45) M. Caecilius Cornutus steht gewiss in verwandtschaftlichem Zusammenhang mit den beiden Vorhergehenden. Er war Praetor urbanus 711 = 43 und übernahm die Vertretung der Consuln, als diese beide gegen Antonius ins Feld rückten und besonders, als der unerhörte Fall eintrat, dass sie beide fast gleichzeitig den Tod fanden (Cic. ad fam. X 12, 3. 16, 1; Phil. XIV 37. Val. Max. V 2, 10). Wenige Monate später, als Octavian sein Heer gegen Rom führte und die Truppen in der Stadt zu ihm übergingen, legte Cornutus selbst Hand an sich (App. b. c. III 92). Über seine Nachkommen vgl. Hula Arch.-epigr. Mitt. XV 28. Mommsen Eph. epigr. VIII p. 304. Hülsen ebd. p. 318.
45) Zwei Grenzsteine von der Grabstätte der Freigelassenen eines M. Caecilius M. f. Gal(eria tribu) Cornutus und seiner Frau Flaminia L. f. sind in Rom in situ gefunden (Not. d. scavi 1907, 7). Cornutus ist gewiß einer der drei Männer Nr. 45, 46 oder 47, vielleicht der erste; vgl. o. Bd. VI S. 2503 Nr. 11.