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ADB:Wissenbach, Johann Jacob

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Artikel „Wissenbach, Johann Jacob“ von Friedrich Wilhelm Cuno in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 548–549, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wissenbach,_Johann_Jacob&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 19:43 Uhr UTC)
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Wissenbach: Johann Jacob W., juristischer Kritiker, geboren zu Frohnhausen bei Dillenburg am 8. October 1607, † am 16. Februar 1665 in Franeker. Sein Vater Johann W., Pastor zu Frohnhausen, schickte ihn in früher Jugend auf die benachbarte Lateinschule zu Dillenburg, wo er unter der Anleitung des ausgezeichneten Schulmannes, des Rectors Philipp Textor, eine gute Grundlage seiner gelehrten Bildung legte. Hierauf wurde er dem Pädagogium in Herborn übergeben, nach dessen Absolvirung er auf Wunsch des Vaters mit rühmlichem Fleiße die berühmten Theologen Herborns: Johannes Piscator, Johann Jacob Hermann, Johann Heinrich Alsted und den Lexikographen des Neuen Testamentes, Georg Pasor, hörte. Seine Neigung aber für die Rechtswissenschaft, genährt durch seinen Oheim, den Polyhistor, Dichter und Juristen Justus Reifenberg, sowie sein sehr schwaches Sprachorgan bestimmten ihn, nach zwei Jahren zum Studium dieses Faches überzugehen. Mit großem Eifer studirte er dasselbe unter Johann Matthäus in Herborn und dann vier Jahre unter dem nach Franeker berufenen Reifenberg, worauf er nach Gröningen ging. Auf dieser Universität verweilte er ebensolange und ließ sich von seinem anderen Oheim, dem hochangesehenen Rechtslehrer Anton Matthäus weiter in die Jurisprudenz einführen. Im J. 1633 veröffentlichte er daselbst seine „Emblemata Triboniani“, welche seinen Namen auch auswärts bald bekannt machten. Es erging hierauf von der Universität Heidelberg ein Ruf an ihn. Auf der Reise dorthin promovirte er in Marburg. Seine Heidelberger Stelle zerschlug sich aber, da die Universität wegen der Kriegsunruhen jener Zeit infolge der für die Evangelischen so unglücklichen Nördlinger Schlacht sich zerstreut hatte. W. kehrte daher nach Holland zurück, wo er eine Hofmeisterstelle bei einem jungen österreichischen Grafen von Zinzendorf fand. Mit demselben reiste er nach Paris, Saumur, Gent, Genf und nach England. Nach seiner Rückkehr im Februar 1639 wurde er an die Stelle des verstorbenen Professors Heinrich Rhala vorerst zum außerordentlichen Professor der Institutionen des Civilrechts zu Franeker ernannt, drei Jahre später aber als ordentlicher Rechtslehrer angestellt. Vier Jahre später wurde er zum ersten Professor in dieser Facultät befördert. Hochangesehen von Allen hat W. unter vielem Beifall bis an sein Ende docirt.

Unter seinen Schriften sind die gegen Salmasius veröffentlichten polemischen, [549] besonders seine Commentare zu den Büchern des Codex Justinianus sehr beachtenswerth. In letzteren greift er mit scharfen Waffen die päpstlichen Schriftsteller, namentlich A. Faber, an. Zugleich documentirt er darin seine gründliche theologische Bildung, welche von streng calvinistischer Richtung zeugt. Sehr gerühmt wurden auch seine „Disputationes ad Instituta Imperialia“ (Franec. 1648), worin hochinteressante Ausführungen sich befinden, wie eine scharfe Verurtheilung der Hexenprobe sowie der allzugrausamen Bestrafung des Ehebruches in damaliger Zeit u. a. dogmenhistorische Themata. Andreae gibt ein ziemlich ausführliches Verzeichniß seiner Schriften an, auch Vriemoet; Witte u. A. führen nur die Hauptschriften von W. an. Zu letzteren werden auch seine Bemerkungen zur Leidensgeschichte Christi, unter der Aufschrift „Notae“, 1643 zum ersten Male erschienen, gerechnet, welche seiner Zeit in theologischen Kreisen sehr geschätzt waren.

Verschiedene Hochschulen gaben sich Mühe, W. für sich zu gewinnen. So Herborn, Harderwijk, Utrecht und Gröningen. Er blieb jedoch Franeker, für das er stets eine Vorliebe hatte, getreu. Die Inschrift seines Grabmonumentes nennt ihn einen Ruhm der Gesetze, eine Ehre des Rechts. Sein Name lebte noch lange im Liede fort. Justus Reifenberg hat ihn sogar schon bei seinen Lebzeiten besungen. Auch Gelehrte, wie Morhof und der Litterarästhetiker Bouginé gedenken rühmend Wissenbach’s.

E. L. Vriemoet, Athenarum frisiacarum libri duo elogia. Leovard. 1758. – Mr. M. B. S. Boeles, Frieslands Hochgeschool. Leeuwarden 1879. – J. H. Andreae, Commentatio hist. litt. de Eruditor. luminibus, et Palatinatum et Belgium etc. – A. J. v. d. Aa, Biogr. Woordenboek der Nederlanden.J. Fr. Jugler, Beiträge zur jurist. Biogr. V. – R. Stintzing, Gesch. d. dtsch. Rechtswissenschaft. – Witte, Diar. biogr. – Handschriftliches.