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Von der stiftung und den schicksalen der universität zu Marburg

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Autor: Anonym
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Titel: Von der stiftung und den schicksalen der universität zu Marburg
Untertitel:
aus: Marburgische Beiträge zur Gelehrsamkeit nebst den Neuigkeiten der Universitäten Marburg und Rinteln. Stück 1, 1749, S. 1-8
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Erscheinungsdatum: 1749
Verlag: Müllersche Buchhandlung
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Erscheinungsort: Marburg
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Quelle: Aufbewahrungsort: Universitätsbibliothek Marburg, Zentralbibliothek, Signatur: VIII C 9 (Hassiaca)
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Einleitung

[Bearbeiten]

Das vorliegende Beitrag aus der Zeitschrift "Marburgische Beiträge zur Gelehrsamkeit nebst den Neuigkeiten der Universitäten Marburg und Rinteln" beschreibt die Geschichte der Philipps-Universität Marburg in den ersten ca. 125 Jahren ihres Bestehens. Die Universität wurde im Jahre 1527 von dem hessischen Landgrafen Philipp dem Großmütigen als protestantische Hochschule gegründet. 1541 erhielt sie von Karl V. das kaiserliche Privileg der reichsweiten Anerkennung der Marburger Abschlüsse, womit das Existenzrecht der Universität gesichert war. Das Privileg ist vollständig ediert und ebenso in der Forschung untersucht worden.[1] Zum Ende von Philipps Regierungszeit und mit der Übergabe seines Amts an seine Söhne zeichneten sich Schwierigkeiten für die junge Universität ab, die erst nach Beendigung des Dreißigjährigen Kriegs gelöst werden konnten. Das lag auch an der Aufteilung des hessischen Territoriums auf Philipps vier Söhne, die nach dem Tod des Landgrafen vollzogen wurde. Die Universität fiel dabei keinem Alleinerben zu, sondern sollte gemeinsam geführt werden. Dies führte in den folgenden Jahrzehnten auch deshalb zu Differenzen, weil die beiden noch bestehenden Linien, Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel, verschiedenen Glaubensrichtungen angehörten. Zwischen den beiden konkurrierenden Parteien kam es im Dreißigjährigen Krieg zu militärischen Auseinandersetzungen, die für eine unbeständige Zugehörigkeit der Universität sorgten. Anfang der 1650er-Jahre fiel sie schließlich als reformierte Einrichtung in die Zuständigkeit des Landgrafen von Hessen-Kassel.[2]

[1]
Von der stiftung und den
schicksalen der universität zu
Marburg.


Erstes hauptstück.

§. 1.

Stiftung der universität zu Marburg. Daß der in GOtt ruhende fürst weiland herr Philipp, der grosmüthige, Landgraf zu Hessen, am 30ten mai 1527 die universität zu Marburg errichtet, und der glorwürdigste kayser Carl der V. solche universität den 16ten julii 1541 zu Regensburg, besage

      Lünigs[3] Reichsarchivs tomi IX. oder parte speciali contin. II. fortsetz. I. p. 773 sq. und

      Winckelmanns[4] in der beschreibung der fürstenthümer Hessen bl. 441 auch

      Friederichs Lucä[5] im Europäischen Helicon bl. 406 u. f.

mit den gewöhnlichen kayserlichen privilegien[6] begnadiget; solches ist eine bekannte sache.

A

[2]

§. 2.

Hessen-Cassel und Hessen-Marburg haben dieselbe gemein-schaftlich.       Nur höchstgedachter herr landgraf Philipp christmilden andenckens hinterliesse zwar vier herren söhne, namentlich Wilhelmen den IV., Ludewigen den IV. oder den älteren, Philippen den jüngern und Georgen I. Allein in seinem letzten willen, welchen er 1562 errichtet,[7] verordnete derselbe, daß

     "Landgraf Wilhelm[8] neben landgraf Ludwigen[9] die universität zu bestellen haben sollten."[10]

     §. die universität etc.

     beym Lünig tomo IX. des reicharchivs bl. 779.

     Gründliche erzehlung die Marburgische succession betreffend.

     p. 237 num. 1. 5. 6. und p. 435.

derohalben auch hochgedachte beyde fürsten den 22. mai 1567 die universität alleine in pflichten genommen,

     l. c. p. 444.

I.

