Cunobelinus,britannischer König zur Zeit des Kaisers Gaius. Nur Suet. Cal. 44 und Oros. VII 5, 5 von den römischen, Dio LX 20f. von den griechischen Autoren berichten über ihn; doch ist eine grosse Zahl von seinen Münzen bekannt. Die vielen älteren Publicationen einzelner Münzen sind entbehrlich gemacht durch J. Evans The coins of the ancient Britons, London 1864, 284–348, tab. IX–XIII; vgl. 220–245. Ausserdem Zeitschr. f. Numism. XV 2 und Academy 1890, I 358f. Muret-Chabouillet Catalogue des monnaies Gauloises de la bibl. nat. (Paris 1889) 223f. und (von mir nicht eingesehen) Supplement zu Evans (1890) 557ff. De la Tour Atlas des monnaies Gauloises, tab. XLIIIf. Sein Name lautet auf den Münzen vollständig Cunobelinus (vielfach in Abkürzungen), bei Sueton und Dio Cynobellinus; der seines Sohnes Adminius bei Orosius (der Sueton benützt) verderbt Minocynobelinus, durch Vermengung mit dem Namen des Vaters entstanden. Als König wird er auf Münzen und bei den Autoren bezeichnet; aus jenen lernen wir auch den Namen seines Vaters, Tasciovanus (auf einigen Münzen ist der Genetiv Tasciovantis angegeben; vgl. über ihn Evans 220-245 und Num. Chron. XVIII 36. XX 161), kennen. Er residierte in Camulodunum (Dio LX 21, 4; auch seine Münzen enthalten häufig den Namen dieser Stadt, wo sie sämtlich geprägt zu sein scheinen, vgl. Evans 291 und Num. Chron. XX 107. 166), der Hauptstadt der Trinovanten (Ptol. II 3, 11), deren König er also war. Sein Sohn Adminius wurde von ihm vertrieben und fand Zuflucht bei Kaiser Gaius, der ihn aufnahm, Suet. a. a. O. = Oros. a. a. O.: diesen und zwei andere Söhne, Caratacus und Togodumnus, nennt Dio LX 20, 1, demzufolge C. im J. 43 schon tot war. Tac. ann. XII 35 erwähnt fratres des Caratacus, die in deditionem accepti seien; da Adminius dieses Schicksal schon früher erfahren hatte und Togodumnus damals schon tot war, so muss angenommen werden, dass noch andere Söhne des C. vorhanden waren. Jedenfalls waren seine Söhne zur Zeit des Gaius schon erwachsen und er selbst daher schon in vorgerücktem Alter; seine Regierungszeit wird man von Augustus bis Claudius ansetzen können, vgl. Evans 223. Ob die nach Art der römischen Kaiserköpfe dargestellten Porträte auf einigen seiner Münzen ihn wiedergeben sollen, ist nicht sicher, Evans 347. A. v. Sallet Zeitschr. f.
[1759]
Numism. XV 2. Auch die Sage hat sich der Figur des C. bemächtigt und ihn als Cymbeline verherrlicht. Litteratur: Klebs Prosopogr. imp. Rom. I 485 nr. 1309. Holder Altkelt. Sprachschatz I 1193ff.