Topographia Circuli Burgundici: Bisantz

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Topographia Germaniae
Bisantz (heute: Besançon)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 253–262.
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[253] Bisantz / Besançon, Vesontio, Bisontium. Diese weitberühmbte Reichs-Statt / ligt in der Graffschafft Burgund / und an der Dub / welcher Fluß nicht allein fast gantz / ausser eines Orts da man nach Dole reiset / sie umbgiebet / also / daß der Statt Lager wie ein Huffeisen außsihet; sondern auch durch dieselbe rinnet / (und sie in 2. aber ungleiche Theil / deren einer schöner / als der ander / theilet.) Erstlich wird er Dub / oder le Doux, bey seinem Ursprung / nahend la Motte, auff dem Berg Jura, biß an die Gegend / so zwischen den Burgundischen Dörffern / Mandeure, und Dampierre, oder Epamanduoduro, und Damnipetra, gelegen; folgends aber daselbst / Alduabis genant / auß Ursach / dieweil ein Bächlein / so in der Landsprach Alaine, oder l’Aldua geheissen wird / auß den benachbarten Bergen / entspringt / und durch Mümpelgart laufft / an dem besagten Orth in die Dub fällt. Nach dem nun dieser Fluß schiffreich worden / so laufft er mitten durch Bisantz / und vermischet sich hernach mit der Saone, oder Arari; führet Goldsand. Es ligt die Statt Bisantz gar ordentlich / schön / und lustig; in welcher man / von unten biß oben also gemachsam auffsteiget / daß man es nicht eher mercket / biß man zu oberst auff dem Hügel ist. Man kompt der Zeit durch 5. Thor in die Statt; in der sich nicht allein gar anmuthige Spatziergänge / in den sehr saubern Gassen / und im Campo-Martio, innerhalb deß Zwingers; sondern auch fliessendes stetiges Wasser / und in den Gärten gantz bequeme schattechte Ort / befinden. Im Winter ist der Lufft allda kalt / aber im Sommer gar mild. Ist mit Bergen also umbgeben / daß sie die gesunde Wind nicht verhindern / ja vielmehr vor den ungesunden bewahren. In den Gärten seynd fruchtbare Bäum / und allerhand frembde Blumen: (hat auch Weinwachs in- und umb die Statt): Die Gebäu seyn sehr prächtig; darunter das Burgerhauß / so an dem Thor / in guldenen Buchstaben diese Wort hat: Deo et Caesari Fidelis Perpetuò: und ein wenig unterhalb / Bonis nocet, qui malis parcit: innerhalb aber / Obedientia felicitatis mater. In dem Gravellanischen Pallast sihet man so viel wunderliche seltzame Sachen / als man fast zu sehen begehren mag. Da findet man allerhand alte Werck / Bilder von Marmor und Ertz / und sonderlich vornehme Stuck auß Marmol in dem Lustgarten: Item fürtreffliche Gemählde; und ein köstlichen Schatz von alten geschriebenen Büchern / mit andern unzahlbarn Schrifften hochgelehrter Leuthe. In andern Adelichen Häusern und Pallästen / siehet man von getruckten und geschriebnen Büchern wol außstaffierte / ansehnliche Bibliothecen. Es seyn allhie 2. Ertzbischoffl. Haupt-Kirchen / zu S. Johan dem Evangelisten / und S. Stephano / beede auff dem Berg Caelio, so sehr alt seyn / und die etlich hundert Jahr umb den Vorzug mit einander gestritten haben, biß Anno 1253. der Cardinal / und deß Bäpstlichen Stuls Legat / Hugo, beeder Kirchen Canonicos, in ein corpus gebracht / also / daß sie heutigs tags für deß Ertzbischoffs Sitz gehalten / und in beeden die horae, von dieses hohen Stiffts Domherren (deren 43. ausser der Aempter [254] seyn) täglich gesungen werden. Und ist gleichwol nach solcher Vereinbarung der Kirchen zu S. Johann ihr Vorgang / deß Alters halber / geblieben. Ligt auch deß ErtzBischoffs Hoff / oder Pallast bey solcher S. JohannsKirch / welche von S. Lino dem ersten Bischoff allhie angefangen; und S. Maximinus, der andere Bischoff / ein Collegium Clericorum, umbs Jahr 285. da angeordnet haben solle; der auch solche Kirch entweders vermehrt / oder wieder erbaut hat. Und ward solche anfangs zu S. Johann / und Stephan genannt; biß die andere obgedachte Kirch / zu S. Stephano, auff dem höhern Theil deß berührten Bergs Caelii, vom H. Hilario, dem fünfften Bischoff / zu bauen angefangen / von seinem Nachfahr / dem H. Panchario, oder Pancratio, befördert / und vom H. Frominio endlich außgebauet worden / welcher in derselben am ersten / umbs Jahr 370. ein Collegium Canonicorum regularium angeordnet / die aber mit der Zeit weltliche Chorherren worden seyn. Es hat Pabst Paulus V. allen den Domherren / in beeden ErtzBischofflichen Kirchen / zugelassen / daß sie mögen in Violbraun bekleidet gehen. In der einen dieser Kirchen / nemlich zu S. Johan dem Evangelisten / wird den 4. Augusti / jährlich / die Erfindung der H. Märtyrer Epiphanii, und Isidori, feyerlich gehalten / deren Häupter Käyser Theodosius in diese Statt solle geschicket haben. So ruhen auch da die heiligen Märtyrer Ferreolus Presbyter, und Ferrutius Diaconus, welche allhie / wegen deß Christlichen Nahmens / getödet