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ADB:Gleichenstein, Hans Basilius Edler von

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Artikel „Gleichenstein, Hans Basilius Edler von“ von Paul Mitzschke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), S. 385–390, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gleichenstein,_Hans_Basilius_Edler_von&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 01:04 Uhr UTC)
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Gleichenstein: Hans Basilius Edler von G., vorher Güpner (Gypner, Gübner) geheißen, Jurist und geschichtsfälschender Schriftsteller, geboren [386] am 23. Juni 1671 in Weimar; † am 9. November 1747 in Zwötzen bei Gera (Reuß j. L.). Seinen ersten Unterricht empfing er in Weimar, dann auf dem Gymnasium in Roßleben. Von da brachte ihn sein Vater Basilius Güpner, damals Amtmann in Niederroßla bei Apolda (vorher Steuerobereinnehmer in Weimar), im Juni 1686 auf das Gymnasium in Pforte. Der Knabe zeigte sich dort als mittelmäßig veranlagt und abergläubisch, suchte aber mit Geschick und Verschlagenheit den Schein größerer Bedeutung zu erwecken. Er verließ Pforte nach Durchlaufung der obersten Classe im Sommer 1690 und wurde am 6. September desselben Jahres in Jena immatriculirt, wo er unter J. A. Schmid, J. Chr. Hartung, P. Müller, G. A. Struve u. A. historische und juristische Studien trieb. Nach mehrjährigem Aufenthalt daselbst besuchte er auch noch andere Universitäten. Die Gelegenheit, sich als Regierungsadvocat in Merseburg niederzulassen, benutzte er nicht, sondern übte sich seit 1694 in der Verwaltung als Accessist in den Aemtern Allstedt, Großbrembach-Hardisleben und Niederroßla. Von 1698 an finden wir ihn in gotha-altenburgischen Diensten als Adjuncten des Amtes Leuchtenburg-Orlamünde, wohin ihn der Schösser Johann Emanuel Rudolphi, ein Bruder des gothaischen Lehen- und Archivsecretärs Friedrich Rudolphi (s. A. D. B. XXIX, 576 f.), gezogen hatte. Am 6. Februar 1699 erhielt er dort seine feste Anstellung als Amtscommissar und hatte, als er sich bald darauf mit Friedrich Rudolphi’s einziger Tochter Anna Sophie verheirathete, seinen Wohnsitz in dem Städtchen Kahla unterhalb der Leuchtenburg. Außer seinen Amtsgeschäften widmete er sich dort der theoretischen Weiterbildung im Rechtsswesen und erwarb am 1./2. August 1703 an der Universität Jena unter Professor Christian Wildvogel’s Präsidium durch eine Disputation „De jure thalami“ (2. Aufl. 1717) den Grad eines Licentiatus juris (nicht die juristische Doctorwürde, wie bisweilen behauptet wird). Ist seinen eigenen Angaben Glauben zu schenken, so ertheilte er damals auch Rath und Auskunft in Rechtsangelegenheiten an Private, ja er will sogar von der Regierung in Berlin Aufträge zur Erledigung von Gerichtsfällen beim Herzogthum Magdeburg erhalten haben. Es könnte dies vielleicht geschehen sein infolge des Eintretens adeliger Verwandten, auf die er sich nicht wenig zu Gute that, wie er denn seine devote Sehnsucht nach allem Adeligen überall durchblicken ließ. In dieselbe Zeit fallen seine ersten historischen Studien: er veröffentlichte nämlich 1703 unter dem Titel „Basilius redivivus“ eine nicht erhalten gebliebene Biographie seines Großvaters Basilius Güpner, der 1688 als Pfarrer in Niederroßla gestorben war. Was spätere Schriftsteller daraus citiren, läßt annehmen, daß bereits diese historische Erstlingsarbeit mit genealogischen Fälschungen durchsetzt war. Im folgenden Jahre glückte es seinem Streben, eine Stufe höher zu kommen: er trat, wol abermals durch verwandtschaftliche Connexionen, im Juni 1704 in königlich