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RE:Cassiodorus 4

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Flavius Magnus Aurelius, Sohn v. Nr.3, Schriftsteller
Band III,2 (1899) S. 16721676
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4) Flavius Magnus Aurelius Cassiodorus Senator, Sohn von Nr. 3 (sein Haupt- und Rufname war Senator; vgl. über den Namen Mommsen a. a. O. p. VI), hat vermutlich den üblichen Studiengang eines vornehmen Italieners damaliger Zeit durchgemacht, ohne doch dem engeren Kreise der bildungs- und ahnenstolzen Romani di Roma anzugehören. In jungen Jahren wurde er Consiliarius seines Vaters, wohl während dessen Praefectur (zwischen 501–507); er hielt, wir wissen nicht, bei welcher Gelegenheit, eine Lobrede auf Theoderich, die des Königs Aufmerksamkeit auf ihn lenkte, so dass der vornehme Jüngling, noch primaevus, wahrscheinlich im J. 507, zum Quaestor ernannt wurde (vgl. Anecd. Hold. und var. IX 24, 3). Aus diesen Daten und aus der Betonung der Schnelligkeit, mit der er Carrière gemacht hat, kann man berechnen, dass er wohl vor dem J. 490, aber nicht lange vorher, geboren ist. Für die Art seiner Carrière aber ist es bezeichnend, dass eine Lobrede auf den regierenden König, die dann auf dessen Wunsch aufgezeichnet worden zu sein scheint (Mon. Germ. Auct. ant. XII p. 470. Usener Anecd. Hold. 69) sie ihm eröffnet hat; noch häufig hat er später Lobreden auf Könige und Königinnen gehalten (var. praef. 11 und IX 25, 1. 3); Fragmente solcher Reden, die uns erhalten sind, scheinen sich auf Eutharich und Theoderich im J. 518 und auf Witiges und Matesuntha im J. 536 zu beziehen (jetzt herausgegeben von Traube in den Mon. Germ. a. a. O. 465ff.; vgl. dessen Einleitung, namentlich 462f.). Es war die Schönrednerei, auf die er selbst das grösste Gewicht legte, der nach damaliger Ansicht schöne Stil, den die gothischen Machthaber an ihm zu schätzen wussten, da er sich niemals eine eigene Meinung erlaubte. Er war nichts als ein Werkzeug, dazu bestimmt, die officielle Politik des gothischen Hofes in die notwendige lateinische Form zu giessen; eigene Politik hat er nicht gemacht, schwerlich jemals Einfluss auf die politischen Handlungen der Regierung genommen. Als Quaestor lag ihm die Concipierung der vom Könige ausgehenden Ausfertigungen ob (vgl. Mommsen N. Archiv XIV 456); sie liegen uns zum Teile in den ersten vier Büchern der Variae vor, deren Inhalt sich auf die Jahre 507–511 verteilt, wodurch auch annähernd die Dauer von C.s Quaestur bestimmt ist (vgl. Mommsen Mon. Germ. a. a. O. p. XXVIIff.). Im J. 514 war er Consul; dass er in den folgenden Jahren Corrector seiner Heimatprovinz Lucanien und Bruttien war, ist (nach var. XI 39, 5) möglich, aber nicht sicher. Die Musse, die ihm zu teil wurde, benützte er u. a. dazu, um seine Chronica auf Wunsch von Theoderichs Schwiegersohn Eutharich zusammenzustellen und bis auf das laufende Consulatsjahr Eutharichs (519) zu führen. Es sind diese Chronica dürre chronologische Zusammenstellungen mit historischen Notizen aus den Fasten des Livius, Aufidius Bassus, Victorius Aquitanus, ferner aus Hieronymus, der gelegentlich durch [1673] Eutropius ergänzt wird, und der Fortsetzung des Prosper bis zum J. 445, für die spätere Zeit aus den italischen Chroniken. Aber sogar hier erkennt man den officiösen Publicisten an den Veränderungen, welche er an seinen Quellen vornimmt, wo es sich um die Gothen handelt (Ausgabe: Mon. Germ. Auct. ant. XI 120ff.; vgl. die Vorrede von Mommsen S. 111ff.). Aber in noch viel höherem Grade verfolgte er die Absicht, die gothische Herrschaft und die Politik der gothischen Könige historisch zu rechtfertigen in seiner auf Befehl Theoderichs begonnenen ausführlichen historia Gothorum in zwölf Büchern. Sie ist ganz dem Nachweise der alten Freundschaft der Gothen und der Römer und der Verherrlichung des gothischen Königshauses (s. Amali), insbesondere aber des Stammbaumes des Athalarich, unter dessen Regierung das Werk vollendet wurde, gewidmet; für die eigentlich gothische Geschichte und Sage war Ablavius Hauptquelle, dem aber jene Tendenzen wohl noch ferne lagen. Uns liegt die gothische Geschichte nur in der Überarbeitung des Iordanes vor (s. d.; vgl. Mommsen im Prooemium zum Iordanes, Mon. Germ. Auct. ant. V 1 p. XLff. Anecd. Hold. Var. praef. 11 und IX 25, 4. Iordan. Get. 1). Noch in den letzten Jahren Theoderichs wurde C. Magister officiorum; auch als solcher verfasste er Concepte im Namen der Könige teilweise im Wirkungskreise des eigenen Amtes, teilweise in Vertretung des Quaestors; sie umfassen das fünfte, achte und die erste Hälfte des neunten Buches der Variae und erstrecken sich über die Jahre 523–527 (vgl. Mommsen var. p. XXIX). Namentlich für seine vielfache Thätigkeit beim Regierungswechsel nach dem Tode Theoderichs, als äussere Verwicklungen drohten und mobilisiert wurde, lässt er sich von Athalarich beloben (var. IX 25). Zum Praefectus praetorio wurde er von Athalarich oder richtiger von Amalasuntha vom Beginne der zwölften Indiction (1. September 533) an ernannt (var. IX 24. 25); in dieser Stellung verfasste er die Schriftstücke der letzten Bücher der Variae, und zwar die des elften und zwölften Buches im eigenen Namen kraft des Verordnungsrechts des Praefecten. Er blieb in diesem Amte an der Spitze der Civilverwaltung unter der gemeinsamen Regierung der Amalasuntha und des Theodahad, nach der Ermordung der Amalasuntha unter der Alleinherrschaft des Theodahad und nach dessen Ermordung unter Witiges. Es ist dies der deutlichste Beweis für seine Schmiegsamkeit, aber auch für seine politische Bedeutungslosigkeit. Das letzte datierbare Schreiben der Variae ist nicht lange vor dem 1. September 537 geschrieben (XII 16). Er scheint die Variae noch in Amt und Würde herausgegeben zu haben; denn von den Anstellungsformularen des sechsten und siebenten Buches sagt er ausdrücklich (var. praef. 14), dass sie auch noch ihm selbst dienen sollten. Selbstverständlich ist, dass er bei der Auswahl seiner Schreiben für die Veröffentlichung darauf Rücksicht nahm, dass keine Zeile aufgenommen wurde, die ihn hätte compromittieren können. Ja, man könnte vermuten, dass die Herausgabe der Variae ihm als eine Art Rechtfertigung den siegreichen Kaiserlichen gegenüber dienen sollte, da sie allerdings nichts enthielten, was gegen Kaiser und Kaisertum gerichtet [1674] gewesen wäre. Wann er seinen definitiven Übergang zu den Kaiserlichen vollzog, ob erst bei der Capitulation von Ravenna (540) oder schon in den unmittelbar vorhergehenden für die Gothen unglücklichen Kriegsjahren, lässt sich nicht ausmachen: zur Zeit des Totilas finden wir ihn zeitweise in Constantinopel (Mansi IX 357 = Jaffé-K. 927, Brief des P. Vigilius vom J. 550). Als dreizehntes Buch fügte er die Schrift de anima an die Variae an, die er schon ausdrücklich in der Vorrede zum elften Buche der Variae erwähnt; die Schrift de anima schliesst mit einer Anrufung Jesu Christi, in welcher er den Zwiespalt zwischen den beiden grossen Völkern (der Gothen und Römer) beklagt. Die Variae bilden den Abschluss seiner politischen, die Schrift de anima, in der Art der zeitgenössischen scholastischen Litteratur geschrieben, den Beginn seiner philosophisch-theologischen Schriftstellerei.