worden / unter dem Käyser Caracalla, und der Bisantier Patronen seyn. In der andern aber zu S. Stephano, dem ersten Märtyrer / wird das Schweißtuch deß HErrn Christi / so in der gantzen Welt / wie Aubertus Miraeus in Fastis Belgicis, et Burgundicis, pag. 441. und Chifflet. (so die Histori davon part. 2. pag. 108. setzet) wollen / hochberühmt ist / gewiesen. Und diese beede hohe Stifftskirchen seyn sehr ansehenlich / groß / ordentlich / künstlich / köstlich / und sehr zierlich erbauet. Benebens hat es in dieser Statt auch acht Pfarr-Kirchen / als / zu S. Johann dem Täuffer / zu S. Moritzen / S. Peter / Maria Magdalena / S. Andrea / der H. Jungfrauen Maria / Marcellino und Donato. Zu S. Peter / so gar alt ruhet S. Protadius, der 23. Ertzbischoff / in einem silbern Kasten / die Hirnschal aber wird in einem silbern Haupt verwahret. Zu S. Maria Magdalena ist auch ein Canonisch Stifft / so zum Stiffter den H. Hugonem I. Ertz-Bischoffen allhie / hat / der Anno 1067. gestorben ist. Man weiset darinn den Zeiger-Finger auß der rechten Hand deß H. Werneri, den Miraeus, p. 201. den letzten Märtyrer in Teutschland nennet / und welcher An. 1287. von den Juden zu OberWesel umbgebracht worden ist. Besagter Finger / mit einem Theil seines Schweißtuchs / ist Anno 1548. von Bacharach / als dahin man nach dem Tode den Cörper gebracht / auß Bewilligung deß Churfürsten zu Trier / und der Pfaltzgraffen / hieher versetzt worden. Und haben von solcher Zeit an / die Weingärtner zu Bisantz / so einen grossen Theil deß Volcks machen / den gedachten H. Wernerum, oder Vernerium, wie sie ihn nennen / zu ihrem Patron angenommen / und unter seinem Nahmen und Schutz / eine Gesellschafft / in dieser S. Mariae Magdalenae Kirch / angestellt. Ferners hat es allhie auch 7. Manns-Clöster / als zu S. Paul der regulirten Chorherren deß Ordens S. Augustini, in welcher Probstey S. Antidius, der 13. Bischoff allhie / Item obgedachter H. Hugo, zugenannt Salinarius, wie auch der Heil. Donatus, der 25. Ertzbischoff / ruhen. Das Closter S. Vincentii, Benedictiner Ordens / in Campo Martio, so der H. Ternatius erbauet / und erstlich zu S. Petro, und Marcellino, genannt hat. Die Clöster der Prediger / Franciscaner / Carmeliten / Minimen / und Capuciner. Zu welchen man thun kan / das Closter S. Michaëlis, die Einsideley zu S. Lenhart / auff dem Thor porta scissa, oder la porte taillée genannt / an dem Gestad der Dub; und die Kirch deß Ordens S. Johann von Jerusalem. Nonnen-Clöster seyn / des Dames de Battant, Cistercienser Ordens / S. Clarae, Carmelitinen / etc. Es hat auch allhie 4. Spitäl / als [255] zum H. Geist / dessen Rector, oder Magister, der General ist seines Ordens / disseits der Alpen / S. Jacobi, S. Antonii, und S. Brigittae. Hatte vorhin auch das fünffte zu S. Antidio. Der offentlichen Capellen seyn da vier / als zu S. Lorentzen / S. Jacob ausser der Stattmauer / S. Quintin / und S. Anna. In den Privat-Häusern seyn deren auch etliche. Zu welchen allen / verwichener Zeit / auch der Jesuiter Kirch / und Collegium, kommen seyn. Was die Schul anbelangt / dieweil einer Statt Heil und Wolfahrt an rechter Bestellung der Schulen hanget / so haben daher die Römer nicht allein in der Statt Rom / sondern auch ausser derselben / an den vornehmen Orthen / die ihrem Gebieth unterworffen waren / Schulen angerichtet / so sie Municipales genannt / in welchen alle Disciplinae gelehret wurden. Ein solche Schul ist auch allhie zu Bisantz / und unter andern / derselben Vorsteher Titianus, deß Käysers Maximini Praeceptor, gewesen. Als solche wolte zu fallen kommen / hat Käyser Fridericus I. ihr wieder auffgeholffen / und Pabst Nicolaus V. Anno 1450. ein Academi da auffgericht / und derselben die Freyheiten / so andere Academien haben / ertheilt. Hernach hat Anton. Perrenottus, Cardinalis Granuellanus, die Academi allhie restaurirt, und das Collegium zu Sanct Moritzen gestifftet / und auffgerichtet / so Pabst Julius III. und Käyser Carolus V. gut geheissen haben. Darauff Käyser Ferdinandus I. Anno 1564. zu einer rechten Hohen Schul / oder Universitet, die Privilegia ertheilt / deren sich aber die zu Bisantz nicht bedient: gleichwol endlich Anno 1597. den 26. Maji / das obgedachte Jesuiter Collegium, an dem Ort / da die obbesagte Scholae municipales gewesen / gestifftet / und solches mit darzu gehörigen Einkommen begabet haben. Was andere Sachen anbelangt / die man in Beschreibung vornehmer Stätte pfleget einzubringen / und mehrertheils sonsten gleich anfangs zu setzen / so will man / daß Bisantz von den Trojanern / 434. Jahr vor Rom / seye erbauen / und Vesontio oder Bisontium, von einem Bisent-Stier / so da gefangen / auch Chrysopolis, villeicht wegen der Schönheit und Lustbarkeit deß Lagers / und daß man Gold in dem Gebieth der Statt außgegraben / und anderer Ursachen halber / die Chiffletius