Topographia Franconiae: Bayersdorff

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Bayersdorff (heute: Baiersdorf)
<<<Vorheriger
Baunach
Nächster>>>
Bechhofen
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 29.
[[| in Wikisource]]
Baiersdorf in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[29]
Bayersdorff.

Ein Marggräffisch Culmbach- oder Barreutischer Marcktfleck / und Schloß; davon in unserm Text / pag. 68. Käyser Carl der Vierdte hat im Jahr 1355. den Burggraffen zu Nürnberg / Johanni, und Alberto, zu Rom / die sondere Freyheit geben / daß sie auß dem Dorff Bayrsdorff eine Stadt bauen möchten. Dahero auch theils diesen Ort ein Städtlein nennen / so aber / wie gemeldt / nur ein Marcktfleck / und eines auß den Vier Haupt-Aemptern deß Burggraffthumbs Nürnberg / ein Meil von Forcheim gelegen / ist; allda / ein geraume zeithero / der Keßler-Zunfft Ober-Richter / der Amptmann daselbst gewesen. Dann Käyser Rudolff der Ander / Anno 1582. den Herrn Marggraffen Privilegium über Schutz / und Handhabung der Keßler-Zunfft gegeben / so von denselbigen / hieher / auff Bayersdorff / gelegt worden. Es hat solches Handwerck auch einen Schultheißen / der / neben obbesagtem Amptmann / die Citationes auff dem Zunffttag sigelt. Die Meister nennen sich Meister deß Verordneten Schöpffenstuels eines Ers. Kupfferschmidt-Handwercks. Ob nun wol einer dasselbige ehrlich und wol gelernet / müssen sie doch auff dem Zunffts-Tag / nach Handwercks gebrauch / sich einkauffen: sonsten werden sie für Störer geachtet / und dörffen kein neu Kupffergeschirr verkauffen. Mit dieser Zunfft aemulieren die Zobel von Gibelstat / als Affter-Lehenleut der Pfaltzgraven bey Rhein: welche dergleichen Schirms-Gerechtigkeit / in einer gewissen Terminei / und Circkelmaß / von dem H. Reich zu Lehen empfangen: als fallen / deß Gezircks halben / irrungen vor. Siehe Herrn Limnaeum in tomo 4. de Iur. public. pagin. 848. Das Schloß alhie ist ein Bambergisch Lehen.