RE:Iulius 518

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Valentinus Ein Treverer des germ.-gall. Aufstandes 70 n. Chr.
Band X,1 (1918) S. 845846
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518) Iulius Valentinus, ein Treverer, der im J. 70 in der germanisch-gallischen Aufstandsbewegung des Civilis eine führende Rolle spielte. Den Gentilnamen nennt Tac. nur hist. IV 68, und zwar ist hier tulius überliefert, doch ist wohl Iulius zu lesen; auch die meisten anderen [846] vornehmen Gallier sind Iulier, da sie das Bürgerrecht teils Augustus, teils Caesar verdanken; die Vermutung von Jullian Hist. de la Gaule IV (1914) 219, 5, daß er Tullius geheißen habe und einer seiner Vorfahren das Bürgerrecht von Q. Cicero, dem Legaten Caesars, erhalten habe, ist wenig wahrscheinlich.

Während die Remer auf die Nachricht vom Heranrücken eines römischen Heeres geneigt waren, vom Aufstand abzulassen, und auch die anderen Gallier dazu umzustimmen suchten, entschieden sich die Treverer, deren Wortführer der jugendliche I. war, zur Fortführung des Krieges, und sein leidenschaftlicher Rat fand wenigstens bei seinen engeren Landsleuten Anklang. Nachdem sich diese von der Bestürzung über eine Niederlage ihres Führers Iulius Tutor bei Bingen erholt hatten, sammelten sie sich unter dessen und des Valentinus Führung von neuem, und um den Bruch mit dem römischen Reich zu vervollständigen, töteten sie die Legionslegaten Herennius Gallus und Numisius Rufus trotz der Mahnungen des Civilis und des obersten Heerführers der Gallier, Iulius Classicus, der gleichfalls ein Treverer war. Der römische Feldherr (Q.) Petillius Cerialis (Caesius Rufus) aber rückte mit gewaltiger Streitmacht von Mogontiacum nach Rigodulum (jetzt Reil an der Mosel, s. Ganter Philol. XXVII 1916, 549–557) vor, das Valentinus besetzt hielt. Hier wurde er besiegt und gefangen, Tac. hist. IV 68–71; vgl. 76, wonach I. von seinem Stammesgenossen Tutor als inperitus adulescentulus bezeichnet wird. Er wurde dann noch vor Domitian gebracht und zum Tode verurteilt, den er mit ungebrochenem Stolz erlitt, Tac. hist. IV 85.

[Stein. ]