ADB:Brück, Gregor

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Artikel „Brück, Gregor“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 388–392, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Br%C3%BCck,_Gregor&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 04:05 Uhr UTC)
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Brück: Gregor B. (Pontanus, eigentlich Heyns, Heynse, Heinis, Heintze, Henisch, Heinsius, auch Hegius und Genus), Jurist und Staatsmann, geb. 1483 (nach Anderen 1486) zu Brück, einem kleinen Städtchen unweit Wittenberg. Sein Vater war ein bemittelter Bürger, welcher mehrere Söhne studiren ließ und in seinen alten Tagen selbst nach Wittenberg zog, um theologische Vorlesungen bei Luther zu hören. Gregor B. wurde zugleich mit seinem Bruder Christian im Wintersemester 1502–3 zu Wittenberg immatriculirt. Später hat er auch in Frankfurt a. O. (eröffnet 1506) studirt. Unter seinen Lehrern lobte er am meisten Hieronymus Schürpf in Wittenberg und Johannes Blankenfeld in Frankfurt a. O. Später kehrte B. nach Wittenberg zurück. Am 14. März 1509 meldete er sich daselbst zum Baccalaureat in beiden Rechten und wurde hierzu nach gut bestandenem Examen am 29. März desselben Jahres durch Schürpf promovirt. Im Sommer 1510 kam Henning Göde nach Wittenberg. An diesen schloß sich nunmehr B. vorzugsweise an und wurde durch ihn in die juristische Praxis eingeführt. Der berühmte Jurist bediente sich des strebsamen jungen [389] Mannes als Amanuensis und sendete ihn häufig mit Instructionen versehen zu Rechtsverhandlungen. Auf diese Weise wurde B. bekannt und nach einigen Jahren selbst ein von Fürsten und Städten gesuchter Advocat. Von Fabian v. Feilitsch und Friedrich v. Thun empfohlen, wurde er vom Kurfürsten Friedrich dem Weisen an den Hof gezogen; wir begegnen ihm im October 1520 im Gefolge des Kurfürsten, als dieser in Köln das Gespräch mit Erasmus hatte. Im Januar des folgenden Jahres begleitete B. den Kurfürsten zum Reichstage nach Worms. Es wird hervorgehoben, daß er daselbst die Verhandlungen mit Glapio, dem Beichtvater des Kaisers Karl V., geführt habe, auch verkehrte mit ihm in vertrauter Weise Mercurinus Gattinara, Vieles von dem guten Willen des Kaisers ihm erzählend. Nach der Rückkehr (Sommer 1521) nahm B. zugleich mit Johann Schwertfeger aus Meißen den Grad eines Doctors beider Rechte zu Wittenberg an. Die Universität wünschte, daß er in die durch Wolfgang Stehelin’s Abgang erledigte Lectura Digesti veteris eintrete. Allein Kurfürst Friedrich ließ durch Spalatin die Universität bewegen, es vorerst mit Schwertfeger zu versuchen. B. war bereits im unmittelbaren kurfürstlichen Dienst unentbehrlich. Am 10. October 1521 finden wir ihn zu Wittenberg, wo er im Auftrage des Kurfürsten mit der Universität und dem Capitel der Stiftskirche über die von den Augustinern begonnene Abschaffung der Messe verhandelt, einige Tage darauf (12. October) wird er von Friedrich schon wieder nach Lochau gerufen, dann wegen der bekannten Vorfälle in Wittenberg an den auf der Reise nach Nürnberg begriffenen Herzog Georg zu Sachsen gesendet. Wir erblicken von nun an den Mann bei den meisten wichtigen Acten der deutschen Reformation betheiligt. Er ist es, dessen scharfer Untersuchung es zugeschrieben wird, daß 1528 die Pack’schen Umtriebe nicht in einem blutigen Kriege endigten. 1530 war er der Erste, welcher den Gedanken aussprach, daß die „Glaubensartikel“ schriftlich aufzusetzen und vorzutragen seien. Auf dem Reichstage zu Augsburg tritt er rathend, schreibend und redend in den Vordergrund, die an Kaiser Karl V. gerichtete Vorrede des deutschen Textes der Augsburgischen Confession rührt von ihm her, bei Uebergabe des Glaubensbekenntnisses (25. Juni) legte er das lateinische Exemplar in die eigenen Hände des Kaisers, auf die Verlesung des Reichstagsabschiedsentwurfs betreffs des Glaubens (22. Sept.) wurde von ihm im Namen der evangelischen Stände geantwortet. Damals wurde ihm die mitüberreichte Apologie der Augsburgischen Confession auf den Wink des Kaisers zurückgegeben. Ende Decembers 1530 reiste B. mit dem Kurfürsten zur Zusammenkunft der Protestanten nach Schmalkalden, wo die Grundlegung des nach dieser Stadt benannten Bündnisses erfolgte. An den im Sommer 1531 geführten auf Verständigung gerichteten Unterhandlungen zwischen Katholiken und Protestanten nahm er regen Antheil, männlich setzte er am 22. Dec. jenes Jahres dem mainzischen Kanzler Türk in Bitterfeld auseinander: „man habe diesseit der Religion halber keine Furcht: sie sei zu tief in das Volk gedrungen, Jedermann wisse Recht oder Unrecht zu unterscheiden.