preußische Dienste über als Oberamtmann von Calbe a. S., Gottesgnade und Brumby mit Amtswohnung im Schlosse zu Calbe. Aber schon Ende 1705 bemühte er sich wieder um Entlassung aus seinem Amte, da ihm in Gotha eine Stellung angeboten worden sei. Der König wünschte jedoch, den „bemittelten Mann“ zu halten, und dies gelang durch Verleihung des Titels „Rath“ im Januar 1706. In seiner Amtsthätigkeit zeigte er ein reizbares, anspruchsvolles, eingebildetes Wesen und ließ in seinen Schreiben gern anzügliche und scharfe Redewendungen einfließen. Die Folge davon war, daß er nicht allein, wie aus zahlreichen Beschwerden über ihn hervorgeht, bei den Amtsuntersassen wenig Beliebtheit gewann, sondern auch in viele Streitigkeiten mit den vorgesetzten Behörden (Kammer, Regierung, Consistorium) gerieth. Empfangene Zurechtweisungen steckte er entweder ein oder ließ unterwürfige [387] Entschuldigungen darauf folgen. In seinen Mußestunden beschäftigte er sich litterarisch, indem er theils juristische Aufsätze verfaßte, die jetzt ohne Bedeutung sind, theils geschichtliche Forschungen trieb. Er kam durch letztere in Verbindung mit manchen Gelehrten, z. B. mit J. G. Leuckfeldt, der ihm später (1721) sein Buch über die Prämonstratenserklöster zu Magdeburg und Gottesgnade widmete; Als in der Verpachtung der Aemter Gottesgnade und Brumby 1707 Aenderungen eintraten, wurde ihm trotz seines Protestes die Jurisdiction darüber entzogen. Neue Irrungen ergaben sich, als man in Preußen 1711 bei den Domänen mit dem System der Vererbpachtung brach und die Zeitpacht wieder einführte. Seine Amtsthätigkeit erreichte dadurch auch in Calbe ihr Ende. Er hatte sich wol schon seit den Vorgängen von 1707, die seiner Eitelkeit verdrießlich waren, nach einem anderweiten Posten umgesehen und seinen Ehrgeiz auf kaiserliche Dienste gerichtet, wo auch sein Streben nach Adelung leichter erfüllbar schien. Im März 1711 reichte er sein Entlassungsgesuch ein, da er Gelegenheit erlangt habe, in kaiserliche Dienste zu treten, und verließ Calbe im Januar 1712. Die Abwicklung seiner Sachen war jedoch mit Schwierigkeiten verbunden und zog sich bis in den October 1713 hin. Von Gotha aus, wohin er sich zunächst begeben hatte, unternahm er alsbald seine Reise nach Wien. Zwar zerschlugen sich die Hoffnungen auf Anstellung im Dienste des Kaisers, aber sein adelsdurstiges Herz fand Befriedigung. Bereits im Sommer 1712 war ihm auf sein Ansuchen und gegen Erlegung einer beträchtlichen Geldsumme der Reichsritterstand mit dem Namen „Edler von Gleichenstein“ verliehen worden; das förmliche Diplom Karl’s VI. darüber datirt erst vom 20. December 1712. In seiner Bewerbung behauptete er, er sei im Weiberstamm Nachkomme der „seit Karl’s des Großen Zeiten um das Reich hochverdienten Edelinge von Gleichenstein“, und fügte deren angebliche Genealogie bei. Diese Tabelle beruht auf dreister Escamotage, denn sie erweist sich als eine Stammtafel der 1631 ausgestorbenen Grafen von Gleichen, von denen sich einmal im 13. Jahrhundert etwa 50 Jahre lang ein Zweig „Grafen von Gleichenstein“ genannt hat nach der Burg Gleichenstein bei Heiligenstadt auf dem Eichsfelde. Er behauptete auch, diese Burg zu besitzen, die doch damals der Sitz eines kurmainzischen Amtes war. In dem benachbarten Dorfe Uder gehörte das Rittergut zeitweilig der Familie seines Schwiegervaters. An der Stelle der gleichischen Stammtafel aber, wo die Weiberlinie abzweigt, aus der er stammen will, ist eine verwegene Fälschung eingeschmuggelt. Es muß dahin gestellt bleiben, ob man in der kaiserlichen Kanzlei diese Betrügereien nicht bemerkt hat oder nicht hat bemerken wollen.

