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RE:Caecilius 97

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Metellus Numidicus, Q. cos. 109 v. Chr.
Band III,1 (1897) S. 12181221
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97) Q. Caecilius Metellus Numidicus, jüngerer Sohn des Metellus Calvus Nr. 83. Als Jüngling hörte er in Athen den Karneades (Cic. de or. III 68). Während seiner Praetur verwaltete er eine Provinz, die Rom mit Getreide versorgte (Cic. Verr. III 209). Es wird erzählt, dass er einmal wegen Erpressungen angeklagt war; die Richter aber hätten ein solches Vertrauen in seine Ehrenhaftigkeit gehabt, dass sie seine Rechnungen gar nicht einmal prüfen wollten (Cic. Balb. 11; ad Att. I 16, 4. Val. Max. II 10, 1). Vielleicht fällt dieser Process nach jene praetorische Statthalterschaft, wenigstens findet sich in dem späteren Leben des Metellus kein Zeitpunkt, für den er besser passte. Im J. 645 = 109 erhielt C. das Consulat (Chronogr. Idat. Chron. pasch. Cassiod. Cic. Cornel. u. Ascon. z. d. St. p. 60 K.) und die Führung des Krieges gegen Iugurtha. Für diesen ist Hauptquelle Sallust. Iug., über die vielfach strittige Chronologie vgl. Mommsen R. G. II 146 Anm. Meinel Zur Chronologie des iugurthin. Krieges, Augsburg 1883. Die Consuln waren erst im Anfange des Amtsjahres selbst gewählt worden (Mommsen Herm. I 428), und die umfassenden Rüstungen hielten den Metellus lange in Rom auf, so dass er erst spät im Jahre nach Africa abreiste (Sall. [1219] 43, 1–4), begleitet von den Hoffnungen und Wünschen der Bürgerschaft, die sich vornehmlich auf seine makellose Unbestechlichkeit gründeten (43, 5. Plut. Mar. 7, 1). Er fand das Heer in trostlosestem Zustande (44, 1–5) und bethätigte bei dessen durchgreifender Reorganisation sein Feldherrntalent in glänzender Weise (45, 1–3. Val. Max. II 7, 2, vgl. IX 1, 5. Frontin. IV 1, 2; ungenau Cassiod. var. IX 25, 10). Iugurtha geriet in ernste Besorgnis und bot seine Unterwerfung an; der Consul hielt ihn durch scheinbares Eingehen auf seine Vorschläge hin, gewann sogar seine Gesandten für sich und rückte allmählich in Numidien ein (46, 1–47, 4, vgl. Frontin. I 8, 8). Am Flusse Muthul stellte sich ihm der König entgegen und erlitt eine schwere Niederlage (48, 1ff.), die wohl mit Mommsen schon ins J. 646 = 108 zu setzen ist, obwohl Meinel a. O. 16ff. erst nach ihr die Grenze der Feldzüge von 645 und 646 sucht. Nach kurzer Rast marschierte Metellus in Feindesland vorwärts (54, 1), vielfach belästigt durch Streifscharen (54, 5–10) und Angriffe Iugurthas selbst (52, 3–8), bis er sich gegen Zama wendete (56, 1). Während des Sturmes auf die Stadt (57, 1–6) drang der Feind in das römische Lager ein, wurde aber zurückgeschlagen (58, 1–7); indes die weitere Belagerung blieb erfolglos (59, 1–60, 8) und Metellus kehrte in die römische Provinz zurück, wo er Winterquartiere bezog (61, 1f.). Während des Winters wurden neue Verhandlungen mit Iugurtha angeknüpft und einer von seinen Anhängern, Bomilkar, auf die römische Seite gezogen (61, 3–62, 9. Dio frg. 89, 1), doch dessen Anschläge scheiterten später (70, 1–72, 2). Dem Metellus wurde der Oberbefehl für das folgende J. 647 = 107 bestätigt (62, 10), aber seine Stellung erschwert durch die Intriguen seines Legaten C. Marius. Dieser bat ihn um Urlaub für die Bewerbung ums Consulat, wurde von ihm erst freundlich, dann mit