10) Eros, Geheimsekretär des Kaisers Aurelian (τῶν ἔξωθεν φερομένων ἀποκρίσεων μηνυτὴς τεταγμένος Zosim. und fast gleichlautend Zonar.), nach anderer Angabe, die Zonaras (ähnlich Georg. Mon. III 162. Georg. Cedren., Migne Gr. CXXI 498) mitteilt, ὠτακουστὴς καὶ προσαγγέλλων τῷ βαοιλεῖ τὰ παρά τινων περὶ αὐτοῦ λεγόμενα, also Chef der Geheimpolizei; stiftete die Ermordung dieses Kaisers an, Zosim. 162. Zonar. XII 27 p. 153 Dind. Die Beweggründe und die Ausführung dieser Tat schildert ähnlich, nur noch eingehender Victor Caes. 35, 7. 8, ohne den Namen des Mörders zu nennen; doch stimmt auch die Angabe des Amtes (secretorum officium) überein. E. mißbrauchte seine Stellung dazu, sich zu bereichern. Da er deshalb die Strenge seines Herrn zu fürchten hatte (vgl. auch Hist. Aug. Aurel. 39, 5), bereitete er ihm den Untergang. Er fälschte eine Liste derjenigen, die der Kaiser zum Tode bestimmt habe, und gewann dadurch die angeblich bedrohten Offiziere, die den Kaiser bei Kainophrurion, zwischen Byzanz und Perinth, töteten, Zosim. Zonar. Victor, a. a. O. Synkell. 1 721f. Epit. de Caes. 35, 8. Eutrop. IX 15, 2, im J. 275 n. Chr. Ganz dieselbe Geschichte wird Hist. Aug. Aurel. 36, 4. 5 (vgl. 35, 5. 41, 1; Tac. 2, 4) von einem Manne berichtet, der dasselbe Amt bekleidete (er wird als notarius secretorum bezeichnet, das ist dasselbe wie τῶν εἰς τάχος γραφόντων οἰκετῶν, Johan. Ant. FHG IV 599, 156, wo auch sein Name nicht genannt ist), der aber Mnesteus genannt wird (ebenso Aurel. 37, 2): kein Zweifel, daß wir es beidemale mit derselben Persönlichkeit zu tun haben, zumal da schon die Übereinstimmung in den Ausdrücken auf eine gemeinsame Quelle aller der genannten Autoren hinweist: die Kaiserchronik, die zuerst Enmann (Philol. Suppl. IV 337ff. 356) als Quelle der Epitomatoren nachgewiesen hat; vgl. Groag Bd. V S. 1349; doch braucht man nicht zu Groags Annahme (S. 1402f.) von einer flüchtigen Lesung des griechischen μηνυτής (oder vielmehr des Wortes minister. Vict. a. a. O. ?) seine Zuflucht zu nehmen; daß Sklaven und Freigelassene mehrere Namen führen und bald mit dem einen, bald mit dem andern bezeichnet werden, kommt öfter vor, vgl. z. B. Friedländer Sittengesch. I6 200f. und Art. Euodus. E. war Freigelassener (Aurel. 36, 4 vermutungsweise angegeben: libertum ut quidam dicunt suum, er hätte danach L. Domitius Eros geheißen, vgl. Domitius Nr. 56); daß er v. Tac. 2. 4. Eutrop. a. a. O. Epit. de Caes. a. a. O. als servus bezeichnet wird, spricht nicht dagegen, weil hier der Ausdruck allgemein für Diener gebraucht wird (Vict. Caes. a. a. O. minister); Zosim. I 62, 2 ἐν τοῖς βασιλείοις und Johan. Ant. a. a. O. τῶν ..... οἰκετῶν könnte auf beides gedeutet
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werden. Auf das Schablonenhafte der Erzählung, die in den wesentlichen Zügen mehrmals in der Kaisergeschichte wiederkehrt, weist Ranke Weltgesch. III 1, 458, 1 hin. Nach dem Tode Aurelians war die Stimmung im Heere entschieden gegen die Mörder (Aurel. 40, 2; Tac. 2, 4) und so erfolgte durch Kaiser Tacitus ihre Bestrafung, Tac. 13, 1. Vict. Caes. 36, 2. Johan. Ant. a. a. O. E. wurde wilden Tieren vorgeworfen, Aurel. 37, 2; andere fanden erst unter Probus den Tod, Prob. 13, 2. Zosim. I 65. Zonar. XII 29 p. 154 Dind. vgl. Eutrop. a. a. O. mors tamen eius (sc. Aureliani) inulta non fuit.