Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der Mönchswald

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Das Amt An der Wieseth oder Waizendorf »
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63. Der Mönchswald,

ein sehr werthvolles, jetzt zum Revier Lindenbühl gehöriges Besitzthum des Klosters in der Probstei Altmühl, gleichfalls nur allmählig erworben. Den Anfang machte der 4. Abt Arnold (s. dort), welcher 1190 die oben bei Heglau bezeichnete Waldparzelle (loca inculta) zwischen Heglau und dem Nesselbach durch Tausch acquirirte. Die Parzelle war halb bambergisches, halb eichstättisches Lehen. Der Abt erholte von beiden Seiten Konsensbriefe, nämlich vom Bischof in Bamberg, von dessen Domkapitel, vom Bischof Otto in Eichstätt und drei Jahre darauf vom Bischof Hertovicus daselbst. Diese vier lateinischen Briefe wurden sorgfältig im Klosterarchiv aufbewahrt, dazu beglaubigte deutsche Abschriften zum Gebrauch bei den vielen Anfechtungen, welche das Kloster Jahrhunderte lang wegen jener Waldungen abzuwehren hatte. 1347 gerieth es (s. b. 17. Abt Friedrich von Hirschlach) in Streit mit Kraft von Lentersheim in Muhr wegen eines Weihers, der in den Nesselbach abfloß. Konrad von Lentersheim dagegen vermachte 1387 dem Kloster sein Gut, das Grafenlehen, ingleichen eine Waldparzelle, Mönchswald genannt, „daß die Mönche für ihn und seinen treuen Knecht Hansen Meß lesen sollen.“ 1419, vor und nach, verrechnet der [484] Bursarius Ausgaben für Wiesenarbeiten am Nesselbach. 1437 hatte das Kloster (s. b. 22. Abt Kötzler) Streit mit den Herren von Lentersheim und deren Unterthanen in Altenmuhr wegen des Viehtriebes im Mönchswald. Beide Parteien wählten zum Schiedsrichter den Kurfürsten Friedrich I. in Kadolzburg, dessen gütliche Entscheidung u. A. enthielt: „Wir Friedrich von Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg, Erzkämmerer und Burggraf zu Nürnberg thun kund von Zwietracht wegen zwischen dem Würdigen und Andächtigen, unserem lieben und getreuen Herrn Ulrichen Abt und sein Convent, und den Ehrbaren und Vesten, unseren Dienern und Getreuen Conraden und Heinrichen von Lentersheim, also daß die von Lentersheim vermeinten, daß sie oder ihre armen Leute zu Altenmuhr und Stadeln einen ewigen Viehtrieb haben sollen in dem Münchwald, zwischen dem Nesselbach und Heglein gelegen, dawider aber Abt und Convent vermeinten, daß Jene darauf kein Recht hätten.“ Dann erklärte der Kurfürst auf Grund der Urkunden: „Der Grund und Boden des Waldes ist freieigenes Gut des Klosters; aber nach dem Herkommen sollen die von Lentersheim und ihre armen Leute zu Altenmuhr und Stadeln allezeit ihr Vieh in dem Walde weiden dürfen, doch nicht in den Schlägen bis das Holz herangewachsen ist, so daß kein Schaden mehr daran geschehen kann. Deß zu Urkund geben wir diesen unsern gütlichen Ausspruchbrief mit unserem Insiegel. Dazu haben der Abt sein und seines Convents Insiegel und Conrad und Heinrich von Lentersheim ihre Insiegel an diesen Brief gehangen. Datum Cadolzburg, Dinstag nach Lätare 1437.“[1] Wie 100 Jahre später der 27. Abt Schopper mit der Familie Lentersheim wegen der Vogelherde im Mönchswald und wegen der Weiher am Nesselbach zu kämpfen hatte, ist oben bei diesem Abt berichtet worden. Die vom Kloster nach und nach dort erworbenen 1650 Morgen [485] Wald bestanden aus folgenden Parzellen: „1100 Mgn. der vordere und hintere Münchberg, stoßend an den Deutschherrenwald, an das Selgenstadter, hinten an der Lentersheimer Unterthanen Feld, fürters an den Hühnerbühl bis ans Bischofs von Eichstätt Laubholz, Burckstall genannt, an die Aichenleuthen, herab am Löwengraben, meist Nadelholz. 15 Mgn. Herrnholz, zwischen dem Adelmannsdorfer und Selgenstadter Feld, Laubholz, Birken und Eichen. 15 Mgn. Negeleinsholz in der Wolfskehle, hat den besten Boden. 500 Mgn. Dürrnhofer Wald, später Mönchswald genannt, flach gelegen, gegen den Nesselgrund und sumpfig. Fohren und Fichten, nur hin und wieder Eichen, darin 12 Mgn. Das Röhrig, am Dürrnhofer Wald, Erlenholz, 8 Mgn. Weydach, unter Heglau, Erlenholz. Zusammen 1650 Morgen.“ Der heilsbronnische Förster wohnte in Heglau.

