BLKÖ:Martini zu Wasserberg, Karl Anton Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Martini, Karl conte
Band: 17 (1867), ab Seite: 33. (Quelle)
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Martini zu Wasserberg, Karl Anton Freiherr von (Staatsmann und Rechtsgelehrter, geb. zu Revo in Tirol 15. August 1726, gest. zu Wien 7. August 1800). Sein Vater Karl Ferdinand war Hofrath der k. k. obersten Justizstelle und ist in Folge seiner Verdienste im Jahre 1765 in den österreichischen Ritterstand erhoben worden. Seine Mutter, eine Südtirolerin, war Margaretha geborne Preti zu Cayno. Karl Anton erhielt die erste wissenschaftliche Ausbildung im Elternhause. Dann kam er nach Trient, wo er den philosophischen Studien oblag, im Jahre 1741 nach Innsbruck, wo er die letztgenannten Studien fortsetzte und unter Riegger das Studium der Staats- und Rechtswissenschaften begann. Im Jahre 1747 begab er sich nach Wien, wo er theologische und staatswissenschaftliche Vorträge hörte, aus letzteren selbst Privatvorlesungen hielt, sich die juridische Doctorwürde erwarb und auch die Mittel verschaffte, Reisen durch Deutschland, die Niederlande und Spanien zu machen. In Spanien brachte er über ein Jahr bei der dortigen kaiserlichen Gesandtschaft zu. Bei seiner Rückkehr in’s Vaterland nahm er den Weg über Frankreich, Savoyen, Piemont, und besuchte die bedeutenderen Städte Italiens. Als er in Wien eintraf, legte die Kaiserin Maria Theresia, von van Swieten angeregt und geleitet, eben Hand an eine durchgreifende Studienreform. Nun wurde zu Anbeginn des Jahres 1754 M. als Professor des Naturrechtes, der Geschichte, des römischen Rechtes und der Institutionen an der Wiener Hochschule angestellt. Mit allseitiger Anerkennung wirkte er auf diesem Posten und bildete manchen Jüngling, der in der Folge eine wichtige Stellung in der Verwaltung oder in einem anderen Amte einnahm, für dasselbe heran. Im Jahre 1759 wurde M. auch der Bücher-Censurscommission beigegeben und versah dieses Amt so lange, als van Swieten in derselben den Vorsitz [34] führte. Im Jahre 1760 erhielt er Sitz und Stimme bei der Studienhofcommission. Im folgenden Jahre wurde er von der Kaiserin ausgewählt, mehreren Prinzen des kaiserlichen Hauses, und zwar den Erzherzogen Joseph, Leopold, Ferdinand und Maximilian und der Erzherzogin Maria Karolina, nachmaligen Königin beider Sicilien, Unterricht aus den staatswissenschaftlichen Fächern zu ertheilen, und versah diese Vertrauensstellung bis zum Jahre 1773. In der Zwischenzeit wurde M. im Jahre 1764 Hofrath bei der k. k. obersten Justizstelle, kam im Jahre 1768 bei der in derselben aufgestellten Hofcommission in geistlichen Geschäften in Verwendung, im Jahre 1774 aber zur politischen Hofstelle oder, wie sie damals hieß, zur böhmisch-österreichischen Hofkanzlei. Zu gleicher Zeit führte er noch einen Theil des Studienreferates und ist es vornehmlich seinen Bestrebungen zu verdanken, daß zwei neue theologische, zwei neue juridische Lehrkanzeln und an der philosophischen Facultät die Lehrkanzeln für allgemeine und Literärgeschichte, Numismatik, Diplomatik, alte und neue Geographie, Aesthetik und für alle lebenden ausländischen Sprachen errichtet und mit tüchtigen Männern besetzt wurden. Als er zur politischen Hofstelle kam, wurden ihm alle die Aufhebung der Jesuiten betreffenden Angelegenheiten zugewiesen. Im Jahre 1779 wurde M. über sein Ansuchen zur obersten Justizstelle zurück übersetzt, und im J. 1782 erhielt er die Würde eines Staatsrathes in inländischen Geschäften. Bisher hatte er noch die Lehrkanzel des Naturrechtes zum Theile selbst besorgt. Am 6. Jänner g. J. aber übertrug er sie ganz an seinen Nachfolger Zeiller, der ihn