cap. 12. erzehlet / genant worden. Daß es aber ein sehr alte Statt seyn müsse / erscheinet noch auß den Römischen Nahmen / so viel Orth allda haben / wiewol sie solche auf ihre Sprach etwas anders außsprechen: als Mons Caelius, hernach Stephanius, le mont S. Estienne: Sacra septa, les Clos: Campus Martius, le Champ-Mars. Charitum Mons, Charmont: Collis Romae, Romchau: Campus Carnae, Champ-Carno: Vicus Castoris, Rüe de Chasteur: Vicus Rheae, la Rhee: Vicus Luae, Rüe de la Lüe: Vicus Veneris, Rüe de Vennie, Ausser der Statt seyn / Mons Jovis, Mont-Joüot: Mons Mercurii, Mercuro: Campus Bacchi, Camp-Vacho: Collis Dianae, Chau-Dane: Mons Rosarum, Rosemont; und viel mehrere / die besagter Chiffletius capite 15. benennet; auch im folgenden Capitel / am sieben und sechzigsten Blat / saget / daß viel gerechte / alte Müntzen der Käyser / allhie außgegraben worden; deren er ein Aerarium historicum fast angefüllet habe / und zwar nicht solcher / die nachgegossen / und verfälscht / wären / sondern der rechten alten guldenen / ehrinen / und silbernen. Es wird auch noch der Orth gewiesen / den man vorzeiten zu den Begräbnüssen insgemein gebraucht hat / so jetzt Campnoir, oder das schwartze Feld genant wird. Darneben man in und ausser der Statt / auch andere viel privat Orth hierzu gehabt hat. Es war ingleichem allda vorzeiten ein Amphitheatrum, von deme noch einem Statt Thor / und der darbey gelegnen Gassen / der Name des Arenes, oder deß Sand Thors / und Sandgassen / übergeblieben. Item / eine Wasserleitung / oder Aquaeductus, wie es dann noch allhie stattliches Brunnenwerck gibet; und stehet sonderlich ein schöner vor dem obgedachten Burger- oder Rathhauß / mitten auffm Marckt; daran ein ehriner zweyköpffiger Adler / darauff Käyser Carl der Fünffte / mit einem [256] Lorbeerkrantz / in der rechten Hand ein blosses Schwerdt / und in der lincken die Weltkugel haltende / sitzet; und darbey der Statt alter Denckspruch / Pleut à Dieu, stehet. Man sehe / und lese / was Chiffletius cap. 41. p. 161. von dem Triumphbogen / so dem Käyser Aureliano allhie / unten am Berg Coelio, oder S. Stephani, gesetzt worden / und jetzt la porte noire genannt wird / und noch etwas davon übrig ist / schreibet / und im 42. Capitel alle desselben Stücke erkläret. Was das Regiment dieser Statt anbelangt / so will man / daß Seguinus, der Sequaner König / vorzeiten allhie sein Hoflager gehabt; dessen Tochtermann / und Nachfahr / der Brennus, die Römer beym Fluß Allia überwunden / und Rom verwüstet. Mit der Zeit geriethe sie an die Römer / und gedenckt ihrer C. Julius Caesar, in seinen Commentariis. Nach den Römern und wunderlichen Veränderungen / kam sie / die Statt / an Käyser Carlen den Grossen / und die folgende Käyser seines Stammens / und endlich an die Teutsche Käyser / unter denen sie / als ein freye Reichsstatt / noch der Zeit ist; und ihre eigene Obrigkeit / so jährlich von ihr selbsten erwehlet wird / hat: welches allwegen auff S. Johann deß Täuffers Tag geschiehet / da von der Burgerschafft 28. Personen / in 7. hierzu befreyten Zünfften / nemlich in jeder vier erkieset werden; welche 28. nach verrichtem Gottesdienst / sich in das Burgerhauß verfügen / und daselbsten auß jeder Zunfft 2. und also 14. zu Rectorn, oder Gubernatorn der Statt machen; bei denen der gantzen Statt Regiment / und der höchste Gewalt / das gantze Jahr über / bestehet; Und ist allwegen / nach Ordnung der Zünffte / einer eine Wochen lang Präsident. Wann nun der Magistrat also erwehlt und gesetzt ist / so werden als dann von ihme die übrige Statt-Aempter bestellt / als da seyn / der Advocatus Fisci, der Syndicus, oder Defensor, und Procurator Fisci, mit seinem Prosyndico, der Secreatrius Status, und noch ein Secretarius, der Schatzmeister / der Baumeister / der Proviantherren / Almoßherren / Müntzmeister (dann die Statt eigne Müntz schlägt /) der Kerckermeister / die Auffwärter / Trabanten / und andere Bediente. Wann das Jahr glücklich vorüber / so ist es von Alters her bräuchig / daß man den 14. Gubernatorn / und den Acht und zwantzigern / jedem einen silbern Pfenning / zwar jenen ersten noch so schwer / als den letztern / auß der Rent- oder Schatzkammer zuverehren pfleget. Die fürnehmste Geschichten / so sich allhie zugetragen / mag man bey dem etlichmal angezogenem Joan. Jacobo Chiffletio, Patricio, Consulari, und Archiatro Vesontino, in Beschreibung dieser Statt / und darunter auch von den Wasserfluten in den Jahren 1263. 