Während des Jahres 1712 und bis zum Sommer 1713 blieb G. in Oesterreich, besonders wol bei einem Stiefbruder seines Vaters, dem Freiherrn Michael Achaz v. Kirchner auf Heraletz, Humpoletz und Pollerskirchen in Böhmen. Nach der Rückkehr nahm er seinen Wohnsitz zu Gotha in seines Schwiegervaters kurz zuvor (1711) erbautem Freihause „zum Fürstenhof“. Vom Herzog Friedrich II. erlangte er dort 1714 den Titel „Commissionisrath“, der ihm den Verkehr mit dem Hof erleichterte, wirkliche Geschäfte zur Erledigung aber kaum mit sich brachte. So wandte sich denn G. hauptsächlich litterarischen Studien zu, durch die er mit einer großen Anzahl von Provinzialgeschichtsforschern, wie J. P. v. Ludewig, J. M. Schamelius, Chr. Juncker, W. E. Tenzel, J. B. Mencke u. A. in Beziehungen trat. Seine erste Veröffentlichung in dieser Zeit bestand in den dreißig adelige Geschlechter umfassenden „Tabulae genealogicae derer von Adel in Sachsen-Gotha“ (1716); ihre Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit ist bisher noch nicht nachgeprüft worden. Als sein Schwiegervater Friedrich Rudolphi, dem auch das herzogliche Archiv zu Gotha [388] unterstand, damals an der „Gotha diplomatica“ arbeitete, betheiligte sich auch G. an dem Werke, das 1717 in fünf Theilen herauskam, und als erste gedruckte Territorialbeschreibung in deutscher Sprache von Bedeutung und Wichtigkeit ist. Die letzten beiden Theile, enthaltend gothaische Verordnungen und eine unkritische sächsische Chronik, rühren von G. her, der es auch nicht hatte unterlassen können, vor dem vierten Theile sein Porträt und Wappen in Kupferstich einzuschalten. Das abgebildete Antlitz offenbart weniger eine bedeutende Intelligenz als vielmehr Unternehmungslust, Streben nach Anerkennung, Ehre und sinnlichem Wohlleben, sowie starke Empfindlichkeit und großes, aber auch scrupelloses Geschick, sich selbst in den Vordergrund zu stellen.

Nach längeren Bemühungen gelang es G., wieder eine feste Stellung zu finden: Herzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar ernannte ihn 1724 zum Hofrath und Oberamtmann von Bürgel (östlich von Jena) mit dem Wohnsitz in Thalbürgel. Der litterarisch angesehene Mann wurde dort mit einem gedruckten Begrüßungsgedicht empfangen, seine große Bibliothek und Münzensammlung wie Wunder angestaunt. Es waltete aber auch in Bürgel kein Glücksstern über ihm. Er gerieth gleich zu Anfang mit den vorgesetzten Behörden in Irrungen, namentlich wegen des Rechtes zum Anstellen des Amtsschreibers, auch konnte er im Verkehr mit den Amtsunterthanen nicht immer den richtigen Ton treffen und fühlte sich daher bald unzufrieden. Die Amtsgeschäfte ließen ihm genügende Zeit zu litterarischen Arbeiten. Im J. 1727 erschien von ihm ein Büchlein, durch das er die Gunst des damaligen weimarischen Kanzlers Marschall, genannt Greif, gewinnen wollte, die „Commentatio de stirpe dominorum de Greif“ (wieder abgedruckt in Reinhard’s Sammlung seltener Schriften II), die mit den kecksten Fälschungen versetzt ist, um dieser Familie den Schein höheren Alters zu verschaffen. Auf gleicher Stufe steht das andere Werk aus seiner Bürgeler Zeit „Burgelinensis abbatiae primitiae“, das 1729 in Jena mit einer Widmung an den Herzog Ernst August von Sachsen-Weimar herauskam und in lateinischer Uebersetzung in Otto’s „Thuringia sacra“ wiederholt wurde. Wol hätte G. aus dem Amtsarchiv, mit dem er sich viel abgab, etwas gutes herausarbeiten können, aber Urkunden wie Darstellung des verworrenen, unklaren und dürftigen Buches, das von kritiklosen Zeitgenossen hoch gepriesen wurde, stecken voll von unerhört dreisten Fälschungen, die lange Zeit unbesehen für wahr hingenommen worden sind und dadurch manchen Schaden in der osterländischen Geschichtschreibung angerichtet haben. Wenige Monate nach Erscheinen dieses unrühmlichen Werkes trat G. von seinem Posten zurück; welcher Umstand die unmittelbare Veranlassung dazu gab, ist noch nicht nachgewiesen.

