ADB:Ulrich III. (Herzog von Kärnten)
Bernhard’s (1202–1256) aus dessen Ehe mit Jutta (Bohuslawa), [223] Tochter König Ottokar’s I. von Böhmen. Das erste historische Zeugniß für seine Lebensgeschichte fällt ins Jahr 1234. Damals nahm ihn sein Vater Bernhard mit sich nach Mähren, an den Hof des Markgrafen Premysl (1228 bis 1239), seines Schwagers. Wir finden nun U. 1237 im Besitze der „Provinz Lundenburg“ (Breclava, provincia Breclaviensis) in Mähren als königlicher Schenkung Wenzel’s I., des Oheims Ulrich’s, der damals, im Zwiste mit seinem Bruder, dem Markgrafen Premysl, und erst am Jahresschlusse ausgesöhnt, mehrere Gebiete Mährens von der markgräflichen Verwaltung ausgeschieden und anderweitig verwesen ließ, was wol auch bei der obenerwähnten Apanagirung Ulrich’s von Kärnten mit der Lundenburger Provinz in Rechnung gebracht werden muß. U. scheint in Mähren geraume Zeit auch nach dem Tode des Markgrafen Premysl, zur Zeit der königlichen Verwaltung des Landes verweilt zu sein, denn die Urkunden König Wenzel’s I. führen ihn dort wiederholt (1240) als Zeugen an. Dies erklärt uns auch die Theilnahme an der blutigen Grenzfehde zwischen den Premysliden und Herzog Friedrich dem Streitbaren von Oesterreich und Steier im Winter des Jahres 1245/6. Die Entscheidung wurde bei Laa (26. Januar 1246) ausgefochten, wobei die österreichischen Adeligen die „Preußler“ über die kärntnischen Edeln, „die Weisen“, den Sieg im Einzelkampfe davongetragen haben sollen. Sicher ist die Gefangennehmung des Prinzen Ulrich, der aber bald wieder freigelassen wurde. Wir finden noch 1247 (Febr.) seinen Aufenthalt in Mähren beurkundet. Er führt als Nachfolger im Herzogthum Kärnten den Titel „Herzog v. K. und Fürst von Lundenburg“. Im März 1247 begegnen wir ihm aber schon in Laibach mit dem urk. Titel „Herzog von Kärnten und Herr von Krain“, woraus hervorgeht, daß bezüglich Lundenburgs ein Abkommen mit dem neuen Markgrafen Mährens, Wladislav Heinrich (1245/6), Erstgeborenem König Wenzel’s I., getroffen worden sein dürfte und anderseits Herzog Bernhard seinem Sohne U. den reichen Besitz der Sponheimer im Krainer Lande als Apanage zuwies. 1247 wurde auch Ulrich’s jüngerer Bruder, Philipp, „Erwählter des Erzbisthums Salzburg“ (s. Art. Philipp v. Sp., A. D. B. XXVI, 43), was seiner Zeit zu schweren Verwicklungen führen sollte.
Ulrich III., Herzog von Kärnten und Herr von Krain, aus dem Hause der Sponheim-Lavantthaler Grafen 1256–1269. Er war der Sohn Herzog1248 vermählte sich U. mit der geschiedenen Gattin[WS 1] Herzog Friedrich’s II., des letzten Babenbergers († 1246) und schloß 1250 (Sept. Stein) einen Vergleich mit dem Oheim seiner Frau, Berthold, Patriarchen von Aquileja, worin letzterer seiner Nichte Krainer Besitzrechte zuspricht, die eidliche Zusage Ulrich’s entgegennimmt und das Versprechen leistet, den Sponheimern gegen die Görzer Grafen als Gegnern des Patriarchates beistehen zu wollen. U. tritt nunmehr, seinem Vater, Herzog Bernhard, zur Seite immer mehr in den Vordergrund. Am 16. Juni 1251 regelt er die strittigen Krainer Besitzverhältnisse mit dem Hochstift Freising. 1252 unterstützte er seinen Bruder Erzbischof Philipp im Kampfe mit den Görzern, der zum Vortheile Philipp’s ausschlug. Am 10. Januar 1256 stirbt sein Vater Herzog Bernhard und U. tritt nun das Herzogthum Kärnten an. Schon am 4. April 1256 kam es zu dem wichtigen Lichtenwalder Vertrage mit seinem Bruder Erzbischof Philipp, worin letzterem die Schloßherrschaften Himmelberg und Werdenberg in Kärnten und Krainer Besitzungen zugewiesen erscheinen. Nach Ulrich’s und seiner Erben Ableben sollen alle seine Güter Philipp zufallen. Diesen Vertrag hielt der Erwählte von Salzburg als Bürgschaft seiner Hoffnungen auf Kärnten und Krain fest.
