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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Ammerndorf

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5. Ammerndorf.

In und über Ammerndorf wurde im Reformationsjahrhundert sehr viel verhandelt, aber nur ein einziges Mal über Religion, und zwar bezüglich einer religiösen Sekte, welche dort, wie nachher berichtet werden wird, vorübergehend auftauchte. Die übrigen Verhandlungen zeigen, wie höchst traurig dort während jener ganzen Periode das Gemeinde- und Pfarrhausleben gestaltet war. Beim 26. Abt Wenk ist berichtet worden, daß Joh. Kopp von 1526–30 Pfarrer daselbst war, doch nur dem Namen nach; denn er bezog zwar die Pfarreinkünfte, wohnte aber als Domvikar in Würzburg und ließ seine Stelle in Ammerndorf durch einen Andern versehen. Im Jahr der Konfessionsübergabe in Augsburg (1530) bezog Lor. Lobenherbst die Pfarrstelle in Ammerndorf. Gleich bei seinem Amtsantritt mußte der Abt Schopper in Gegenwart des Pfarrers und der ganzen Gemeinde darüber Bescheid geben: „Ob der Pfarrer auch in Abwesenheit des Zehntpflichtigen auszählen dürfe? ob er seinen Zehnten von Kraut und Rüben sogleich wegschaffen müsse? ob schon von 2 bis 6 Krautbeeten der Zehnte zu geben sei, ob von 3 bis 8 Hühnern eines?“ u. s. w. Lobenherbst mußte vom Abt aufgefordert werden, einen Bürger von Schwabach, der wegen einer Schuld wiederholt angerufen hatte, doch endlich zu befriedigen. Die in allen heilsbronnischen Pfarreien, sonach auch in Ammerndorf oktroyirte Reformation hatte Lobenherbsts Verehelichung, aber keine Reform seines pastoralen und häuslichen Lebens zur Folge. Er wurde von seinen Parochianen Hans Reiter beim Klostergericht verklagt, weil er, der Pfarrer, unter dem Spittler Thor zu Nürnberg auf ihn gehauen und gestochen habe. Nach Vernehmung der Augenzeugen, welche von Nürnberg in das Klostergericht Bonhof [21] berufen wurden, ergab sich, daß des Pfarrers Frau von dem Kläger unter dem Thor zu Nürnberg geschlagen worden war. Dem Spruch des Richters und der beiden Theidingsmänner zufolge mußte der Kläger an die Pfarrersfrau als Vergütung für die empfangenen Schläge neun Pfund zahlen. Schließlich verglichen sich beide Theile durch Handgelübde dahin: „Wer diesen Vergleich bricht, zahlt 4 fl. an den Abt.“

