BLKÖ:Sprinzenstein, Alexander Freiherr
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 36 (1878), ab Seite: 282. (Quelle) | |||
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II. Einige hervorragende Sproßen des Grafenhauses Sprinzenstein.
1. Alexander Freiherr (gest. im Jahre 1597). Der älteste Sohn des Hieronymus aus seiner Ehe mit Helene Jöchl von Jöchelsthurm. In seiner Jugend war er von seinem Vater bestimmt, Propst des Klosters Schlögel zu werden, was jedoch nicht zur Ausführung kam. Er wurde als Edelknabe am kaiserlichen Hofe erzogen. 1578 Landrath und niederösterreichischer Regierungsrath. Im Jahre 1585 wurde Alexander Statthalter in Niederösterreich und als er 1588 seine Entlassung aus dem Dienste nehmen wollte, wurde diese vom Kaiser nicht angenommen. 1594 brach der erste Bauernaufruhr im Lande ob der Enns aus; um diese Zeit war Alexander bereits Reichshofrath und erschien auf dem Reichstage zu Regensburg. 1595 wurde er zum Mitgliede jener Commission bestimmt, welche die Beschwerden der aufrührerischen Bauern zu untersuchen hatte. Diese versammelte sich im Schlosse Sprinzenstein und Alexander führte den Vorsitz in derselben. Seine eigenen Bauern im ganzen Mühlviertel waren die halsstarrigsten und renitentesten und bei genauerer Prüfung der Verhältnisse stellte es sich bald und deutlich heraus, daß die Religion nur ein Vorwand für die Rebellen war. Erst 1596 legten seine Unterthanen, die Letzten, ihre Waffen nieder. Im Jahre 1597 starb Alexander zu Prag am Hoflager des Kaisers, nachdem er 45 Jahre, darunter die meiste Zeit unentgeltlich und mit manchen Opfern seinem Kaiser treu gedient hatte. Im November 1582 hatte sich Alexander zu Augsburg mit der von Herzog Wilhelm von Bayern für ihn auserwählten Braut, einer Dame seines Hofstaates, Emilie Fugger Freiin von Kirchberg, vermält, welche ihm außer einer Tochter Anna Sophie, vier Söhne: Wenzel Reichard, Simon Hieronymus, Rudolph und Hans Florian gebar, welche sämmtlich Nachkommen hatten [vergleiche die Genealogie S. 280]. Alexander erhielt mit Diplom vom 18. December 1591 für sich und seine ganze Nachkommenschaft den Freiherrnstand. Ueber die dabei vorgenommene Veränderung des Wappens vergleiche die Wappenbeschreibung Seite 291. –