RE:Fulvius 55

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Flaccus, M. Volkstribun 271 v. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 239
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55) M. Fulvius Flaccus, als Q. f. M. n. (Fasti Cap. Acta triumph.) Enkel eines der beiden M. Fulvii Nr. 47 oder Nr. 96 und selbst der Ahnherr des Zweiges der Fulvii Flacci. Als Volkstribun im J. 483 = 271 erhob er vergebens Einspruch gegen die Hinrichtung der abgefallenen campanischen Besatzung von Rhegion (Val. Max. II 7, 15: M. Furius Flaccus, verbessert von Pighius; zur Sache vgl. Mommsen St.-R. I 132, 5). Vermutlich bekundete ihm die Plebs ihre Anerkennung dadurch, daß sie ihn unmittelbar darauf dem abgehenden Censor M.’ Curius Dentatus, ihrem gefeiertsten Manne in jener Zeit, zur Seite stellte, damit beide als Duumvirn den Bau der Wasserleitung Anio vetus beendeten, was F. nach dem Tode des Curius ausführte (Frontin. de aquis I 6 ohne Praenomen, s. o. Bd. IV S. 1844, 6ff.). Zum Consulat gelangte er mit Ap. Claudius Caudex (o. Bd. III S. 2692 Nr. 102) im J. 490 = 264 (Fasti Cap. Acta triumph. Fest. 209. Gell. XVII 21, 40; ohne Praenomen und Cognomen Vell. I 12, 6; dagegen mit dem Praenomen Q. und ohne Cognomen bei allen von Livius abhängigen Autoren Val. Max. II 4, 7. Flor. praef. 6. Eutrop. II 18, 3. Cassiod. vgl. Oros. IV 7, 1, wo statt Q. Fulvius sein Amtsvorgänger Q. Fabius erscheint). Während Claudius den ersten Punischen Krieg eröffnete, vollendete F. die im vorgehenden Jahre von Q. Fabius begonnene Bezwingung der etruskischen Hauptstadt Volsinii; er kehrte als Sieger im Triumphe heim und verpflanzte aus der zerstörten Stadt den Kult des Vortumnus nach Rom (Acta triumph. Fest. 209, vgl. Wissowa Relig. u. Kult. d. Römer 233). Im J. 508 = 246 war er Magister equitum des für die Abhaltung der Wahlen bestellten Dictators Ti. Coruncanius (Fasti Cap.); daß zwei der hervorragendsten Plebeier diese Funktion der auf Sizilien kämpfenden Consuln übernahmen, ist bedeutsam.