1456. und 1570. am 265. und von den unterschiedlichen Feuersbrünsten / ehe die Häuser von Quadersteinen / wie sie jetzt seyn / erbauen worden / am 286. Blat; Item was sich allda unter den Käysern Nerone, Othone, Vitellio, und Vespasiano begeben / c. 36. seqq. lesen. Wir wollen nur etlicher der nachfolgenden und letztern gedencken / als daß umbs Jahr Christi 406. oder bald hernach / die Wandali und Alani, unter ihrem Heerführer Crosco, sich vergebens an Bisantz gemacht. An. 413. haben die Burgunder / so auß Teutschland hieher gelangt / diß Land / oder Maximam Sequanorum Provinciam, eingenommen / so folgends nach ihnen Burgund ist genannt worden. Ob sie aber auch Bisantz erobert / davon hat man keine Nachricht. Anno 451. solle diese Statt durch den Attilam, oder Ateulam, der Hunnen König seyn zerstört worden / wie Robertus, ein Mönch zu Auxerre in Burgund / in seiner Chronic / so er von der Geburt Christi / biß auffs Jahr 1200. gemacht / und Anno 1608. heraußkommen / auffgezeichnet hat: und damit auch Bonfinius decad. 1. lib. 4. rer. Ungar. und Nicol. Olaus, Ertzbischoff zu Gran / in seinem Attila, c. 4. übereinstimmet. Zur selbigen Zeit nun ist Bisantz / so unter Julio Caesare, mit dem Fluß Dub umbgeben gewesen / und unter den Antoninis, über die Brücke erweitert / hernach aber / ein wenig vor dem Käyser Juliano, durch die Allemanner zerstöret / und folgends wieder gebauet / abermals durch den gedachten Attilam zu Grund also gerichtet worden / daß [257] allein obgedachter S  Stephans-Berg / oder Mons Coelius, da die 2. Hauptkirchen ligen / übergeblieben ist. Mit der Zeit ward die Statt / von solchem Berge an / biß ein wenig über das Burger- oder Rahthause / mit Mauren umbgeben; wie man dessen noch Warzeichen siehet. Folgends ist sie allgemach wieder zu ihrer alten Grösse kommen; wie sie dann jetzt in der Weite ist / als sie unter den Römischen Käysern Antoninis gewesen. Anno 1157. und 1162. oder 63. hat Käyser Fridericus I. sich allhie befunden. Anno 1224. ist Johannes Graff von Chalon; Anno 1264. Hugo, Hertzog zu Burgund / Anno 1277. und 79. Graff Otho von Burgund / der Statt Schutzherr gewesen. Anno 1289. hat Käyser Rudolphus I. die Statt / dieweil sie / das Jahr zuvor / dem Graffen Theobaldo von Pfirt / wider Bischoff Petern zu Basel / Hülff gethan / im Augstmonat / belagert. Ist aber nach 8. Tagen / wieder abgezogen / hat den Burgern / so sich gewehrt / verziehen / und das folgende Jahr ihre alte Freyheiten bestättiget. Anno 1290. und 95. hat Hugo von Burgund / ein Bruder deß Pfaltzgraffen Othonis von Burgund / alle Kriegs-Hülff den Burgern allhie versprochen. Anno 1304. hat Mathildis, die Gräffin in Artois / und Pfaltzgräffin zu Burgund / für sich / und ihren Sohn Ruprechten / oder Roberten / mit den Bisantzern / wegen ihrer Statt Schutz / auff 15. Jahr lang tractirt. Dergleichen haben die Bisantzer deß Jahrs 1357. gegen Hertzog Philipsen zu Burgund gethan. Im Jahr 1362. und 63. haben sich die Engelländer vergebens an diese Statt gemacht. Anno 1420. seynd die Juden / durch die Obrigkeit / auß der Statt vertrieben worden. Anno 1421. ward Hertzog Philippus von Burgund / zugenant der Gütige / von den Burgern / zu ihrem Schutzherrn erwehlt. Anno 1442. ist Käyser Fridericus IV. hieher kommen / deme die Burger der Statt Schlüssel überreicht; der sie aber alsobalden den Gubernatoribus wieder zugestellt hat. Anno 1451. war ein Auffruhr deß gemeinen Volcks / wider die Obrigkeit allhie / welcher der offtgedachte Hertzog Philippus zu Hülff kommen / und daher etwas Gerechtigkeit in der Statt haben wollen / darüber der Tractatus Associationis entstanden. Aber hernach haben die Bisantzer dem Käyser Maximiliano I. und seinem Sohn Philippo, ein gewisse Summa Gelts / wegen solcher Burgundischen Gerechtigkeit bezahlt; welche Fürsten gleichwol ihre Beampte behalten / ausser daß sie zum theil etwas an ihren Verrichtungen abgethan haben; wie hievon Chiffletius c. 64. zu lesen; der auch vorhero cap. 60. p. 235. meldet / daß Nicolaus Vignerius, in seiner Burgundischen Chronic / die Vitz-Graffschafft oder Vice-Comitatum (deßwegen Printz Wilhelm von Oranien / Graff zu Nassau / der Anno 1584. erschossen worden / vom Meterano ein Vice Conte zu Bisantzen genennet wird) und die Majorey / allhie / unrecht eine praefecturam urbanam Civitatis Bisontinae heisse / und daselbst / was es für Jura particularia seyn / erkläret. (Sihe / was Gollusius vom Schutzgelt p. 953. schreibt.) Als / nach dem Tode Hertzog Carls von Burgund / König Ludwig der Ailffte in Franckreich / erstlich durch den Herrn von Craon, und hernach / durch Carolum von Amboise, Herrn von Chaumont, dieses Land / in den Jahren 1477. und 78. eingenommen / ist Bisantz ihrem Käyser getrew / und an ihren Freyheiten / wiewol unter deß gedachten Königs / als der sich für einen Graffen in Burgund hielte / Schutz unverletzt geblieben. (Gollusius sagt / daß der von Amboise darauff mit 14000. Mann allhie einzogen seye.) Folgends im Jahr 1492. an S. Thomas Tag / ist höchstgedachter Käyser Maximilianus, mit zwey tausent Kriegsleuten / zu Bisantz eingezogen / und hat Burgund wieder erobert. Die Gubernatores der Statt haben ihme hundert feiste Schaff / und hundert Faß Wein / verehret. Er hat der Burger alte Gerechtigkeit / und Freyheiten / bestättiget; und solches auch hernach Anno 1502. zu Insbruck gethan. In welchem Jahr / die Gubernatores, mit dem Ertzhertzog Philippo zu Oesterreich / hernach Könige in Spanien / wegen deß Schirms / oder Schutz [258] der Statt / auff zwey Jahr lang / für ihn / und seinen Sohn Carl / tractirt haben. Anno 1518. haben die Bisantzer mit den Stätten Bern / Freyburg / und Solothurn / eine Bündnüß gemacht / welche Anno 1520. Käyser Carolus V. bestättigt hat. Aber Anno 1579. haben die von Bisantz allein mit den Stätten Freyburg / und Solothurn / die Bündnüß erneuert / so auch in diesem Jahr Käyser Rudolphus II. confirmirt hat. Anno 1526. hat Käyser Carolus höchstgemeldt / der Statt Freyheiten bestättiget; der auch Anno 1534. für sich / als ein Graff zu Burgund / und seinen Sohn Philippen / mit den Burgern allhie / wegen deß Schutzes der Statt / Handlung gepflogen. Anno 1559. hat Käyser Ferdinandus I. und Anno 1565. sein Sohn / Käyser Maximilianus II. der Statt ihre Rechte / und Freyheiten confirmirt. Anno 1575. den 21. Junii / haben etliche Lutheraner / und Calvinianer / so vor 2. Jahren / so wol auß höchstgedachten Käysers Maximiliani, Vermahnung / wie zwar Chiffletius cap. 66. schreibet, als auch Eyfer / und Vorsichtigkeit der Gubernatorn / oder Burgermeistern / auß der Statt seyn gejagt worden / umb 1. Uhr nach Mitternacht / mit Frantzösischer / und Teutscher Hülff / durchs Thor / la porte de Battant genannt / beym Thurn / so sie insgemein la Pelote heissen / die Statt überfallen / und von deme / so die Thor-Schlüssel in seiner Verwahrung hatte / dieselbe erpresst / und ihre Gesellen in die Statt gelassen. Aber / als die Burger erwacht / haben sie sich tapffer widersetzt / und die Feinde / (als die Schweitzerische Hülff von Neu-Castell / wegen Verhinderung / nicht zu rechter Zeit ankommen /) wieder aus der Statt geschlagen / deren theils umbkommen / theils freywillig in das Wasser gesprungen / theils / wiewol gar wenig / davon kommen. Bey 20. seyn gefangen / und auffgehenckt worden. Und wird deßwegen jährlich ein sonders Fest / auff diesem Tag allhie gehalten. Anno 1595. im Hornung / seyn 4. oder 5. tausend Frantzosen / und Lothringer / wie Chiffletius sagt / in die Graffschafft Burgund / unter eines Lothringischen Edelmans / deß Tremblecurii, Anführung / kommen / und haben sehr barbarisch darinn gehauset. Und hat er / der von Tremblecourt, (so zuvor / neben seinen Beyständen / dem Freyherrn von Ausson-ville, und dem Herrn von Sainct George, dem Hertzog von Lothringen gedient; aber / nachdem dieser einen Anstand mit König Heinrichen dem Vierdten in Franckreich gemachet / sich zur Frantzösischen Parthey / wider Spanien / geschlagen / und mit seinem Volck / (so Jan de Serre tom. 5. d’Inventaire general. pag. 136. auff ein tausend Reuter / und fünff tausend zu Fuß / schätzet /) wie gesagt / in Burgund gefallen /) einen Herolden nacher Bisantz geschickt / durch welchen er anzeigen lassen / daß er wolle der Statt Schutzherr seyn / wie es der König in Spanien zuvor gewesen. Aber die Spanier seyn ihme bald über die Hauben kommen / und haben unterschiedliche Ort wieder erobert. Unterdessen kam obgedachter König Heinrich der IV. in diesem 95. Jahr selber in Burgund / und auff Bisantz / und begehrte / daß man ihn / und sein Kriegsvolck / durch die Statt ziehen lassen solte. Als ihme aber solches von der Burgerschafft abgeschlagen worden / so hat er mit dem Sturm getrohet; gleichwol sich mit einer Summa Gelts befriedigen lassen / daß er wieder fortgezogen ist. Darauff im Jahr 1597. die Stattmauren verbessert worden. Anno 1600. den 17. May / haben ErtzHertzog Albertus zu Oesterreich / und seine Gemahlin Isabella, diese Statt in ihren Schutz genommen. Anno 1612. haben die Bisantzer etliche Tag ein Freudenfest gehalten / als ihnen die Bottschafft kommen / daß Ertzhertzog Matthias von Oesterreich Käyser worden; welches Fest Chiffletius im 68. und letzten Capitel / deß ersten Theils / weitläufftig beschreibet; und am 264. blat dieses setzet: Dico, nusquam in ullius Imperatoris commendationem tàm multa, tàm splendida, tàm varia, tàm brevi tempore, in una civitate exhibita fuisse, neque cum tanta in novum Imperatorem voluntate. Anno 1639. [259] hatte sie eine Lothringische Besatzung / und hat gleichwol die Neutralität versucht: aber / als Hertzog Bernhard von Weymar wieder auß Burgund gezogen / ist auß der Tractation nichts worden. Anno 1641. hat diese Statt / durch einen Abgesandten / Nahmens Daniel Cheuannay de Danielibus, beeder Rechten Doctorn, (so sich Civitatis Imperialis liberae Bisantiensis Congubernatorem tituliren / und in den Abschied bringen lassen /) den Reichstag zu Regenspurg besucht. Wegen ihrer Reichs Contribution sihe die Continuationem Itinerarii Germaniae, cap. 1. fol. 30.