schon seit 1774 supplirte. Kaiser Joseph schenkte M. sein besonderes Vertrauen und als es galt, die in den übrigen Ländern des Reiches bereits eingeführte neue Gerichtsverfassung auch in Mailand und in den Niederlanden zur Ausführung zu bringen, wurde M. mit dieser schwierigen Aufgabe betraut; bei der Hofcommission in Gesetzessachen war M.’s Einfluß vornehmlich bei den Criminalgesetzen und bei der Abschaffung der Todesstrafe maßgebend, jedoch muß bemerkt werden, daß M. in seinen Schriften die Unterdrückung der Todesstrafe nicht vertheidigte. Nach seiner Rückkehr wurde er im Jahre 1787 Vicepräsident der obersten Justizstelle, Kaiser Leopold II. übertrug ihm im Jahre 1790 das Präsidium und die Leitung der damals neu zusammengesetzten Hofcommission in Gesetzsachen und Kaiser Franz ernannte ihn zum zweiten Präsidenten der obersten Justizstelle, als welcher er auch im Alter von 74 Jahren starb. Außer diesen hohen Würden im amtlichen Leben wurden M.’s Verdienste um den Staat von den verschiedenen Regenten, unter denen er diente, mehrfach belohnt und ausgezeichnet. Schon im Jahre 1765 wurde sein Vater und mit ihm zugleich er in den Ritterstand erhoben, im Jahre 1773 erhielt er den St. Stephan-Orden, im Jahre 1777 die Landmannschaft in Böhmen, im Jahre 1779 den Freiherrnstand und im Jahre 1785 die geheime Rathswürde. Als Fachschriftsteller hat M. mehrere zu seiner Zeit vielverbreitete Werke herausgegeben, und zwar: „Ordo historiae juris civilis“ (Viennae 1755[WS 1], 8°.; editio 2da 1765; ed. 3ia 1770; ed. 4a 1782; editio ultima Pavia 1803); – „Meditation impartiale sur l’article du Traité de l’annee 1746 entre la Cour de Vienne e celle de Petersbourg“ (ebd. 1757, 4°.); – „Exercitatio academica in paragraphum 1um si ex contractu de obligationibus, [35] quae ex quasi contractu nascuntur“ (ebd. eod., 4°.); – „De usu auctoritatis in iurisprudentia naturali“ (ebd. 1759, 4°.); – „De natura statuque hominum morali nec non de obligatione, lege et jure naturali dissertationes duae“ (Diss. Def. Leonh. com. de Auersperg) (Vindobonae 1760, 4°.); – „Dissertatio de voto civitatum in cooputatione principum haud necessario“ (Viennae 1766, 4°.); – „De lege naturali positiones“ (ebd. 1767 et 1772; ed. nova 1778, 8°.; ed. nova 1782), deutsch von Dr. B. Bauer: „Ausführliche Erklärung der Freih. von Martinischen Lehrsätze von dem natürlichen Gesetze, nach seinen akademischen Uebungen frei bearbeitet“ (Wien 1797); – auch „Lehrbegriff des Naturrechts. Ganz neue vom Verfasser selbst veranstaltete Uebersetzung“ (Wien 1797, 8°.); – „Positiones de jure civitatis“ (ebd. 1768; ed. nova 1773; ed. nova 1779, 8°.), deutsch von F. X. Sonnleithner (ebd. 1783. 2. Aufl. 1788, 8°.); ferner von A. Hiltenbrand: „Lehrbegriff des Natur-, Staats- und Völkerrechts“, 2 Bde. (Wien 1783); von Zahlheim: „Lehrbegriff der allgemeinen Rechte“ (Wien 1771, 8°.); vom Verfasser selbst veranstaltete Uebersetzung: „Allgemeines Recht der Staaten“ (ebd. 1797, 2. Aufl. 1798); – „Ueber einige Vorzüge des Naturrechts“ (Wien 1774, 8°.); – „De lege naturali exercitationes sex“ (Viennae 1776, 4°.; edit, nova et emendata ibid. 1780, 8°.), deutsch unter dem Titel: „Sechs akademische Uebungen über das Naturrecht; aus dem Lateinischen von F. X. Sonnleithner“ (Wien 1784, 2. viel verbess. Aufl. 1787, 8°.). Auch ist M. Verfasser des allgemeinen bürgerl. Gesetzbuches in 3 Theilen, welches in Galizien eingeführt wurde. Ferner gab er selbst heraus: „Joh. Mercerii Conciliator, sive ars conciliandi jura inter se contraria“ (Viennae 1756, 8°.); – Εισαγωγή sive Elementaria indroductio ad studium juris et aequitatis per Joh. Oldendorpium, iterum edidit et praefatus est etc. etc.