      Aus der promotionsrede des prof. Rudolphs Goclenius,[11] welche in den panegyricis academiae Marburgensis,[12] so 1590 zu Marburg gedruckt sind, erhellet auch dies. Denn bl. 124 lautet es also:

     "Sed cum hoc fieri sine tuo concessu, clarissime et amplissime vir, Hermanne Lersnere, fas non sit, vt cui illustrissimi nostri Principes [3] Imperatorem Romanum hic repraesentantes D. Guilielmus, et D. Ludouicus, tanquam agonothetae, vices suas delegauerint: Ecce hi adolescentes supplices mecum rogant, vt mihi imperatoria et principali potestate per te liceat illis merita honorum decora et praemia impertire, hoc est eos ad summum illos in philosophiae studiis gradum prouehere. Quo tuo beneficio nihil illis gratius accidere poterit."

      Es befand sich auch diese universität in einem recht blühenden zustande, Und setzen solche in einen indem deren durchleuchtigste erhalter auf berühmte Lehrer in derselben äussersten fleisses bedacht waren, anerwogen höchst dieselbe aus Frankreich, der Schweiz, aus Baiern, Italien, Schwaben, Francken, der Wetterau, aus Fulda, Thüringen, Meissen, aus der Lausitz, aus Hamburg, dem Braunschweigischen, aus Westphalen, Friesland, Holland, Geldern, Brabant, Flandern, Jülich, Cleve, auch aus Hessen, nach und nach gelehrte männer zu professoren dahin zu berufen gnädigst geruhet, wie dieses

     die geschriebene jahrbücher der universität Marburg, und aus denselben

     Schminck[13] de origine et fatis academiae Marburgensis,[14]

mit mehreren bezeugen.

[4]

§. 3.

recht blühenden       Daher kein wunder, daß auf dieser universität sich Pfalzgrafen beym Rhein, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Solms, Waldeck, Mansfeld, Witgenstein, Sain, Schlick, Schencken zu Limburg, Starenberge etc. etc. etc. studirens halber eingefunden.

§. 4.

zustande.       Vorizt der übrigen theils großen, theils berühmten männer nicht zu gedencken, welche auf dieser universität den studien obgelegen, z. e. des Anton Cortesius,[15] aus Perpignan, Anastasius Raropolus, aus Corinth, verschiedener von Hamilton[16] aus Schottland, Burmannia, Aylva, Aizma, Gockinga[17], aus den Niederlanden, des Frantz Rosners nachherigen Professors zu Paris, des Lavaters, Hospinianus,[18] Helius,[19] Everhardus Reydanus, Johannes Bogermannus,[20] Rudolphs Schnellius,[21] Jacobs Arminius,[22] Bernharts von Mallinkrot,[23] Johannes Maccovs,[24] und anderer.

§. 5.

Gedenken auch auf dessen erhaltung.       In dieser zur erhaltung der aufnahme der universität Marburg abzweckenden absicht geredeten die vier herren gebrüder die landgrafen Wilhelm der IV. Ludwig der IV. Philipp II.[25] und George I.[26] in dem getroffenen brüdervergleiche[27] und der [5] erbeinigung zu Ziegenhain am 28ten mai 1568.[28]

     § Zum andern etc. beym

     Lünig l. c. p. 790.

      Du Mont corps diplomatique tome V. partie I. p. 165.

     Winckelmann l. c. p. 507.

einander, daß sie auf die sorgfältigste erhaltung dieser pflantzschule ihrer und anderer staaten möglichst bedacht seyn wollten, nicht weniger nur höchstgedachter herr landgraf Ludwig der IV. in seinem unterm 25ten april 1595 errichteten testamente

     §. Wie wir denn auch etc. beym

     Lünig l. c. p. 803.[29]

     Acta in sachen die fürstliche Marburgische succeßion betreffend, Giessen 1615 fol. p. 2. der documenten.[30]

     Acta Marburgensia, 1646 in 4to p. 103. sq.[31]

seinen herren erben die universität bestens empfahl.

§. 6.

