ADB:Ernst (Kurfürst von Sachsen)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Ernst, Kurfürst von Sachsen“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 301–302, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ernst_(Kurf%C3%BCrst_von_Sachsen)&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 23:22 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Pardubitz, Ernst von
Band 6 (1877), S. 301–302 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Ernst (Sachsen) in der Wikipedia
Ernst von Sachsen in Wikidata
GND-Nummer 119140659
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|6|301|302|Ernst, Kurfürst von Sachsen|Heinrich Theodor Flathe|ADB:Ernst (Kurfürst von Sachsen)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=119140659}}    

Ernst, Kurfürst von Sachsen, der älteste Sohn des Kurfürsten Friedrich II., geboren den 24. März 1441, theilte das Loos seines jüngeren Bruders Albrecht (s. d.), in der Nacht vom 7.–8. Juli 1455 von Kunz v. Kaufungen aus dem Altenburger Schlosse geraubt zu werden, wurde aber von dessen Spießgesellen v. Mosen und v. Schönfeld, nachdem diese in ihrem Verstecke, einer Höhle bei Schloß Stein an der Mulde, die Kunde von Kunzens Gefangennahme erhalten hatten, gegen Zusicherung der Straflosigkeit an den Zwickauer Oberamtshauptmann Fr. v. Schönburg wiederausgeliefert. In Gemäßheit des väterlichen Testamentes übernahm er 1464 die Regierung der ungetheilten Länder mit [302] seinem Bruder gemeinschaftlich, doch so, daß er dieselbe zugleich in dessen Namen führte. Die klug vermittelnde Stellung, welche beide in den zwischen Georg Podiebrad von Böhmen, Mathias Corvinus von Ungarn, dem Kaiser und den brandenburgischen Markgrafen ausgebrochenen Wirren zu behaupten wußten, gab ihnen Gelegenheit, nach verschiedenen Seiten hin die Erweiterung ihrer Macht zu verfolgen. Von Georg Podiebrad auf Grund der 1459 geschlossenen sächsisch-böhmischen Erbeinigung (welche 1482 mit König Wladislaus erneuert wurde) mit der Achtsvollstreckung gegen den Burggrafen Heinrich III. von Meißen, Herrn von Plauen, beauftragt, eroberten sie 1466 Plauen, mit welchem hierauf Albrecht belehnt wurde; der reiche Ertrag des 1471 fündig gewordenen Schneeberger Silberbergbaues setzte sie in Stand, 1472 die Herrschaft Sagan in Schlesien von Fürst Johann dem Wilden für 50000 Goldgulden zu kaufen, 1477 die Biberstein’schen Herrschaften Sorau, Beeskow und Storkow (die jedoch 1512 wieder eingelöst wurden) wiederkäuflich zu erwerben, die an Erfurt verkaufte Grafschaft an der schmalen Gera wieder einzulösen; im J. 1477 zwangen sie die Stadt Quedlinburg zum Gehorsam gegen ihre Schwester Hedwig, die dortige Aebtissin, und zur Anerkennung der sächsischen Schutzgerechtigkeit; der Tod ihres Oheims, Wilhelms III. von Weimar, vereinigte 1482 die ganze Masse der wettinischen Länder in ihren Händen. Des Kurfürsten dritter Sohn Ernst wurde 1476 Erzbischof von Magdeburg, 1479 Coadjutor zu Halberstadt und, nachdem der zweite, Albrecht, den Erzbischof Diether von Mainz zum Domherrn und zu seinem Statthalter auf dem Eichsfelde ernannt hatte, 1482 den erzbischöflichen Stuhl von Mainz bestiegen, mußte nicht blos das durch Parteizwist geschwächte Halle in den sog. ernestinischen Verträgen seine Freiheit preisgeben, sondern auch das lange widerspänstige Erfurt den Erzbischof als rechten Erbherrn anerkennen und sich 1483 unter den Schutz und Schirm der sächsischen Fürsten bequemen, für den es jährlich 1500 Gulden zu entrichten hatte. Allein die durch dies alles gewonnene außerordentliche Machtstellung des Hauses Wettin erhielt noch bei Ernsts Lebzeiten dadurch den ersten Stoß, daß an die Stelle der Eintracht, welche bisher zwischen den Brüdern geherrscht hatte, Mißhelligkeiten traten. Ob die Erbschaft ihres Oheims oder die Anordnungen des Kurfürsten über die Landesverwaltung während einer im Interesse seiner beiden geistlichen Söhne nach Rom unternommenen Reise den Anlaß dazu gegeben haben, ist unaufgeklärt. Die bis dahin gemeinschaftliche Hofhaltung wurde getrennt, ein am 4. Juli 1484 geschlossener Vergleich, wonach E. die Regierung der Länder behalten, Albrecht eine Abfindung erhalten sollte, befriedigte nicht und nach mehrfachen Verhandlungen kam es in Leipzig am 26. August 1485 zur förmlichen Theilung, seit welcher die wettinischen Länder niemals wieder vereinigt worden sind. Der Kurfürst machte die Theilung, Albrecht wählte, und zwar zu jenes Verdruß, Meißen, so daß E. den thüringischen Antheil erhielt. Nachdem er noch eifrig für Maximilians Wahl zum römischen Könige gewirkt hatte, starb er in Folge eines Sturzes vom Pferde bereits am 26. August 1486 zu Colditz und liegt im Dom zu Meißen begraben. Spalatin (Sächsische Historie von Kurf. E. an etc. in Struve, Hist.-polit. Archiv III, u. Mencke, SS. II. 1091 sq.) rühmt an ihm eine tüchtige Gesinnung und neben Neigung zum Jähzorn viele treffliche Eigenschaften, namentlich die damals seltene Tugend der Mäßigkeit. Vermählt war er seit 1460 mit Elisabeth, einer Tochter Albrechts II. von Baiern. Von seinen Töchtern war Christine an König Johann von Dänemark, Margarethe an Herzog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg vermählt.