“ (ebd. 1758, 8°.); – „Edmundi Merillii Observationum libri VIII“ (ebd. 1768, 8°.). Und unmittelbar durch seine Werke veranlaßt oder als Bearbeitungen seiner Grundsätze erschienen: Von Franz Edlen von Egger, „Das natürliche öffentliche Recht nach den Lehrsätzen des Freiherrn von Martini“, 2 Thle. (Wien 1809, 2. Aufl. 1840); – die „Erklärung der Lehrsätze über das allgemeine Staats- und Völkerrecht des Freiherrn von Martini“, 2 Thle. (Wien 1781) und die „Kurzgefaßte Geschichte des römischen Rechtes als Einleitung und Vorbereitung zum Studium desselben. Nach dem Lehrbegriffe des Freiherrn von Martini“ (Wien 1794, 8°.). Die „Oesterreichische Biedermannschronik“ rühmt ihm nach, „daß er als Professor Reformator der philosophischen und der römisch-civilistischen Jurisprudenz in Oesterreich; als Hofrath und Referent, Reformator der Gymnasien und lateinischen Schulen war, und auch in der Theologie fördernd eingewirkt habe, da er sich für die Entwürfe des Prälaten Rautenstrauch verwendete. Er war, schreibt die genannte Quelle, ferner Reformator der gesammten Universitäten des Kaiserstaates, weil er immer die Professoren unterstützte und dagegen den Despotismus der Directoren nach Möglichkeit unterdrückte. Von ihm rührte es her, daß die Jesuiten von allen Kanzeln, wo sie schaden konnten, entfernt und dafür im Fache der Theologie durchgängig, und in der Philosophie größtentheils die Lehrstühle mit gutgesinnten [36] und aufgeklärten Weltlichen besetzt wurden“.

Volpi (Antonio), Sulla vita e sulle opere del Barone C. A. Martini (Milano 1834, 8°.). – (De Luca) Das gelehrte Oesterreich. Ein Versuch (Wien 1776, Ghelen’sche Schriften, 8°.) I. Bds. 1. Stück, S. 309. – Meusel (Johann Georg), Lexikon der vom Jahre 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller (Leipzig 1808, Gerhard Fleischer der Jüngere, 8°.) Bd. VIII, S. 510 [nach diesem gestorben am 8. August 1800]. – Weidlich’s biographische Nachrichten von jetztlebenden Rechtsgelehrten. Theil II, S. 19 u. f.; Nachträge, S. 188; Theil IV, fortgesetzte Nachträge, S. 166. – Allgemeiner literarischer Anzeiger, herausgegeben von Alter, Jahrgang 1801, S. 1491. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 581 [nennt ihn irrig Martini von Wasserburg; das Prädicat ist Wasserberg]. – Oesterreichische Biedermanns-Chronik. Ein Gegenstück zum Fantasten- und Prediger-Almanach (Freiheitsburg [Akademie in Linz] 1785, kl. 8°.) I. (u. einziger) Theil, S. 137. – Megerle von Mühlfeld (Joh. Georg), Memorabilien des österreichischen Kaiserstaates oder Taschenbuch zur Rückerinnerung an die merkwürdigsten vaterländischen Ereignisse seit dem Regierungsantritte Sr. Majestät des Kaisers Franz des Ersten (Wien 1825, J. P. Sollinger, 8°.) S. 298 [nach diesem gest. am 7. August 1800]. – Tipaldo (Emilio de), Biografia degli Italiani illustri nelle scienze, lettere ed arti del secolo XVIII e de’ contemporanei (Venezia 1836, tipografia di Alvisopoli, gr. 8°.) Tomo VII, p. 19. – Nach Oettinger’s „Bibliographie biographique“ (Bruxelles 1854, Stiènon) p. 1150, ist Martini am 8. August 1800 gestorben. – Porträte. 1) Gestochen von Krüger (Berlin, Nicolai, 8°.) [auch vor dem 38. Bande der „Allgemeinen deutschen Bibliothek“ 1779]; – 2) J. E. Mansfeld sc. (8°.), nettes Blatt. – Wappen. Schild mit Herzschild. Herzschild: In Roth die silberne Ziffer 5. Hauptschild. 1 u. 4: in Blau ein nach rechts galoppirendes weißes Pferd; 2 und 3: in Gold eine silberne Lilie. Das frühere ritterliche Wappen weicht von dem eben beschriebenen freiherrlichen nur in den Tincturen von 2 und 3 ab, da es in Silber eine rothe Lilie zeigt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1775 (korrigiert nach handschriftlicher Korrektur der Vorlage).