Er siedelte wieder nach Gotha über und bemühte sich von dort aus um eine neue Anstellung. Noch ein Mal that sich ihm eine glänzende Zukunft auf, als ihn Herzog Christian von Sachsen-Weißenfels Ende August 1731 zum wirklichen Geheimen Kammerrath annahm und ihm als Vorsitzendem die Aufsicht über das ganze Kammer- und Rentenwesen, sowie die Bergsachen, mit Sitz und Stimme im Geheimrathscollegium gleich nach dem Vicekanzler, übertrug. Im November desselben Jahres ernannte ihn der Herzog auch noch zu seinem Deputirten bei der in Weißenfels bestehenden kursächsischen Subdelegirtencommission. Aber G. zeigte sich des in ihn gesetzten Vertrauens nicht würdig. Er nahm seinen Privatsecretär Förtsch, der wol schon in Bürgel bei ihm gewesen war, aber gar nicht in weißenfelsischen Diensten stand, mit in die Sitzungen des Kammercollegiums und ließ sogar herzogliche Acten von ihm durchsehen und excerpiren. Bereits Anfang April 1732 ertheilte ihm Herzog [389] Christian einen ernstlichen Verweis wegen dieses pflichtwidrigen Unterfangens. Der eitle Mann fühlte sich dadurch zwar gekränkt, ließ es aber doch auch weiter an sich fehlen, und so erfolgte im Juli 1732 seine Dimission.

Wiederum stellenlos kehrte G. 1733 nach Gotha zurück, wo seine Frau von ihren inzwischen verstorbenen Eltern das Freihaus „zum Fürstenhof“ ererbt hatte. Als gothaischer Commissionsrath hoffte er, dort auf irgend eine Weise mit dem Hofe Beziehungen anknüpfen zu können. Die Gründe seiner weißenfelsischen Entlassung waren aber in Gotha nicht unbekannt geblieben, stand doch der neue Herzog Friedrich III., der seine Schwester Friederke 1734 mit dem Prinzen und nachmaligen Herzog Johann Adolf II. von Sachsen-Weißenfels verheirathete, schon damals in freundschaftlichen Beziehungen mit Weißenfels. So wurde G. am Hofe zu Gotha ignorirt und seine mehrmaligen, von Aberglauben zeugenden Bemühungen, einen Posten zu erlangen, blieben ebenso erfolglos wie seine Gesuche um eine Audienz beim Herzog, ja man gab ihm schließlich seit 1735 nicht einmal mehr Antwort auf seine Eingaben. Diese Zurücksetzungen verwundeten seine Eitelkeit empfindlich und verleideten ihm mehr und mehr den Aufenthalt in Gotha. Ein neuer Schlag traf ihn dort am 21. März 1740 durch den Tod seiner Ehefrau. Da seine Kinder alle nicht mehr bei ihm waren, verließ er nun Gotha und zog, wenn auch vielleicht nicht in der Absicht, dauernd zu bleiben, nach Zwötzen a. d. Elster bei Gera, wo seine zweite Tochter Dorothea Elisabeth an den Gutsherrn Johann Christian v. Brettin (früher auf Droschka bei Bürgel) verheirathet war. Dort fand der unstäte Mann in seinen letzten Lebensjahren Unterkunft und Pflege. Die Unfähigkeit, selbst noch thätig zu sein, und der Gedanke an das nahende Ende bewogen ihn, sich seiner litterarischen Sammlungen zu entäußern. Hatte er schon 1735 in Erinnerung an seine Schulzeit Bücherschenkungen nach Pforte gemacht, so schlug er 1744 und 1746 dem Pförtner Rector Freytag vor, daß seine ganze, aus etwa 2000 theologischen, philosophischen, geschichtlichen, juristischen und mathematischen Büchern bestehende