In dem Streite um das Salzburger Hochstift (s. Art. Philipp v. Sponheim a. a. O.) 1256–1260 war U. der thätigste Verbündete seines Bruders, besonders 1258, als Erzbischof Ulrich, Philipp’s Gegner, im Herbste des Jahres mit seinen Verbündeten nach Salzburg aufbrach. Bei Radstadt erlitt U. wol [224] eine Schlappe, machte sie aber bald wett und nöthigte den Gegner zur Flucht. Der Angriff der Verbündeten Ulrich’s, der Ungarn, von Steiermark aus (Frühjahr 1259), auf Kärnten führte wol zu Verheerungen des Landes bis gegen St. Veit, doch räumte der Feind bald das Land, ohne daß es zu einem entscheidenden Kampfe kam. Die Streitigkeiten mit dem Patriarchen von Aquileja, Gregor von Montelongo, über den Lehnsbesitz der Sponheimer führten zur Klage des Kirchenfürsten beim römischen Stuhle und bewirkten im Sommer 1258 die Bannung Herzog Ulrich’s und das Interdict über Kärnten. 1259 kam es zu einem Ausgleiche.
In dauernd freundschaftlichen Beziehungen zu seinem Verwandten, dem Böhmenkönige Ottokar, erscheint Herzog U. nach dem Kreissenbrunner Siege des Premysliden über die Ungarn (12. Juli 1260) als Bevollmächtigter Ottokar’s in Gesellschaft seines brandenburgischen Vetters Otto zu Preßburg, um die Friedenspräliminarien festzustellen. Zum Schlusse des Jahres befand er sich auch unter den Ehrengästen Ottokar’s, als dieser sich zur Entgegennahme der Huldigung der Steiermärker in Graz einfand. 1262 starb seine Gattin Agnes von Andechs-Meran; zwei Kinder aus dieser Ehe, Sohn und Tochter, starben im zarten Kindesalter. 1263 schloß U. die zweite Ehe mit der kaum 12jähr. Agnes, der Tochter der Babenbergerin, Gertrude von Mödling, aus ihrer Verbindung mit dem Markgrafen Hermann von Baden († 1250). Die zweite Heirath blieb kinderlos; so schien sich denn die Hoffnung seines Bruders Philipp auf die Erbfolge in Kärnten und Krain erfüllen zu sollen. War er doch bereits 1265 auch thatsächlich nicht mehr Erzbischof von Salzburg, der schlesische Piastenprinz, Wladislaw, Ottokars Vetter, an seine Stelle getreten, und, da Philipp eine eigentliche Priesterweihe nie empfangen, sein Eintritt in den Laienstand leicht verwirklicht. Ueberdies finden wir den ursprünglichen Erbvertrag vom 4. April 1256 zwischen den Sponheim’schen Brüdern im Juni 1267 erneuert und zwar in der Form, daß, wenn U. ohne Kinder und Erben verstürbe, alle seine Güter und Lehen an Philipp gelangen sollten. Dieser Sachverhalt bedrohte aber die Bestrebungen des Böhmenkönigs, selbst der Erbfolger Ulrich’s zu werden, und veranlaßte ihn zu Verständigungen mit U., deren Endergebniß wir bloß kennen, nämlich den unter Zeugenschaft des Görzer Grafen Albert, des Grafen Ulrich von Heunburg, des Hardeckers und anderer Edlen auf dem böhmischen Königsschlosse zu Podiebrad am 1. December 1268 abgeschlossenen Erbvertrag, in welchem Herzog U. den Böhmenkönig (im Falle seines Ablebens ohne Söhne und Töchter als ehelichen „Leibeserben“) zum Anwärter aller Länder, Eigengüter und Lehen einsetzt. Seines Bruders Philipp wird mit keinem Worte gedacht. Somit erscheinen die Erbverträge der Brüder von 1256 und 1267 stillschweigend außer Kraft gesetzt. Jedenfalls war es Philipp gegenüber ein Geheimvertrag, der die Geschicklichkeit des böhmischen Königs im Ueberreden des Herzogs allein oder auch Zerwürfnisse der Sponheim’schen Brüder zur Voraussetzung hat. – Die böhmische Staatskunst ging nun bald daran, Philipp – auch gegen seinen Willen – bei Zeiten auf dem gleichen Wege wie vorher als geistlichen Fürsten zu versorgen. Sehr gelegen kam daher am 8. Septbr. 1269 der Tod des Aglaier Patriarchen Gregor von Montelongo, denn nun beeilte sich Ottokar, seit 1268 bereits von maßgebendem Einfluß in den Friauler Angelegenheiten, die Wahl Philipp’s zum Kirchenfürsten von Aquileja durchzusetzen, was bei dem Umstande, daß sein Bruder, Herzog U. (14. Septbr. 1269) zum Capitano generale Friauls erwählt worden, bereits am 23. September gelang. Dies erlebte noch Herzog U., denn schon am 27. October erlag er der Krankheit in Cividale, ohne sein Land wieder betreten zu haben, und hinterließ eine 18jährige, kinderlose Wittwe.