Im anstandsrecesse zwischen Hessen-Cassel u. Hessen-Darmstadt behält sich jenes die universität bevor.       Als indessen die herren landgrafen Moritz zu Cassel[32] und Ludwig der V. zu Darmstadt[33] vermercketen, daß der kränckliche zustand des herrn landgrafen Ludwigs des IV. zu Marburg immer zunahm,[34] und Hessen-Darmstadt an der universität zu Marburg bisher keinen antheil gehabt;

A 3

[6] so wurde zwischen nur bemeldten beyden herren landgrafen Moritzen zu Cassel und Ludwigen dem V. oder jüngern zu Darmstadt, unterm dato Cassel den 14ten januar 1604 ein anstandsreceß wegen der künftigen erbfolge in das oberfürstenthum Marburg getroffen, und im

      §. Würden aber etc. wegen der universität Marburg unter andern bedungen, daß

      "weil die universität zu Marburg in unsers vettern, vatern und gevattern landgraf Ludwigs des ältern und unser landgraf Moritzen sonderbaren verpflichtung, hand und huldigung stehet, in diesem stillstand nicht mitbegriffen, sondern hiermit ausgesetzt, und uns landgraf Moritzen vorbehalten etc." seyn sollte.

     Lünig l. c. p. 811.

     Acta Marburgensia, Cassel 1646 in 4to p. 384.

     Warhafter und beständiger gegenbericht wegen der Marburgischen succession, 1645 in 4to p. 74.

und herr landgraf Moritz suchte zu behaupten, daß erst nach abgang des Hessen-Casselischen mannsstammens, Hessen-Darmstadt einiges rechte an der universität zustehe.[35]

     Gründliche erzehlung p. 433 - 442 num. CLXXI.

[7]

§. 7.

Hessen Darmstadt stiftet 1607 die universität Giessen und verlegt solche 1625 nach Marburg.      Es verbliebe also die universität Marburg bis ins jahr 1624 unter Hessen-Cassel. Nachdem aber herr landgraf Moritz zu Cassel durch das zu Regensburg am 1ten April 1623 eröfnete reichshofrathsurthel der Marburgischen verlassenschaft verlustig erkläret werden wollen,[36]

     Acta Marburgensia 1646 in 4to p. 120.[37]

     Londorps acta publica tome II. Lib. 6 cap. 186 p. 735.

     Mercure Francois tomo IX. p. 338.

     Du Mont l. c. tome V. partie II. p. 430.

als hat Hessen-Cassel die alte universität Marburg hernach gen Cassel gezogen, allwo sie herr landgraf Wilhelm der V.[38] im jahr 1633 feyerlich einführen lassen; Die alte universität Marburg kömmt nach Cassel. Hessen-Darmstadt hingegen eine neue universität zu Marburg angeordnet, sintemal, besage

      Des Grafen Frantz Christoph Khevenhillers annalium Ferdinandeorum tomo VI. col. 3176[39]

die im jahre 1607 zu Giessen gestiftete universität am 25. mai 1625 nach Marburg verleget worden,

      Winckelmann l. c. p. 448.

1648 wird die alte universität in Marburg wieder hergestellet. allda sie auch so lange verblieben, bis im haubtaccord zwischen beyden fürstlichen häusern am 4ten april 1648 die alte vorige universität zu Marburg wieder hergestellet,

A 4

[8] und unter beyden fürstlichen häusern für gemeinschaftlich[40]

     § die universität etc.

erkläret worden,

     Lünig l. c. p. 900.

     Londorp l. c. tomo VI. p. 307.

      Du Mont l. c. tome VI. partie I. p. 243.

     Gastelius de statu publico Europae p. 747 cap. 22.[41]

     von Meiern tomo V. actorum pacis Westphalicae. p. 679.[42]


§. 8.

Hessen-Darmstadt erneuert 1650 die universität zu Giessen.      Jedoch hat diese gemeinschaft wegen vieler beschwerlichkeit nur bis ins jahr 1650 gedauert, angesehen herr landgraf George der II. zu Hessen-Darmstadt[43] in ersagtem jahre am 5ten mai eine besondere universität zu Giessen errichtet hat, und also aus der gemeinschaft deshalber getreten.

