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BLKÖ:Thurn-Valsassina, Johann Ludwig

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 45 (1882), ab Seite: 109. (Quelle)
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31. Johann Ludwig (geb. 1579, gest. 1. Juli 1635), ein Sohn des Achaz aus dessen Ehe mit Polyxena von Schlik. Gleich seinem Vater Protestant, mußte er in seinem Verhalten doch sehr gemäßigt gewesen sein, da sein Oheim [110] Johann Ambros, der ein strenger Katholik war, ihn zum Erben von Bleiburg einsetzte. Seine Gemalin, die katholische Sophie von Stubenberg, eine sehr fromme Dame, mag wohl zu dieser Verfügung zumeist Anlaß gegeben haben, umsomehr, als ja seine Kinder katholisch erzogen wurden. Nun, Johann Ludwig trat den Besitz von Bleiburg an, erhielt auch noch im Jahre 1604 die Concession eines Erzbergwerkes auf der Herrschaft Oberstein in Krain und kaufte 1624 die Eisengewerkschaft zu Schwarzenbach mit Floßofen und Bleianbrüchen. Ein darüber entstandener Proceß, welcher sich zwanzig Jahre hinzog, wie ein zweiter gegen einen italienischen Grafen Cinelli, der ohne Weiteres in das Johann Ludwig gehörige Freihaus in Wien eindrang und trotz sechsmaligen Befehles des Hofmarschalls, dessen Gerichtsbarkeit es unterstand, doch nicht entfernt werden konnte, werfen ein eigenthümliches Licht auf den Verfall der Rechtspflege in jenen Tagen, die durch Protectionen, Bestechungen und dergleichen Umtriebe geradezu illusorisch war. Indessen saß der Protestant Johann Ludwig Graf Thurn ungestört auf seiner Erbburg in Kärnthen; der Kriegslärm verschallte, als mit einem Male das Patent vom 25. Juli 1628 erschien, welches die Auswanderung aller noch protestantischen Landleute anordnete. Mehrere adelige Geschlechter. so die Egkh, Cronegg, Ernau, Freiberg, Hagen, die Freiherren von Khevenhüller, Johann Ludwig und dessen zwei Vettern Paul und Johann traf dieses Geschick. Wohl richtete der Graf eine ausführliche Vorstellung an den Kaiser und bat um Erlaubniß, in Wien sich niederlassen zu dürfen; die Stände traten vermittelnd ein, vergebens, die kaiserliche Resolution vom 23. Juli 1629 schlug Alles ab. Indessen ist aus einer Anzahl von Bleiburg oder Wiener-Neustadt in den Jahren 1631 bis 1635 datirten Urkunden zu schließen, daß es zu keiner Auswanderung kam, wozu wohl am meisten wieder seine Gemalin und die katholische Erziehung der Kinder beigetragen haben mögen, für welche, wenn man den Vater zur Auswanderung gezwungen hätte, jeder weitere Grund, beim Katholicismus zu beharren, hinweggefallen wäre. Bei Johann Ludwig treten in Betreff der Nachfolge Zweifel ein. Nach einer schon in den Quellen über die Geschichte der Thurn-Valsassina angeführten Monographie in der „Carinthia“ sind seine Kinder zwei Söhne: Johann Ernst, der Malteser wurde und als solcher unvermält blieb, und Heinrich Ludwig [S. 104, Nr. 21], der den Stamm fortpflanzte; nach einer Darstellung des „Genealogischen Reichs- und Staatshandbuches auf das Jahr 1804“ (Frankfurt a. M. bei Varrentrapp, 8°.) Bd. I, S. 747 und 748 ist aber nicht Heinrich Ludwig, sondern Franz Ludwig [S. 102, Nr. 15] der Sohn unseres Johann Ludwig. Wir sind nicht in der Lage, diesen Zwiespalt zu lösen, und bescheiden uns daher einfach mit dem Hinweise auf diese verschiedenen Angaben. –