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ADB:Techen, Heinrich

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Artikel „Techen, Heinrich“ von Adolf Hofmeister in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 524–525, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Techen,_Heinrich&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:32 Uhr UTC)
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Techen: Heinrich T., evangelischer Prediger zu Rostock 1534–1540. Am Palmsonntage des Jahres 1531 wurde zum ersten Mal in sämmtlichen Pfarrkirchen Rostocks evangelischer Gottesdienst gehalten und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt gespendet. Es geschah dies auf Verordnung des Rathes, der sich dem Anbringen des größeren Theils der Bürgerschaft gefügt hatte; außerdem waren schon einige Rathsmitglieder und besonders der einflußreiche Syndikus Dr. Johann Oldendorp (s. A. D. B. XXIV, 265) eifrige Anhänger der Reformation. Mit diesem Schritte war aber auch zugleich eine Neugestaltung der gesammten kirchlichen Verhältnisse der Stadt geboten. Joachim Slüter (s. A. D. B. XXXIV, 470), den die Einwohnerschaft als ihren Reformator verehrte, starb schon am 19. Mai des folgenden Jahres; Valentin Korte (Curtius, (s. A. D. B. IV, 652), durch seine Stellung als Pfarrherr an St. Marien und durch seine Gelehrsamkeit der hervorragendste unter den evangelischen Geistlichen, hatte an Oldendorp aus persönlichen Gründen einen erbitterten Gegner und verließ 1534 die Stadt. Der Rath richtete nun sein Augenmerk auf Heinrich T. (auch Techens genannt) von Boizenburg, der im Februar 1516 in Rostock immatriculitt und 1533 von Herzog Heinrich zum Prediger an der Pfarrkirche zu Güstrow bestellt worden war. Ob er mit dem 1530 als Prädicant zu Lüneburg genannten Hinrich Teche identisch ist, läßt sich nicht mit voller Sicherheit entscheiden. Der Herzog bewilligte ihm, da ihn die Güstrower ungern verloren, vorläufig nur einen Urlaub nach Rostock. Doch war der Beifall, den er dort fand, so groß, daß die Bürgerschaft auf seinem Bleiben bestand und die übrigen Geistlichen ihn, noch ehe seine Anstellung officiell erfolgt war, zu ihrem Senior erwählten. Am 12. December 1534 wurde er vom Rathe „bis die Universität mit einem evangelischen Ordinario versorgt und versehen sei“, als „oberster Prädicant“ angenommen und ihm die Aufsicht über Lehre und Ceremonien übertragen, sodaß er in gewisser Weise als erster Superintendent der Stadt anzusehen ist. In dieser Stellung vertritt er Rostock auf der Versammlung zu Hamburg im Frühjahr 1535, in der Beschlüsse über Maßregeln gegen die Wiedertäufer und über möglichste Gleichförmigkeit in den Ceremonien gefaßt wurden, und widerräth bei seiner Rückkehr die Annahme des daraufhin ergangenen Mandats, da die Abfassung desselben nicht den Beschlüssen entspreche. Der Rath folgte ihm und verkündigte das Mandat nicht; ebenso verfuhren auch Stralsund und Wismar. Am 9. August 1535 wurde zu Lübeck die Sache wieder aufgenommen und auf Leib- und Lebensstrafe gegen die überwiesenen Wiedertäufer gedrungen, doch trotz der angedrohten Verhansung beharrten Rostock und Wismar in ihrem Widerstande. In Rostock wurden die Prediger veranlaßt ein Gutachten darüber abzugeben und erklärten, nur dann zustimmen zu können, wenn die Hansa die gleichen Maßregeln auch gegen die Papisten beschließe; da [525] nun ein solcher Beschluß nach der Lage der Dinge – Köln z. B., welches jetzt, da Lübeck durch die Wullenwever’schen Wirren geschwächt war, seine Stellung als zweites Haupt des Bundes geltend machte, und Danzig, das Haupt der preußischen Städte, waren noch streng katholisch – nicht zu erreichen war, so unterblieb die Publication des Mandats. Es konnte nicht fehlen, daß darin eine directe Begünstigung der Wiedertäufer gesehen wurde. Der Boden war allerdings schon durch die böhmischen Brüder, als deren Gesinnungsgenossen wir Nikolaus Rutze (s. A. D. B. XXX, 60) kennen, für die Ideen der Täufer vorbereitet; Heinrich Never in Wismar (s. A. D. B. XXIII, 564) neigt sich ganz offenbar zu den Letzteren und T. wird 1537 vom Lübecker Rathe ganz direct beschuldigt, mit einem unbekannter Weise in Rostock weilenden Haupte der Wiedertäufer (Bernd Rothmann, s. A. D. B. XXIX, 364, wie die Lübecker meinten, Obbe Philipps, s. XXVI, 78, wie man in Lüneburg zu wissen glaubte) persönlichen Verkehr zu pflegen. Infolge dieser Duldung zogen sich allerdings auch eine größere Anzahl flüchtiger Wiedertäufer nach Rostock, so daß sich der Rath doch schließlich bewogen fand, am 28. Juli 1538 ein Mandat gegen sie zu erlassen. – Im J. 1540 kam T., der am 5. Februar 1539 Magister geworden war, aus Anlaß theologischer Vorlesungen, über die er ein Aufsichtsrecht zu haben glaubte, mit der Universität in Streit und als er sich beschwerdeführend an den Rath wendete, wurde ihm die Antwort, ihm sei aufgetragen Gottes Wort zu predigen und nicht die Universität zu regieren. In seiner Erregung darüber ließ er sich am 20. Juni 1540 auf der Kanzel zu maßlosen Schmähungen und Drohworten gegen Universität und Rath hinreißen, weshalb er trotz der Verwendung Herzog Heinrich’s und trotz des Eintretens seiner Gemeinde zu Michaelis desselben Jahres seine Stellung aufgeben mußte. Auf eine anderweitige Wiederanstellung als Prediger verzichtete er und begab sich nach seiner Vaterstadt Boizenburg; dort soll er glaubhaften Berichten zufolge später in den Rath gekoren und Bürgermeister geworden zu sein.

Waitz, Lübeck unter Jürgen Wullenwever III, S. 11/12, 54, 397. – Wiechmann-Hofmeister, Meklenburgs altniedersächsische Literatur III, 142 ff. – Rostocker Zeitung 1885, Nr. 264 (Krause). – Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock II, 1892, S. 21–28 (Koppmann).