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RE:Denuntiator

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Vorsteher einer Region Roms
Band V,1 (1903) S. 226227
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Denuntiator. Als Augustus im J. 747 = 7 die Stadt Rom in vierzehn Regionen einteilte, gab er jedem Bezirke einen aus den Praetoren, Aedilen und Volkstribunen jährlich auszulosenden Vorsteher (Suet. Aug. 30. Dio LV 8. 7. Mommsen St.-R. II³ sie. Jordan Topogr. I 1, 302 II 77). Unter ihnen standen die vicomagistri aus dem Freigelassenenstande, je vier für jeden vicus. Sie hatten, wie Dio a. a. O. berichtet, das Recht, ein Amtskleid zu tragen und an bestimmten Tagen zwei Lictoren (ῥαβδοῦχοι) zu führen. Diese Lictoren sind wahrscheinlich die inschriftlich mehrfach begegnenden lictores denuntiatores populares. [227] Dio sagt, diese Einrichtung hätte bis auf seine Zeit bestanden. Indessen sind die magistratischen Regionsvorstände inschriftlich nicht länger nachweisbar als bis zum J. 109 (CIL VI 452. Mommsen St.-R. II³ 516, 3); dagegen finden wir auf der capitolinischen Basis vom J. 136 (CIL VI 975 = Wilmanns 1715. Urlichs Codex urbis Romae topographicus 1871, 55. Jordan Topogr. II 291) an der Spitze jeder Region einen Curator aus freigelassenem Stande und ihm zur Seite einen D. Die Änderung der Organisation wird von den Neueren allgemein dem Hadrian zugeschrieben (Mommsen St.-R. II³ 1036). Die inschriftlichen Zeugnisse für die lictores denuatiatores ausser der capitolinischen Basis sind folgende: decur(iae) lictor(iae) popularis denuntiat(orum) (decem)primo CIL VI 1869 = Dessau 1908; decuriali decuriae lictoriae popularis denuntiatorum CIL X 5917 = Dessau 1909; lictor popularis Dessau 1917 (Notizie degli scavi 1891, 34). Nachgebildet sind diesen römischen lictores denuntiatores die puteolanischen: socii lictores populares denuntiatores Puteolani CIL X 515 = Dessau 340. Die D. sind teils Freigeborene (Dessau 1908), teils Freigelassene (Dessau 1909. 1917?). Gegliedert sind sie in Decurien, und an ihrer Spitze stehen Zehnmänner (decemprimi). Was ihre Bestimmung betrifft, so nimmt Mommsen (St.-R. I³ 356. 392) an, dass sie gleich den lictores curiatii nur sacrale Bedeutung hatten und dass es ihnen oblag, die von den Vicomagistri zu veranstaltenden Spiele anzukündigen. Hierauf bezieht er das denuntiare, indem er sich auf den Ausdruck ludicrum denuntiare bei Liv. XLV 32, 8 beruft. Vgl. CIL VI 10095 = Wilmanns 2631 L. Marius Auctus denuntiator ab scaena Graeca.