“ Folgte im Frühjahr 1532 der Convent in Schweinfurt, dann zu Nürnberg. B. war von der Rechtmäßigkeit eines Widerstandes gegen den Kaiser überzeugt und sprach dies als seine persönliche Meinung aus. Daraus erklärt sich überall die Entschiedenheit seines Auftretens, welche nicht wenig zu dem Zustandekommen des Religionsfriedens (23. Juli resp. 2. August 1532)[WS 1] beitrug. – Es würde gelten, eine Geschichte der Reformationszeit zu schreiben, wollte man überall die Thätigkeit und den maßgebenden Einfluß des Mannes ins rechte Licht stellen. Unter den Kurfürsten Friedrich dem Weisen und Johann verwaltete er das sächsische Kanzleramt, bereits 1530 wird er seinem Collegen Christian Beyer gegenüber als der „alte Kanzler“ bezeichnet; nach dem Tode Johanns (13. August 1532) war und blieb er auch unter Johann Friedrich [390] (obwol häufig nur mit dem einfachen Titel eines kursächsischen Rathes genannt) als erster Kanzler der eigentliche Minister des Kurfürsten und die Seele der sächsischen Politik. Es mag hierbei erwähnt werden, daß 1529 B. auch als Beisitzer des damals wieder hergestellten Hofgerichts zu Wittenberg erwähnt wird, doch scheint er bald ausgetreten zu sein; einige Zeit war er auch Assessor des gemeinschaftlichen sächsischen Oberhofgerichtes, aus welchem er auf Verlangen unter dem 26. Januar 1533 seine Entlassung erhielt. Mit der Führung wichtiger und verwickelter Rechtsstreitigkeiten, deren der sächsische Hof nicht wenige hatte, beschäftigte er sich besonders gern, unter seiner Leitung arbeiteten in solchen Sachen Wittenberger Rechtsgelehrte die Schriftsätze aus, mußten sich jedoch willig seine Correcturen gefallen lassen. Geradezu als „Advocat“ des Kurfürsten Johann Friedrich erscheint er in den Streitigkeiten desselben mit Herzog Georg zu Sachsen wegen der Herren v. Hopfgarten (1535–1536.) Mehrfach wurde er auch nebst Anderen zum Vermittler und Schiedsrichter bestellt. Eben dieser Rechtssachen halber und wegen des zu ihrer Förderung dienlichen persönlichen Verkehrs mit den gelehrten Juristen der Universität scheint B. seit Beginn der dreißiger Jahre seinen wesentlichen Wohnsitz zu Wittenberg gehabt zu haben. Aber wie selten war er „daheim“. Bald an den Hof zu Berathungen gerufen, bald bei Terminen und sonstigen Rechtsverhandlungen, dazwischen auf größeren Reisen zu Conventen, Reichstagen und diplomatischen Verhandlungen im Gefolge des Kurfürsten. Im Mai 1534 ist er mit Melanchthon bei der Unterredung in Leipzig die Religion anlangend, im Juni d. J. folgt er dem Kurfürsten nach Böhmen, wo zwischen König Ferdinand und Johann Friedrich der Cadanische Vertrag abgeschlossen wird. Sommer und Herbst 1535 verbringt er leidend in Jena, wohin die Universität wegen der herrschenden Pest zeitweise verlegt war. Von da reist er im December desselben Jahres zu dem Convent in Schmalkalden. Hier verstand er es bei den Verhandlungen mit dem französischen Gesandten die fremden Verlockungen geschickt zurückzuweisen und die Loyalität gegen den Kaiser zu wahren; das Schmalkaldische Bündniß wurde aufs neue gestärkt und gekräftigt. Im Februar 1537 bei Versammlung der verbündeten Stände zu Schmalkalden erklärte er sich gegen die Zulassung des päpstlichen Orator, welcher die Einladung zum Concile brachte. Zu Anfang des Jahres 1539 verhandelt er nebst Melanchthon und Butzer zu Leipzig mit Carlowitz und den meißnischen Räthen; Februar bis April befindet er sich auf dem Convent zu Frankfurt a. M. und wirkt mit bei den für die definitive Beilegung der