Spott abgewiesen (64, 1–4. Dio 89, 3. Plut. Mar. 8, 1–4, der dies früher als Sall. erzählt) und suchte nun mit allen Mitteln das Ansehen des Feldherrn in der Provinz und in Rom zu untergraben. Er gewann u. a. den numidischen Praetendenten Gauda für sich, der gleichfalls von Metellus schroff behandelt war (65, 2), wie diesem überhaupt seine strenge Härte viele Feinde machte (Sall. mehrfach, App. Num. 2. Dio 89, 4). Den neuen Feldzug eröffnete er mit der Einnahme der abgefallenen Stadt Vaga, die für ihren Treubruch schwer büssen musste (68, 1–69, 4. App. Num. 3) und schritt auf seiner Siegeslaufbahn vorwärts, während in Rom Marius, den er schliesslich kurz vor dem Wahltermin dorthin entlassen hatte (73, 1f. Plut. Mar. 8, 5), zum Consul gewählt und durch Volksbeschluss mit der Führung des numidischen Krieges betraut wurde. Metellus zersprengte das neue Heer, das ihm Iugurtha entgegenstellte, in einer Feldschlacht (74, 3), verfolgte den fliehenden König nach Thala mitten in der Wüste und nahm diesen Ort ein (75, 1–76, 6. 89, 6). Er blieb jenem auf den Fersen, der wiederum entkommen, zu den Gaetulern geflüchtet war und ein Bündnis mit Bocchus von Mauretanien geschlossen hatte, und holte schon zu einem neuen Schlage aus, als die Nachricht eintraf, Marius sei zu seinem Nachfolger im [1220] Oberbefehl bestimmt worden. Tief verletzt brach er die kriegerischen Unternehmungen ab und verbrachte den Rest der Zeit mit Verhandlungen mit Bocchus (80, 1–83, 3). Er vermied die persönliche Begegnung mit dem neuen Consul, liess ihm das Heer durch einen Legaten übergeben (86, 5. Plut. Mar. 10, 1) und kehrte gegen Ende des J. 647 = 107 heim. Nach Sallust 88, 1 kamen ihm jetzt, postquam invidia cesserat, Senat und Volk gleich freudig entgegen; gewiss ist, dass er von den Optimaten stets als der eigentliche Überwinder Iugurthas betrachtet wurde (Plut. Mar. 10, 6) und nicht mit Unrecht sich selbst dafür hielt (ebd. 10, 1, vgl. Gell. XII 9, 4). Er erhielt den Ehrenbeinamen Numidicus und feierte 648 = 106 einen Triumph (Acta tr. Vell. II 11, 2. Eutrop. IV 27, 6. Auct. de vir. ill. 62, 1, vgl. über den Krieg noch Liv. ep. LXV. Flor. I 36, 10–12. Eutrop. IV 27, 1–3. Oros. V 15, 7. Vell. II 11, 1. 39, 2. Auct. de vir. ill. 62, 1. 67, 1. Exuper. 1 p. 1 Burs.). Im J. 652 = 102 wurde Metellus Censor zusammen mit seinem Vetter C. Metellus Caprarius (Cic. de domo 87. Vell. II 8, 2; zu Gell. I 6, 1ff. vgl. S. 1215, 53). Er bestrafte den L. Appuleius Saturninus mit einer Rüge (Cic. Sest. 101) und wollte ihn nebst dem Servilius Glaucia aus dem Senat stossen, was jedoch sein Amtsgenosse verhinderte (App. b. c. I 28). Nach Oros. V 17, 1 kam deswegen die Empörung des Volkes so heftig zum Ausbruch, dass der Censor in persönliche Gefahr geriet; doch scheint die Veranlassung dieses Tumultes vielmehr gewesen zu sein, dass er den L. Equitius, einen angeblichen Sohn des älteren Gracchus und Anhänger des Saturninus, von der Bürgerliste ausschloss (Frg. seines Elogium CIL I² p. 196 el. XIX. Cic. Sest. 101. Val. Max. IX 7, 1f. Auct. de vir. ill. 62, 1, vgl. Bardey Das sechste Consulat des Marius [Nauen 1883] 26). Für das J. 654 = 100 war Marius zum Consul, Glaucia zum Praetor und Saturninus zum Tribunen gewählt worden; ehe sie ihre revolutionären Pläne ins Werk setzen konnten, galt es, sich des gefährlichsten Gegners, des Numidicus, zu entledigen (Plut. Mar. 28, 