[225] Herzog U. war an dem glänzenden, dem Ritterspiele, prunkvollen Festlichkeiten und dem Minnesange befreundeten Hofe seines Vaters aufgewachsen und bewahrte zeitlebens eine freigebige Hand und gastfreien Sinn. Auch die Kirche zog Vortheil von dem Behagen des Herzogs am Gründen und Schenken, wie dies z. B. die gemeinsame Gründung Ulrich’s und seiner Gattin im Krainer Lande, die Freudenthaler Karthause (1260), die Stiftung des Aug.-Klosters in Völkermarkt, die große Schenkung an Salzburg im J. 1268 zur Sühne früherer Feindseligkeiten, die Güterschenkungen an die steirischen Klöster Seckau und Göß, an das Spital am Pyhrn und an das Benedict.-Kloster zu Kremsmünster, an das Cistercienserstift in Landstraß (Landestrost) in Krain und die Einführung des deutschen Ackers in letzterem Lande beweisen. Seine Bedrückungen des Kärntner Klosters St. Paul sühnte er 1267 durch wesentliche Zugeständnisse. Selbst im Schwabenlande finden wir das Kloster in Kaisersheim mit der Tapfheimer Kirche und der Zusicherung bedacht, daß seine Vasallen im Augsburger Kirchensprengel dem genannten Kloster Stiftungen zukommen lassen dürfen, was in Sponheimischen Stammgütern oder in der Mitgift seiner ersten Gattin seine Erklärung findet. Das Städtewesen Kärntens machte unter U. III. Fortschritte. Die landesfürstlichen Münzstätten zu St. Veit, Laibach und Landstraß (Landestrost) tauchen unter ihm auf, und zur Hintanhaltung der Münzverfälschung einigte er sich am 14. Juli 1268 mit dem Salzburger Erzbischof über die allgemeine Durchführung der Friesacher Münze nach Schrot und Korn.
- Ankershofen, Regg. z. Gesch. Kärntens 1231–1269 (Arch. f. K. ö. G. XXXII, 1. Hälfte). – Erben, Regesta diplom. nec non epist. Boh. Mor. I bis 1253, II 1253–1310. – Bianchi, Docum. hist. Forojul. saec. XIII (Arch. f. d. oest. Gesch. XXII). – Chmel, Gesch. v. 1246–1300; Fontes rer. aust. II. Abth. 1. Bd. – Aelschker, Gesch. Kärntens I. – Dudik, Gesch. Mährens V, VI. – Hermann, Verhältnisse des Herzogthums Kärnten unter dem Hause der Sponheimer (Arch. f. G. u. Topogr. Kärnt. X, 1866). – Lorenz, Deutsche Gesch. i. 13. u. 14. Jahrh. I, II u. s. Abh. über den Salzb. Kirchenstreit (Sitz.-Ber. d. Wien. Akad. Hist.-phil. S. XXXIII). – Muchar, Gesch. d. Hz. Steierm. V. – Schroll’s Aufs. i. d. Carinthia 1879.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Agnes, eine Tochter des Grafen Otto I. von Meran.