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ADB:Heinrich I. (Fürst von Anhalt)

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Artikel „Heinrich I., Graf von Ascharien und Fürst von Anhalt“ von Otto von Heinemann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 449–450, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_I._(F%C3%BCrst_von_Anhalt)&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 15:11 Uhr UTC)
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Band 11 (1880), S. 449–450 (Quelle).
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Heinrich I., Graf von Ascharien und Fürst von Anhalt, war der älteste Sohn des Herzogs Bernhard von Sachsen, Grafen von Aschersleben, aus dessen Ehe mit Judith von Polen, ein Enkel Albrechts des Bären, des ersten Markgrafen von Brandenburg. Bei dem Tode seines Vaters (1212) erhielt H. von dem Ländercomplexe, den jener unter seiner Herrschaft vereinigt hatte, die anhaltischen Stammbesitzungen am Unterharz, an der Saale, Mulde und Elbe, während seinem jüngeren Bruder Albrecht Wittenberg und diejenigen Theile des alten Herzogthums Sachsen (Lauenburg) zufielen, in denen Bernhard seine herzogliche Gewalt zur Anerkennung zu bringen vermocht hatte. Wie dieser somit der Stammvater der askanischen Herzöge von Sachsen (Wittenberg und Lauenburg) wurde, so beginnt mit H. die Geschichte Anhalts als eines selbstständigen, für sich bestehenden Fürstenthums. Von seinen Regierungshandlungen ist wenig bekannt. Die noch vorhandenen Urkunden, die von ihm ausgestellt sind, zeigen ihn nach der Sitte der Zeit als einen gegen Kirchen und Klöster freigebigen Herrn. Trotz dieser Gesinnung gerieth er zusammen mit seinem Bruder Albrecht von Sachsen mit dem Abte Gernot von Nienburg in Mißhelligkeiten, deren weiterer Verlauf ihm den Ruf eines grausamen und herzlosen Menschen eingetragen hat. Die Abtei Nienburg, früher reichsunmittelbar und im Wendenlande reich begütert, war im J. 1166 von dem Kaiser Friedrich I. gegen verschiedene andere Güter an das Erzstift Magdeburg ausgetauscht worden. Die Schutzvogtei über dieselbe sollte nach der Bestätigungsbulle des Papstes Johann XIII. vom J. 971 der Familie der Stifter zustehn, die Mönche aber den Schutzvogt unter den Mitgliedern der letzteren frei wählen. Die Erben der östlichen Markgrafen, die das Kloster gegründet hatten, waren die Grafen von Ballenstedt, die Vorfahren der Askanier. Und so ging die Vogtei nach Albrechts des Bären Tode auf dessen jüngsten Sohn Bernhard über. Als dieser jedoch aus dem Leben schied, versuchte das Kloster oder vielmehr dessen Abt Gernot Bernhards Söhnen die Schutzvogtei zu entziehen. Dem widersetzten sich die beiden Brüder mit aller Entschiedenheit und namentlich H. ließ sich durch die Umtriebe des Abtes nicht abhalten, seine Rechte als Schutzvogt auszuüben. Das war die Quelle einer sich mit der Zeit immer mehr steigernden Feindschaft zwischen dem Fürsten und dem Abte. Papst Honorius III. beauftragte den früheren Bischof Konrad von Halberstadt, den Abt von Celle und den Magister Konrad von Marburg, den Zwist zu schlichten. Aber inzwischen überfielen Dienstleute des Fürsten, der Vogt Bertram, der Ritter Friedrich von Hersleben und andere Angehörige des Magdeburger und Halberstädter Sprengels, im J. 1219 den wegen seines Lebenswandels übel berüchtigten Abt Gernot, blendeten ihn und versuchten ihm die Zunge auszureißen, was indeß nicht gelang. In Folge dieser Gewaltthat wurden nicht nur die Thäter, sondern auch Fürst H., den man für den Anstifter den Frevels hielt, excommunicirt. Der letztere leistete im J. 1221 persönlich in Rom Genugthuung und erlangte dadurch für sich [450] Lösung vom Kirchenbanne, nachdem der Streit mit dem Kloster zu Gunsten der Mönche beigelegt worden war. Aber bald brachen die Zwistigkeiten von neuem aus und dauerten, wie es scheint, bis 1239, in welchem Jahre sie durch einen Vergleich endgültig geschlichtet wurden, wonach Fürst H. dem Kloster in dem von diesem abhängigen Hagenrode Markt, Münze, Zoll und Untergericht abtrat, die von ihm aber in Nienburg selbst und in den übrigen Besitzungen des Klosters auszuübenden vogteilichen Gerechtsame geregelt wurden. – Während der Minderjährigkeit der jungen Markgrafen Johann I. und Otto III. von Brandenburg führte Fürst H. in Gemeinschaft mit deren Mutter die vormundschaftliche Regierung der Mark. In den Reichshändeln seiner Zeit stand er anfangs auf der Seite Philipps von Schwaben, nach dessen Ermordung aber schloß er sich an Otto IV. an, an welchem er auch festhielt, als Innocenz III. den jungen Friedrich von Staufen ihm als Gegenkönig entgegenstellte. Bei der entschiedenen Parteinahme des Erzbischofs Albrecht von Magdeburg für Friedrich hatte das anhaltische Land während des Bürgerkrieges zwischen den beiden Königen viel zu leiden und im September 1215 verwüstete Friedrich selbst mit einem zahlreichen Heere, mit welchem er Quedlinburg vergeblich belagerte, die benachbarten Besitzungen des Fürsten. Erst nach Otto’s Tode (1218) erkannte H. den Staufer als rechtmäßigen Beherrscher von Deutschland an. Von nun an finden wir ihn öfter an dem Hoflager des Kaisers oder an demjenigen seines Sohnes Heinrich, so auf den Reichstagen zu Erfurt (1219), zu Frankfurt (1220), zu Nordhausen (1223), bei welcher Gelegenheit er in Gemeinschaft mit dem Grafen Hoyer von Valkenstein die Absetzung der sittenlosen Aebtissin Sophia von Quedlinburg durchsetzte, dann wieder 1234 in Frankfurt und Altenburg. Auch auf dem großen Reichstage, welchen Friedrich im J. 1235 nach seiner Rückkehr aus Italien in Mainz hielt, war er zugegen. Dann begleitete er ihn 1238 über die Alpen nach Italien, wo er an der Belagerung von Brescia theilnahm. Es scheint, daß er sich in demselben Jahre (1245), da sich sein gleichnamiger ältester Sohn mit Mathilde von Braunschweig vermählte, von der Regierung zurückzog: 1244 kommt er zum letzten Male als regierender Herr urkundlich vor. Gestorben ist er zwischen dem 8. Mai 1251 und dem 17. Mai 1252. Aus seiner Ehe mit Irmingard, der Tochter des Landgrafen Hermann I. v. Thüringen, sind, soviel wir wissen, zehn Kinder hervorgegangen. Von den sieben Söhnen traten vier in den geistlichen Stand: die übrigen drei, Heinrich II., Bernhard und Siegfried, theilten das Erbe des Vaters und gründeten die Aschersleber, Bernburger und Köthener oder ältere Zerbster Linie. – Gewöhnlich hält man diesen H. für den Herzog von Anhalt, der unter den fürstlichen Minnesängern des Mittelalters genannt wird und von dem sich noch zwei reizende Liebeslieder erhalten haben. Doch sprechen manche Momente dafür, daß darunter Heinrichs Vater, der Herzog Bernhard von Sachsen, zu verstehen ist.