5–7). Es wurde das Ackergesetz des Saturninus angenommen mit der Clausel, dass jeder Senator bei Strafe von Ausstossung und Verbannung es beschwören müsste. Um dem Metellus eine Falle zu bereiten, erklärte Marius sich anfangs selbst gegen den Eid (ebd. 29, 4), änderte dann plötzlich seine Ansicht, und aus Furcht folgte nun der gesamte Senat seinem Beispiel (ebd. 29, 7; über die Haltung des Marius vgl. Bardey a. O. 47ff.). Nur Metellus beharrte bei der Verweigerung des Schwures und verliess, als Saturninus seine Verbannung beantragte, freiwillig die Stadt; darauf erklärte ihn der Consul in die Acht (Plut. Mar. 29, 8f; Cat. min. 32, 2. App. I 29–31. Dio XXXVIII 7, 1. Liv. ep. LXIX. Flor. II 4, 2. 5, 3. Ampel. 18, 14. Oros. V 17, 4. Vell. II 15, 4. Val. Max. III 8, 4. Auct. de vir. ill. 62, 2. 73, 8. Cic. Sest. 37. 101. 130; de domo 82. 87; p. red. 5. 25; Cluent. 95; Planc. 89; Pis. 20. Schol. Bob. p. 272. 347). Er ertrug sein Schicksal mit Ruhe und Gleichmut (Cic. fam. I 9, 16. Sen. ep. III 3, 4), lebte erst in Rhodos mit philosophischen Studien beschäftigt (Liv. ep. LXIX. Plut. Mar. 29, 10), dann in Tralles, wo ihn die Nachricht von [1221] seiner Rückberufung traf (Val. Max. IV 1, 13. Auct. de vir. ill. 62, 3). Diese war sofort nach der Katastrophe des Saturninus und Glaucia beantragt worden, doch hatte der Consul Marius sich ihr mit Erfolg widersetzt (Oros. V 17, 11); er widerstrebte auch im folgenden J. 655 = 99 (Plut. Mar. 31, 1), aber die dahin zielende Rogation des Volkstribunen Q. Calidius drang durch, unterstützt durch die Fürbitten der grossen Familie der Meteller und besonders durch die eifrigen Bemühungen des Sohnes des Verbannten (Liv. Vell. Auct. de vir. ill. Val. Max. IV 1, 13. V 2, 8. Cic. Planc. 69; p. red. 37f.; ad Quir. 6. 9. 10. Schol. Bob. p. 252 Or., etwas abweichend App. I 33, vgl. Nr. 98). Dass Metellus nach seiner Rückkehr fracto animo et demisso gewesen sei, erklärt Cic. fam. I 9, 16 für falsch; jedenfalls hören wir nichts mehr von seiner öffentlichen Thätigkeit. Ob er der Metellus ist, den Q. Varius, Tribunus plebis 663 = 91, durch Gift ums Leben brachte (Cic. nat. deor. III 81), ist nicht zu erweisen. Zu seiner Charakteristik liefert Sallust manche Beiträge, und noch mehr Cicero, der es liebte, sich selbst mit jenem Vorkämpfer der Optimatenpartei, der ins Exil gehen musste, in Parallele zu stellen (die Belege sind oben angeführt; für einen charakteristischen Zug vgl. die Stellen unter Caecilia Metella Nr. 132). Die Reden des Metellus wurden gerühmt (Cic. Brut. 135; de or. I 215. Vell. II 9, 1) und in der Zeit der Antonine wegen ihrer Sprache gelesen (Fronto I 7 p. 20 Nab.); daher hat Gellius Fragmente aus mehreren erhalten, so aus der gegen den Volkstribunen C. Manlius (vielleicht T. Manlius Mancinus, der die Abberufung aus Numidien veranlasst hatte, Sall. Iug. 43, 7), Gell. VII 11. Prisc. VIII 17 (I 382 Hertz), aus der über seinen Triumph (Gell. XII 9, 4), aus der Anklageschrift gegen einen Valerius Messalla (XV 4, 1f.) und aus einem in der Verbannung an Cn. und L. Domitius gerichteten Schreiben (XV 13, 6. XVII 2, 7). Vielleicht unterstützte den Metellus bei Abfassung seiner Reden der ihm in treuer Freundschaft ergebene L. Aelius Stilo (Cic. Brut. 206. Suet. gramm. 3, vgl. Bd. I S. 532 Nr. 144). Metellus besass eine Villa bei Tibur (Cic. de or. II 263), die im Besitze seiner Nachkommen blieb.