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ADB:Pegel, Konrad

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Artikel „Pegel, Konrad“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 314–315, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pegel,_Konrad&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 21:10 Uhr UTC)
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Pegel: Konrad P., oder nach Sitte der Zeit Pegelius, ist der Lehrer der Rostocker Universität, der sich zuerst der Reformation zuwandte, anscheinend aber ohne sich direct bis zu seinem späteren Lebensende zu ihr zu bekennen. Er stammte aus einer alten Familie in Wismar, welche seit 1428 im Rath und mit Konrads Großvater Konrad, 1425 immatriculirt in Erfurt, in gelehrten Studien nachweisbar ist. Geboren am 14. April 1487 wurde er in Rostock 1505 immatriculirt und Schüler des hussitischen Docenten M. Nicolaus Rutze oder Rus, wie noch Flacius Illyricus angab; obwohl er dem Bischofe Konrad Lossius von Schwerin nahe verwandt war. Dessen Mutter war eine Margarethe Pegel. 1508 (nicht 1509) wurde er Magister und Regens der Regentie Porta Coeli, welche etwa den heutigen Gymnasialunterricht in alten Sprachen hatte. Von da berief ihn Herzog Heinrich der Friedfertige zur Erziehung seines 1509 geborenen Prinzen Magnus 1514 nach Schwerin, und er verblieb in dieser Stellung, als sein 7jähriger Zögling 1516 zum Bischof von Schwerin postulirt wurde. Noch in demselben Jahre widmete er diesem seinen Tractat de poenitentia, der unter dem Titel „Dialogus Theophili ac Archiae“ bei Nicolaus Marschalcus Thurius erschien, aber nur im Abdruck in Schröder’s Papistischem Mecklenburg bekannt geblieben ist. P. kannte danach Ovid, Horaz, Terenz, auch Livius; ob Homer und Plato mag fraglich sein. Aus Sophocles’ Trachinierinnen und Aeschylus’ Prometheus hat er übersetzte Stellen, und das Fegefeuer, oder richtiger ein Läuterungsverfahren für die Seele, schildert er mit den Versen Verg. Aen. 6, 741 ff. Auch Hebräisch scheint er zu kennen und citirt selbst als „primus ethnicorum theologus“ den Zoroaster. Die „Penitudo“ besteht nach ihm aus der contusio, confessio und persolutio oder satisfactio, und diese kann erreicht werden durch donatio, jejunium (also gute Werke) und oratio (Gebet); er aber empfiehlt diesen letzteren reformatorischen Weg allein. 1521 im Sommer wurde er in Wittenberg als Rostocker Magister immatriculirt, ob gerade von Herzog Heinrich dorthin gesandt, wird kaum sicher anzunehmen sein, jedenfalls wird er in Erfurt docirt haben. Trotzdem blieb er auch in späteren Jahren mit seinem früheren Zöglinge, nachher auch mit dessen Gemahlin (seit 1643) Elisabeth von Dänemark, der späteren Gemahlin Herzog Ulrichs, in eifriger Correspondenz. Letztere soll über 100 Briefe von ihm aufbewahrt haben. 1532, nach dem Siege der Reformation in der Stadt Rostock, finden wir ihn dort wieder als Decan der religiös gemischten Artistenfacultät, eine Würde, die er noch oft bekleidete. 1534 nahm er an der reformatorischen Kirchenvisitation Theil. In den bösen Jahren der fast erlöschenden Universität hielt er mit wenigen Genossen aus, wesentlich mußte er von den spärlichen Intraden, anfänglich wie es scheint eines Güstrower, später eines Rostocker Domcanonicates leben. Das Rectorat bekleidete er zweimal 1538, zweimal 1546, 1547, je zweimal 1550 und 1551, 1552, 1556 und 1565, also eigentlich zwölfmal, da man aber die zusammenhängenden Verwaltungen nur je einmal zählte, so werden meist nur fünf Rectorate angegeben. Unfraglich ist ihm die Duldung und nachher die Ausbreitung der Reformation durch Herzog Heinrich und den Herzogbischof Magnus wesentlich mit zu verdanken. Dem Letzteren hielt er nach dessen Tode 1550 zu Doberan die lateinische Parentatio. Nach dem Tode des Dethlev Danckwardi (s. A. D. B. IV, 725), 1556 wurde er als letzter bischöflicher Official und Rostocker Archidiakonus eingesetzt und vollzog die diesem obliegenden ehegerichtlichen Geschäfte bis 1566/67, wo er und Johann Molinus die Rostocker Capitelgüter gegen eine lebenslängliche Rente den Herzögen abtraten, welche nach längeren Verhandlungen 1571 ein Consistorium zur Handhabung der kirchenrechtlichen Fragen einsetzten. In seinem letzten Rectorat starb er, immer noch hochangesehen, am 13. November 1567, [315] wie die Artistenmatrikel (S. 72) am Rande bemerkt, „senio admodum confectus“, 80½ Jahr alt. Da er vor der Zeit der Universitätsconcordienformel das Rectotat bekleidete, war er unfraglich vom Rostocker Rathe, nicht von den Fürsten, zum Professor ernannt und bekleidete die astronomisch-mathematische Professur. Er hatte sich spät mit Anna Bolte aus Wismar vermählt und hinterließ einen Sohn Magnus (s. d.); von seinen Töchtern war Anna an den Mediciner Levinus Battus, Agnes an den vornehmen Bürger Albert Stechow, Margarethe 1572 an David Chyträus (in zweiter Ehe) und Elisabeth an den späteren Lehrer der Großen Stadtschule M. Joh. Forsterus oder Forstius verheirathet. Nathan Chyträus verfaßte ihm eine lateinische Grabschrift.

Schröder, Papistisches Mecklenburg. – Krabbe, Univ. Rostock (wo weitere Quellen). – Krabbe, David Chyträus. – Krey, Andenken an die Rost. Gelehrten 3, S. 10 ff. – Beitr. I. 141. 161 und II, 56. – Erf. Matr. I, S. 132. – Album acad. Vitemberg. p. 100 (Meckl. Jahrb. 48, S. 19 Nr. 48 und S. 21 Nr. 61).