Was / zum Beschluß / das Ertz-Bistumb allhie anbelangt / davon vielgedachter Chiffletius, im andern Theil seiner Bisantzischen Beschreibung handelt; so ist / unter demselben / der Bischoff von Basel / der von Losanna / und der Bellicensis, oder von Belay, in Savoyen; welcher vor diesem zu Nividuno, an dem Genffer-See / gesessen ist. Er / der Ertzbischoff / ist ein Fürst deß Reichs / und auff dem Moderation-Tag Anno 1551. auff 20. zu Roß / und 50. zu Fuß gesetzt worden / so er monatlich einfach contribuiren solte. So ist sein alte Gebühr / zu Unterhaltung deß Cammergerichts jährlich 60 fl. Er soll sich aber jederzeit beklagt haben / daß er solchen Anschlag / nach Gelegenheit seines geringen Einkommens / nicht ertragen könne. Deß Capitels heutiger Stand wird vom Chiffletio p. 276. seqq. also erzehlet: Der Herr Ertzbischoff / der Ober-Dechant / der Ober Ertzdiacon / der Ober-Cantor / der Schatzmeister / der Ertzdiacon zu Salins / der Ertzdiacon zu Favernè, der Ertzdiacon zu Gray, der Ertzdiacon zu Luxeul, deß Ertzbischoffs Cämmerer / der Scholasticus, so vor Zeiten über die Schulen gesetzt war; die 43. Domherren / in beeden Hauptkirchen / die 2. Succentores, in jeder Kirch einer / 24. Capellän / 2. Choral-Meister mit 10. Knaben / in beeden Kirchen / als 6. bey S. Johann dem Evangelisten / und 4. zu S. Steffan zu Bisantz / 15. Dechant vom Lande / als von Sexta, Salinis, Montana, Ledone Salnerii, Faverneio, Luxovio, Ajoja, Grangiis, Neublanco, Dola, Grayaco, Treva, Rubeomonte, Palma, Varesco: welcher Oerter Nahmen meistentheils in diesem Tractat erkläret / und auch die Oerter selbsten beschrieben werden. Und in diesen Feld-Dechaneyen ligen die Abbteyen / Prioreyen / und Pfarren / deß gantzen Ertzbistumbs / nemlich 26. Abbteyen / 94. Prioreyen / und 780. Pfarrkirchen. Die Ordnung der Bischöff / und Ertzbischöffe / verhält sich bey ihme Chiffletio also: 1. S. Linus, einer auß den 72. Jüngern deß Hern Christi / ein geborner Italianer / und Toscaner von Volaterra bürtig / den S. Petrus in Franckreich Anno 54. geschickt; der aber von Bisantz verjagt worden / wieder nach Rom zu S. Petern gekert / und ihme daselbst succedirt haben solle. 2. S. Maximinus, den der Pabst Cajus hieher geschickt / und der umbs Jahr 291. gestorben. 3. S. Paulinus, so umbs Jahr 310. verschieden. 4. S. Eusebius, so umbs Jahr 313. in S. Petrus Kirchen / die er erbawet / begraben worden. 5. S. Hilarius, zu dessen Zeit die erste Kirch zu S. Steffan / am untern Berg Coelio, jetzt zu S. Johann / durch die Helenam, Käysers Constantini M. Mutter / viel herrlicher gemacht worden; die auch eine Mutter / und Haupt ist der andern Kirchen / in welcher die Ertz-Bischöffe eingeweihet werden; und neben welcher stets der Ertzbischoffliche Hoff gestanden. Hernach hat man auff dem ober Theil deß Bergs Coelii, oder S. Stephani, ein andere Kirch dem H. Stephano erbawet / die folgends mit der jetztgedachten untern zu S. Johann / umb den Vorgang gezancket / wie oben / in Benamsung der Kirchen zu Bisantz / gesagt worden ist. Er Hilarius ist umbs Jahr 330. und der 6. S. Pancharius, oder Pancratius, im Elend / umbs Jahr 356. gestorben. 7. S. Justus, welcher die gedachte erste Kirch zu S. Stephan allhie / in die Ehre S. Johann deß Evangelisten / und S. Stephans geweihet. 8. S. Anianus, der umbs Jahr 374. gestorben. 9. Sylvester I. 10. S. Frominius. 11. S. Desideratus. [260] 12. S. Germanus, so von den Arianern umbgebracht worden. 13. S. Antidius, den der Teuffel / auff sein / deß Bischoffs Begehren / nach Rom / und wieder zu ruck gen Bisantz getragen haben solle. 14. S. Leontius. 15. S. Celidonius. 16. Germesillus, oder Gelmeisillus, so endlich ein Arianer worden. 17. Claudius I. 18. Urbicus, 19. Tetradius I. 20. Sylvester II. 21. Vitalis I. 22. S. Nicetius, so umbs Jahr 612. gelebt / unter welchem / die Kirch allhie / von der Königin Brunhild / restaurirt ist / nach dem sie längst vorher Attila zerstöret hatte. 23. S. Protadius, so Anno 626. gestorben / und deren zu Bisantz vornehmer Nohthelffer ist / den sie sonderlich entweder umb einen Regen / oder umb schönes Wetter / anruffen. 24.[WS 1] S. Claudius II. von welchem unten / in Beschreibung deß Stättleins S. Claude. 25. S. Donatus. 26. S. Migetius. 27. S. Ternatius, 28. S. Gervasius. 