar. Die verlangte Auslieferung aber lehnte der Rath ab, da S. Herzog Joh. Albrecht’s und des Kaisers Diener sei. Trotzdem sandten ihn beide Brüder in derselben Sache an den Kaiser, am 18. October 1568 war er in Wien und wollte wichtige Geheimnisse erfahren haben, thatsächlich aber erlangte er vom Kaiser die primariae preces um die geistliche Würde des Dompropstes in Schwerin, wogegen Ulrich beim Kaiser ihn als anrüchig, ehrlos und als einen Falsarius denuncirte. Dennoch wollten beide Herzoge seine Geheimnisse erfahren und gelobten ihm dafür Verschwiegenheit. In demselben Jahre brachte er mit dem zweideutigen Secretär Joh. Molinus eine Verlästerung des freilich auch nicht sichern Kanzlers Husanus (A. D. B. XIII, 446) und des Dr. Antonius Witersheim als Verräthers in der Rostocker Sache bei H. Ulrich an, Husanus habe eine geheime kaiserliche Bestallung. Dieser strengte deshalb eine Verläumdungsklage an. Gleichzeitig machte S. den David Chytraeus bei Johann Albrecht verdächtig, worüber dessen Kirchenordnung liegen blieb. Trotz alledem blieb er Geschäftsträger am kaiserlichen Hofe und betrieb Johann Albrecht’s Reise nach Prag wegen des Rostocker Processes, auf der er den Herzog begleitete. Dieser war in vollständiger Geldklemme, so daß er bei S., dem er bis 1570 schon 11 000 Thaler schuldig geworden war, auf dieser Reise Kleinodien versetzte. Im Jahre 1568 hatte derselbe Herzog mit dem Markgrafen Johann von Brandenburg in Besekow am 18. und 19. August und im December in Küstrin mit S. im Geheimen über des Letzteren Anschläge berathen: 1. Dänemarck mit Holstein und Brandenburg auszusöhnen, 2. die Hansestädte bei der Reformation und ihren nordischen Privilegien zu belassen; aber 3. die Wasa in Schweden zu stürzen und durch das Haus Oesterreich zu ersetzen, dazu durch einen großen Bund Schweden, Polen, Preußen und Livland zu bekriegen und den deutschen Orden als Schutzmauer gegen die Moskowiter zu festigen. Im August 1570 geht S. mit einem geheimen Creditiv Johann Albrecht’s zum Kardinal-Bischof Otto nach Augsburg, in einem Streite mit dem Rath von Wismar weiß er am 7. Nov. desselben Jahres ein Commissorium des Kaisers zur Schlichtung an Christoph von Mecklenburg, Administrator von Ratzeburg und Franz I. von Lauenburg zu[WS 3] erlangen. Als Franz II. und Magnus II. von Lauenburg 1571 mit reicher Kriegsbeute aus Schweden zurückgekehrt waren, stellte sich S. im September bei ihnen in Lüneburg ein, um die Vermittlung mit ihrem Vater Franz I. zu übernehmen, beide verliehen ihm das Gut Kitlitz als Lehen. Im Streit der beiden Brüder war er 1573 wieder bei Franz I. thätig und trieb ihn an, Achtsbefehle beim Kaiser gegen Franz II. zu erwirken (v. Kobbe, 266, 270). 1571 war [92] er auch als Herzog Christoph’s Gesandter am kaiserlichen Hofe; auch Johann Albrecht verwandte ihn ständig, obwohl er ihn genau durchschaute, wie ein Brief vom 23. November 1571 an Mylius (A. D. B. XXIII, 133) lehrt. Er meinte aber alle Höfe gebrauchten Spitzbuben, es komme darauf an den geriebensten im eigenen Dienste zu haben. 1572 hat er in Wismar hart am Podagra gelegen, erhielt dann in Lübeck 1000 Mk. auf Johann Albrecht’s Rechnung auf Abschlag und machte dafür sofort den Antrag, ob nicht der Herzog zwischen dem Herzog v. Alba „und den Andern“ vermitteln wolle. 1574 drängte S. den Herzog zur Zahlung der ihm noch schuldigen 11 500 Thaler, auf dem Landtage, der über die endliche Regulirung der fürstlichen Schulden berieth, wurde dieser Posten abgesetzt, überhaupt größere Leistungen abgelehnt. Da wandte der Herzog sich wieder an S. und Konrad Pelican (Pellikan), eine Anleihe von 200,000 Thaler aufzunehmen, von denen jeder eine Provision von 5000 Thl. erhalten sollte; am 30. August 1575 wurde die Vollmacht für S. dahin erweitert, daß er auch seine Schuldsumme die hier auf 10 000 Thlr. angegeben ist, vorweg abziehen solle. Es wurde nichts aus dem Geschäft und Spedt’s herzogliche Verschreibungen sind nachher von den Landständen bezahlt; unmittelbar nachher starb Johann Albrecht am 12. Febr. 1576. Aber 1580 ist S. wieder in Geldforderungen Christoph’s in Schweden, und nachher versuchte er eine von ihm untergeschobene Verschreibung Rostocks über ein Anlehen von 2000 Gulden einzuklagen. Er wurde 1582 damit abgewiesen. Am 22. Februar 1582 ist er gestorben; sein Erbe war ein Vetter, Hans Spedt zu Görlitz. Am 10. Juni 1573 wird seine Ehefrau Elisabeth genannt.

Vergl. außer den genannten Quellen: Schirrmacher, Johann Albrecht I., S. 405–17 und anderwärts, namentlich 772 f. – Lisch, Meckl. Jahrbb. Register zu I–XXX. – Rudloff, Meckl. Gesch. 2. Aufl. III, 1 und 2. – Pfannkuche, Neue Gesch. d. Bist. Verden.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 23
  2. Vorlage: 4
  3. Vorlage: za