Der nächstfolgende Pfarrer Joh. Herzog klagt wegen Zehntbeeinträchtigung. Der Abt Schopper entscheidet: „Dem Pfarrer gebührt der Blutzehnte auch von importirten Schweinen. Gänsen etc., wenn sie nicht auswärts verzehntet worden sind u. s. w.“ In Folge dieser Entscheidung brachte des Häfners Frau nach langem Hader eine schuldige Zehntgans in das Pfarrhaus, schon beim Eintritt schmähend über den eben abwesenden „Bösewichts-, Diebs- und Hurenpfaffen.“ Die Pfarrerin entgegnete: „Du Hure bringst mir die Gans!“ riß dann die Überbringerin zu Boden, schlug sie mit Fäusten und trat sie mit Füßen unter Assistenz der herbeigerufenen Magd. Der Abt, bei welchem der Pfarrer wegen dieses Vorfalls eine Klagschrift eingereicht hatte, beauftragte den Granarius sammt dem Cellarius und dem Richter Hartung, den Handel auszutragen. Pfarrer und Pfarrerin waren bereit, sich zu vergleichen; Häfner und Häfnerin aber erklärten: „sie wollten die Sache mit Recht austragen, und sollte ihr Häuslein darauf gehen.“ Gleichzeitig wurde der Pfarrer wegen Schmähungen über das Gericht von einem andern Parochianen denunzirt und zog den Kürzeren. Gleichzeitig stellte der Pfarrer den Antrag beim Abt, entweder ihm die Wirthschaftsgerechtigkeit zu ertheilen, oder seine Besoldung zu bessern; würde ihm weder das Eine noch das Andere gestattet, so müsse er seine Pfarrstelle aufgeben.“ Der Wildmeister und der Kastner Jäger in Kadolzburg befürworteten beim Abt das erstere Begehren, weil durch Ertheilung der Schenkgerechtigkeit, durch das Umgeld der herrschaftlichen Kasse ein Gewinn zugehe. Der Abt war aber anderer Meinung und dekretirte: „Über den Pfarrer Herzog und sein unordentliches Leben wird von den Ammerndorfern stets geklagt. Wirthschaft [22] und Weinhandel ziemen sich nicht für ihn; er bedarf dergleichen auch nicht, da er bekanntlich von seiner Pfarrei ein gutes Auskommen hat. Mehr Wohlgefallen, als an dem Gewinn durch das Umgeld, würde der Markgraf daran haben, wenn sich der Pfarrer nach S. F. G. Kirchenordnung hielte und nach St. Pauli Lehre nüchtern, züchtig, nicht weinsüchtig seines Berufes wartete, seine Gemeinde mit dem Worte Gottes versorgte, wozu ihm fleißiges Lesen nöthiger sei, als Tag und Nacht Gastung zu halten, Essen und Trinken aufzutragen, anderen Wirthen zum Hohn und Trutz. Will er seine Pfarre vertauschen oder niederlegen, so wollen wir es ihm nicht abschlagen.“ Der Pfarrer hatte seinen Antrag durch ein althergebrachtes Recht motivirt; denn in dem alten von den Mönchen zusammengetragenen Baudungsbüchlein heiße es: „Item die von Ammerndorf haben die Gerechtigkeit, daß ein Jeglicher Macht hat, zu schenken: Kuhhirt, Sauhirt, Pfarrer, Bauern und Köbler mögen ums Geld Wein verkaufen; aber übernachten und Gastung halten gebührt nur denen, die Erbschenkstatt haben.“ In einer andern beim Abt eingereichten Klagschrift schrieb der Pfarrer: „Gehe ich des Nachts vor meiner Thüre der Nothdurft nach, so bin ich meines Lebens nicht sicher vor den Messern und andern Waffen der Knechte, die über mein Thor steigen, um bei des Nachbars Magd zu fenstern etc.“ Der Abt ließ durch den Gerichtsknecht Augenschein nehmen und nach Ammerndorf ein besonderes Mandat gegen das Fenstern ergehen. 1541 kam Herzog als Pfarrer nach Mkt. Erlbach, wo wir ihn und seine Frau unverändert wieder finden werden.

Sein Nachfolger in Ammerndorf war Joh. Eberlein, früher in Trautskirchen. Zu seiner Zeit befehdeten die Gemeinden Ammerndorf und Kadolzburg einander wegen des Fischens im Reichenbach. Den Kadolzburgern zum Trutz zogen die Ammerndorfer, darunter der Pfarrer sammt Adeligen, gewappnet zum Fischzug aus. 1548 „herrschte in der Gemeinde eine so unchristliche, ärgerliche und sträfliche Unordnung, daß kein Biedermann im Dorf auf der Gasse von und zu seinem Eigenthum sicher wandeln konnte. In den Wirthshäusern wurde gehadert, gerauft, geschlagen [23] und Gotteslästerung getrieben. Der Amtmann Hans Schuh und die Vierer des Ortes sahen durch die Finger und machten keine Anzeige beim Vogt Steinmetz in Bonhof.“ Daher gebot der Abt Wirsing dem Amtmann und den Vierern, einzuschreiten, die Anstifter aufzugreifen und in das Gefängniß nach Bonhof zu führen. 1550 blutige Händel zwischen Burschen und Männern des Orts im Wirthshause und auf der Gasse. Diese Händel waren immer blutiger Natur durch den Gebrauch von Schwertern. Diese zu tragen war damals allgemein gestattet, während man übrigens die freie Bewegung auf die kleinlichste Weise beschränkte.