29. Felix, ein böser Mensch / von dem vielgedachter Chiffletius also schreibet: Felix, infelicissimis moribus, et patromonii Christi Decoctor improbissimus, Canonicorum Collegium, virtutum Scholam, et officinam pietatis, in vitiorum omnium, et luxus Academiam convertit. 30. Tetradius II. den ein wildes Schwein / auff der Jagt / umbs Leben gebracht. 31. Albo. 32. Wandelbertus. oder Gaudalbertus. 33. Euroldus, oder Eurordus, den theils Conradum nennen. 34. Aurulcus. 35. Herveus. 36. S. Gedeon, welcher gesehen / und erlebt / daß Bisantz von den Barbaris, durchs Fewer / fast gantz verderbt worden. Welchen Schaden die Sachsen / die Anno 773. sich wieder Käyser Carln den Grossen / der damaln mit der Longobarder König Desiderio zu thun hatte / empörten / gethan zu haben / Chiffletius erachtet; als sie damaln / wie auch im Jahr 778. als er Carolus M. in Spanien wider die Saracener kriegte / mit einem grossen Kriegsheer / hin und wider straifften / und sehr viel Ort deß Fränckischen Reichs / und sonderlich der Christen Kirchen / mit Schwerd und Fewer / verwüsteten. 37. Bernuinus, oder Berminius, so auch Germinius genannt wird / und der die S. Johanns Kirchen / unter seinem Vorfahren Gedeone, in obgedachtem der Statt Unfall / verbronnen / von Grund auff sehr prächtig wieder erbawet. Er hat zu des gedachten Käysers / und seines Sohns Ludovici Pii, Zeiten gelebt. 38. Amalvvinus, oder Amalguinus. 39. Ardvicus. 40. Theodoricus I. 41. Berengarius. 42. Gyrfredus, oder Godefredus, oder Guyfredus. 43. Guido, oder Wido, auß welchem Golusius, und andere / unrecht / den Calixtum II. Römischen Pabst / folgends gemacht haben. 44. Guichardus, so zun Zeiten Käysers Ottonis III. gelebt. 45. Leutaldus. von theils Leotoldus, Leuraldus, und Jeoroldus genant. 46. Hector, 47. Walterius I. oder Galtherus, umbs Jahr 1025. 48. B. Hugo I. so Anno 1031. zu einem ErtzBischoff gemacht worden / und Anno 1066. oder 67. gestorben ist. 49. Hugo II. 50. Hugo III. so Anno 1100. diese Welt gesegnet. 51. Hugo IV. 52. Pontius. 53. Guilelmus I. oder Wilermus, auß dem alten / und Adelichen Geschlecht zu Bisantz der Herren von Turre, so Anno 1109. Ertzbischoff worden. 54. Ansericus. 55. Humbertus, der es treulich mit dem Käyser Friderico I. gehalten / und fast stets umb ihn gewesen / so dem Chiffletio pag. 243. nicht gefallen thut. Er ist umbs Jahr 1161. gestorben. 56. Walterius II. den theils Vautherium, und Gaultherium nennen. Es hat aber umbs Jahr 1162. höchstgedachter Käyser Friederich einen / Nahmens Herbert / zum Ertzbischoff hieher verordnet / welchen daher die meisten außlassen. 57. Theodoricus von Mümpelgart / so Anno 1191. gestorben. 58. Stephanus, ein Sohn Othonis III. Hertzogens zu Meramen / so junger gestorben. 59. Amedeus, so Anno 1218. verschieden. 60. Ebrardus. 61. Girardus I. 62. Johannes I. 63. Nicolaus. 64. Gaufridus. 65. Johannes II. 66. Guilelmus II. unter welchem die obgedachte Vereinbarung der beeden Hauptkirchen S. Johannis, und S. Stephani, zu Bisantz / geschehen. 67. Odeo. 68. Hugo V. 69. Vitalis II. der [261] Anno 1333. gestorben. 70. Hugo VI. 71. Johannes III. 72. Ludovicus, ein Sohn Graff Heinrichs von Mümpelgart / so Anno 1362. verschieden. 73. Aymo. 74. Guilelmus III. 75. Girardus II. 76. Theobaldus. 77. Johannes IV. der Anno 1437. gestorben; und bey dessen Regierung Anno 1435. Jacobus Borbonius, König von Neaples / und Sicilien / zu Bisantz / ein Franciscaner Mönch worden / den man in S. Claren Closter / und in der Capell / die man ins gemein la Chapelle du Roy Jacques nennet / hernach begraben hat. 78. Franciscus I. 79. Johannes V. 80. Quintinus. 81. Carolus von Neu-Castell / so Anno 1498. verschieden. 82. Franciscus II. 83. Antonius I. 84. Petrus à Bauma, der Anno 1544. gestorben. 85. Claudius III. 86. Antonius II. Perenotus, genant Cardinalis Granvellanus, welcher allhie gebohren worden / und ein Sohn deß Nicolai Perrenoti, Herrns von Granuella, eines Burgunders / und Käysers Caroli V. Cantzlers / eines weitberühmten Manns / gewesen. Er / der Cardinal / und Ertzbischoff Antonius, starb in Spanien zu Madrit / im Jahr 1586. und im 72. seines Alters; ward aber hieher nach Bisantz geführt / und bey den Carmelitern / neben seinem Vatter / begraben. 