BLKÖ:Colloredo-Melz und Wallsee, Rudolph Joseph Fürst

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 2 (1857), ab Seite: 430. (Quelle)
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Colloredo-Melz und Wallsee, Rudolph Joseph Fürst (Staatsmann, Ritter des goldenen Vließes, geb. zu Prag 6. Juli 1706, gest. 1. Nov. 1788). Ist der älteste Sohn des Grafen Hieronymus (geb. 1674, gest. 2. Febr. 1726), welcher nach dem Aussterben der asquinischen Hauptlinie die Fideicommißherrschaft Opoczno, Staatz und Siebenhirten ererbte, und der Bruder Antons (siehe diesen). Rudolph Joseph, studirte in Wien und Salzburg, wurde 1727 k. k. Kämmerer, 1728 wirkl. Hofrath und Referendar bei der königl. böhm. Hofkanzlei, 1731–34 böhm. Comitial-Gesandter zu Regensburg, 1735 geb. Rath, 1737 Reichsvicekanzler und wurde in diesem Jahre mit Sitz und Stimme für sich und seine Nachkommen in der schwäbischen Reichsgrafenbank aufgenommen. 1744 verlieh ihm die Kaiserin das goldene Vließ. Am 22. Apr. 1745 unterzeichnete er zu Füßen den Friedenstractat, den er als außerordentl. bevollm. Minister mit dem neuen Kurfürsten von Baiern unterhandelt, und 5 Monate später trug er, als kurböhmischer Wahlbotschafter von Kaiser Franz zum Reichsvicekanzler ernannt, zu dessen Wahl zum deutschen Kaiser bei. Im J. 1755 kaufte er die Herrschaft Sierendorf V. U. M. B. Am 29. Dec. 1763 erhob ihn Kaiser Franz I. mit seiner männlichen Descendenz nach dem Rechte der Erstgeburt in den Fürstenstand, wozu im nämlichen Jahre die böhmische Fürstenwürde, 1765 das ung. Indigenat und Großkreuz des ung. St. Stephanordens kamen. Im Juli 1777 feierte er seine goldene Hochzeit, das 50. Jahr seiner Vermälung mit Maria Gabriele, Gräfin von Starhemberg (verm. 14. Juli 1727), wobei der zweitgeborne Sohn Hieronymus I.[WS 1] (siehe diesen), Erzbischof von Salzburg, die priesterliche Einsegnung verrichtete. Der Reichsvicekanzler lag bis an sein Lebensende den Staatsgeschäften ob. Seine Witwe starb am 8. Nov. 1793. Von seinen 18 Kindern nahmen Franz de Paula, Hieronymus, Joseph Maria und Wenzel Joseph durch Geist und Thätigkeit eine so hervorragende Stellung im gesellschaftlichen Leben ein, daß ihrer im Lexikon an der entsprechenden Stelle ausführlichere Erwähnung geschieht.

Ersch (J. S.) und Gruber (J. G.), Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaften und Künste (Leipzig 1822 u. f., Gleditsch, 4°.) I. Sect. 18. Bd. S. 287, rechte Spalte.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Hieronymus II..