3) L. Caninius Gallus (der Vorname nur beim Namen seines Sohnes Nr. 4, Dio XLVIII ind.) suchte als Volkstribun 698 = 56 die Wiedereinsetzung des Ptolemaios Auletes in Ägypten dem cilicischen Statthalter P. Lentulus Spinther zu entziehen und dem Pompeius zuzuwenden, der nach seinem Vorschlage ohne Heer, aber von zwei Lictoren begleitet, hingehen sollte (Cic. ad fam. I 2, 1 und 4. 4, 1. 7, 3; ad Q. fr. II 2, 3. 6, 5. Plut. Pomp. 49, 6 fälschlich Κανίδιος, vgl. Dio XXXIX 16, 1). Im Jahre darauf wurde er angeklagt und von Cicero verteidigt (ad fam. VII 1, 4); 703 = 51 war er mit diesem viel in Athen zusammen (ad fam. II 8, 3), doch ist es grundlose Hypothese, dass er damals Praetor von Achaia gewesen sei. 708 = 46 besuchte er Cicero und in Baiae den ihm befreundeten Varro (ad fam. IX 2, 1. 3, 1. 6, 1); 710 = 44 ist er dann gestorben (Cic. ad Att. XVI 14, 4). Die Beziehung von Cic. ad Att. XIV 5, 1 ist unklar; ebd. XV 13, 3 ist nicht der Name des C., sondern C. Annius überliefert; vgl. Nr. 4.
3) (Zu S. 1477, 29). Eine Ehreninschrift ist dem C. damals von den Epidauriern in ihrem Asklepiosheilgtume gesetzt worden (IGP I 1410) und könnte für die oben abgelehnte Vermutung, dass er Achaia als Provinz verwaltete, geltend gemacht werden.