87. Ihme succedirte Ferdinandus von Rye, ein Sohn Girardi von Rye, Herrns von Balançon, unter dem die Jesuiter / Anno 1597. den 26. Maji / wie auch oben gesagt / allhie auffgenommen worden: sein Nepos, Franciscus von Rye, vorhin deß Cistertienser Ordens Closters Accincti Abbt / ward Anno 1599. Decanus Major, und Claudius de la Barre, Anno 1616. Weih-Bischoff allhie zu Bisantz / und hat er / der Ertzbischoff Ferdinandus, im Jahr 1618. als dieses / was bißher ist erzehlet worden / vielgedachter Chiffletius geschrieben / noch gelebt. Von seinen Nachfahren kan ich nichts gewisses berichten; ausser daß Anno 1641. auff dem Reichstag zu Regenspurg / Herr Claudius d’Achey, damaliger Ertzbischoff allhie / einen Gesandten / nemlich Hieronymum de Lisola, SS. Theologiae Doctorem, und deß Domstiffts zu Bisantz Canonicum, gehabt hat. Zu dieser Beschreibung / wollen wir noch etwas wenigs / auß andern thun; als / daß Ludovicus Gollusius in dem oben angezogenem Buch cap. 24. auch von dieser Statt handelt / und sagt / daß sie fast so groß / als Pariß / im Umbkreiß seye / wann man die Pariser Vorstätte außschliesse. Er rühmt unter andern sehr schönen Gebäuen / auch die Palläst der Herren von Toraise, Ambre, Grand velle (oder der Graffen von Cantecroix,) aber das gefällt ihme nicht / daß es keine offentliche grosse / und weite Plätz / oder Märckt / oder auch also prächtig / wie die Privathäuser / gebawte Pfarrkirchen / und zugehörige Grabstätte / oder grosse / offne und runde Gottsäcker / allhie habe. Er sagt ferners im 50. Capitel / am 399. Blat / daß Käyser Friederichs deß Ersten Sohn / Otho, gewester erster Pfaltzgraff in Burgund / in S. Stephans Kirchen / begraben lige / in welcher die Fürsten von Burgund ordinari seyen bestattet worden / und keine andere Layen / ausgenommen die Edelleut der Häuser von Scey, Orsans, und Montfaucon, die Herren von Aban, Arguel, Montmorot, welche durch ein sonderbar Privilegium, an diesem Ort mögen begraben werden. Es seyn aber der alten Graffen von Burgund steinerne Gräber in dem mittern Theil der Kirchen / gegen dem Hohen Altar über / und davon nicht weit ihre Bildnüssen an der Mauer gemahlet / darunter diese Schrifften:

 Gerardus Comes Viennensis et Dominus de Salinis.
Galterus Comes Burgundiae et Viennensis.
Regnauldus Comes Burgundiae Viennensisque et Matisconensis.
Otho Comes Burgundiae, et Dux Meraniae.
Stephanus de Burgundia, electus Bisontinus, frater Othonis Comitis.
Otto Comes Burgundiae, qui instituit duos Capellanos ad Altare S. Theodoli.
Reginauldus Comes Burgundiae, pater Beatricis Imperatricis.

[262]

Wilermus Comes Burgundiae, Matisconensis et Viennensis.
Wilermus Magnus Exarches Burgundiae, Viennensis et Matisconensis.

Darbey seynd auch unterschiedliche Lateinische Vers / die / wie auch vorgehende Wort / offtgedachter Chiffletius pag. 252. seqq. anders / als Paulus Hentznerus in seinem Itinerario Germano-Galliae, etc. pag. 173. seqq. setzet; welcher Hentznerus auch sagt / daß in solcher S. Stephans Kirchen / die zu höchst auff dem Berg ligt / stattliche Kirchenzierde / Infuln / und Priesterliche / an Gold / Silber und Edelsteinen / schwere und theure Kleider / Item eine Schal mit S. Stephans Blut angefüllt / und anders mehr / gewiesen werde. Er irret sich im übrigen / wie auch G. Braun / im 2. Theil seines Stättbuchs / und andere mehr / in Beschreibung dieser Statt. In einer Raiß-Verzeichnüß stehet / daß in dem obgedachten Palast der Graffen von Cantecroix allhie / sehr schöne / und grosse Zimmer / mit stattlichen Tafeln / und in einer Cammer 2. Bilder / als Bacchi, und Veneris, gantz nackend / und natürlich vorgestellt: Item / in einer andern Cammer / ein hübsch Vhrwerck von Messing / auff die Art deß Straßburgischen: Item ein schöne / und wol außgerüste Zeug- oder Rüstkammer; und zween schöne grosse Gärten / von mancherley schönen / und seltzamen Gewächsen / und in dem grössern / in der Mauren / das Bild Jovis, so von Rom dahin kommen seyn solle / zu sehen. Aubertus Miraeus in Fastis Belgicis, et Burgundicis, schreibet p. 243. daß die Abbtey Bella vallis Cistertienser Ordens / allda S. Petrus, der Tarenteser Ertzbischoff / so Anno 1171. gestorben / ruhe / nicht gar weit von Bisantz / in der Graffschafft Burgund gelegen seye.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 64.