Religionsstreitigkeiten hoffnungserregenden Schlüssen. Wir können ihm unmöglich auf allen Wegen folgen, welche er im Dienste der Sache, welcher er sich hingegeben, unter Anstrengung zurücklegte. Erst bei zunehmendem Alter hielt er sich mehr und mehr von den auswärtigen Unterhandlungen fern: der weit jüngere Vicekanzler Franz Burckhardt hatte ein großes Geschick für dergleichen an den Tag gelegt und so konnte B. sich darauf beschränken, in dieser Beziehung die Directive zu geben, während er die nie erlahmte eigene Arbeitskraft mehr den inneren Angelegenheiten zuwendete. Schon seit 1527 war er als Mitglied der großen Kirchenvisitation thätig gewesen, jetzt betrieb er zur Wiederherstellung der kirchlichen Disciplin die Errichtung eines geistlichen Consistorii zu Wittenberg (seit 1538) und entwarf den Plan einer vollständigen Organisation des Kirchenregimentes im Kurstaat. Die Universität Wittenberg verdankt seiner Fürsprache die freigebige Fundation vom Jahre 1536, später erscheint er gewissermaßen als Curator der Hochschule, wenn auch das Verhältniß einen officiellen Charakter nicht annahm. Was an den Kurfürsten gebracht werden sollte, gelangte durch B. an denselben. Nicht immer freilich konnte er bei dem oft eigenwilligen Herrn auf den ersten Anlauf durchdringen. Aber Niemand verstand [391] den Kurfürsten Johann Friedrich in seiner Eigenart so geschickt zu behandeln, wie B. Von gleicher Glaubenszuversicht getragen, wie der Fürst, von der gleichen festen Ueberzeugung durchdrungen, daß die Wahrheit allein in Luther’s Lehre zu suchen sei, wußte der Kanzler dem nicht selten ungestümen Wesen des Kurfürsten unerschütterliche Ruhe entgegenzusetzen und verstand es durch dilatorische Behandlung die Angelegenheiten dahin zu richten, daß Johann Friedrich Zeit zur Besinnung und allmälichen Umstimmung blieb. In ähnlicher kluger Weise verhielt er sich auch der Heftigkeit Luther’s gegenüber. Wie oft mußte er diesen zur „Sachtheit“ mahnen, wenn derselbe mit scharfen Worten „dazwischenfahren“ wollte. Gar häufig gab es in Wittenberg unangenehme Händel zu schlichten: dann tritt stets B. auf den Plan und bringt es durch seine geschickte Vermittlung dahin, daß die wildschäumenden Wasser, ohne merklich Schaden anzurichten, allmählich sich verlaufen. Und dabei war er nicht etwa eine schmiegsame Natur, vielmehr ein felsenfester Mann, der stets wußte, was er wollte. Wie sehr er bei Luther in Ansehen stand, zeigen dessen Worte: „Alle Juristen seien gottlos, außer D. Brück.“ Ein ander Mal sagte Luther: „Jeder Gute müsse das Recht kennen, aber nur zur Vertheidigung, wie D. Brück.“ Und in der That ruhte Brück’s ganze Politik auf dem Gedanken rechtlicher Vertheidigung gegen ungerechte Angriffe, nie rieth er zu gewaltsamem Vorgehen. Als der Kurfürst 1542 Nicolaus von Amsdorf zum Bischof von Naumburg einsetzen wollte, mahnte er schon vor dem bedenklichen Melchior v. Ossa zur Vorsicht, ähnlich in der braunschweig’schen Angelegenheit. Wenn trotzdem ein starkes Mißverhältniß zwischen B. und Ossa (1542–1544 Kanzler bei Johann Friedrich) stattfand, so hat das seinen Grund theils in der grundverschiedenen Natur der beiden Männer: B. führte, was einmal beschlossen und angefangen war, mochte es mit seiner persönlichen Ansicht stimmen oder nicht, energisch durch und zu Ende, Ossa dagegen konnte es nicht verwinden, wenn seine Meinung unterlegen war; theils darin, daß die Stellung Ossa’s als nominellen Kanzlers neben dem dominirenden Einfluß von B. stets eine schiefe bleiben mußte: hatte doch mitunter Ossa nichts anderes zu verrichten, als den von B. verabfaßten Extensionen Eingang und Schluß beizufügen. – Der unglückliche Ausgang Johann Friedrichs kommt nicht auf Rechnung der Politik Brück’s. Als der Schmalkaldische Krieg drohte, soll derselbe bei einer Berathung geäußert haben: möge das Ende sein, welches es wolle, er werde das Schicksal seines Herrn theilen, aber einen Rather zum Kriege könne er nicht abgeben. Während er noch 1542 bei dem Unternehmen gegen Braunschweig den Kurfürsten begleitet hatte, blieb er diesmal zu