Aus diesen Waldungen erhielten alle in der Umgegend wohnenden Klosterunterthanen, welche das Hauen selbst besorgten, ihren Jahresbedarf an Bau-, Brenn- und Schleißholz theils unentgeltlich, theils zu geringen Preisen. Die Äbte hielten dieses Verfahren ein in ihrem eigenen Interesse: sie steuerten dadurch dem Holzdiebstahl, setzten die Grundholden in den Stand, ihre Anwesen in gutem Stande zu erhalten und ihre Abgaben an das Kloster pünktlich zu entrichten. Bei den Klosterunterthanen kamen daher Waldfrevel nicht oft vor; desto häufiger aber bei den benachbarten edelmännischen Unterthanen in Alten- und Neuenmuhr. 1549 verlangte Wolf von Lentersheim zu Altenmuhr, dem Kloster stets abgeneigt, für seine Unterthanen Brennholz aus dem Münchswalde; im Verweigerungsfalle werde er den Seinen nicht wehren, ihres Gefallens in dem Walde zu hauen. Darauf wies der Abt Wirsing seinen Förster an, Brennholz gegen mäßige Zahlung abzugeben, jedoch nicht mehr so viel wie sonst, da der Wald herabgekommen sei, weßhalb man auch den Klosterunterthanen in Merkendorf, Hirschlach, Neuses, Triesdorf etc., welche von Altersher Holzrecht aus dem Münchswald hatten, abbrechen müsse; die lentersheimer Unterthanen möchten nur ihren weitern Bedarf von ihren Herren kaufen; der Münchswald bedürfe der Schonung. [486] Sieben Jahre darauf fand der Abt Schörner „den Münchswald immer noch so verösigt, daß zu besorgen sei, man werde endlich selbst nicht mehr Holz genug haben; denn man müsse jährlich 200 Klftr. Brennholz Waldrecht an Klosterunterthanen gratis abgeben und 400 gegen geringe Zahlung, dazu unentgeltlich Bauholz, Sägschröte und Schleißholz; jeder lentersheimische Unterthan solle aus gutem Willen zwei Klftr. à ein Ort erhalten.“ Die lentersheimischen Unterthanen in Muhr kamen sogar bei Tag schaarenweis in den Mönchswald, um Holz zu stehlen und wurden dabei von ihren Gutsherren noch geschützt.

In der Probstei Altmühl besaß das Kloster, wie soeben bemerkt wurde, 1650 Mgn. Wald, in der Probstei Bonhof 2887, in der Probstei Neuhof 3869. Ungeachtet dieses großen Waldbesitzes war der alljährliche Erlös aus verkauftem Holz gering, da nach Befriedigung des Bedarfs der eingeforsteten Klosterunterthanen zum Verkauf nur sehr wenig übrig blieb. Der letzte Abt Wunder sagte in einem Berichte von 1571: „Die Klosterunterthanen, welche Holzgerechtigkeit haben, zahlen, wenn sie Weiteres bedürfen, für eine Eiche 42 Pfennige, für ein Zimmerholz 12 Pfennige, für einen Schrot zu Brettern 12 Pfennige, für einen Wellbaum in eine Mühle einen Gulden. Für Brennholz geben sie bloß etliches Korn den Förstern als Besoldung. Sonst verkaufen wir an die Klosterunterthanen, welche Alle Holzgerechtigkeit haben, kein Bau- und anderes Holz. Wenn aber Holz verkauft werden sollte, so möchten folgende Preise zu stellen sein: Für eine Eiche, daraus man Sägblöcke machen kann, ein Gulden und zwei Ort; für eine füdrige Eiche 1 fl.; für eine kläfterige Buche 1 fl. 1 Ort; für eine Linde 2 fl.; für eine Tanne, daraus man Sägblöcke machen kann, 1 fl. 1 Ort; für eine kläfterige Fichte 2 Ort; für 100 Hopfenstangen 1 fl.; für ein Fuder Eichen- und Buchenholz 1 fl. 2 Ort; für ein Fuder Tannen- und Fichtenholz 1 fl. 1 Ort; für einen Fohrenbaum zu Sägblöcken 2 fl. 1 Ort; für einen kläfterigen Fohrenbaum 1 fl.; für einen füdrigen Fohrenbaum 2 Ort.“ Sieben Jahre nach dieser Berichterstattung starb der Abt, worauf der Markgraf in den Besitz aller heilsbronnischen [487] Waldungen trat. In den Beitr. S. 193 ist berichtet worden, daß der markgräfliche Oberforstmeister beabsichtigte, den Eingeforsteten, namentlich denen um Merkendorf, ihre Waldrechte zu schmälern. Allein die Beamten in Heilsbronn nahmen sich der Eingeforsteten an und stellten unt. 1. März 1585 dem Markgrafen vor: „Es ist nicht zu vermuthen, daß die Güter im Amt Merkendorf, weil sie mit großer Gült beschwert sind, ehe sie an das Kloster kamen, kein Holzrecht gehabt haben, sonderlich die Güter ohne eigene Hölzer; daher behielten sie auch ihre Holzrechte unter den Äbten und behalten sie billig auch fernerhin.“ Auf Grund dieser Vorstellungen wurden die Waldrechte nicht geschmälert. Gleichwohl ergaben sich bisweilen Holzknausereien, bis in Folge des 30jährigen Krieges Holzüberfluß eintrat. Auch dort verödeten weite Strecken Ackerlandes Jahrzehnte lang und flogen mit Wald an, während im Mönchswald wenig Holz geschlagen wurde und vieles abstand. In Selgenstadt und Adelmannsdorf waren noch i. J. 1667 die Felder verwachsen. Den Waldberechtigten gab man vor dem Kriege die Klafter weiches Holz für 5 bis 6 Batzen, nach dem Kriege für 3 bis 4 Kreuzer oder gar umsonst. Den Bürgern in Merkendorf, welche keinen Anspann hatten, wurde die Klafter weiches Holz für 6 Batzen, hartes für 7 bis 71/2 Batzen vor die Thüre geführt. Über die Waldungen in den Probsteien Neuhof und Bonhof ist oben berichtet worden.


  1. Der wohlerhaltene Pergamentbrief mit den fünf angehängten Siegeln ist im Archiv zu Nürnberg. Das Siegel des Kurfürsten zeigt drei Schildchen, darauf der brandenburgische Adler, der burggräfliche Löwe und das zollerische Wappen.
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