Schon zur Zeit des Theodahad hatte er mit Papst Agapitus über die Errichtung einer theologischen Hochschule in Rom nach dem Muster der Hochschulen des Orientes unterhandelt (instit. div. litt. praef.). Der Plan war in jenen stürmischen Zeiten nicht zur Ausführung gekommen. Nun suchte er im byzantinischen Italien mit Privatmitteln einen ähnlichen Plan durchzuführen und zugleich sich eine den veränderten Zeitverhältnissen entsprechende litterarische Beschäftigung zu verschaffen. Zu diesem Zwecke gründete er auf dem ererbten Grundbesitze seiner Familie bei Squillace das Kloster von Vivarium oder Castellum (vgl. darüber var. XII 15; instit. div. litt. 28. 29; ferner Greg. M. Reg. VIII 30. 32), d. h. er verwandelte, wie in jener Zeit gar mancher vornehme Römer, seine Grundherrschaft, deren Mittelpunkt die Villa gewesen war, in einen grundherrlichen Klosterbesitz, dessen Mittelpunkt der Wohnsitz einer geistlichen Corporation war, der es die Einkünfte der abhängigen Ländereien gestatteten, ein halb thätiges halb beschauliches Leben zu führen. C. stellte seinen Mönchen als specielle Aufgabe die Pflege der Wissenschaft, jedoch in der Art, dass die weltliche Wissenschaft nur noch als Mittel zum Zwecke der höheren Erkenntnis der christlichen Lehre und Litteratur betrachtet werden sollte. In diesem Sinne sind alle späteren Schriften C.s geschrieben, die alle nur für die Belehrung seiner Mönche bestimmt sind. Sogar das Schriftchen de ordine generis Cassiodororum, qui scriptores extiterint ex eorum progenie vel ex civibus eruditis, dem Patricier Cethegus gewidmet, von dem uns nur ein Fragment erhalten ist (als Anecdoton Holderi zuerst herausgegeben und besprochen von Usener 1877), kann diesem Zwecke gedient haben. Seine übrigen Schriften aus der Klosterzeit zählt er in der Einleitung der Schrift de orthographia auf; erhalten sind in der Reihenfolge ihrer Abfassung der Commentar zu den Psalmen in Anlehnung an Augustin; dann die institutiones divinarum et humanarum litterarum in zwei Büchern, verfasst (nach der Erwähnung der Verdammung des Origenes durch Vigilius in div. c. 1 zu schliessen) zwischen 543–555; es ist dies eine Encyklopaedie der theologischen und profanen Litteratur für die Mönche, in dem profanen Teile grossenteils ein [1675] Auszug aus Boethius[1], zugleich eine Anleitung zur Benützung der Klosterbibliothek; dann die complexiones in epistolas Pauli (zuerst herausgegeben von Sc. Maffei; vgl. Th. Stangl S.-Ber. Akad. Wien CXIV 1887, 405ff.). C.s letzte Schrift scheint de orthographia gewesen zu sein, eine in zwölf Kapiteln aus älteren orthographischen Schriftstellern zusammengestellte Anleitung für die Abschreiber unter den Klosterbrüdern, die C. nach seiner eigenen Angabe in seinem 93. Lebensjahre verfasste. Er ist also nicht vor 580 gestorben. Die Musse von vier Decennien benutzte er ausser zu eigener Schriftstellerei zum Sammeln von wertvollen Codices, zum Emendieren und Abschreiben, wozu er seine Mönche anhielt, sowie zur Veranstaltung von Übersetzungen aus dem Griechischen für die reichhaltige Klosterbibliothek. So liess er die jüdischen Altertümer des Josephus in zweiundzwanzig Büchern übersetzen und gab die Historia tripartita, eine Übersetzung der Geschichten des Theodoret, Sozomenos und Sokrates durch den Scholasticus Epiphanius, in zwölf Büchern heraus (instit. div. 17). Über diese spätere Schriftstellerei des C. vgl. namentlich Ad. Franz M. Aur. Cassiod. Sen., ein Beitr. zur Gesch. der theol. Litteratur (Breslau 1872); ferner C. Prantl Gesch. der Logik im Abendlande I (Leipzig 1855) 722ff.