Wittenberg. Es war aber eine Freudenbotschaft für ihn, als ihn der Kurfürst im October 1546 ins Feldlager berief, da Friedensverhandlungen in Aussicht. Doch bevor noch die Abreise erfolgen konnte, kam Gegenbefehl. „Der Allmächtige helff Ew. kurfürstl. Gnaden und uns allen aus dieser Noth,“ schrieb B. am 15. Febr. 1547 aus Wittenberg an den Kurfürsten, indem er über die Gesandtschaft Franz Burckhardt’s nach England und eine Sendung Melchior Kling’s nach Dänemark berichtete. Die Schlacht bei Mühlberg (24. April 1547) raubte Johann Friedrich die Kurwürde, Land und Freiheit, seinem alten Kanzler die einflußreiche politische Stellung, die er so lange mit Ruhm und Ehre behauptet hatte. Nachher ließ sich B. in Jena nieder. Er lehrte nicht, wie oft erzählt wird, als Docent an der neuerrichteten Hochschule, allein er blieb nach wie vor der treue Rath und Diener seines gefangenen Herrn und der Söhne desselben. Seiner Neigung gemäß hatte er wieder die Processe des Ernestinischen Hauses an sich genommen und bearbeitete dieselben. Ab und zu fand sich auch ein alter Wittenberger juristischer Freund ein und übernahm einen Theil der Arbeit, so namentlich Melchior Kling, „der Correcturen sich wohl gefallen [392] ließ“. B. starb am 20. (15.?) Febr. 1557. Er war von vornehmer Gestalt und würdevollem Auftreten, abgemessen und ruhig in seinen Bewegungen, ein mächtiger Redner, dessen männliche, klangvolle Stimme die Unerschrockenheit des Geistes anzeigte, welchem nie das treffende Wort mangelte. Als er zu Beginn des Reichstages zu Augsburg vor einer größeren Versammlung sprach, schickte Dr. Eck an den in der Nähe sitzenden Melanchthon einen Zettel mit der Frage: „Wer ist der?“ Melanchthon schrieb darunter: „Ein Wittenberger Bürger.“ – Über die Familienverhältnisse Brück’s sind wir ungenügend unterrichtet. Er scheint schon um 1515 geheirathet zu haben. Bereits 1532 werden drei Söhne von ihm: Christian, Georg und Johannes in die Wittenberger Matrikel eingetragen. Einige Spuren leiten darauf hin, daß er 1535 zu Jena eine zweite Ehe abschloß mit einer Schwester des kurfürstlichen Secretärs Antonius Pestel (?). Eine Tochter Brück’s († 11. Febr. 1550) war verheirathet an Lucas Cranach d. J.

Der Sohn Christian B., welcher seit 1532 zu Wittenberg die Rechte studirte, sich 1541 mit des älteren Lucas Cranach Tochter Ursula verheirathete und 1543 Dr. juris ward, zog mit seinem Vater nach Weimar und wurde 1556 Kanzler Johann Friedrichs des Mittleren, für den er schon 1555 in Brüssel die kaiserliche Belehnung empfangen hatte. In die Grumbach’schen Händel verwickelt, (vgl. die Artikel Grumbach und Johann Friedrich der Mittlere), ward er am 18. April 1567 zu Gotha hingerichtet. Seine Güter Ehringsdorf und Kröbitz, welche man hierauf einzog, wurden seiner Gattin, da sie nachwies, daß sie aus ihrem Erbtheil erkauft seien, wieder zurückgegeben. – Wir besitzen von Gregor B. Briefe, Gutachten, Bedenken etc., von denen viele in den Sammelwerken von Quellen der Reformationsgeschichte (besonders im „Corpus Reformatorum“ von Bretschneider) sich abgedruckt finden. Auch wird ihm zugeschrieben die handschriftlich im weimar’schen Archive befindliche „Apologia“ gegen das von katholischer Seite ausgegangene Buch: „Bericht was dem christl. Glauben zu Gut auf dem Reichstage zu Augsburg anno 1530 gehandelt worden“, welche Förstemann unter dem Titel: „Des Kanzlers Dr. Brück Geschichte der Religionshandlungen auf dem Reichstage zu Augsburg im Jahre 1530“ in seinem Archive für die Geschichte der kirchl. Reformation etc. 1. Bd. 1. Heft (1831) hat drucken lassen. – An einer genügenden Biographie Gregor Brück’s fehlt es. Das ältere Werk von C. A. Wimmer („Vita Gr. Pontani“, Altenb. 1730) ist ungenießbar. Viele interessante Züge bietet (Melanchthonis) Oratio de Gregorio Pontano … habita a Vito Winshemio seniore (wieder abgedruckt im Corpus Reformatorum ed. Bretschneider. Vol. XII. p. 351 ss.).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. 23. Juli nach (altem) Julianischem Kalender, 2. August nach (neuem) Gregorianischem Kalender.