     Winckelmann l. c. p. 452.

     von Meiern tom. II. der Nürnbergischen friedenserecutionshandlungen in den beylagen zur vorrede p. 12.[44]

diesemnach Hessen-Cassel die alte universität zu Marburg allein bis hieher zuständig verblieben ist.[45]

Anmerkungen (Wikisource)

[Bearbeiten]
  1. Über das Lichtbildarchiv der Universität Marburg ist ein Digitalisat einsehbar (Zugangsnummer 11705). Druck des Privilegs: Urkundensammlung über die Verfassung und Verwaltung der Universität Marburg unter Philipp dem Großmüthigen, hrsg. von Bruno Hildebrand, Marburg 1848, Nr. VIII. Für eine moderne Edition vgl. Statuta Academiae Marpurgensis deinde Gissensis de anno 1629. Die Statuten der Hessen-Darmstädtischen Landesuniversität Marburg 1629-1650, Gießen 1650-1879, ediert von Hans Georg Gundel, Marburg 1982, hier: S. 21-23. Für Literatur vgl. u. a. Roderich Schmidt: Die kaiserliche Bestätigung der Marburger Universitätsgründung von 1527 durch Karl V. 1541, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte (ZHG), Band 108 (2003), S. 75-94. Beachtenswert ist außerdem: Die kaiserlichen Privilegien der Universität Marburg - Eine academische Rede zum dreihundertjährigen Jubiläum des Privilegs.
  2. Für eine detaillierte Darstellung der Universitätsgeschichte vgl. Die Philipps-Universität zu Marburg 1527-1927. Fünf Kapitel aus ihrer Geschichte (1527-1866). Die Universität Marburg seit 1866 in Einzeldarstellungen, hrsg. von Hermelink/Kaehler, Marburg 1927.
  3. Johann Christian Lünig, Das Teutsche Reichs-Archiv, Band 9, S. 773. Siehe auch die Übersicht der Bände in Wikisource.
  4. Johann Just Winkelmanns gründliche und warhafte Beschreibung der Fürstenthümer Hessen und Hersfeld, Bremen 1697, S. 441, im Digitalisat auf S. 484
  5. Friedrich Lucae, Europäischer Helicon, S. 406, im Digitalisat auf S. 448.
  6. Hier wird das Privileg Kaiser Karls V. von 1541 erwähnt, das die Abschlüsse der Marburger Universität reichsweit anerkannte. Siehe Anm. 1.
  7. Das Testament Philipps ist gedruckt in: Hessische Landtagsabschiede 1526-1603, hrsg. von Günter Hollenberg, Marburg 1994.
  8. Wilhelm IV. wurde nach Philipps Tod der erste Landgraf von Hessen-Kassel.
  9. Ludwig IV. wurde nach Philipps Tod der erste und einzige Landgraf von Hessen-Marburg. Seine Linie starb mit seinem Tod 1604 aus.
  10. Wie in der Einleitung bereits erläutert wurde, fiel die Universität keinem Alleinerben zu, sondern sollte laut Philipps letztem Willen von seinen Söhnen gemeinsam geführt werden. Dieser Umstand brachte in der Folgezeit einige Konflikte mit sich, wie auch bereits erwähnt wurde.
  11. Rudolf Goclenius der Jüngere wird ebenso wie sein Vater im Marburger Professorenkatalog verzeichnet. Da aber nur der Jüngere in Marburg zum Magister promoviert wurde, dürfte hier der Sohn zitiert worden sein.
  12. Das Werk wurde von der Universität Halle digitalisiert. Die Seitenangabe 124 bezieht sich auf den zweiten Teil des Werks. In der digitalen Version befindet sich das Zitat auf S. 224.
  13. Johann Hermann Schmincke war Historiker und Professor an der Universität Marburg.
  14. Das zitierte Werk wurde digitalisiert.
  15. Es wäre möglich, dass hier Anthony Cortheys gemeint ist, der zumindest in der Deutschen Biographie verzeichnet ist. Ebenda findet man auch den Hinweis, dass es sich um verschiedene Namensvarianten handelt. Es ist dort aber nicht vermerkt, ob Cortheys in Marburg studiert hat.
  16. Der bekannteste Vertreter der schottischen Adelsfamilie Hamilton, der in Marburg studiert hat, war Patrick Hamilton, ein protestantischer Theologe und Märtyrer, der 1528 öffentlich verbrannt wurde. Er war selbst 1527 nur einige Monate in Marburg. Auf der Website der Universität Marburg findet man zu Hamilton auch einen kleinen Abschnitt.