Bibliothek nebst Globen, astronomischen Instrumenten u. s. w. von Pforte angekauft werden möchte, und zwar, was wiederum charakteristisch für ihn ist, gegen halbe Taxe, wenn alljährlich an Gleichenstein’s Geburtstage eine Gedächtnißrede auf ihn von einem Schüler gehalten würde. Die kursächsische Regierung in Dresden ging auf dieses Anerbieten nicht ein. Wohin die Bibliothek gekommen ist, hat sich bisher nicht nachweisen lassen. Die handschriftlichen Sammlungen, hauptsächlich historische Materialien mit eingemengten Fälschungen, sind noch bei Gleichenstein’s Lebzeiten in anderen Besitz übergegangen, wahrscheinlich an J. P. v. Ludewig in Halle und haben später ihren Weg in die sogenannten Buder’schen Sammlungen der Jenaer Universitätsbibliothek gefunden. Im Hause seines Schwiegersohnes J. Chr. v. Brettin starb G. am 9. November 1747 in Zwötzen. Sein Leichnam wurde nicht nach der Rudolphi-v. Gleichenstein’schen Familiengruft in Gotha überführt, sondern in Zwötzen beigesetzt. Von seinen fünf Kindern gelangten zwei Söhne und zwei Töchter zu erwachsenen Jahren; drei davon überlebten den Vater. Das von ihm begründete Geschlecht der Edlen v. Gleichenstein starb im Mannesstamm schon mit seinem Enkel, dem hannöverischen Hauptmann Johann Friedrich v. G. 1783 wieder aus. Mit dem badischen Freiherrngeschlechte „Gleichauf v. Gleichenstein“, das jetzt im Weiberstamm als „Huber von Gleichenstein“ fortblüht, besteht kein genealogischer Zusammenhang.

Archivalien der Staatsarchive zu Altenburg, Dresden, Gotha, Magdeburg, Weimar, Wien, des Rectoratsarchivs in Pforte, der Universität Jena. – Chr. Löber, Historie von Ronneburg (1722), S. 392 f. – Chr. H. Löber, [390] Historia ecclesiastica ephor. Orlamund. (2. Aufl. 1702), S. 143. – Brückner, Kirchen- und Schulstaat im Herzogthum Gotha, III. Theil, 7. Stück (1761), zwischen S. 72 und 73. – Hallbauer, Lutherus politioris litteraturae cultor et aestimator (Jena 1717), S. 53. – Reimmann, Historia litterario-genealogica Sect. II (Quedlinburg 1710), S. 123 - Adelung, Fortsetzung zu Jöcher’s Gelehrtenlexikon, II, Sp. 1483. – Kneschke, neues deutsches Adelslexikon I, Vorwort, S. IX, und III, S. 541. – J. G. A. Galletti, Geschichte des Herzogthums Gotha, II. Vorrede, S. 11. – J. Chr. Arnold, Monumentum sepulchrale des Fr. Rudolphi (Erfurt 1723), S. 19 f. – Sigebotos Vita Paulinae, herausg. von P. Mitzschke, S. 237 f. – P. Mitzschke, Urkundenbuch von Bürgel, I, S. XVIII ff. – J. und E. Löbe, Geschichte der Kirchen und Schulen in S.-Altenburg, II, S. 292. – Andreä, Die Familie v. Hausen (Stotternheim 1864), S. 12 f. – E. Devrient, in der Zeitschrift d. Vereins f. thür. Geschichte, XX (= N. F. XII), S. 2 und 3. - J. P. Friese, Programma inaugurale de juris-jurandi natura im Anhange der Dissertation De jure thalami (1703), S. 12–15. – M. Hoffmann, Pförtner-Album, S. 154, Nr. 4287. – O. Dobenecker, Regesta Thuringiae diplomatica, II, S. 231, Nr. 1248 und S. 491 sub „Greif“. – H. B. v. Gleichenstein, Burgelinensis abbatiae primitiae, S. 38, 134 ff. und 139–154. – v. Falckenstein, Thüringische Chronica I, S. 30–31.