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BLKÖ:Hackher zu Hart, die Familie, Genealogie

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 7 (1861), ab Seite: 161. (Quelle)
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Zur Genealogie der Familie und über einige der hervorragenden Glieder derselben. Der Stammsitz dieser Familie ist der Edelhof Hart bei St. Pölten am sogenannten Steinfelde gelegen, wornach sie sich zu Hart schreiben. Der Erste dieses Namens, der in Urkunden erscheint, ist ein Oswald H. zu Hart im Jahre 1430. Seinem Sohne Wolfgang, kais. Proviantmeister in Oesterreich, wurde 1528 von Kaiser Ferdinand I. sein angebornes Wappen bestätigt. Christoph Jacob, Commissär der niederösterr. Landstände, trat zum Protestantismus über, übersiedelte der freien Religionsübung wegen nach Regensburg, wo er 1675 starb. Anton von H. war 1722 wirklicher Inspector der geheimen Hofcasse und starb 1771 als Hofsecretär der obersten Justizstelle. Dieser hatte vier Söhne: Joseph (geb. in Wien 1726, gest. 24. Juni 1808, nach Gräffer 1805, im Jahre 1762 Syndicus der Haupt- und Residenzstadt Wien, 1774 Regierungsrath bei der niederösterr. Landesregierung, von Kaiser Franz zum Hofrathe ernannt [siehe Näheres über ihn: „Oesterreichs Pantheon“ (Wien 1830, M. Chr. Adolph, 8°.) Bd. I, S. 75–78]; Philipp (gest. 1796), unter Kaiser Joseph Hofrath der obersten Justizstelle; Franz Anton (gest. 1768) und Joachim, Beide Hofsecretäre bei der obersten Justizstelle. Alle vier Brüder, da ihr Geschlecht seit vier Jahrhunderten dem niederösterreichischen Ritterstande einverleibt war, wurden von der Kaiserin Maria Theresia in Anerkennung ihrer Verdienste im Jahre 1773 in den Ritterstand erhoben. Ein Sohn Philipp’s war Ferdinand (gest. 23. März 1835), k. k. niederösterr. Landrechts-Vicepräsident und Präsident des Mercantil- und Wechselgerichtes in Wien; ein Sohn Franz Anton’s war der Genie-Oberst Franz Xaver H. (siehe den Hauptartikel). [Ueber die Genealogie der Familie vergleiche: Wißgrill (Fr. K.), Schauplatz des landsässigen niederösterreichischen Adels vom Herren- und Ritterstande von dem 11. Jahrhunderte an bis auf jetzige Zeiten (Wien 1794 u. f., 4°.) Bd. IV, S. 21–27; – Gräffer und Czikann, Oesterreich. National-Encyklopädie (Wien 1835, 8°.) Bd. II, S. 464.] – Freiherrn-Wappen des Obersten Franz Xaver H. Im aufrechtstehenden goldenen Schilde ein bärtiger Bauersmann in schwarzen, auf den Knien zerrissenen Beinkleidern, mit entblößten Armen und Füßen, mit schwarzem Leibrocke und gleicher Schürze mit fünf herabhängenden goldenen Riemen. Mit beiden Händen hält er eine über die linke Achsel gelegte Hacke. Den Schild deckt die Freiherrnkrone, worauf drei gekrönte [162] Helme ruhen, die zwei äußeren einwärts, der mittlere in’s Visir gestellt. Die beiden äußeren Helme tragen zwei gelbe und zwei schwarze einwärts gebogene Straußenfedern mit wechselnden Farben, der mittlere trägt in einem offenen, gold und schwarz quadrirten Fluge den Bauersmann des Schildes.