  17. Über die niederländische Wikipedia konnte zumindest ein Vertreter der Familie Gockinga ausgemacht werden. Siehe Scato Gockinga.
  18. Rudolf Hospinian war ein Schweizer protestantischer Theologe.
  19. Helius Eobanus Hessus war ein protestantischer Humanist und ein bedeutender neulateinischer Dichter aus Erfurt.
  20. Johann Bogermann war ein reformierter Theologe.
  21. Rudolph Snellius war ein niederländischer Gelehrter und Mathematiker. Er war sowohl Student als auch Dozent an der Universität Marburg.
  22. Jacobus Arminius war ein protestantischer Theologe und Professor in den Niederlanden.
  23. Bernhard von Mallinckrodt stammte aus einer protestantischen Familie, konvertierte zum katholischen Glauben und wurde zum Domdechant in Münster.
  24. Johannes Maccovius war ein polnischer reformierter Theologe.
  25. Philipp II., genannt Philipp der Jüngere, wurde nach dem Tod seines Vaters der erste und einzige Landgraf von Hessen-Rheinfels. Seine Linie starb mit seinem Tod 1583 aus.
  26. Georg I. wurde nach dem Tod seines Vaters der erste Landgraf von Hessen-Darmstadt.
  27. Der Begriff Vierbrüdervergleich beschreibt die Teilung der Landgrafschaft auf Philipps vier zuvor genannten Söhne.
  28. Die Ziegenhainer Einigung beschreibt ebenso die Teilung des Gebiets durch die vier Söhne.
  29. Lünig, Band 9, das Testament beginnt schon auf S. 801.
  30. Acta in Sachen der Fürstliche Marpurgische Succession belangendt, S. 2, im Digitalisat auf S. 10.
  31. Acta Marpurgensia, S. 103, im Digitalisat auf S. 119.
  32. Moritz war der Sohn Wilhelms IV. und nachfolgender Landgraf Hessen-Kassels von 1592 bis 1627.
  33. Ludwig V. war der Sohn Georgs I. und nachfolgender Landgraf Hessen-Darmstadts von 1596 bis 1626.
  34. Ludwig IV. stirbt 1604, ein paar Monate nach dem Anstandsrecess. In seinem Testament beschloss der Landgraf Hessen-Marburgs die Teilung des Gebiets an seine Neffen.
  35. Dies war Moritz deshalb wichtig, weil er mittlerweile dem reformierten Glauben angehörte. Hessen-Darmstadt blieb lutherisch, womit eine gemeinsame Führung der Universität Konfliktpotenzial bot. Mit der Durchsetzung des reformierten Glaubens auf seinem neu erhaltenem Gebiet verstoß er gegen das Testament Ludwigs IV., der die Teilung seiner Landgrafschaft an den lutherischen Glauben geknüpft hatte.
  36. Das Reichshofratsurteil von 1623 legte fest, dass das ehemalige Gebiet Hessen-Marburgs an Hessen-Darmstadt überginge und Moritz als Landgraf Hessen-Kassels auf diese Gebiete verzichten müsse. Daraufhin verlegt der Landgraf Hessen-Darmstadts die 1607 gegründete, lutherische Universität Gießens nach Marburg.
  37. Das Reichshofratsurteil ist in dem Digitalisat auf S. 136.
  38. Wilhelm V. war Sohn von Moritz und nachfolgender Landgraf Hessen-Kassels von 1627 bis 1637. Unter seiner Regierung kam die Marburger Universität 1633 nach Kassel.
  39. Franz Christoph von Khevenhüller, Annales Ferdinandei, Sp. 3176, im Digitalisat auf S. 722.
  40. Bei Lünig beginnt der Friedens- und Einigungsvertrag, der eine erneute gemeinsame Führung der Universität festlegt, auf S. 899.
  41. Christian Gastel, Tractatus de statu publico Europae, S. 747, im Digitalisat auf S. 762.
  42. Johann Gottfried von Meiern, Acta Pacis Westphalicae, S. 679, der Vertrag beginnt schon eine Seite vorher, im Digitalisat auf S. 730.
  43. Georg II. war der Sohn Ludwigs V. und nachfolgender Landgraf Hessen-Darmstadts von 1626 bis 1661. Er sorgte für die Wiedererrichtung der Gießener Universität im Mai 1650.
  44. Johann Gottfried von Meiern, Nürnbergische Friedens-Executions-Handlungen, S. 12 in den Beilagen zur Vorrede, im Digitalisat auf S. 48.
  45. Die offizielle Wiedererrichtung der Marburger Universität erfolgte erst 1653.