Bisweilen ruft ein Extrem das andere hervor. So trat auch in Ammerndorf, im Gegensatz zu der herrschenden religiös-sittlichen Verwilderung, ein Religionsschwärmer, der dortige Hausgenosse Friz Peck auf „und verführte und betrog etliche Manns- und Weibspersonen mit unchristlicher Lehre, worüber er, ein Übelthäter und Bösewicht, entfloh.“ Die Sache wurde kriminell behandelt, daher nicht weiter vom Klostergerichte, sondern vom Amtmann in Kadolzburg, welcher einige Anhänger des Inkriminirten gefänglich einziehen ließ, aber wieder frei gab, da der Abt Wirsing vermittelnd eintrat und dem Gerichtshofe in Onolzbach vorstellte: „die Verhafteten seien nur von jenem Buben verführt worden, hätten aber nichts Ungesetzliches begangen und seien bereit, sich auf rechten christlichen Glauben weisen zu lassen.“ Was diese Sektirer lehrten und wie sich der Pfarrer Eberlein denselben gegenüber verhielt, geht aus den heilsbronner Aufschreibungen nicht hervor. Eberlein erkrankte und starb 1558, daher sein Nichterscheinen bei der oben besprochenen Kirchenvisitation. Der Abt Beck präsentirte als seinen Nachfolger den Kaplan Kon. Mair von Roßstall und bat in Onolzbach, denselben zu examiniren und zu ordiniren. Mair hatte vor dem Abt und in Ammerndorf gepredigt und gefallen. Bei dem Examen ergab sich, daß er in der Schrift wohl erfahren war, aber kein Latein verstand; daher mußte ein Anderer präsentirt werden. Der Abt präsentirte den Kaplan Wolfinger von Dietenhofen, erhielt aber von den Examinatoren zur Antwort: „Wolfinger verstehe zwar Latein und [24] habe auch sonst gute Kenntnisse; allein in Kreglingen und Wildenholz, wo er im Schul- und Kirchendienst gewesen, sei er wegen üblen Verhaltens entlassen worden.“ Nun schrieb der Abt an die Examinatoren: „Ammerndorf ist seit langer Zeit ohne Pfarrer und beklagt sich darüber. Den Mair habt ihr nicht würdig erachtet, weil er kein Latein versteht; die Gemeinde möchte ihn aber noch jetzt gerne annehmen. Da meldete sich bei uns Uriel Bader, hielt hier auch eine Predigt, ist aber im Predigen noch ungeübt, dürfte daher lieber als Kaplan angestellt werden.“ Bader bestand im Examen nicht, worauf schließlich doch Mair, obgleich des Lateins unkundig, aber vom Abt und der Gemeinde gewünscht, als Pfarrer in Ammerndorf bestätigt wurde und bis zu seinem Tode (1604) dort blieb. Auch er hatte viel Streit wegen des Kleinzehnten; das Gericht entschied aber gegen ihn. 1581 zeigte er dem Klostergerichte an: „Eine Magd hat heimlich und ohne Hilfe einer Hebamme geboren; das neugeborene Kind ist aber von der jüngeren Schwester der Mutter ins Wasser getragen worden. Da nun diese gleichfalls im Ruf der Hurerei steht und solch schreckliche Sünd und Laster ohne alle Scheu im Schwang geht, so zeige ich den Vorfall zur Bestrafung an.“ Der Richter Faber von Heilsbronn zeigte den Kriminalfall in Kadolzburg an, ohne sich weiter damit zu befassen, weßhalb seine Verhandlungen keinen weitern Aufschluß geben; doch ist am Rande bemerkt: „Die Dirne ist entlaufen.“ Auch über einen andern, die Pfarrersfamilie selbst betreffenden Kriminalfall berichten die heilsbronner Aufzeichnungen nichts Näheres, während ein im zweiten Jahresbericht des mittelfränkischen historischen Vereins von 1831 mitgetheiltes Manuskript den Fall genau bezeichnet. Das Manuskript enthält die in den Jahren 1575 bis 1603 dem onolzbachischen Nachrichter ertheilten Aufträge. Während der drei letzten Jahre des letzten Abts wurden durch den Nachrichter folgende Individuen bestraft: 104 durch die Folter; 9 durch Territion; 9 durch den Daumenstock; 38 durch den Staubbesen; 1 durch Abhauen der Finger wegen Meineids; 1 durch Ohrenabschneiden; 2 durch Ertränken wegen Kindsmords; 54 durch Hinrichtungen anderer [25] Art, namentlich durch das Rad. Die folgenden Jahre weisen eher eine Zunahme als Abnahme nach. Im Jahre 1591 heißt es u. A.: „22 Hingerichtete, darunter 6 Druten aus den Ämtern Heilsbronn und Kadolzburg.“ Im Jahre 1603: „4 bestraft durch den Daumenstock, darunter die Frau des Pfarrers Maier zu Ammerndorf wegen Ehebruchs.“ Weiteres über Ammerndorf im VII. Abschnitt.

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