Zum Inhalt springen

BLKÖ:Reutter, Johann Georg von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Reuter, Jacob
Band: 25 (1873), ab Seite: 365. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
Georg Reutter der Jüngere in der Wikipedia
Georg Reutter der Jüngere in Wikidata
GND-Eintrag: 102338469, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Reutter, Johann Georg von|25|365|}}

Reutter, Johann Georg von (k. k. Hof-Capellmeister, geb. zu Wien im Jahre 1709, gest. ebenda 11. März 1772). Erscheint auch Reitter und Reuter geschrieben, ferner mit den Taufnamen Johann Georg und Georg Karl. Sein Vater, gleichfalls Johann Georg, war in seiner Anstellung als Hoforganist gestorben. R. erhielt von seinem Vater die musikalische Ausbildung und wurde am 1. März 1731 als Compositor an der Wiener Hofcapelle angestellt, in welcher Stellung er bis September 1746 verblieb, worauf er zweiter und im Jahre 1769 erster Capellmeister ebendaselbst wurde, welche Stelle er bis an seinen im Alter von 63 Jahren erfolgten Tod bekleidete. In seine Zeit fällt – jedoch minder durch seine Veranlassung, als durch die geänderten Verhältnisse [366] – der Verfall der kaiserlichen Hofcapelle. Die bisher von Seite des Hofes verwalteten Theater an der Burg und dem Kärnthnerthore gingen mit 22. Februar 1752 in die Administration der Stadt Wien über, die Hofmusik wurde sowohl in Hinsicht des Kirchendienstes als der Kammer- und Tafelmusik dem zweiten Capellmeister, damals Reutter, gegen ein Pauschale mittelst Contract und mit dem Vorbehalte verpachtet, daß die mit Decret angestellten Mitglieder in ihrer Dienstleistung und mit ihrem Gehalte lebenslänglich zu verbleiben haben und nur die nach und nach durch Absterben oder Pensionirung abgängig gewordenen, von Reutter nach seiner Willkür neu ersetzt werden konnten, jedoch ohne daß diese zum Hofstaate gehörig und pensionsfähig sein sollten. Der damalige erste Capellmeister Predieri [Bd. XXIII, S. 245] behielt zwar seinen Titel und Gehalt, hatte aber seit 1751 keinen weiteren Einfluß auf die Leitung. Reutter wurde dadurch factisch erster Capellmeister, obwohl er es wirklich erst im Jahre 1769 wurde. Unter seinem Regimente sank nun die Hofcapelle von Jahr zu Jahr immer tiefer und war zuletzt, wie von Köchel berichtet, so verkommen, wie kaum in der düsteren Epoche des dreißigjährigen Krieges, denn damals war der Organismus nur vorübergehend gestört, jetzt schwand er wie ein Marasmus dahin. Daß zu diesem bedauernswürdigen Zustande auch die oberwähnte Veränderung in der Administration und das auf Bildungsstätten der Kunst immer höchst nachtheilig einwirkende Verpachtungssystem nicht unwesentlich beitrug, bedarf kaum einer weiteren Erörterung. Was nun Reutter selbst betrifft, so war er als Compositeur sehr thätig. Von ihm stammt eine Unzahl von Compositionen zu allen während seiner Zeit stattgehabten Hof- und Kammerfesten, als Oratorien, Messen, Motetten und Opern, wovon sich wohl eine ansehnliche Menge in der Musikaliensammlung der k. k. Wiener Hofbibliothek befinden mag. Größere Arbeiten lieferte er ferner zu den Huldigungsfeierlichkeiten des Erzherzogthums Oberösterreich und der Steiermark, deren erstere zu Linz, letztere zu Gratz Statt hatten. Ferner wirkte er als Capellmeister bei St. Stephan und war er es auch, der auf einem Besuche in Haimburg auf die schöne Sopranstimme des kleinen Haydn aufmerksam geworden, die nächste Veranlassung zu dessen musikalischer Ausbildung wurde. Haydn wurde von ihm als Chorknabe bei St. Stephan aufgenommen und war, wenn er auch dort eben nicht rosige Tage verlebt hatte, doch zunächst seiner wahren Bestimmung, der Musik, zugeführt worden. Freilich war er nur mit genauer Noth dem Schicksale der Castration entgangen, für welche ihn Reutter ausersehen hatte, und dem Haydn, wenn man Reutter’s nichts weniger als nachgiebigen, sondern vielmehr herrischen und impetuosen Charakter bedenkt, verfallen wäre, wenn nicht Haydn’s Vater, durch eine Anfrage Reutter’s stutzig gemacht, sich nicht sofort auf den Weg nach Wien gemacht hätte, um dieses Unheil zu verhüten. Reutter war für seine Verdienste, die er sich als Hofcapellmeister und Capellmeister bei St. Stephan selbst erworben, wie in Würdigung der Verdienste seines Vaters und Bruders Anton [siehe die Quellen auf nächster Seite] im Jahre 1740 in den Adelstand erhoben worden. Was R.’s musikalische Compositionen betrifft, so besaßen und besitzen wohl noch alle Kirchenchöre der österreichischen Monarchie seine Messen und [367] Motetten, und war er in der Kirchenmusik seiner Zeit tonangebend. Jedoch kommen seine Arbeiten bereits seltener zur Aufführung, obgleich sie, um sich der Worte eines Fachmannes zu bedienen, „doch noch das bleibende Verdienst eines musterhaften Quadriciums und die charakteristische Eigenthümlichkeit einer feurig bewegten Instrumentalbegleitung besitzen“. Burney hingegen, der im Jahre 1772 der Aufführung eines Te Deum von R.’s Composition beigewohnt, erklärte dasselbe als „trockenes, sinnloses Zeug ohne Geschmack“.

Köchel (Ludwig Ritter v. Dr.), Die kaiserliche Hof-Musikkapelle in Wien von 1543 bis 1867. Nach urkundlichen Forschungen (Wien 1869, Fr. Beck, 8°.) S. 114. – Gaßner (F. S. Dr.), Universal-Lexikon der Tonkunst. Neue Handausgabe in einem Bande (Stuttgart 1849, Frz. Köhler, Lex. 8°.) S. 720. – Gerber (Ernst Ludwig), Historisch-biographisches Lexikon der Tonkünstler (Leipzig 1792, J. G. I. Breitkopf, gr. 8°.) Bd. II, Sp. 273. – Derselbe, Neues historisch-biographisches Lexikon der Tonkünstler (Leipzig 1813, A. Kühnel, gr. 8°.) Bd. III, Sp. 841. – Neues Universal-Lexikon der Tonkunst. Angefangen von Dr. Julius Schladebach, fortges. von Ed. Bernsdorf (Dresden 1857, Rob. Schäfer, gr. 8°.) Bd. III, S. 321. – Dlabacz (Gottfr. Joh.), Allgemeines historisches Künstler-Lexikon für Böhmen und zum Theile auch für Mähren und Schlesien (Prag 1815, Gottl. Haase, 4°.) Bd. II, Sp. 559. – Meyer (J.) Das große Conversations-Lexikon für die gebildeten Stände (Hildburghausen, Bibliograph. Institut, gr. 8°.) Zweite Abtheilg. Bd. V, S. 993, Nr. 1.