Gesamt-Ausgaben des C. namentlich: cum notis Fornerii Paris 1579; studio J. Garetii Rothomagi 1679 und Venetiis 1729; Migne Curs. patrol. Lat. 69. 70.

Über C.s Leben im allgemeinen jetzt hauptsächlich Mommsen im Prooemium der Ausgabe der Variae, Mon. Germ. Auct. ant. XII; ferner H. Usener Anecdoton Holderi, Ein Beitr. zur Gesch. Roms in ostgothischer Zeit (Leipzig 1877), namentlich S. 66ff. A. Thorbecke Cassiodorus Senator (Heidelberg 1867). Teuffel Gesch. d. R. Litteratur S. 483, woselbst auch sonstige Litteratur. Ebert Allg. Gesch. d. Litt. d. Mittelalters [1676] I 473–490; ferner Hodgkin Italy and her invaders III 315ff. IV 384ff., sowie die übrigen Geschichten der Ostgothen.


  1. [1675] In dem musikalischen Abschnitt seiner weltlichen Encyklopaedie nennt C. als Hauptquelle den Gaudentius, dessen Lehrbuch sein (des C.) Freund Mutianus in das Lateinische übersetzt habe. Er stimmt in der That mit Gaudentius überein in Bezug auf den Begründer der Musiklehre, Pythagoras, in der Zahl von sechs Symphonien, sowie in der richtigen Bestimmung des Tonus oder Tropus (Gaud. 3 p. 4). Doch weicht er auch in recht wichtigen Punkten (Definition von musica, symphonia) von jener Quelle ab. Dass er von Varros disciplinarum libri, den er in § 8 citiert, abhängig ist, hat E. C. Holzer erwiesen (Varro über Musik, Ulm 1890, 11ff.). Citiert werden noch Euklid, Ptolemaios, Alypios, mit dem die drei Teile der Musik, die sieben der Harmonik und im allgemeinen die Ausführlichkeit betreffs der fünfzehn Tonoi übereinstimmt, von Römern Albinus (oben Bd. I S. 1315 Nr. 5), Censorinus und Augustinus. Der musikalische Teil der Encyklopaedie steht abgedruckt auch bei Gerbert Scr. ecclesiastici de musica I p. 15. Über die Musik äussert sich C. ausserdem in dem Briefe, in welchem er Boethius mit Abordnung eines guten Kitharoeden an den Frankenkönig beauftragt (var. II 40).
[v. Jan. ]